Iowa und das beste Lebensschutzgesetz der USA


Abtreibung
Iowa hat seit 4. Mai das beste Lebensschutzgesetz der USA. Die euroäischen Leitmedien verhindern durch eine offene oder latente Abtreibungsmentalität einen Umdenkprozeß auch in Europa.

(Washing­ton) Am ver­gan­ge­nen 2. Mai ver­ab­schie­de­te das mehr­heit­lich repu­bli­ka­ni­sche Par­la­ment des US-Staa­tes Iowa ein Gesetz zur Stär­kung des Lebens­rechts für unge­bo­re­ne Kin­der. Im deut­schen Sprach­raum berich­te­ten die Leit­me­di­en dar­über nur mit dem obli­ga­to­risch vor­ge­schal­te­ten Pro-Abtrei­bungs­fil­ter. Sie sind zum Haupt­hin­der­nis eines Umdenk­pro­zes­ses in Sachen Abtrei­bung geworden.

Anzei­ge

Ziel der Neu­re­ge­lung ist es, die Tötung unge­bo­re­ner Kin­der im Mut­ter­leib ein­zu­däm­men. Die Kin­destö­tung durch Abtrei­bung ist in den USA seit dem berühmt-berüch­tig­ten Urteil des Ober­sten Gerichts­ho­fes Roe gegen Wade vom Janu­ar 1973 erlaubt.

Am 4. Mai wur­de das neue Gesetz von der repu­bli­ka­ni­schen Gou­ver­neu­rin von Iowa, Kim Rey­nolds, unter­zeich­net und trat damit in Kraft.

Es sieht vor, daß Unge­bo­re­ne spä­te­stens ab der 6. Schwan­ger­schafts­wo­che vor Abtrei­bung geschützt sind. Sobald der Herz­schlag des Kin­des zu hören ist, darf das Kind nicht mehr getö­tet wer­den, so die Bestim­mung. Daher wird das Gesetz auch als Fetal Heart­beat Abor­ti­on Ban bezeich­net. Der Herz­schlag eines Men­schen ist ab der 6. Schwan­ger­schafts­wo­che zu hören.

Die Ver­bes­se­rung des Lebens­schut­zes wird im Ver­gleich beson­ders deut­lich: Bis­her war in Iowa die Tötung unge­bo­re­ner Kin­der bis zur 20. Schwan­ger­schafts­wo­che erlaubt. Die Abtrei­bungs­be­für­wor­ter jam­mer­ten, daß „vie­le Frau­en“ bis zur 6. Schwan­ger­schafts­wo­che noch nicht ein­mal wüß­ten, schwan­ger zu sein, wes­halb das neue Gesetz einem „fak­ti­schen Abtrei­bungs­ver­bot“ gleich­kom­me. In der Bun­des­re­pu­blik Deutsch­land wird die Abtrei­bung bis zur 12. Schwan­ger­schafts­wo­che als rechts­wid­rig, aber straf­frei gedul­det, was seit Jahr­zehn­ten aus­reicht, in Hun­dert­tau­sen­der-Grö­ße min­de­stens 15 Pro­zent der unge­bo­re­ner Kin­der zu töten.

Das Par­la­ment des Staa­tes Iowa besteht aus zwei Kam­mern. In bei­den ver­fügt die Repu­bli­ka­ni­sche Par­tei über eine Mehr­heit. Das neue Gesetz zum Schutz des Lebens wur­de vom Reprä­sen­tan­ten­haus mit 51 von 97 und im Senat mit 29 von 46 abge­ge­be­nen Stim­men beschlossen.

Im Lau­fe der Debat­te war der ursprüng­li­che Gesetz­ent­wurf durch Abän­de­rungs­an­trä­ge etwas auf­ge­weicht wor­den. Die End­fas­sung sieht Aus­nah­men im Fal­le einer Ver­ge­wal­ti­gung, von Inzest oder einer schwe­ren Miß­bil­dung des Fötus vor, die kei­ne Aus­sicht auf ein Über­le­ben läßt. Bereits der Ori­gi­nal­ent­wurf sah eine Aus­nah­me bei phy­si­scher Lebens­ge­fahr für die Mut­ter vor.

Das neue Gesetz wird von der Lebens­rechts­be­we­gung als „bestes Lebens­schutz­ge­setz“ der USA bezeichnet.

Abtreibungsmentalität der europäischen Massenmedien

Die deut­schen Medi­en berich­te­ten über das Gesetz häu­fig hin­ge­gen mit offen oder ver­steckt nega­tiv kon­no­tier­tem Unter­ton. Die Schlag­zei­len lauteten:

„Iowa stimmt für schärf­stes Abtrei­bungs­ge­setz der USA“ (Der Spiegel).

„Abtrei­bungs­ge­setz in Iowa: Wahl­kampf auf Kosten der Frau­en“ (taz).

„Iowa ver­bie­tet Abtrei­bun­gen ab föta­lem Herz­schlag“ (Der Standard).

„Iowa: Das wohl streng­ste Abtrei­bungs­ge­setz der USA“ (Tages­schau).

„Iowa ver­bie­tet de fac­to Abtrei­bung“ (Neu­es Deutschland).

„Schwan­ger­schafts­ab­bruch: Par­la­ment in Iowa stimmt für das schärf­ste Abtrei­bungs­ge­setz der USA“ (Ben­to).

„Strik­te Rege­lung – Iowa ver­ab­schie­det streng­stes US-Abtrei­bungs­ge­setz“ (SRF)

„USA: Streng­stes Abtrei­bungs­ge­setz in Iowa ver­ab­schie­det“ (NZZ).

Was in den Schlag­zei­len gesagt wird, trifft auch zu, doch kommt es auf den Ton an, der eine dahin­ter­ste­hen­de Gesin­nung erken­nen läßt. Die häu­fig­sten Voka­beln lau­te­ten „streng­stes Abtrei­bungs­ge­setz“. „Streng“, „scharf“, „schärf­stes“, „streng­stes“, „Ver­bot“, „ver­bo­ten“ gel­ten laut vor­herr­schen­der Mei­nung nicht als posi­tiv. Das wis­sen auch die Redaktionen.

Iowa wird als „kon­ser­va­tiv und länd­lich geprägt“ beschrie­ben (Der Spie­gel), der Mains­team fei­ert „modern und urban“. Lebens­schüt­zer wer­den als „Abtrei­bungs­geg­ner“ bezeich­net. Immer­hin erwähnt Der Spie­gel zwei­mal, daß es um Kin­der geht.

Die Erwäh­nung des unge­bo­re­nen Kin­des wird von der Abtrei­bungs­lob­by strikt ver­mie­den, so gesche­hen in der Bericht­erstat­tung der links­li­be­ra­len Tages­zei­tung Stan­dard. Das Kind bleibt uner­wähnt, was eine offe­ne Abtrei­bungs­be­für­wor­tung der Redak­ti­on signa­li­siert. Die Ein­sei­tig­keit wird noch ver­stärkt, indem eine Spre­che­rin des welt­größ­ten Abtrei­bungs­kon­zerns Plan­ned Paren­thood das Gesetz kri­ti­sie­ren darf, aber kein Lebens­schüt­zer zu Wort kommt. Das ein­zi­ge zum Bericht ver­öf­fent­lich­te Bild zeigt eine Abge­ord­ne­te der oppo­si­tio­nel­len Demo­kra­ti­schen Par­tei, die im Par­la­ment von Iowa als Wort­füh­re­rin der Abtrei­bungs­be­für­wor­ter auf­ge­tre­ten war.

Die­sel­be Abtrei­bungs­men­ta­li­tät weist auch der Bericht der ARD-Tages­schau auf. Das Kind exi­stiert nicht. Es wird völ­lig aus­ge­blen­det, und damit auch das eigent­li­che Abtrei­bungs­ge­sche­hen, die Tötung eines unschul­di­gen Kin­des. Stich­wor­te wie „Schnell­ver­fah­ren“ sol­len den irri­gen Ein­druck einer Dis­kus­si­ons­ver­wei­ge­rung durch die Pro-Life-Mehr­heit sug­ge­rie­ren. Das Gesetz durch­lief jedoch wie alle Geset­ze den nor­ma­len Gesetzgebungsprozeß.

Die Bericht­erstat­tung im deut­schen Sprach­raum, ob vom öster­rei­chi­schen Stan­dard oder der bun­des­deut­schen ARD stütz­te sich auf einen Bericht der US-Pres­se­agen­tur Asso­cia­ted Press (AP), einer der drei inter­na­tio­na­len Big-Agen­tu­ren, die weit­ge­hend den Mei­nungs­fluß in der west­li­chen Welt lenken.

Die genann­ten Leit­me­di­en trans­por­tier­ten zudem die Hoff­nung der Abtrei­bungs­be­für­wor­ter, daß ein Bun­des­rich­ter das neue Gesetz zu Fall brin­gen könn­te, wie dies bereits in ande­ren US-Staa­ten der Fall war, zuletzt in Texas.

Urteil Roe gegen Wade kippen

Die Lebens­rechts­be­we­gung hofft hin­ge­gen, daß even­tu­el­le Kla­gen gegen das Gesetz bis vor den Ober­sten Gerichts­hof in Washing­ton kom­men und sich die­ser erneut mit der Abtrei­bungs­fra­ge befas­sen muß. Ziel ist es, das Abtrei­bungs­ur­teil Roe gegen Wade von 1973 wie­der auf­zu­he­ben. Jane Roe war das Pseud­onym von Nor­ma McCor­vey, der damals 25 Jah­re alten Frau, die mit ihrer Kla­ge erfolg­reich die Abtrei­bungs­le­ga­li­sie­rung durch­setz­te. Wade war der Name des Staats­an­wal­tes, der die Gegen­sei­te vertrat.

Ab 1994 setz­te in Nor­ma McCor­vey ein Umdenk­pro­zeß ein, der mit ihrer Bekeh­rung zum Chri­sten­tum zusam­men­hing. Sie distan­zier­te sich von Abtrei­bung und wur­de zur akti­ven Lebens­schüt­ze­rin. Sie enga­gier­te sich in der Lebens­rechts­be­we­gung und kämpf­te bis zu ihrem Tod im Febru­ar 2017 für die Auf­he­bung des von ihr erwirk­ten Urteils von 1973. Die­ses Mal aber erfolg­los, was unter­streicht, daß hin­ter der Rechts­fra­ge vor allem eine ideo­lo­gi­sche Fra­ge steht.

Die Abtrei­bungs­sym­pa­thi­san­ten benutz­ten „Jane Roe“, wie Nor­ma McCor­vey in ihrer Auto­bio­gra­phie auf­zeig­te. Als sie für die Abtrei­bung war, kam sie gele­gen und wur­de vom Abtrei­bungs-Main­stream hoch­ge­ju­belt. Als sie für das Lebens­recht der unge­bo­re­nen Kin­der ein­trat, wur­de sie von den­sel­ben Krei­sen tot­ge­schwie­gen. Damit sind nicht die Abtrei­bungs­or­ga­ni­sa­tio­nen gemeint, son­dern die Mas­sen­me­di­en. Jene, die die öffent­li­che Mei­nung machen, beein­flus­sen und lenken.

Die Abtrei­bungs­men­ta­li­tät der Mas­sen­me­di­en, ob sie nun die Abtrei­bung aktiv för­dern oder eine neue Dis­kus­si­on über die Abtrei­bung ver­hin­dern, ist im Westen das Haupt­hin­der­nis für die Lebens­rechts­be­we­gung, um einen Umdenk­pro­zeß ein­zu­lei­ten und den Mas­sen­tö­tun­gen unschul­di­ger Kin­der ein Ende zu setzen.

Text: Giu­sep­pe Nardi
Bild: LifeSiteNews

Print Friendly, PDF & Email
Anzei­ge

Hel­fen Sie mit! Sichern Sie die Exi­stenz einer unab­hän­gi­gen, kri­ti­schen katho­li­schen Stim­me, der kei­ne Gel­der aus den Töp­fen der Kir­chen­steu­er-Mil­li­ar­den, irgend­wel­cher Orga­ni­sa­tio­nen, Stif­tun­gen oder von Mil­li­ar­dä­ren zuflie­ßen. Die ein­zi­ge Unter­stüt­zung ist Ihre Spen­de. Des­halb ist die­se Stim­me wirk­lich unabhängig.

Katho­li­sches war die erste katho­li­sche Publi­ka­ti­on, die das Pon­ti­fi­kat von Papst Fran­zis­kus kri­tisch beleuch­te­te, als ande­re noch mit Schön­re­den die Qua­dra­tur des Krei­ses versuchten.

Die­se Posi­ti­on haben wir uns weder aus­ge­sucht noch sie gewollt, son­dern im Dienst der Kir­che und des Glau­bens als not­wen­dig und fol­ge­rich­tig erkannt. Damit haben wir die Bericht­erstat­tung verändert.

Das ist müh­sam, es ver­langt eini­ges ab, aber es ist mit Ihrer Hil­fe möglich.

Unter­stüt­zen Sie uns bit­te. Hel­fen Sie uns bitte.

Vergelt’s Gott!