Ehe für alle
Forum

Die ‚Ehe für alle‘ ist grundrechtswidrig

Das Gesetz zur Ein­füh­rung der Homo-Ehe vom 20. Juli 2017 miss­ach­tet den unver­än­der­li­chen Wesens­ge­halt des grund­ge­setz­li­chen Ehe-Insti­tuts, zu dem die Ver­schie­den­ge­schlecht­lich­keit der Ehe­part­ner gehört. Daher ist das Gesetz ille­gi­tim, weil ver­fas­sungs­wid­rig. Ein Gast­bei­trag von Hubert Hecker.