Überdenken der „Hirntod“-Definition gefordert


Organtransplantation
Der Fall von Trenton McKinley widerlegt die Hirntod-Definition, die dem Transplantationsrecht zur Organentnahme zugrundeliegt.

(New York) Die Fest­stel­lung des Todes wur­de mit der Mög­lich­keit der Organ­trans­plan­ta­ti­on revo­lu­tio­niert. Da lebens­wich­ti­ge Orga­ne nicht Toten ent­nom­men wer­den kön­nen, wur­de mit Ein­füh­rung von Trans­plan­ta­ti­ons­ge­set­zen die Fest­stel­lung des Todes geän­dert. Tod ist aber nicht gleich Tod. Der auf­se­hen­er­re­gen­de Fall eines Jun­gen in den USA, über den in die­sen Tagen alle Medi­en berich­te­ten, ver­langt laut Lebens­rechts­be­we­gung ein Über­den­ken der „Hirntod“-Definition, die zugun­sten der Organ­trans­plan­ta­tio­nen ein­ge­führt wur­de, aber immer umstrit­ten war.

Der getürkte Tod

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Bis dahin galt zur Fest­stel­lung des Todes der Herz­still­stand und der Fak­tor Zeit. Seit der erfolg­rei­chen Ent­wick­lung der Trans­plan­ta­ti­ons­tech­nik gilt aber nicht mehr der Herz­tod, er wür­de bei­spiels­wei­se die Ent­nah­me des Her­zens absurd machen, son­dern der soge­nann­te „Hirn­tod“.

Tod ist nicht gleich (Hirn)Tod
Tod ist nicht gleich (Hirn)Tod

Von Medi­zi­nern, Ethi­kern und Theo­lo­gen wird seit­her gewarnt, daß das dar­in ent­hal­ten­de Wort „Tod“ irre­füh­rend sei. Wäre der betref­fen­de Mensch tat­säch­lich tot, wäre die Ent­nah­me vita­ler Orga­ne sinn­los. Der Tote muß also in Wirk­lich­keit noch leben. Die Ent­nah­me lebens­wich­ti­ger Orga­ne ist an einem Leben­den jedoch ver­bo­ten, da sie absicht­lich den Tod her­bei­füh­ren wür­de. Die Fest­stel­lung des Todes wur­de dem­nach in ver­schie­de­nen Län­dern durch eine Geset­zes­än­de­rung zur Organ­be­schaf­fung für Trans­plan­ta­tio­nen „vor­da­tiert“. Die Ent­nah­me der Orga­ne erfolgt also noch am leben­den Kör­per. Mit der Ent­nah­me ist aller­dings der Tod garan­tiert. Führt der Drang nach Orga­nen dazu, ver­deckt den Tod von Pati­en­ten, meist Unfall­op­fern, her­bei­zu­füh­ren? Ja, sagen eine Rei­he von Wissenschaftlern.

Im Namen der Ret­tung ande­rer Men­schen, die auf lebens­wich­ti­ge Orga­ne war­ten, wur­de eine zwei­fel­haf­te, inter­es­sen­ge­lei­te­te Defi­ni­ti­on von Tod ein­ge­führt. Bei den Inter­es­sen han­delt es aber nicht um jene der betrof­fe­nen Pati­en­ten, son­dern der Trans­plan­ta­ti­ons­me­di­zin. Kri­ti­ker machen gel­tend, daß der „Hirn­tod“ ein wis­sen­schaft­lich nicht beleg­ba­rer Begriff ist. Vor allem bedeu­te er nicht wirk­lich den Tod. Die in das Trans­plan­ta­ti­ons­recht ein­ge­führ­te neue Defi­ni­ti­on von Tod nüt­ze nie­mals dem Pati­en­ten, son­dern immer nur ande­ren. Der bekann­te Phi­lo­soph Josef Sei­fert sag­te 2009:

„Das Argu­ment der guten Kon­se­quen­zen kann nie­mals den Tod ande­rer rechtfertigen“.

Die öffent­li­che Mei­nung wur­de im Sin­ne gene­rel­ler Nütz­lich­keits­er­wä­gun­gen und Lob­by­in­ter­es­sen gelenkt. Die Debat­te über den tat­säch­li­chen Todes­zeit­punkt wur­de weit­ge­hend aus­ge­klam­mert oder einem Fach­pu­bli­kum über­las­sen, das unter Aus­schluß der Öffent­lich­keit dis­ku­tie­ren durf­te, wäh­rend der Gesetz­ge­ber bereits die Rah­men­be­din­gun­gen änderte.

In der Bun­des­re­pu­blik Deutsch­land löste man die Ange­le­gen­heit zwei­deu­tig wie in der Abtrei­bungs­fra­ge. Die Abtrei­bung wur­de nicht lega­li­siert, viel­mehr ihre Rechts­wid­rig­keit sogar bestä­tigt, aber zugleich straf­frei gestellt. In der Pra­xis bedeu­tet es also das­sel­be, als hät­te der Staat die Tötung unge­bo­re­ner Kin­der lega­li­siert. Der „deut­sche“ Weg klingt aber bes­ser, vor allem mora­li­scher. Mit der Ein­füh­rung des Trans­plan­ta­ti­ons­ge­set­zes wur­de in der Bun­des­re­pu­blik ein­fach auf die Defi­ni­ti­on von Tod ver­zich­tet. Die aber ist der sprin­gen­de Punkt bei der gan­zen Sache. In der Pra­xis hält man sich aber an die umstrit­te­ne Hirn­tod-Defi­ni­ti­on. Die eigent­li­chen Streit­punk­te wer­den durch prak­ti­zier­ten Uti­li­ta­ris­mus umgangen.

Kon­kret ver­langt das Trans­plan­ta­ti­ons­recht, daß der Tod des Spen­ders „nach dem aktu­el­len Erkennt­nis­stand der medi­zi­ni­schen Wis­sen­schaf­ten fest­ge­stellt wur­de und ein irrever­si­bler Total­aus­fall von Groß­hirn, Klein­hirn und Hirn­stamm vorliegt“.

„Kannibalismus“ und Widerspruchsrecht mit Tücken

Genau die­se behaup­te­te „Wis­sen­schaft­lich­keit“ wird aber von Wis­sen­schaft­lern bestrit­ten. Durch die angeb­li­che „Hirntod“-Definition wer­de der hip­po­kra­ti­sche Eid „töd­lich ver­letzt“, so Prof. Sei­fert. Man­che Wis­sen­schaft­ler behaup­ten sogar, daß gezielt zur Organ­ent­nah­me die fal­sche Behand­lung von Schä­del-Hirn-Trau­ma­ta prak­ti­ziert wer­de, weil die­se Pati­en­ten bereits als Organ­la­ger betrach­tet werden.

Prof. Cice­ro Coim­bra, Neu­ro­lo­ge an der Uni­ver­si­tät von Sao Pau­lo in Bra­si­li­en, sag­te 2009 auf der inter­na­tio­na­len Tagung „Zei­chen des Lebens – ist der ‚Hirn­tod‘ noch Leben?“ in Rom, daß  „der immer ange­wand­te Apnoe­test  – Aus­set­zung  der  künst­li­chen  Beatmung – in 50 Pro­zent der Fäl­le zum Tod führt, der erst mit­tels des Tests fest­ge­stellt wer­den soll­te“. Dem­nach wird zur Organ­ge­win­nung eine ver­deck­te Eutha­na­sie betrieben.

Werben für die Organspende
Wer­ben für die Organspende

Wer sich unter den Ärz­ten der Trans­plan­ta­ti­ons­ma­schi­ne­rie in den Weg stellt, muß mit beruf­li­chen Pro­ble­men rech­nen, wie Teil­neh­mer aus eige­ner Erfah­rung berichteten.

Der US-ame­ri­ka­ni­sche Neo­na­to­lo­ge Prof. Paul Byr­ne von der Uni­ver­si­tät Tole­do in Ohio, Direk­tor des St. Charles Mer­cy Hos­pi­tal in Ore­gon (Ohio) spricht von „Kan­ni­ba­lis­mus“ der Medi­zi­ner, die hilf­lo­se Men­schen der Skla­ve­rei aus­set­zen, indem sie mit­tels „Hirntod“-Erklärung sie recht­los und durch Medi­ka­men­te wil­len­los machen zum Zwecke, sie leben­dig zur Organ­ent­nah­me aus­schlach­ten zu können.

Um ein sol­ches Aus­schlach­ten zu ver­hin­dern, wur­de auf ein Recht auf Ver­wei­ge­rung der Organ­ent­nah­me gedrängt. Da sich zu weni­ge Organ­spen­der mel­de­ten, die sich Orga­ne ent­neh­men las­sen, obwohl die mei­sten wahr­schein­lich nicht über die Hirn­tod-Defi­ni­ti­on auf­ge­klärt wer­den, haben ein­zel­ne Staa­ten das Trans­plan­ta­ti­ons­recht umfor­mu­liert. Dazu gehört Ita­li­en, wo der Gesetz­ge­ber 1999 die Orga­ne aller Ster­ben­den zum Wohl der All­ge­mein­heit ent­eig­ne­te. Nicht wer für die Organ­ent­nah­me ist, son­dern wer gegen die Organ­ent­nah­me ist, muß sich regi­strie­ren las­sen. Die Öffent­lich­keit wur­de über den schwer­wie­gen­den Ein­griff kaum infor­miert. Dahin­ter steckt die Absicht, Wider­spruch mög­lichst zu ver­hin­dern. Vie­le Ita­lie­ner wis­sen auch 20 Jah­re nach Inkraft­tre­ten des Geset­zes nicht, daß ihre Orga­ne aus­ge­schlach­tet wer­den kön­nen, wenn sie nicht recht­zei­tig aus­drück­lich von der Wider­spruchs­re­ge­lung Gebrauch machen.

Etli­che euro­päi­sche Län­der haben im Prin­zip gleich­lau­ten­de Geset­ze. In Frank­reich erklär­te die sozia­li­sti­sche Mehr­heit von Staats­prä­si­dent Hol­lan­de in einer ihrer letz­ten Hand­lun­gen alle Fran­zo­sen zu Organ­spen­dern – „nach dem Tod“, wie es heißt, was aber in Wirk­lich­keit nicht zutrifft. Deut­sche Medi­en lie­ßen die Pro­pa­gan­da­ma­schi­ne­rie anlau­fen, um der Ein­füh­rung des­sel­ben Geset­zes auch in Deutsch­land das Wort zu reden. Die Tages­zei­tung Die Welt frag­te sug­ge­stiv: „Wie­so muß man Men­schen zu altru­isti­schem Han­deln zwin­gen?“ Das Ziel: Wer nicht sei­ne Orga­ne spen­det, sei ein Ego­ist. Die eigent­li­che Fra­ge, ob Men­schen, denen Orga­ne ent­nom­men wer­den kön­nen, tat­säch­lich tot sind oder noch leben, wird ausgeklammert.

„Neutrale Aufklärung“ als Propaganda

In der Bun­des­re­pu­blik ist man bis­her einen ande­ren Weg gegan­gen. Die Ent­schei­dung ist nach wie vor frei­wil­lig. Zur Organ­ent­nah­me bedarf es der aus­drück­li­chen Zustim­mung oder der Ver­wei­ge­rung, damit auch Ange­hö­ri­ge nicht even­tu­ell nach­träg­lich anders ent­schei­den kön­nen. Grund­sätz­lich gilt aber auch für die Bun­des­re­pu­blik: Der Gesetz­ge­ber will die Bereit­schaft zur Organ­ent­nah­me för­dern. Die Bun­des­zen­tra­le für gesund­heit­li­che Auf­klä­rung schreibt auf ihrer Internetseite:

„Mit die­sem Gesetz soll die Organ­spen­de­be­reit­schaft geför­dert werden“.

Aufklärung oder Propaganda Organspende?
Auf­klä­rung oder Pro­pa­gan­da Organspende?

Für die nöti­ge För­de­rung sor­gen steu­er­geld­fi­nan­zier­te Ein­rich­tun­gen wie die genann­te Bun­des­zen­tra­le für gesund­heit­li­che Auf­klä­rung, aber auch die Auf­klä­rung Organ­spen­de des Bun­des­ver­ban­des der Medi­zin­stu­die­ren­den. Die Initia­ti­ve, die wie ein ver­län­ger­ter Arm der erwähn­ten Bun­des­zen­tra­le wirkt, behaup­tet zwar „eine sach­ge­rech­te, unab­hän­gi­ge und neu­tra­le Infor­ma­ti­ons­ver­mitt­lung über den The­men­kom­plex Organ­spen­de und Hirn­tod“ im Sin­ne von „Auf­klä­rungs­ar­beit“ zu betrei­ben, doch die Wirk­lich­keit sieht anders aus: Zum The­ma Hirn­tod wird eben­so ein­sei­tig wie sug­ge­stiv behaup­tet: „Der Hirn­tod ist natur­wis­sen­schaft­lich-medi­zi­nisch gleich­be­deu­tend mit dem Tode des Men­schen“ und „Der Hirn­tod ist das sicher­ste Todeszeichen!“

Mit ande­ren Wor­ten, die Auf­klä­rung Organ­spen­de – Eine Initia­ti­ve von Stu­die­ren­den ist weder „neu­tral“ noch „sach­ge­recht“ und „unab­hän­gig“ wirkt an der Initia­ti­ve wohl eher kaum etwas. Sie macht viel­mehr den Ein­druck eines Pro­pa­gan­da­in­stru­ments, um im staat­li­chen Auf­trag die „Organ­spen­de­be­reit­schaft“ zu fördern.

36 Pro­zent der Bun­des­deut­schen sol­len laut aktu­el­lem Stand über einen Organ­spen­de­aus­weis ver­fü­gen. Wie vie­le davon sich für und wie vie­le gegen eine Organ­ent­nah­me am leben­den Objekt aus­ge­spro­chen haben, ist nicht bekannt. Damit wird das gigan­ti­sche Poten­ti­al deut­lich, das Ita­li­en, Frank­reich, Öster­reich und ande­re Län­der durch ihre Geset­zes­la­ge haben. Ob und in wel­chem Aus­maß ein Organ­trans­fer bei­spiels­wei­se von Ita­li­en nach Deutsch­land statt­fin­det, wäre eine eige­ne Unter­su­chung wert.

Papst Bene­dikt XVI. mahn­te im Novem­ber 2008, daß Orga­ne nur ex cada­ve­re ent­nom­men wer­den dürf­ten, also von wirk­lich Toten. Das Prin­zip der „Vor­sicht“ habe Vor­rang vor dem Wunsch, mög­lichst vie­le Orga­ne zu ent­neh­men. Ver­ba volant. Nun könn­te ein kon­kre­ter Fall aber alles umkippen.

Vom Hirntod zum Leben – Der Fall Trenton McKinley

Der auf­se­hen­er­re­gen­de Fall aus den USA wur­de in den ver­gan­ge­nen Tagen von fast allen Medi­en berichtet.

Vom Hirntod zum Leben
Vom Hirn­tod zum Leben

Ein 13jähriger Jun­ge erwach­te aus dem Koma, nach­dem sei­ne Eltern auf ärzt­li­che Emp­feh­lung bereits die Zustim­mung zur Organ­ent­nah­me erteilt hatten.

Der unglaub­li­che Vor­fall ereig­ne­te sich im US-Staat Ala­ba­ma. Tren­ton McKin­ley, so der Name des Jun­gen, war seit einem Unfall, bei dem er sich schwer­ste Kopf­ver­let­zun­gen zuge­zo­gen hat­te, im Koma. Die Ärz­te erklär­ten ihn zum hoff­nungs­lo­sen Fall und dia­gno­sti­zier­ten den Hirn­tod. Damit waren die Vor­aus­set­zun­gen für die Organ­ent­nah­me gege­ben, die den Eltern nahe­ge­legt wur­de, deren Zustim­mung erfor­der­lich war.

Die Eltern hat­ten sich von den Ärz­ten über­zeu­gen las­sen, daß ihr Sohn tot sei, und er als Organ­spen­der noch „Gutes“ tun könne.

Doch dann geschah das völ­lig Uner­war­te­te. Es muß für das Hirn­tod-Syn­drom unty­pi­sche Refle­xe gezeigt haben, wes­halb die künst­li­che Beatmung abge­stellt wur­de. Dar­auf begann Tren­ton selb­stän­dig zu atmen und kam zu Bewußtsein.

Die Ärz­te kön­nen sich nicht erklä­ren, was vor ihren Augen geschah.

Tren­ton selbst sagt heu­te dazu:

„Die Tat­sa­che, daß ich wie­der hier bin, hat nur eine Erklä­rung: Gott. Eine ande­re Mög­lich­keit gibt es nicht. Sogar die Ärz­te haben das gesagt.“

Der Fall Tren­ton McKin­ley wur­de auch im deut­schen Sprach­raum von allen wich­ti­gen Medi­en als Sen­sa­ti­on gemel­det. Die sich dar­aus erge­ben­den Fra­gen zum gel­ten­den Trans­plan­ta­ti­ons­recht und der umstrit­te­nen Hirn­tod-Defi­ni­ti­on wur­den bis­her aber nicht gestellt. Der Fall des 13jährigen Jun­gen ver­langt jedoch ein Über­den­ken einer Posi­ti­on, die den selbst­be­haup­te­ten Kri­te­ri­en für „Hirn­tod“  („nach dem aktu­el­len Erkennt­nis­stand der medi­zi­ni­schen Wis­sen­schaf­ten fest­ge­stellt und ein irrever­si­bler Total­aus­fall von Groß­hirn, Klein­hirn und Hirn­stamm) nicht standhält.

Den­noch sprach sich der 121. Deut­sche Ärz­te­tag vor weni­gen Tagen für die Ein­füh­rung der soge­nann­ten Wider­spruchs­lö­sung aus. Danach soll jeder künst­lich beatme­te Pati­ent, bei dem der soge­nann­te Hirn­tod dia­gno­sti­ziert wur­de, auto­ma­tisch als Organ­spen­der gel­ten, wenn er vor­her einer Ent­nah­me von Orga­nen nicht aus­drück­lich wider­spro­chen hat. Der in Erfurt tagen­de Ärz­te­tag for­der­te den Deut­schen Bun­des­tag auf, das Trans­plan­ta­ti­ons­ge­setz (TPG) ent­spre­chend zu ändern.

Der zeit­gleich zum Ärz­te­tag an die Öffent­lich­keit gelang­te Fall McKin­ley soll­te die Bun­des­ärz­te­kam­mer zu einem Umden­ken veranlassen.

Wer­den Bun­des­ärz­te­kam­mer, Bun­des­zen­tra­le für gesund­heit­li­che Auf­klä­rung und Auf­klä­rung Organ­spen­de – Eine Initia­ti­ve von Stu­die­ren­den ihre Posi­ti­on über­den­ken? Tren­ton McKin­ley kann ihnen etwas erzäh­len über den Hirn­tod als angeb­lich „sicher­stes Todeszeichen“.

Text: Giu­sep­pe Nardi/​Johannes Thiel
Bild: Cor­ri­spon­den­za Romana/​LifeSiteNews

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