Staat will zur Mitwirkung an Abtreibung zwingen


Abtreibung in Chile
Päpstliche Katholische Universität von Chile, wahrscheinlich die beste Universität Lateinamerikas, hat die Justiz gegen staatlich Willkür angerufen, mit denen zur Mitwirkung an der Tötung ungeborener Kinder gezwungen werden soll.

(Sant­ia­go de Chi­le) Die Päpst­li­che Katho­li­sche Uni­ver­si­tät von Chi­le hat die Justiz des Lan­des ange­ru­fen, um gegen die Abtrei­bung das Recht auf Ver­wei­ge­rung aus Gewis­sens­grün­den einzufordern.

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Im August 2017 bil­lig­te der chi­le­ni­sche Ver­fas­sungs­ge­richts­hof ein neu­es, vom Par­la­ment beschlos­se­nes Abtrei­bungs­ge­setz. Dar­in ist vor­ge­se­hen, daß in drei Fäl­len unge­bo­re­ne Kin­der im Mut­ter­leib getö­tet wer­den kön­nen. Die UNO zoll­te der lin­ken Par­la­ments­mehr­heit Bei­fall für die­se Ent­schei­dung. Chi­le gehör­te bis dahin zu den Län­dern, in denen das Lebens­recht des Men­schen den höch­sten Schutz genoß.

Die sozia­li­sti­sche Staats­prä­si­den­tin Michel­le Bache­let, eine über­zeug­te Abtrei­bungs­ideo­lo­gin, hat­te sich in ihrer Amts­zeit 2014–2018 für die Kul­tur des Todes stark gemacht.

Radio Vati­kan mach­te sich hin­ge­gen am 22. August weder die Mühe, einen eige­nen Arti­kel zu for­mu­lie­ren, noch die Mühe, den über­nom­me­nen Arti­kel vom laten­ten Sprach­duk­tus der Abtrei­bungs­lob­by zu reinigen.

Die Reso­lu­ti­on Nr. 61 der vom Gesund­heits­mi­ni­ste­ri­um erlas­se­nen Durch­füh­rungs­be­stim­mun­gen zum neu­en Abtrei­bungs­ge­setz stellt das Recht in Fra­ge, aus Gewis­sens­grün­den eine Mit­wir­kung und Teil­nah­me an Abtrei­bun­gen ableh­nen zu können.

Die Reso­lu­ti­on unter­sagt nicht nur dem Per­so­nal staat­li­cher, son­dern auch pri­va­ter Kran­ken­häu­ser, die einen staat­lich ver­gü­te­ten Ver­sor­gungs­auf­trag erfül­len, in den Berei­chen Gynä­ko­lo­gie und Gebur­ten­hil­fe, vom Recht auf Ver­wei­ge­rung aus Gewis­sens­grün­den Gebrauch zu machen. Mit ande­ren Wor­ten, es soll ein Zwang zur Durch­füh­rung von Abtrei­bun­gen fest­ge­schrie­ben wer­den. Die sozia­li­sti­schen Autoren des neu­en Abtrei­bungs­ge­set­zes befürch­ten, daß Ärz­te, Heb­am­men und medi­zi­nisch-tech­ni­sches Per­so­nal sich mas­sen­haft aus Gewis­sens­grün­den der Tötung unge­bo­re­ner Kin­der ent­zie­hen könn­ten. Daher sol­len sie vom Staat dazu gezwun­gen wer­den. Im Sin­ne des Staats­di­ri­gis­mus soll die Ent­schlos­sen­heit zur Tötung eines unge­bo­re­nen Kin­des bedin­gungs­lo­sen Vor­rang vor dem per­sön­li­chen Gewis­sen haben.

Die 1888 gegrün­de­te Katho­li­sche Uni­ver­si­tät gilt als eine der besten, wenn nicht die beste Uni­ver­si­tät Latein­ame­ri­kas. Sie hat­te im ver­gan­ge­nen Sep­tem­ber die Fah­nen auf Halb­mast gesenkt, als das neue Abtrei­bungs­ge­setz in Kraft trat. Die Durch­füh­rungs­be­stim­mun­gen, so die Uni­ver­si­tät, hät­ten das Gesetz noch ver­schlim­mert. Sie sieht das unbe­ding­te Recht auf Gewis­sens­frei­heit bedroht, wes­halb sie nun das zustän­di­ge Ober­lan­des­ge­richt von Sant­ia­go de Chi­le ange­ru­fen hat. In dem 28 Sei­ten star­ken Ein­spruch wird die Fra­ge der Ver­fas­sungs­kon­for­mi­tät der Reso­lu­ti­on aufgeworfen.

Für die Uni­ver­si­tät ver­letzt die Reso­lu­ti­on die chi­le­ni­schen Ver­fas­sungs­grund­sät­ze, und stellt damit einen ille­ga­len Will­kür­akt dar.

Text: Giu­sep­pe Nardi
Bild: Wikicommons

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