„Was in A wahr ist, kann in B nicht falsch sein“ – Amoris laetitia und die Verwirrung


Amoris laetitia
Amoris laetitia - Kardinal Eijk macht sich die Dubia (Zweifel) zu eigen und wünscht eine Klärung durch Papst Franziskus, denn sein Schreiben habe „Verwirrung“ in die Kirche gebracht.

(Rom) Kar­di­nal Wil­lem Jaco­bus Eijk gehört nicht zu den vier Kar­di­nä­len, die Papst Fran­zis­kus im Sep­tem­ber 2016 ihre Dubia (Zwei­fel) zum umstrit­te­nen nach­syn­oda­len Doku­ment Amo­ris lae­ti­tia vor­ge­legt haben. Zwei von ihnen, Kar­di­nal Meis­ner und Kar­di­nal Caf­farra, sind inzwi­schen gestor­ben, ohne von Papst Fran­zis­kus eine Ant­wort zu erhal­ten. Die bei­den ande­ren sind Kar­di­nal Brand­mül­ler und Kar­di­nal Bur­ke. Kar­di­nal Eijk hat sich die Anlie­gen der Dubia zu eigen gemacht, denn, so der Erz­bi­schof von Utrecht:

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„Die Quel­le der Ver­wir­rung ist das nach­syn­oda­le Schrei­ben Amo­ris lae­ti­tia“.

Der nie­der­län­di­sche Kar­di­nal ist Arzt und pro­mo­vier­ter Theo­lo­ge. 2007 ernann­te ihn Papst Bene­dikt XVI. zum Erz­bi­schof von Utrecht. Bis 2016 war er auch Vor­sit­zen­der der Nie­der­län­di­schen Bischofs­kon­fe­renz.

„Er hat immer ganz offen den The­sen zugun­sten der Kom­mu­ni­on für die wie­der­ver­hei­ra­te­ten Geschie­de­nen wider­spro­chen, wäh­rend und auch nach den bei­den Syn­oden über die Familie.“

So der Vati­ka­nist San­dro Magi­ster über die Hal­tung des nie­der­län­di­schen Purpurträgers:

Kar­di­nal Eijk war einer der elf Kar­di­nä­le, die im Som­mer 2015 den Sam­mel­band Ehe und Fami­lie. Pasto­ra­le Per­spek­ti­ven von elf Kar­di­nä­len vor­ge­legt haben. Damit soll­te die sich abzeich­nen­de Rich­tung, die Rom mit den Syn­oden anstreb­te, kor­ri­giert werden.

Kar­di­nal Eijk war auch einer der drei­zehn Kar­di­nä­le, die am Beginn der zwei­ten Bischofs­syn­ode über die Fami­lie Papst Fran­zis­kus einen Beschwer­de­brief vor­leg­ten. Damit pro­te­stier­ten sie gegen die Syn­oden­re­gie und gegen „vor­ge­fer­tig­te Ergeb­nis­se“. Der Brief durch­kreuz­te die päpst­li­chen Syn­oden­plä­ne, wes­halb der Fran­zis­kus ziem­lich wütend gewe­sen sein soll.

Die Kirche, „durch Glaubenskrise blind, erkennt die Gefahren nicht“

Ähn­li­ches wie­der­hol­te sich im Novem­ber 2016, als die vier ein­gangs erwähn­ten Kar­di­nä­le ihre Dubia ver­öf­fent­lich­ten, nach­dem sie von Fran­zis­kus kei­ne Ant­wort erhal­ten hat­ten. Edward Pen­tin (Natio­nal Catho­lic Regi­ster) berich­te­te damals:

„Papst Fran­zis­kus kocht vor Zorn“.

März-Ausgabe: Il Timone
März-Aus­ga­be: Il Timone

Heu­te gehört Kar­di­nal Eijk zu den „ent­schlos­sen­sten Kri­ti­kern der Ver­wir­rung, die durch Amo­ris lae­ti­tia erzeugt wur­de“, so Magister.

Das Monats­ma­ga­zin Il Timo­ne ver­öf­fent­licht in sei­ner März­aus­ga­be ein Inter­view. Den Schluß­teil konn­te Magi­ster in einem Vor­ab­druck publizieren.

Im Inter­view schil­dert der Kar­di­nal den „Slip­pery Slo­pe“, jenes abschüs­si­ge Gelän­de, in das sich zahl­rei­che west­li­che Län­der ver­wan­delt haben, dar­un­ter auch sei­ne Nie­der­lan­de. Die­ser Zustand füh­re dazu, daß es immer selbst­ver­ständ­li­cher sei, die Lega­li­sie­rung von Eutha­na­sie, „Homo-Ehe“, Gen­der-Ideo­lo­gie bis „in ihre extrem­sten For­men“ zu lega­li­sie­ren und zu akzep­tie­ren. Die katho­li­sche Kir­che, von einer tie­fen Glau­bens­kri­se erfaßt, sei „blind und erken­ne die Gefah­ren nicht“.

Amoris laetitia: Was im Ort A wahr ist, kann im Ort B nicht falsch sein

Il Timo­ne: Emi­nenz, was den­ken Sie zur umstrit­te­nen Fra­ge der Zulas­sung von wie­der­ver­hei­ra­te­ten Paa­ren zur Kommunion?

Kar­di­nal Eijk: Die Fra­ge, ob man soge­nann­te Geschie­de­ne, die stan­des­amt­lich wie­der­ver­hei­ra­tet sind, zur sakra­men­ta­len Los­spre­chung und daher auch zur Eucha­ri­stie zulas­sen kann, spal­tet die Kir­che. Man begeg­net einer Debat­te, manch­mal auch ziem­lich vehe­ment, die auf allen Ebe­nen statt­fin­det, zwi­schen Kar­di­nä­len, Bischö­fen, Prie­stern und Lai­en. Die Quel­le die­ser Ver­wir­rung ist das nach­syn­oda­le Schrei­ben Amo­ris lae­ti­tia, das Papst Fran­zis­kus im Anschluß an die Syn­oden über die Fami­lie von 2014 und 2015 geschrie­ben hat.
Die­se Ver­wir­rung betrifft vor allem die Num­mer 305 des Schrei­bens. Man sieht, daß eini­ge Bischofs­kon­fe­ren­zen pasto­ra­le Regeln ein­ge­führt haben, die vor­se­hen, daß die wie­der­ver­hei­ra­te­ten Geschie­de­nen unter bestimm­ten Bedin­gun­gen und nach einer Zeit der pasto­ra­len Unter­schei­dung vom Prie­ster, der sie beglei­tet, zur Kom­mu­ni­on zuge­las­sen wer­den kön­nen. Ande­re Bischofs­kon­fe­ren­zen schlie­ßen das hin­ge­gen aus. Was aber am Ort A wahr ist, kann nicht am Ort B falsch sein. Die­se unter­schied­li­chen Inter­pre­ta­tio­nen des Schrei­bens, die dok­tri­nel­le Fra­gen betref­fen, ver­ur­sa­chen unter den Gläu­bi­gen Ver­wir­rung. Ich wäre daher froh, wenn der Papst dies­be­züg­li­che Klar­heit schaf­fen wür­de, am besten durch ein lehr­amt­li­ches Dokument.
Ich selbst habe an bei­den Syn­oden über die Fami­lie teil­ge­nom­men und argu­men­tiert, daß man Geschie­de­nen, die stan­des­amt­lich wie­der gehei­ra­tet haben, nicht den Emp­fang der Kom­mu­ni­on erlau­ben kann. Ich habe das auch in einem Auf­satz für das Buch getan, das Bei­trä­ge von elf Kar­di­nä­len ent­hält und zwi­schen den bei­den Syn­oden ver­öf­fent­licht wurde.

Il Timo­ne: Kön­nen Sie kurz dar­le­gen, was Ihre Posi­ti­on ist?

Kar­di­nal Eijk: Jesus selbst sagt, daß die Ehe unauf­lös­lich ist. Im Evan­ge­li­um nach Mat­thä­us (19,9; vgl. 5,32) scheint er eine Aus­nah­me zu erlau­ben, näm­lich, daß man die eige­ne Frau ent­las­sen kön­ne, wenn ein Fall von Unzucht vor­liegt. Der Begriff „por­neia“, der oft mit einer „unzu­läs­si­gen Ver­bin­dung“ über­setzt wird, ist unge­wiß: Sehr wahr­schein­lich meint er eine inze­stuö­se Ver­bin­dung auf­grund einer ver­bo­te­nen Ver­wand­ten­ehe (vgl. Lev 18,6–18; Apg 15,18–28).
Das tie­fe­re Argu­ment ist, daß man wie­der­ver­hei­ra­te­ten Geschie­de­nen den Kom­mu­nion­emp­fang nicht erlau­ben kann wegen der Ana­lo­gie zwi­schen der Bezie­hung von Mann und Frau und jener zwi­schen Chri­stus und der Kir­che (Eph 5,23–32). Die Bezie­hung zwi­schen Chri­stus und der Kir­che ist eine gegen­sei­ti­ge Ganz­hin­ga­be. Die völ­li­ge Hin­ga­be Chri­sti an die Kir­che ver­wirk­licht sich in der Hin­ga­be sei­nes Lebens am Kreuz. Die­se Ganz­hin­ga­be wird im Sakra­ment der Eucha­ri­stie gegen­wär­tig gesetzt.
Wer daher an der Eucha­ri­stie teil­nimmt, muß bereit sein, sich völ­lig hin­zu­ge­ben, was Teil der Ganz­hin­ga­be Chri­sti an die Kir­che ist. Wer sich schei­den läßt und stan­des­amt­lich wie­der hei­ra­tet, obwohl die erste Ehe nicht für nich­tig erklärt wur­de, ver­letzt die­se gegen­sei­ti­ge Ganz­hin­ga­be, die die­se erste Ehe impli­ziert. Die zwei­te, stan­des­amt­li­che Ehe ist kei­ne wirk­li­che Ehe. Die Ver­let­zung der Ganz­hin­ga­be der ersten Ehe, die wei­ter­hin als gül­tig zu betrach­ten ist, und der feh­len­de Wil­le, sich an die­se Ganz­hin­ga­be zu hal­ten, macht die betref­fen­de Per­son unwür­dig, die Eucha­ri­stie zu emp­fan­gen, die die Ganz­hin­ga­be Chri­sti an die Kir­che dar­stellt. Das bedeu­tet aller­dings nicht, daß die wie­der­ver­hei­ra­tet Geschie­de­nen nicht an den lit­ur­gi­schen Zele­bra­tio­nen teil­neh­men kön­nen, auch der eucha­ri­sti­schen, aller­dings ohne die Kom­mu­ni­on zu emp­fan­gen, und daß die Prie­ster sie pasto­ral begleiten.
Für den Fall, daß sich die stan­des­amt­lich wie­der­ver­hei­ra­te­ten Geschie­de­nen nicht tren­nen kön­nen, zum Bei­spiel, weil sie Pflich­ten gegen­über ihren gemein­sa­men Kin­dern wahr­zu­neh­men haben, kön­nen sie zur Kom­mu­ni­on oder zum Buß­sa­kra­ment nur dann zuge­las­sen wer­den, wenn sie die Bedin­gun­gen erfül­len, die in der Num­mer 84 von Fami­lia­ris con­sor­tio und der Num­mer 29 von Sacra­men­tum cari­ta­tis genannt sind. Eine die­ser Bedin­gun­gen ist, daß sie sich dar­um bemü­hen müs­sen, wie Bru­der und Schwe­ster zu leben, also auf­hö­ren müs­sen, Geschlechts­ver­kehr zu haben.

Text: Giu­sep­pe Nardi
Bild: Il Timo­ne (Screen­shot)

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1 Kommentar

  1. Kar­di­nal Eijk ver­tritt sei­ne Posi­tio­nen im Inter­view der Zeit­schrift „Il Timo­ne“ in sehr kla­rer und über­zeu­gen­der Wei­se. Davon könn­ten sich die mei­sten deut­schen Ober­hir­ten eine Schei­be abschneiden.

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