Was wird aus Kurienerzbischof Georg Gänswein?


Kurienerzbischof Gänswein beim Weihnachtsbesuch zweier Päpste.
Kurienerzbischof Gänswein beim Weihnachtsbesuch zweier Päpste.

(Rom) Am kom­men­den 7. Dezem­ber endet das fünf­jäh­ri­ge Man­dat von Kuri­en­erz­bi­schof Georg Gäns­wein als Prä­fekt des Päpst­li­chen Hau­ses.

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Als sol­chen hat­te ihn Papst Bene­dikt XVI. kurz vor dem Ende sei­ner Amts­zeit ernannt, als noch kaum jemand von der Absicht sei­nes Rück­tritts wußte.

Gäns­wein war Bene­dikts per­sön­li­cher Sekre­tär gewe­sen und blieb dies zunächst auch nach des­sen Amts­ver­zicht. Er dien­te damit „zwei Päp­sten“ wie es damals hieß: ein­mal dem amtie­ren­den Papst als Prä­fekt des Päpst­li­chen Hau­ses und dem gewe­se­nen Papst als Privatsekretär.

Der Vati­ka­nist Mar­co Tosat­ti berich­te­te heu­te unter Vor­be­halt „eine Stim­me“, von der er „hofft, daß sie kei­ne Bestä­ti­gung“ fin­de. Dabei geht es um Msgr. Gänswein:

„Laut Indis­kre­tio­nen aus guter Quel­le könn­te er nicht im Amt bestä­tigt wer­den, wie es bekannt­lich auch Kar­di­nal Mül­ler ergan­gen ist.“

Die Amts­zeit für Füh­rungs­po­si­tio­nen im Vati­kan beträgt fünf Jah­re. Bei nie­de­ren sogar nur drei Jah­re. Es besteht jedoch die Mög­lich­keit, für jeweils ein wei­te­res Man­dat ver­län­gert zu wer­den, zumin­dest bis zum 75. Lebensjahr.

Kar­di­nal Mül­ler war im Juni 2012 von Papst Bene­dikt XVI. als Prä­fekt der Glau­bens­kon­gre­ga­ti­on nach Rom beru­fen wor­den. Als das fünf­jäh­ri­ge Man­dat im ver­gan­ge­nen Juni abge­lau­fen war, teil­te ihm Papst Fran­zis­kus „in einer Minu­te“ mit, daß er ihn nicht im Amt ver­län­ge­re. Grün­de für die fak­ti­sche Ent­las­sung nann­te ihm Fran­zis­kus nicht.

Wie die Erfah­rung lehrt, so Tosat­ti, wer­den von Fran­zis­kus jene Amts­trä­ger, die von Bene­dikt XVI. über­nom­men wur­den, nach Ablauf der fünf Jahr nicht bestä­tigt, die nicht zum enge­ren Kreis des amtie­ren­den Pap­stes gehö­ren. Das gilt auch für Msgr. Gänswein.

Der Kuri­en­erz­bi­schof habe sich, so Tosat­ti, in den ver­gan­ge­nen Wochen aus gesund­heit­li­che Grün­den nicht in Rom auf­ge­hal­ten, sei nun aber wie­der in die Ewi­ge Stadt zurückgekehrt.

Tosat­ti wirft die Fra­ge auf, was mit Gäns­wein gesche­hen könn­te, soll­te sich das Gerücht bewahr­hei­ten. Die Ernen­nung zum Diö­ze­san­bi­schof in sei­ner Hei­mat wur­de zwar gleich nach der Wahl von Fran­zis­kus ins Gespräch gebracht, damals als Erz­bi­schof von Köln. Inzwi­schen schei­ne das aber aus­ge­schlos­sen, so Tosat­ti, weil Gäns­wein dafür „zu katho­lisch“ sei.

Er könn­te als Sekre­tär die Num­mer Zwei eines römi­schen Dik­aste­ri­ums wer­den. „Oder wie Mül­ler“ beur­laubt wer­den, also „zur Ver­fü­gung“ ste­hen. Damit sind jene gemeint, für die Fran­zis­kus kei­nen Bedarf mehr hat.

„Hof­fen wir jeden­falls, daß sich die Quel­le irrt“, so Tosatti.

Text: Giu­sep­pe Nardi
Bild: Vati​can​.va (Screen­shot)

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5 Kommentare

  1. Er ver­dient eine bes­se­re Posi­ti­on! Ich hof­fe, der Papst erkennt sei­ne Intel­li­genz und Spi­ri­tua­li­tät an.

  2. Georg Gaens­wein gehoert zu Papst Bene­dikt. Ich hof­fe dass Papst Bene­dikt noch sehr lan­ge bei uns bleibt, das wae­re sehr gut fuer ihn und auch fuer alle Freun­de von Papst Bene­dikt. Sonst haben wir kei­nen Hir­ten mehr.

  3. Viel­leicht hat er ja auch selbst um die Ent­bin­dung von sei­nem sicher­lich schwe­ren Amt gebe­ten, um sich aus­schliess­lich um Papst Bene­dikt küm­mern zu können.

  4. Ich ver­mu­te oder gehe davon aus, dass sich Bischof Gäns­wein in die Rei­he der unab­hän­gig gewor­de­nen und daher frei­mü­ti­gen Kri­ti­ker die­ses in jeder Hin­sicht ein­zig­ar­ti­gen Pon­ti­fi­kats ein­rei­hen wird. Wir haben schließ­lich nur eine katho­li­sche Kir­che und wenn die­se ihrer Iden­ti­tät beraubt wird, wird man sie lei­der nicht mehr erset­zen kön­nen und jeder der dazu schweigt macht sich mit­tä­tig an die­sem Ver­rat an Jesus Chri­stus, dem Leib der katho­li­schen Kirche.

  5. Ist es nun still­schwei­gend ver­län­gert wor­den, das Man­dat für Erz­bi­schof Dr. Gäns­wein als Prä­fekt des Päpst­li­chen Hau­ses? Es ende­te ja ver­trag­lich am 7. Dezember.

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