DBK-Desorientierungshilfe


Interkommunion - Wem helfen die deutsche Bischöfe mit ihrem Alleingang?
Interkommunion - Wem helfen die deutsche Bischöfe mit ihrem Alleingang?

Das Ver­hal­ten von Papst Fran­zis­kus zum deut­schen Kom­mu­ni­onstreit ist irri­tie­rend wider­sprüch­lich: Zuerst soll­te der DBK-Text zur Kom­mu­ni­ons­zu­las­sung von evan­ge­li­schen Ehe­part­nern nicht ‚publi­ka­ti­ons­reif’ sein, dann galt er als gut gemacht, schließ­lich soll­te er doch auf der DBK-Sei­te publi­ziert wer­den können.

Anzei­ge

Um die (Un-)Logik des Pap­stes zu ver­ste­hen, muss man sei­ne Erst­aus­sa­gen zu die­sem The­men­kom­plex stu­die­ren. Das war im Novem­ber 2015, als er mit Kar­di­nal Kas­per die deut­sche luthe­ri­sche Gemein­de in Rom besuch­te. Damals frag­te eine pro­te­stan­ti­sche Frau, ob sie nicht end­lich mit ihrem katho­li­schen Mann gemein­sam zur hl. Kom­mu­ni­on gehen könne.

Auf das päpstliche ‚Nein’ …

Dar­auf ant­wor­te­te Fran­zis­kus: „Ich wer­de nie wagen, eine Erlaub­nis zu geben, das zu tun, weil das nicht mei­ne Kom­pe­tenz (als Papst) ist.“ Nach bestän­di­ger kirch­li­cher Leh­re sind für die Teil­nah­me an der hl. Kom­mu­ni­on die vol­le Mit­glied­schaft in der Kir­che sowie die rech­te Dis­po­si­ti­on not­wen­dig, d. h. nicht mit einer schwe­ren Sün­de bela­stet zu sein. So steht es auch im Kate­chis­mus. Doch nach die­ser kla­ren lehr­mä­ßi­gen Auskunft

…folgte ein ‚Jein’…

Der Papst stot­tert sich in sei­ne Zwei­fels­fra­gen hin­ein: „Ich fra­ge mich – und ich weiß nicht, wie ich ant­wor­ten soll, aber ich mache mir Ihre Fra­ge zu eigen – fra­ge ich mich…: Aber wir haben doch nicht die­sel­be Dok­trin!?“ Doch die­sen Ein­wand zur kirch­li­chen Leh­re wisch­te er sofort bei­sei­te: „Das Leben ist grö­ßer als (dok­tri­nä­re) Erklä­run­gen und Interpretationen.“

Was soll man sich unter dem all­ge­mei­nen Aus­druck des jeweils „grö­ße­ren Lebens“ im Ein­zel­nen vor­stell­ten? Ist damit der Ein­fall des Augen­blicks gemeint? Oder die spon­ta­ne Idee der Situa­ti­ons­ethik? Ist es das Hin­ein­hor­chen in das inne­re Gefühl oder gar die Anpas­sung der Leh­re an den jewei­li­gen Dia­log-Part­ner gemeint?

… und letztendlich ein uneindeutiges ‚Ja’

Schließ­lich lei­tet der Papst zu einer sub­jek­ti­ven Lösungs­ant­wort über: „Es gibt Fra­gen, auf die man, wenn einer ehr­lich mit sich selbst ist, ant­wor­ten muss: Seht selbst!“ An ande­rer Stel­le mein­te er: „Dar­auf muss jeder selbst eine Ant­wort fin­den.“ Die ein­gangs gestell­te Fra­ge soll­te in inne­rer Ehr­lich­keit und see­li­scher Iden­ti­tät beant­wor­tet wer­den. Zum Schluss ver­weist Fran­zis­kus auf ein Pau­lus­wort: „Ein Glau­be, eine Tau­fe, ein Herr“mit der Auf­for­de­rung an das fra­gen­de Ehe­paar:Zieht selbst dar­aus die Kon­se­quen­zen!“ Und: „Sprecht mit dem Herrn dar­über und geht weiter!“

Die Auf­fas­sung von Papst Fran­zis­kus ist in fol­gen­der Aus­sa­ge zusam­men­zu­fas­sen: Was nach kirch­li­cher Leh­re und Kir­chen­recht nicht erlaubt wer­den kann, die Teil­nah­me eines pro­te­stan­ti­schen Ehe­part­ners an der hl. Kom­mu­ni­on, das dürf­ten sich nach Mei­nung des Pap­stes kon­fes­si­ons­ver­schie­de­ne Ehe­gat­ten nach ehr­li­cher Prü­fung selbst erlau­ben. Die Ver­bind­lich­keit kirch­li­cher Regeln wird durch den Papst selbst aufgehoben.

Nach dieser dialektischen Logik des ‚Nein’ und ‚Ja’

hat sich der Papst auch zu dem Beschluss­pa­pier der Mehr­heit der Deut­schen Bischofs­kon­fe­renz vom 20. Febru­ar 2018 geäu­ßert. Er war sich mit dem Prä­fek­ten der Glau­bens­kon­gre­ga­ti­on einig, dass das The­ma der DBK-Hand­rei­chung von welt­kirch­li­cher Rele­vanz sei und des­halb nicht im natio­na­len Allein­gang eini­ger deut­scher Bischö­fe bear­bei­tet wer­den könn­te. Außer­dem sei­en die kir­chen­recht­li­chen Grund­la­gen des Papiers feh­ler­haft. Auf die­se bei­den Män­gel hat­ten sie­ben deut­sche Bischö­fe die Glau­bens­kon­gre­ga­ti­on hingewiesen.

Nach einem Inter­ven­ti­ons­ge­spräch von Kar­di­nal Marx mit dem Papst änder­te die­ser sei­ne Mei­nung: Das DBK-Papier sei doch publi­ka­ti­ons­reif, denn es sei „gut gemacht“. Es sol­le aber nicht als offi­zi­el­le Hand­rei­chung der DBK ver­öf­fent­licht wer­den, da der Text „eine Rei­he von Pro­ble­men von erheb­li­cher (uni­ver­sal­kirch­li­cher) Rele­vanz auf­wirft“. die kirch­recht­li­chen Unklar­hei­ten noch von den zustän­di­gen Dik­aste­ri­en im Vati­kan behan­delt wer­den müss­ten. Seit­her ist die ‚Hand­rei­chung’ vom Febru­ar 2018 unver­än­dert in Titel und Text auf der DBK-Sei­te ver­öf­fent­licht, jedoch ohne Autoren­an­ga­be und als unver­bind­li­che ‚Ori­en­tie­rungs­hil­fe’ her­ab­ge­stuft. Im Text dage­gen wer­den etwa ein Dut­zend Mal „wir deut­schen Bischö­fe“ als Autoren der „Hand­rei­chung“ genannt. Eti­ket­ten­schwin­del möch­te man zu die­ser Publi­ka­ti­ons­pra­xis sagen.

Die katholische Eucharistielehre

Einen Abschnitt der Hand­rei­chung haben die Bischö­fe über­schrie­ben mit: „Wir neh­men die Ermu­ti­gung des Pap­stes ernst“. Sie ori­en­tie­ren sich an den oben dar­ge­stell­ten wider­sprüch­li­chen Aus­sa­gen von Fran­zis­kus bei der luthe­ri­schen Gemein­de in Rom. So ist es kein Wun­der, dass der DBK-Text auch selbst von der päpst­li­chen Dia­lek­tik des ‚Nein’ und ‚Ja’ geprägt ist. Zunächst das ‚Nein’ zur Interkommunion:

Papst Franziskus mit Luther-Statue
Papst Fran­zis­kus mit Luther-Statue

Im vier­ten Kapi­tel wird die katho­li­sche Eucha­ri­stie­leh­re erläu­tert. Das grund­le­gen­de Axi­om lau­tet: Eucharistie‑, Glau­bens- und Kir­chen­ge­mein­schaft sind untrenn­bar ver­bun­den. Dar­aus folgt: Nur Katho­li­ken sind in der Regel zum Kom­mu­nion­emp­fang zuge­las­sen. Da die Schwe­ster­kir­chen der Ortho­do­xie das glei­che Sakra­ments- und Kir­chen­ver­ständ­nis wie die katho­li­schen Kir­che haben, wer­den bei der Kom­mu­ni­onbit­te von Ortho­do­xen kei­ne wei­te­ren Bedin­gun­gen gestellt.

Ande­res ist es bei den Chri­sten der pro­te­stan­ti­schen Gemein­schaf­ten: Zu denen gibt es schwer­wie­gen­de Dif­fe­ren­zen bis Ableh­nung der katho­li­schen Kirchen‑, Sakra­ments- und Glau­bens­leh­re. Daher kön­nen Pro­te­stan­ten gene­rell nicht zur Kom­mu­ni­on zuge­las­sen wer­den. Die Aus­nah­men in extre­men Fäl­len wie Todes­ge­fahr, Ver­fol­gung etc. sind dar­in begrün­det, dass die Eucha­ri­stie eine Gna­den­quel­le dar­stellt. Aller­dings muss der um die Kom­mu­ni­on­zu­las­sung Bit­ten­de voll­stän­dig „den Glau­ben bezeu­gen, den die katho­li­sche Kir­che in die­sem Sakra­ment bekennt“ – so Papst Johan­nes Paul II. Zu die­sem Bekennt­nis als Glau­bens­be­din­gung zum Kom­mu­nion­emp­fang gehö­ren laut DBK-Papier:

▪ In der katho­li­schen Eucha­ri­stie­fei­er wird nicht das Abend­mahl Jesu wie­der­holt, son­dern „die Lebens­hin­ga­be Jesu am Kreuz ver­ge­gen­wär­tigt“ – als „Opfer der Ver­söh­nung, die Jesus Chri­stus selbst ist“.
▪ Die Wand­lungs­wor­te des Prie­sters bewir­ken eine „Wesens­ver­wand­lung – trans­sub­stan­tia­tio“ von Brot und Wein in den Leib und das Blut Christi.
▪ „Die Kir­che glaubt an die blei­ben­de Heils­ge­gen­wart Jesu Chri­sti in den Ele­men­ten von Brot und Wein.“ Die Ehr­furcht vor den eucha­ri­sti­schen Gaben, der Taber­na­kel und das Ewi­ge Licht sind dafür die Zeichen.
▪ In der eucha­ri­sti­schen Anbe­tung außer­halb der hei­li­gen Mes­se ver­tie­fen die Beten­den den Glau­ben an die Gegen­wart Christi.
▪ Nur ein geweih­ter Prie­ster kann die hei­li­ge Hand­lung der Eucha­ri­stie voll­zie­hen. Er steht am Altar in ‚per­so­na Christi’.
▪ „In jedem Hoch­ge­bet wird für den Papst gebe­tet, der das immer­wäh­ren­de, sicht­ba­re Prin­zip und Fun­da­ment für die Ein­heit der Viel­heit von Bischö­fen und Gläu­bi­gen ist.“
▪ Gebe­tet wird für den Orts­bi­schof, die Prie­ster und Dia­ko­ne und alle ande­ren, die zum Dienst der Kir­che bestellt sind.
▪ Mit der Hoch­ge­bets­bit­te für die Ver­stor­be­nen kommt die escha­to­lo­gi­sche Ein­heit der gan­zen Kir­che zum Aus­druck, der Leben­den wie der Toten.
▪ Schließ­lich wer­den die Got­tes­mut­ter Maria, die Apo­stel und Hei­li­gen als Für­spre­cher der pil­gern­den Kir­che angerufen.
▪ „Bei schwe­ren Sün­den setzt der Emp­fang der Eucha­ri­stie den Emp­fang des Buß­sa­kra­ments voraus.“
▪ Durch die Mit­fei­er der Eucha­ri­stie sind die Gläu­bi­gen in die Welt gesandt, den christ­li­chen Glau­ben zu bezeu­gen und ent­spre­chend zu handeln.

Bischöfliches ‚Nein’ zum Kommunionsempfang von Protestanten

Nach den Vor­ga­ben der Bischö­fe müs­sen sich Pro­te­stan­ten zu die­sen Glau­bens­leh­ren ‚beken­nen’, wenn sie in den oben genann­ten Aus­nah­me­si­tua­tio­nen zur hl. Kom­mu­ni­on ‚zuge­las­sen’ wer­den wol­len. Doch die­se katho­li­schen Glau­bens­in­hal­te wie Opfer­cha­rak­ter der hl. Mes­se, Trans­sub­stan­tia­ti­on, eucha­ri­sti­sche Anbe­tung, Wei­he­prie­ster­tum, Papst­kir­che, Gebet für Ver­stor­be­ne, Anru­fung von Maria und den Hei­li­gen wur­den von Luther als anti­christ­lich ver­teu­felt. Wenn nun ein pro­te­stan­ti­scher Gläu­bi­ger die­sen katho­li­schen Leh­ren von gan­zen Her­zen zustimmt, hat er die Abkehr vom luthe­ri­schen Kern­glau­ben voll­zo­gen und müss­te um die Auf­nah­me in die Kir­che bit­ten. Nur wenn ihm „Todes­ge­fahr“ droht – so das Kir­chen­recht -, ist eine Kom­mu­ni­ons­pen­dung ohne Kon­ver­si­on erlaubt.

In der Pra­xis wird die Kom­mu­ni­onbit­te an der Schwel­le der Kon­ver­si­on sel­ten vor­kom­men.  Somit ist die Fol­ge­rung zu zie­hen: Die deut­schen Bischö­fe signa­li­sie­ren mit den auf­ge­führ­ten Glau­bens­be­din­gun­gen eine grund­sätz­li­che Nicht­er­laub­nis zum Kom­mu­ni­ons­emp­fang von Pro­te­stan­ten, auch in bekennt­nis­ver­schie­de­nen Ehen.

Aber die­ses theo­lo­gisch begrün­de­te ‚Nein’ ist nach der neu­en dia­lek­ti­schen Logik, die der Papst auch in sei­nem nach­syn­oda­len Schrei­ben ‚Amo­ris lae­ti­tia’ vor­ex­er­ziert hat, nur der  unver­bind­li­che Bezug auf die katho­li­sche Leh­re, ein­ge­fügt zur Beru­hi­gung der glau­bens­treu­en Katho­li­ken. Die ent­schei­den­de Bot­schaft der Ori­en­tie­rungs­hil­fe dage­gen liegt nach Umfang und Inhalt in der Beja­hung der Inter­kom­mu­ni­on mit Pro­te­stan­ten – vor­erst in bekennt­nis­ver­schie­de­nen Ehen. Die­ses Impuls­si­gnal unter dem Titel: „… der Ein­heit auf der Spur“ ist für die ‚moder­nen’ Bischö­fe, Prie­ster und Katho­li­ken, für Pro­te­stan­ten und Pres­se­öf­fent­lich­keit bestimmt.

Anmaßende Neuinterpretation des Kirchenrechts

Die Ori­en­tie­rungs­hil­fe geht zunächst von dem Kir­chen­rechts­ka­non 844 aus, der die Aus­nah­me­re­ge­lung für Kom­mu­nion­emp­fang für Pro­te­stan­ten beschreibt: Bei „Todes­ge­fahr oder einer ande­ren schwe­ren Not­la­ge“ (gra­vis neces­si­tas) wird die Kom­mu­ni­on erlaubt gespen­det, wenn eine ent­spre­chen­de Bit­te vor­liegt, der katho­li­sche Glau­ben zum Altars­sa­kra­ment bekun­det wird sowie bei rech­ter Disponierung.

Heilige Eucharistie
Hei­li­ge Eucharistie

Zur Cha­rak­te­ri­sie­rung die­ses Para­gra­fen ist fest­zu­hal­ten, dass jeweils objek­tiv beschrie­be­ne Bedin­gun­gen zur Aus­nah­me­kom­mu­ni­on genannt wer­den: eine äuße­re schwe­re Not­la­ge und auf Sei­ten des Peten­den die geäu­ßer­te Bit­te sowie das Bekennt­nis zur katho­li­schen Glau­bens­leh­re. Die ‚rech­te Dis­po­nie­rung’, also die Nicht-Bela­stung durch eine schwe­re Sün­de, kann aller­dings nur dem Gläu­bi­gen selbst bewusst sein. Alle Bedin­gun­gen müs­sen erfüllt und von einer kirch­lich beauf­trag­ten Per­son geprüft sein, um eine offi­zi­el­le ‚Zulas­sung’ aus­spre­chen zu können.

Die­se kla­re kirch­li­che Posi­ti­on trak­tiert das DBK-Papier mit zahl­rei­chen Umdeu­tun­gen, bis am Ende ein ganz ande­rer Auf­trag erscheint: die pasto­ra­le Ein­la­dung und Hin­füh­rung von Pro­te­stan­ten zur Kommunion.

Es sind haupt­säch­lich zwei Argu­men­ta­ti­ons­li­ni­en, mit denen die Ori­en­tie­rungs­hil­fe sowohl die objek­ti­ven Bedin­gun­gen weg­zu­in­ter­pre­tie­ren als auch die Zulas­sung durch kirch­li­che Stel­len zu umge­hen versucht.

Erstens wer­den die objek­ti­ven, äuße­ren Not­la­gen wie Todes­ge­fahr etc. zu einer sub­jek­ti­ven Gesin­nungs­not umin­ter­pre­tiert: Man wol­le mit der Kom­mu­ni­ons­pen­dung einem „schwe­ren geist­li­chen Bedürf­nis“ abhel­fen. Wenn die „tie­fe Sehn­sucht“ von Pro­te­stan­ten nach dem katho­li­schen Sakra­ment nicht gestillt wür­de, könn­te dadurch sogar der Glau­be gefähr­det werden.

Die deut­sche Bischofs­kon­fe­renz maßt sich eine tota­le Neu­in­ter­pre­ta­ti­on eines uni­ver­sal­kirch­li­chen Rechts­ka­nons im natio­na­len Allein­gang an. Dabei hat­te die Glau­bens­kon­gre­ga­ti­on im Brief von 25. Mai aus­drück­lich dar­auf hin­ge­wie­sen, dass die zustän­di­gen römi­schen „Dik­aste­ri­en beauf­tragt sind, eine bal­di­ge Klä­rung der betref­fen­den Fra­gen auf uni­ver­sal­kirch­li­cher Ebe­ne her­bei­zu­füh­ren“. Wenn die­se römi­sche Klar­stel­lung kommt, dürf­te die deut­sche ‚Ori­en­tie­rungs­hil­fe’ Maku­la­tur sein.

Zu der ‚tie­fen Sehn­sucht nach Kom­mu­ni­on’ ist zu sagen: Das für den Kom­mu­nion­emp­fang not-wen­di­ge Bekennt­nis zur katho­li­schen Sakra­men­ten- und Kir­chen­leh­re impli­ziert eine Abwen­dung vom pro­te­stan­ti­schen Kern­glau­ben. Somit führt die geist­li­che Sehn­sucht nach der Kom­mu­ni­on  an der Schwel­le der Kon­ver­si­on zur Glau­bens­stär­kung, nicht zur Glaubensgefährdung.

Zum zwei­ten wer­den die kir­chen­recht­lich gefor­der­te Fest­stel­lung für die Erfül­lung der Bedin­gun­gen durch eine sub­jek­ti­ve Ent­schei­dung ersetzt. Damit ent­fällt auto­ma­tisch die offi­zi­el­le Zulas­sung zur Kom­mu­ni­on durch eine kirch­lich beauf­trag­te Person.

Für die­sen Para­dig­men­wech­sel beruft sich die Ori­en­tie­rungs­hil­fe auf die neue Her­me­neu­tik für die Geschie­de­nen­pa­sto­ral von ‚Amo­ris lae­ti­tia’: Bei den „kon­kre­ten Bedingt­hei­ten“ der „irre­gu­lä­ren“ Situa­tio­nen von Geschie­de­nen in einer Zweit­ehe könn­ten nicht „gesetz­li­che Rege­lun­gen kano­ni­scher Art“, son­dern nur ein „per­so­na­les Vor­ge­hen der Ent­schei­dungs­fin­dung“ den Weg der Gna­de und Lie­be eröff­nen – auch zu den Sakra­men­ten (vgl. AL 305 mit der umstrit­te­nen Anmer­kung 351).

Statt katholische Gewissensbildung beliebige Entscheidungsfreiheit

Nach die­sem Muster wol­len deut­sche Bischö­fe auch im Kom­mu­ni­onstreit vor­ge­hen: Die bis­he­ri­ge ‚Kom­mu­ni­ons­zu­las­sung nach kir­chen­recht­lich fest­ge­leg­ten Bedin­gun­gen’ soll ersetzt wer­den durch die „per­sön­li­che Gewis­sens­ent­schei­dung“ des nicht-katho­li­schen Ehe­part­ners (Kap. 21 der Ori­en­tie­rungs­hil­fe). Doch da stellt sich ein Pro­blem: Auf die Gewis­sens­bil­dung eines Pro­te­stan­ten hat die katho­li­sche Kir­che kei­nen Ein­fluss; in Glau­bens­wis­sen und sitt­li­chen Kri­te­ri­en ist er auf sei­ne luthe­ri­sche Gemein­schaft ori­en­tiert. Aus die­sem Gewis­sens­kon­text wird schwer­lich Eucha­ri­stie­teil­nah­me und Kom­mu­nion­emp­fang nach katho­li­scher Leh­re und Wahr­heit erfol­gen kön­nen – es sei denn durch wirk­li­che Konversion.

Nach katho­li­scher Auf­fas­sung ist das rech­te Gewis­sen an das sitt­li­che Natur­recht gebun­den und in der katho­li­schen Leh­re zu bil­den. Die Ori­en­tie­rungs­hil­fe dage­gen legt den Begriff der völ­lig unge­bun­de­nen „Frei­heit des Gewis­sens“ zugrun­de. Damit ist das sou­ve­rä­ne Ent­schei­dungs­recht des bür­ger­li­chen Indi­vi­du­ums in Reli­gi­ons­sa­chen gemeint, wie es im Grund­ge­setz Arti­kel 4 bestim­mend ist. In die­sem Sin­ne ersetzt der bischöf­li­che Text den Begriff des ‚Gewis­sens’ nach katho­li­scher Leh­re mehr­fach durch Aus­drücke wie „eige­ne Ent­schei­dung“ oder „per­sön­li­che Ent­schei­dung“, also einen inne­ren Refle­xi­ons­pro­zess ohne Glau­bens­be­zug. Auch der Zusatz „ver­ant­wor­tet“ sagt dann nur aus, dass die Ent­schei­dung eines Pro­te­stan­ten zum katho­li­schen Kom­mu­nion­emp­fang ver­ant­wor­tet ist vor sich selbst und den per­sön­li­chen Kriterien.

Bischof Feige für die Regel der Regellosigkeit

Die trei­ben­de Kraft hin­ter die­sem Para­dig­men­wech­sel der deut­schen Bischof­kon­fe­renz scheint Bischof Fei­ge aus Mag­de­burg zu sein. Im FAZ-Inter­view vom 25. 6. stell­te er zwei gegen­sätz­li­che Kir­chen­auf­fas­sun­gen gegen­über: Nach dem „vor­kon­zi­lia­ren Kir­chen­bild von eini­gen“ (Bischö­fen) stel­len das päpst­li­che „Lehr­amt und die Bischö­fe die Regeln auf“. „Wir hin­ge­gen“ – die Mehr­heit der deut­schen Bischö­fe – „setz­ten letzt­lich auf einen geist­li­chen Weg und die Gewis­sens­frei­heit des Ein­zel­nen“. Mit letz­te­rem Aus­druck bestä­tigt er die Abwen­dung von katho­li­scher Gewis­sens­bil­dung zugun­sten der belie­bi­gen Ent­schei­dungs­frei­heit des ein­zel­nen Chri­sten. Anstel­le der Regeln der apo­sto­li­schen Kir­che und des biblisch fun­dier­ten Lehr­am­tes soll die Regel­lo­sig­keit des jeweils indi­vi­uel­len Ermes­sens gestellt werden.

Bischof Fei­ge bringt in dem Inter­view auch ein schö­nes Bei­spiel für die neue Unlo­gik des gleich­zei­ti­gen ‚Nein’ und ‚Ja’ zu einer Sache: „Der Satz: kei­ne Eucha­ri­stie­ge­mein­schaft ohne Kir­chen­ge­mein­schaft stimmt, aber er stimmt auch wie­der nicht.“ Neben den mathe­ma­ti­schen Regeln (‚2 und 2 kann in der Theo­lo­gie auch 5 sein’, wie der Papst­ver­trau­te Anto­nio Spa­da­ro SJ behaup­tet) soll nun auch die ari­sto­te­li­sche Logik vom Wider­spruch in der Kir­che nicht mehr gelten.

Brauchen entscheidungsfreie Christen noch eine pastorale Belehrung?

Kar­di­nal Marx und die Mehr­heit der Bischofs­kon­fe­renz pro­pa­gie­ren die ‚pasto­ra­le Beglei­tung’ bekennt­nis­ver­schie­de­ner Paa­re als Quint­essenz ihrer Bemü­hun­gen. Zehn Sei­ten der 39seitigen Ori­en­tie­rungs­hil­fe sind die­sem selbst­ge­stell­ten Auf­trag gewid­met. Mit pathe­ti­scher Spra­che ver­kün­det der stän­di­ge DBK-Rat: „Wir rin­gen um eine geist­li­che Hil­fe für die Gewiss­ent­schei­dung in seel­sorg­lich beglei­te­ten Ein­zel­fäl­len für kon­fes­si­ons­ver­bin­den­de Ehe­paa­re, die ein ernst­haf­tes geist­li­ches Bedürf­nis haben, die Eucha­ri­stie zu empfangen.“

Doch die­sem Ziel­kon­zept der pasto­ra­len Betreu­ung haben die Mehr­heits­bi­schö­fe selbst auf zwei­fa­che Wei­se den Boden entzogen:

▪ Die Ori­en­tie­rungs­hil­fe hat an vier­zehn Stel­len die Kom­mu­ni­on der frei­en Ent­schei­dung von Pro­te­stan­ten anheim­ge­stellt. Zugleich ver­kün­det sie deren bedin­gungs­lo­se Akzep­tanz durch die Kir­che. Die­ses medi­en­wirk­sa­me Signal wird in der Öffent­lich­keit als erlaub­te Inter­kom­mu­ni­on oder gar ‚Kom­mu­ni­on für alle’ ver­stan­den. Bei einer gene­rel­len Erlaub­nis aber erscheint ein spe­zi­fi­sches Pasto­ral­ge­spräch obso­let. Der neue Bischof von Würz­burg hat die­se Über­flüs­sig­keit von pasto­ra­ler Beglei­tung schon mal demon­striert, indem er „an alle gemischt­kon­fes­sio­nel­le Paa­re die herz­li­che Ein­la­dung“ aus­sprach, „zum Tisch des Herrn hinzuzutreten“.

Einzelentscheidung ersetzt die pastorale Einzelfallbetreuung

▪ Auch der Argu­men­ta­ti­ons­fi­gur der pasto­ral betreu­ten Ein­zel­fall­re­ge­lung ist mit der gleich­zei­tig ver­kün­de­ten Ent­schei­dungs­frei­heit weit­ge­hend die Basis ent­zo­gen. Denn zur ‚per­sön­li­chen Ent­schei­dungs­fin­dung’ ist nach dem Selbst­ver­ständ­nis der mün­di­gen Chri­sten kei­ne kirch­lich-pasto­ra­le Beglei­tung not­wen­dig, zumal die Kom­mu­ni­ons­pen­dung an Pro­te­stan­ten schon flä­chen­deckend prak­ti­ziert wird.

In die­sem Sin­ne sag­te Kreis­de­chant Jür­gen Quan­te der ‚West­deut­schen All­ge­mei­nen’: „Die Men­schen ent­schei­den nach ihrem Gewis­sen und sind dann selbst­ver­ständ­lich zur Kom­mu­ni­on ein­ge­la­den. Das hand­ha­ben im Kreis Reck­ling­hau­sen alle Geist­li­chen so. (…) Die Gewis­sens­ent­schei­dung habe Vor­rang, dafür brau­chen die Men­schen kei­nen Prie­ster, es sei denn, sie wün­schen ein Gespräch“ (WAZ vom 04.02.17).

Im Übri­gen hat­te die Glau­bens­kon­gre­ga­ti­on aus­drück­lich dar­auf hin­ge­wie­sen, dass die Fra­ge der „Zulas­sung“ von pro­te­stan­ti­schen Ehe­part­nern zur Kom­mu­ni­on eben nicht nur ein seel­sorg­li­ches The­ma ist, son­dern „den Glau­ben der Kir­che berührt“. Inso­fern hät­te der DBK-Text gar nicht als pasto­ra­le Ori­en­tie­rungs­hil­fe publi­ziert wer­den dürfen.

Nach der Ver­öf­fent­li­chung des nach­syn­oda­len Schrei­bens ‚Amo­ris lae­ti­tia’ war erst­mals die Ent­schei­dungs­frei­heit des Ein­zel­nen beim Kom­mu­nion­emp­fang von höch­ster kirch­li­cher Stel­le ein­ge­führt wor­den. Die­se unka­tho­li­sche Pra­xis wird sich jetzt in Deutsch­land ver­stär­ken, wenn die Mehr­heits­bi­schö­fe die unver­bind­li­che Ori­en­tie­rungs­hil­fe den Geist­li­chen ihrer Bis­tü­mer „ans Herz legen“, wie das die Erz­bi­schö­fe Becker und Heße schon getan haben. Der Bischof von Spey­er erklärt das DBK-Papier aus­drück­lich als „ver­bind­li­che Ori­en­tie­rung“ für die pasto­ra­le Beglei­tung bekennt­nis­ver­schie­de­ner Ehepaare.

Eucharistie-Katechesen als Signal für Katholiken und Protestanten

Aber die­se in Gang gesetz­te Dyna­mik zur Auf­ga­be der katho­li­schen Eucha­ri­stie­leh­re erzeugt auch Wider­stand von Lai­en und Geist­li­chen. Der Pader­bor­ner Prie­st­er­kreis ‚com­mu­nio veri­ta­tis’ hat die von sei­nem Bischof in Kraft gesetz­te Ori­en­tie­rungs­hil­fe „unan­nehm­bar“ genannt.

Hoff­nung besteht auch dar­in, dass die sie­ben Diö­ze­san­bi­schö­fe und sechs Weih­bi­schö­fe, die die ehe­ma­li­ge Hand­rei­chung abge­lehnt haben, die Wider­sprü­che der Des­ori­en­tie­rungs­hil­fe noch bes­ser erken­nen und ihre Kri­tik dar­an ver­brei­ten. Eine posi­ti­ve Chan­ce ergibt sich aus dem Teil des DBK-Papiers, in dem die katho­li­sche Eucha­ri­stie­leh­re erläu­tert wird, wie oben dar­ge­legt. Die Bischö­fe soll­ten selbst Eucha­ri­stie­ka­te­che­sen hal­ten und auch ihre Prie­ster und Kate­che­ten dazu anhal­ten. Bischof Voder­hol­zer aus Regens­burg hat die­ses Anlie­gen auf­ge­grif­fen. Kar­di­nal Woel­ki wird sicher­lich sei­ne lehr­kla­re Eucha­ri­stie­pre­digt zum Grün­don­ners­tag wie­der verbreiten.

Damit wür­de dem Glau­bens­schwund der Katho­li­ken begeg­net und den pro­te­stan­ti­schen Part­nern in bekennt­nis­ver­schie­de­nen Ehen signa­li­siert, dass sie die Kom­mu­ni­on nicht nach auto­no­mer Gewis­sens­ent­schei­dung, son­dern nur in extre­men Aus­nah­me­fäl­len bei Akzep­tanz der katho­li­schen Sakra­men­ten- und Kir­chen­leh­re sowie aus­drück­li­cher kirch­li­cher Zulas­sung emp­fan­gen könn­ten. Die­se kirch­li­che Leh­re und Wahr­heit ist nicht verhandelbar.

Text Hubert Hecker
Bild: MiL/​LifeSiteNews/​CR (Screen­shots)

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Katho­li­sches war die erste katho­li­sche Publi­ka­ti­on, die das Pon­ti­fi­kat von Papst Fran­zis­kus kri­tisch beleuch­te­te, als ande­re noch mit Schön­re­den die Qua­dra­tur des Krei­ses versuchten.

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4 Kommentare

  1. Plei­ten, Pech und Pan­nen: das könn­te man über die­sen Papst Fran­zis­kus schluß­fol­gern, aber er will das ja so. Es ist alles bedacht und geschieht sehr absichts­voll zusam­men mit sei­nen Freun­den, und sie fügen drei­ster­wei­se dem Leib Chri­sti, Ihm per­sön­lich und Sei­ner Kir­che, immer neue Wun­den zu. 

    Die Fra­ge aber stellt sich, ob Papst Fran­zis­kus tat­säch­lich Papst ist und ob nicht Bene­dikt XVI. wei­ter­hin der wirk­li­che Papst der Kir­che ist. 

    Das Schis­ma ist jetzt spür­bar da und voll­zieht sich immer deut­li­cher bis hin­ein in die Gemein­den: das Katho­li­sche einer­seits und die Leip­zi­ger Allerlei-„Kirche“ andererseits.

    • Viel­leicht ist es die Zeit der Tren­nung des Wei­zens von der Spreu.
      Wir sol­len ja wach­sam sein, wem wir fol­gen – allein Jesus Chri­stus und Sei­ner Braut der der Hei­li­gen katho­li­schen und apo­sto­li­schen Kir­che und nicht irgend­ei­ner Neo-Kir­che, die sich nur katho­lisch nennt.

  2. Da ich neben den Eucha­ri­stie­fei­ern unse­rer SE auch oft die Hl. Mes­se der Pius­bru­der­schaft besu­che, habe ich dies auch in einem Beicht­ge­spräch dem prie­ster­li­chen Lei­ter der SE gesagt.
    Er mein­te, dies sei ver­bo­ten. Das mag ja sein!
    Aber ich weiß aus frü­he­ren Äusse­run­gen, dass er es ande­rer­seits kaum erwar­ten kann, auch Pro­te­stan­ten zur Kom­mu­ni­on gehen zu lassen.
    Dar­in sieht er offen­sicht­lich also kein Problem.

  3. Bischof Fei­ge aus Mag­de­burg … „Wir hin­ge­gen“ – die Mehr­heit der deut­schen Bischö­fe – „setz­ten letzt­lich auf einen geist­li­chen Weg und die Gewis­sens­frei­heit des Einzelnen“.

    Herr Fei­ge hat lei­der nicht gemerkt, dass der geist­li­che Weg und die katho­li­sche Gewis­sens­bil­dung bei 95% sei­ner Katho­li­ken dra­ma­tisch zusam­men­ge­bro­chen und weg­ge­rutscht ist. Wer das nicht mehr merkt, dem kann man nicht mehr helfen.

    All­ge­mei­ne Belie­big­keit ver­gif­tet den Glauben.

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