Präzedenzfall: Oberster Gerichtshof stoppt Homo-Diktat


Religionsfreiheit
Der Konditor Jack Phillips erhielt vor dem Obersten Gerichtshof der USA recht gegen den Versuch, die Meinungs- und Religionsfreiheit durch ein Homo-Diktat einzuschränken.

(Washing­ton) Der Ober­ste Gerichts­hof der USA ent­schied zugun­sten des Kon­di­tors, der sich aus reli­giö­sen Grün­den gewei­gert hat­te, die Hoch­zeits­tor­te für eine „Homo-Ehe“ zu lie­fern und setzt damit den Ver­su­chen, ein Homo-Dik­tat auf­zu­rich­ten, deut­li­che Gren­zen.Der Fall geht bereits auf das Jahr 2012 zurück. Der US-Kon­di­tor Jack Phil­lips, ein beken­nen­der Christ, lehn­te den Auf­trag ab, für die „Homo-Ehe“ der bei­den schwu­len Män­ner David Mul­lins und Char­lie Craig eine Hoch­zeits­tor­te zu lie­fern. Er begrün­de­te die Ableh­nung mit sei­nem Gewis­sen. Da er die „Homo-Ehe“ als offe­ne Auf­leh­nung gegen Got­tes Ord­nung ansieht, wür­de er sich durch eine Betei­li­gung selbst dar­an schul­dig machen. Das kön­ne er mit sei­nem Gewis­sen nicht vereinbaren.

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Die Homo­se­xu­el­len sahen das anders und klag­ten auf Dis­kri­mi­nie­rung. Eine ande­re Mei­nung woll­ten sie nicht gel­ten las­sen. Aus dem Vor­fall wur­de ein Prä­ze­denz­fall zur Durch­set­zung eines Homo-Dik­tats und zur Unter­mi­nie­rung der Mei­nungs- und Religionsfreiheit.

Mit sie­ben gegen zwei Stim­men stell­te nun der Ober­ste Gerichts­hof der USA fest, daß der Erste Zusatz­ar­ti­kel die Mei­nungs- und Reli­gi­ons­frei­heit von Kon­di­tor Jack Phil­ipps garan­tiert. Wie nach gel­ten­dem US-Recht die bei­den Homo­se­xu­el­len eine „Homo-Ehe“ ein­ge­hen konn­ten, so habe der Kon­di­tor das Recht, auf­grund sei­ner Über­zeu­gung eine „Homo-Ehe“ abzu­leh­nen und auch eine Betei­li­gung dar­an abzulehnen.

Damit wider­sprach der Ober­ste Gerichts­hof der Ent­schei­dung der Bür­ger­rechts­kom­mis­si­on des Staa­tes Colo­ra­do und des Beru­fungs­ge­rich­tes. Sie hat­ten den Kon­di­tor ver­ur­teilt und woll­ten einen Prä­ze­denz­fall schaf­fen, mit dem die Reli­gi­ons­frei­heit gegen­über dem Wil­len von Homo­se­xu­el­len als zweit­ran­gig zurück­ge­stuft wer­den soll­te. Die Kla­ge der Homo­se­xu­el­len soll­te ein regel­rech­tes Homo-Dik­tat installieren.

Der Ober­ste Gerichts­hof ver­warf die Ent­schei­dun­gen der unter­ge­ord­ne­ten Gre­mi­en. Deren Urteil, so die Höchst­rich­ter, war ver­fas­sungs­wid­rig, da es eine „Feind­se­lig­keit gegen­über der Reli­gi­on“ zeig­te, mit der die Neu­tra­li­tät des Staa­tes ver­letzt wurde.

Die Höchst­rich­ter miß­bil­li­gen in ihrem Urteil mit deut­li­chen Wor­ten die ideo­lo­gisch gefärb­te Ent­schei­dung der Bür­ger­rechts­kom­mis­si­on des Staa­tes Colo­ra­do. Die Kom­mis­si­on habe eine „offen feind­se­li­ge und unzu­läs­si­ge“ Hal­tung gegen das „ehr­li­che, reli­giö­se Bekennt­nis“ gezeigt, das „Grund für die Ver­wei­ge­rung“ des Kon­di­tors war.

Das Höchst­ur­teil geht nicht direkt auf die Fra­ge der Gewer­be­aus­übung ein und behan­delt die Fra­ge nicht, ob ein Gewer­be­trei­ben­der als sol­cher bereits einen Auf­trag ableh­nen kön­ne. Das Urteil kon­zen­triert sich ganz kon­kret auf die restrik­ti­ve Aus­le­gung von Reli­gi­ons­frei­heit durch die Bür­ger­rechts­kom­mis­si­on von Colo­ra­do, die von den Höchst­rich­tern ver­wor­fen wurde.

Bischof James D. Con­ley von Lin­coln, der Vor­sit­zen­de der Unter­kom­mis­si­on der US-Bischofs­kon­fe­renz zur För­de­rung und zum Schutz der Ehe begrüß­te das Höchsturteil:

„Die heu­ti­ge Ent­schei­dung bestä­tigt, daß gläu­bi­ge Men­schen wegen ihrer tief ver­wur­zel­ten, reli­giö­sen Über­zeu­gun­gen kei­ne Dis­kri­mi­nie­rung erlei­den dür­fen, son­dern die­se durch die Regie­rungs­ver­tre­ter zu respek­tie­ren sind. Das gilt auch in der Berufs­aus­übung für Men­schen wie Jack Phil­ipps, die dem Herrn in allen Aspek­ten des täg­li­chen Lebens die­nen wollen.“

Das Urteil ist ein Prä­ze­denz­ur­teil für ähn­li­che Fäl­le. Das gilt beson­ders für den Fall des Kon­di­to­ren­ehe­paars Aaron und Melis­sa Klein im US-Bun­des­staat Ore­gon, die 2013 wegen der glei­chen Wei­ge­rung wie Jack Phil­ipps ange­klagt wurden.

In den USA fand wäh­rend der Prä­si­dent­schaft von Barack Oba­ma ein har­ter Kul­tur­kampf zur Ein­füh­rung der „Homo-Ehe“ statt. Vor­an­ge­trie­ben wur­de sie von Homo-Ver­bän­den, die von links­li­be­ra­len Grup­pen und Medi­en, etli­chen Mil­li­ar­därs­stif­tun­gen und Kon­zer­nen und allen vor­an Oba­ma selbst unter­stützt wur­den. Der Ober­ste Gerichts­hof in sei­ner dama­li­gen Beset­zung zwang im Juni 2013 allen US-Staa­ten die „Homo-Ehe“ auf, obwohl es zuvor in 32 Staa­ten Volks­ab­stim­mun­gen gege­ben hat­te, in denen sich das Wahl­volk 32-Mal gegen die „Homo-Ehe“ und für die tra­di­tio­nel­le Defi­ni­ti­on der Ehe als Ver­bin­dung zwi­schen einem Mann und einer Frau aus­ge­spro­chen hatte.

Das neue Urteil ist ein Mei­len­stein für die Mei­nungs- und Reli­gi­ons­frei­heit und setzt dem Homo-Dik­tat kla­re Gren­zen. Die Rich­ter set­zen damit den Weg zur Stär­kung der Mei­n­ugs- und Reli­gi­ons­frei­heit fort, den sie bereits vor einem in einem ande­ren Urteil beschrit­ten haben.

Gleich in den ersten Tagen sei­ner Amts­zeit als US-Prä­si­dent unter­zeich­ne­te Donald Trump die Durch­füh­rungs­be­stim­mung Pro­mo­ting Free Speech and Reli­gious Liber­ty zur Stär­kung der Reli­gi­ons­frei­heit. Der amtie­ren­den US-Prä­si­dent sag­te damals:

„Mei­ne Regie­rung wird alles in ihrer Macht ste­hen­de tun, um die Reli­gi­ons­frei­heit in unse­rem Land zu ver­tei­di­gen und zu schüt­zen. Ich brin­ge die Din­ge wie­der in Ordnung“.

Die Höchst­rich­ter haben nun ihrer­seits einen kräf­ti­gen Schritt gesetzt, um „die Din­ge wie­der in Ord­nung zu bringen“.

Text: Giu­sep­pe Nardi
Bild: Il Timo­ne (Screen­shot)

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