Was am Brüsseler Urteil gegen Abdeslam nicht stimmt


Islamischer Terrorismus
Islamischer Terrorismus: In Brüssel wurde ein Terrorist nicht als Terrorist verurteilt. Die bedenklichen Seiten eines gespaltenen Rechtsstaates.

(Brüs­sel) Salah Abdes­lam wur­de in Bel­gi­en wegen Mord­ver­suchs ver­ur­teilt, nicht aber wegen Ter­ro­ris­mus. Ein Ter­ro­rist, der auf Poli­zi­sten schießt, die ihn wegen blu­ti­ger Ter­ror­an­schlä­ge ver­haf­ten wol­len, schießt als Ter­ro­rist. Seit gestern steht die Fra­ge im Raum, wie­viel direk­ten oder indi­rek­ten Ein­fluß Sala­fi­sten, Mus­lim­bru­der­schaft und über­haupt die isla­mi­sche Gemein­schaft auf die Justiz in euro­päi­schen Staa­ten hat.

Das Bataclan-Massaker

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Salah Abdes­lam wur­de gestern in Brüs­sel wegen „ver­such­ten Mor­des“ zu 20 Jah­ren Haft ver­ur­teilt. Er gilt als Haupt­ver­däch­ti­ger für die Ter­ror­an­schlä­ge vom 13. Novem­ber 2015 (Mas­sa­ker im Bata­clan-Thea­ter), bei denen in Paris 137 Men­schen getö­tet und 683 ver­letzt wurden.

Im März 2016 wur­de Abdes­lam in der Gemein­de Vorst bei Brüs­sel auf­ge­spürt. Dabei kam es zu einem Schuß­wech­sel, bei dem meh­re­re Poli­zi­sten ver­letzt wur­den. Der Schüt­ze, der Alge­ri­er Moha­med Bel­kaid, wur­de dabei erschos­sen. Abdes­lam wur­de kurz dar­auf in Molen­beek in Brüs­sel fest­ge­nom­men. Dabei schoß er auf die Poli­zei und ver­letz­te drei Poli­zi­sten. Vier Tage nach sei­ner Fest­nah­me kam es in Brüs­sel zu meh­re­ren isla­mi­schen Atten­ta­ten, die als Reak­ti­on auf den Poli­zei­zu­griff ein­ge­stuft wurden.

Die Brüs­se­ler Rich­ter ent­le­dig­ten sich den­noch des Ter­ror­vor­wur­fes. Der Pro­zeß wegen der Pari­ser Ter­ror­an­schlä­ge fin­de in Frank­reich statt. In Brüs­sel habe es sich „nur“ um eine Schie­ße­rei gehan­delt. Die­se will­kür­li­che Aus­le­gung, daß ein Ter­ro­rist, ein­mal als Ter­ro­rist, ein ander­mal als gewöhn­li­cher Straf­tä­ter han­delt, sorgt für Erstau­nen und Befremden.

Das Pari­ser Mas­sa­ker der Dschi­ha­di­sten for­der­te den Tod von 137 unschul­di­gen Men­schen und zog eine Ter­ror­wel­le auf euro­päi­schen Boden nach sich. Der Maß­stab, der bei der Urteils­fin­dung in Brüs­sel ange­legt wur­de, wird scharf kri­ti­siert. Wie kann Abdes­lams Schuß­waf­fen­ge­brauch in Brüs­sel nur als „ver­such­ter Mord“ ein­ge­stuft wer­den und der ter­ro­ri­sti­sche Zusam­men­hang aus­ge­blen­det werden?

Die Kri­tik geht soweit, daß eini­ge Medi­en von „Scha­ria-kon­trol­lier­ten Rich­tern“ spre­chen. Anders aus­ge­drückt: Es steht die Fra­ge im Raum, wie besorg­nis­er­re­gend und über­prü­fungs­be­dürf­tig die Vor­ge­hens­wei­se der bel­gi­schen Justiz ist.

Der allgegenwärtige, aber ignorierte rote Faden

Obwohl Abdes­lams Ver­bin­dung zur isla­mi­schen Ter­ror­or­ga­ni­sa­ti­on Isla­mi­scher Staat (IS) der rote Faden im gan­zen Ver­fah­ren war, wur­de im Urteil ein ter­ro­ri­sti­scher Hin­ter­grund sei­ner Tat aus­ge­klam­mert. Wie läßt sich das recht­fer­ti­gen? Mei­nen bel­gi­sche Rich­ter ernst­haft, Abdes­lam habe aus Not­wehr geschlos­sen, weil er der Über­zeu­gung war, die bel­gi­sche Poli­zei übe unrecht­mä­ßi­ge Gewalt aus? Offen gesagt wur­de das im Pro­zeß nicht. Den­noch tut sich ein gefähr­li­cher Spalt auf.

Das unver­ständ­li­che Urteil ver­mit­telt, wenn auch unaus­ge­spro­chen, den Ein­druck, als wer­de auch von der Justiz bis zu einem bestimm­ten Grad eine angeb­li­che „Miß­hand­lung“ von Mus­li­men in Bel­gi­en unter­stellt. Da liegt Spreng­kraft drin­nen. Isla­mi­sche Grup­pen und Gemein­schaf­ten schlüpf­ten bereits in der Ver­gan­gen­heit ger­ne in eine Opfer­rol­le. Will die bel­gi­sche Justiz eine sol­che unan­ge­mes­se­ne Hal­tung wirk­lich för­dern? Abdes­lam behaup­te­te gleich am Beginn des Brüs­se­ler Gerichtsverfahrens:

„Die Mus­li­me wer­den auf die übel­ste Wei­se behan­delt. Für sie gilt kei­ne Unschuldsvermutung.“

Er sag­te noch mehr:

„Ich habe kei­ne Angst vor euch und auch nicht vor euren Ver­bün­de­ten. Ich ver­traue allein auf Allah“.

Islamische Opferrolle

Sein Rechts­an­walt ver­such­te die Annul­lie­rung des Ver­fah­rens zu errei­chen, weil eini­ge Akten nicht über­setzt wur­den. Über­setzt in wel­che Spra­che? In Bel­gi­en gibt es drei aner­kann­te Spra­chen: Nie­der­län­disch, Fran­zö­sisch und Deutsch. Abdes­lam ist der Sohn von Marok­ka­nern, der in Alge­ri­en gebo­ren wur­de und etli­che Jah­re in Frank­reich leb­te, wes­halb er die fran­zö­si­sche Staats­bür­ger­schaft besitzt. Der fran­zö­si­schen Spra­che soll­te er also mäch­tig sein. Oder wird der Ein­füh­rung von Ara­bisch als Amts­spra­che das Wort geredet?

Der im Brüs­se­ler Urteil erkenn­ba­re Ent­la­stungs­me­cha­nis­mus gehört seit Jahr­zehn­ten zu einer schwer­wie­gen­den Fehl­ent­wick­lung der Recht­spre­chung in euro­päi­schen Staa­ten. Eine Fehl­ent­wick­lung, die seit den 90er Jah­ren mas­si­ve zuge­nom­men hat. Bei Tätern „mit Migra­ti­ons­hin­ter­grund“ wer­den ande­re „kul­tu­rel­le“ Maß­stä­be als mil­dern­de Umstän­de gewer­tet. Ob in Bel­gi­en, Frank­reich, Deutsch­land oder Öster­reich führ­te die­se zwei­fel­haf­te Form der „Inkul­tu­ra­ti­on“ des Rechts­we­sens zu hoch­be­denk­li­chen Urtei­len. Rich­ter unter­mi­nie­ren auf die­se Wei­se was sie zu ver­tei­di­gen hät­ten: den Rechts­staat und sein eher­nes Prin­zip der Gleich­heit aller vor dem Gesetz.

Ideologische Scheuklappen im Gerichtssaal

Ideo­lo­gi­sche Scheu­klap­pen haben jedoch Ein­zug in die Gerichts­sä­le gehal­ten. Das Brüs­se­ler Urteil ist der jüng­ste Beweis dafür. Aus einem Ter­ro­ri­sten wur­de ein poten­ti­el­ler Mör­der. Dabei schoß Abdes­lam nicht aus irgend­ei­nem Grund auf die Poli­zei, son­dern weil sie ihn wegen der Ter­ror­an­schlä­ge von Paris fest­neh­men wollte.

Das Resü­mee ist bedenk­lich: Die west­eu­ro­päi­schen Gren­zen ste­hen für die Ein­wan­de­rung wei­ter­hin offen und die Schutz­me­cha­nis­men im Inne­ren funk­tio­nie­ren nicht oder jeden­falls nicht in aus­rei­chen­dem Maße. Nicht die der Legis­la­ti­ve, nicht die der Exe­ku­ti­ve und beson­ders schwer­wie­gend auch nicht die der Judi­ka­ti­ve. Ande­re Schutz­me­cha­nis­men gibt es in der zivi­li­sier­ten Welt aber nicht. Islam­ver­ste­her und Mul­ti­kul­tu­ra­li­sten för­dern eine Spal­tung des Rechts­staa­tes. Für die ein­hei­mi­sche, euro­päi­sche Bevöl­ke­rung gel­ten ande­re Maß­stä­be, als für Ein­wan­de­rer mit oder ohne Staatsbürgerschaft.

Die leicht­fer­ti­ge Ver­lei­hung von Staats­bür­ger­schaf­ten, dem for­mal ersten und ent­schei­den­den Instru­ment zur Defi­ni­ti­on von Staat und Gemein­we­sen und damit auch des Rechts­staa­tes, trägt zur Erhö­hung des Gefähr­dungs­po­ten­ti­als und zur Desta­bi­li­sie­rung der euro­päi­schen Staats­we­sen dar. Oder haben Poli­tik und Rich­ter bereits Angst, ange­mes­se­ne Urtei­le (und damit ist nicht das Straf­maß gemeint) könn­ten die immer stär­ker wer­den­de isla­mi­sche Gemein­schaft im Land „irri­tie­ren“?

Von den fal­schen Prä­mis­sen der Anti-Ter­ror-Geset­ze erst ganz zu schweigen.

Solange Roß und Reiter nicht genannt werden

Solan­ge Roß und Rei­ter nicht beim Namen genannt wer­den, wird Abhil­fe nicht mög­lich sein. Die Bedro­hung geht nicht von hun­dert Pro­zent der Bevöl­ke­rung aus, ganz im Gegen­teil. Sie geht von einer bestimm­ten, klar umris­se­nen Grup­pe aus. Dem­entspre­chend haben sich Anti-Ter­ror­maß­nah­men aus objek­ti­ven Grün­den auf die­se Grup­pe zu kon­zen­trie­ren, und nicht aus sub­jek­ti­ver, eben ideo­lo­gi­scher Ver­blen­dung auf unschul­di­ge Bür­ger. Alle Bür­ger unter einen Gene­ral­ver­dacht zu stel­len, weil man die poten­ti­el­le Bedro­hungs­grup­pe aus poli­ti­scher Kor­rekt­heit nicht beim Namen nen­nen will, ist eine objek­tiv inak­zep­ta­ble Dis­kri­mi­nie­rung, die eines Rechts­staa­tes nicht wür­dig ist.

Dazu gehört auch die Erkennt­nis, daß der Ter­ro­ris­mus das Pro­dukt einer ver­fehl­ten Ein­wan­de­rungs­po­li­tik ist.

Das Brüs­se­ler Urteil signa­li­siert unüber­seh­bar, daß im Bereich der Justiz ein Umden­ken erfor­der­lich ist. Ein Ter­ro­rist vom Schlag eines Abdes­lam ist als das zu behan­deln, was er ist. Wenn sich der Rechts­staat dazu nicht mehr auf­raf­fen kann, indem er sei­ne eige­nen Maß­stä­be igno­riert, wird er den Kampf gegen den Ter­ro­ris­mus nicht gewin­nen können.

Jede Mini­mie­rung sei­ner Ver­ant­wor­tung bedeu­tet eine Ver­kür­zung sei­ner Haft­stra­fe und schnel­le­ren Zugang zu Haft­er­leich­te­run­gen. Noch weit schwer­wie­gen­der am bel­gi­schen Urteil ist, daß indi­rekt damit die Tat­mo­ti­ve baga­tel­li­siert und impli­zit aner­kannt werden.

Text: Andre­as Becker
Bild: MiL

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