„Gender“-Staat als Komplize eines Schwerverbrechers


Serien-Vergewaltiger Stephen Wood alias "Karen White". Der vom Staat unterstützte "Identitätswechsel" erlaubte es Wood in einem Frauengefängnis zu vergewaltigen.
Serien-Vergewaltiger Stephen Wood alias "Karen White". Der vom Staat unterstützte "Identitätswechsel" erlaubte es Wood in einem Frauengefängnis zu vergewaltigen.

(Lon­don) Der Krug geht zum Brun­nen bis er bricht. Das Sprich­wort ist so alt, daß es bereits am Ende des Mit­tel­al­ters als „alte“ Redens­art bezeich­net wur­de. Anders aus­ge­drückt: Man kann es bunt trei­ben, aber die Fol­gen blei­ben nicht aus. Ein kon­kre­tes, vor­her­seh­ba­res und erschüt­tern­des Bei­spiel dafür lie­fert die wahn­wit­zi­ge Gender-Ideologie:

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Der eng­li­sche Seri­en-Ver­ge­wal­ti­ger Ste­phen Wood sitzt im Gefäng­nis von West York­shire, ver­ur­teilt wegen der Ver­ge­wal­ti­gung von drei Frau­en zwi­schen 2003 und 2016. Zuvor hat­te er bereits andert­halb Jah­re im Gefäng­nis ver­bracht wegen obszö­ner Hand­lun­gen an einem Kind.

Eines Tages gab Wood  bekannt, sich als Frau „zu füh­len“ und ab nun „Karen White“ sein zu wollen.

Er bean­trag­te auf­grund der bri­ti­schen Rechts­la­ge, daß sei­ne „neue Iden­ti­tät“ amt­lich aner­kannt wird, was ihm prompt gewährt wur­de, obwohl er sich nicht ein­mal einer ope­ra­ti­ven „Geschlechts­um­wand­lung“ unter­zo­gen hatte.

So wur­de aus dem ein­sti­gen Gefan­ge­nen Ste­phen Wood, der inzwi­schen unter dem Namen David Thomp­son leb­te, in „bür­ger­freund­li­cher“ Schnel­le die Gefan­ge­ne Karen White. Ein Mann hat­te ver­ge­wal­tigt, aber eine „Frau“ ging ins Gefäng­nis. Mit dem „Iden­ti­täts­wech­sel“ erfolg­te näm­lich die Ein­wei­sung in ein Frau­en­ge­fäng­nis anstatt in ein Män­ner­ge­fäng­nis. Dort ange­kom­men soll Wood ali­as White inner­halb kur­zer Zeit vier weib­li­che Mit­ge­fan­ge­ne ver­ge­wal­tigt haben. Dafür muß er sich nun in Leeds erneut vor Gericht verantworten.

Die Pseu­do-Trans-Wür­de eines Wie­der­ho­lungs­tä­ters hat­te für den Staat Vor­rang vor der rea­len Wür­de der weib­li­chen Gefan­ge­nen, deren Schutz den Behör­den wider jede Ver­nunft offen­sicht­lich gleich­gül­tig war. Gegen­über dem Justiz­mi­ni­ste­ri­um und der Gefäng­nis­ver­wal­tung wer­den des­halb Vor­wür­fe erho­ben, dem Schwer­ver­bre­cher bei der Aus­übung sei­ner Straf­ta­ten gehol­fen zu haben. Durch die Lega­li­sie­rung der Gen­der-Ideo­lo­gie im Rah­men der Rechts­ord­nung sei der Staat zum Kom­pli­zen des Seri­en-Ver­ge­wal­ti­gers geworden.

Der Vor­fall ist beson­ders schwer­wie­gend, weil Gefan­ge­ne, kon­kret die Insas­sin­nen des Frau­en­ge­fäng­nis­ses, in das Ste­phen Wood ver­legt wur­de, ihrer Frei­heit beraubt, auf den Schutz durch die Justiz­voll­zugs­be­hör­de ange­wie­sen sind.

Ein Spre­cher der Justiz­voll­zugs­be­hör­de sag­te am 5. Sep­tem­ber: „Wir ent­schul­di­gen uns auf­rich­tig für die Feh­ler, die in die­sem Fall gemacht wurden“.

Laut Anga­ben des bri­ti­schen Justiz­mi­ni­ste­ri­ums sind min­de­stens die Hälf­te der „weib­li­chen Transgender“-Gefangenen Sexualstraftäter.

Text: Andre­as Becker
Bild: Cor­ri­spon­den­za Romana

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