Hintergrund

Dignitas hatte suizidwillige Deutsche zu Prozess angestiftet. Ökonomische Argumente mischen sich schleichend in die Suizid-Debatte

Erst kürz­lich hat­te in Deutsch­land ein Urteil des Bun­des­ver­wal­tungs­ge­richts Leip­zig hef­ti­ge Kri­tik her­vor­ge­ru­fen: Pati­en­ten sol­len in Aus­nah­me­fäl­len das Recht auf ein töd­li­ches Medi­ka­ment zum Zweck der Selbst­tö­tung haben, sofern pal­lia­tiv­me­di­zi­ni­sche Maß­nah­men bereits aus­ge­schöpft wur­den. Die Urteils­be­grün­dung dürf­te erst in zwei Mona­ten vor­lie­gen, inzwi­schen wur­den jedoch Details zu den Hin­ter­grün­den des tra­gi­schen Fal­les öffent­lich. Frau K.