Sambias Bischöfe bekräftigen Ehelehre trotz Amoris laetitia


Für den Vorsitzenden der Sambischen Bischofskonferenz ist klar, Amoris laetitia hin oder her, wiederverheiratete Geschiedene sind nicht zur Heiligen Kommunion zugelassen.
Für den Vorsitzenden der Sambischen Bischofskonferenz ist klar, Amoris laetitia hin oder her, wiederverheiratete Geschiedene sind nicht zur Heiligen Kommunion zugelassen.

(Lusa­ka) Seit kur­zem, wenn auch nur auf krum­men Wegen, weiß die katho­li­sche Welt, daß es für das umstrit­te­ne nach­syn­oda­le Schrei­ben Amo­ris lae­ti­tia „kei­ne ande­re Inter­pre­ta­ti­on“ als die der Bischö­fe der Kir­chen­pro­vinz Bue­nos Aires gibt. Des­sen­un­ge­ach­tet bekräf­tig­te der Vor­sit­zen­de der Sam­bi­schen Bischofs­kon­fe­renz, Erz­bi­schof Tele­spho­re Geor­ge Mpun­du von Lusa­ka, daß es wie­der­ver­hei­ra­te­ten Geschie­de­nen nicht erlaubt ist, die Sakra­men­te zu empfangen.

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Papst Fran­zis­kus hat­te es den Bischö­fen sei­ner Hei­mat­pro­vinz Anfang Sep­tem­ber 2016 geschrie­ben: Ihre Richt­li­ni­en, laut denen wie­der­ver­hei­ra­te­te Geschie­de­ne zur Hei­li­gen Kom­mu­ni­on und zum Buß­sa­kra­ment zuge­las­sen sind, sei­en die ein­zig rich­ti­gen. So wol­le er die Umset­zung von Amo­ris lae­ti­tia.

Dabei han­del­te es sich nur um einen Pri­vat­brief, um den es zudem lan­ge Zeit ein selt­sa­mes Ver­steck­spiel gab, wie sie fester Bestand­teil des der­zei­ti­gen Pon­ti­fi­kats zu sein schei­nen. Rück­blickend erscheint die gan­ze Fra­ge der Zulas­sung von wie­der­ver­hei­ra­te­ten Geschie­de­nen zu den Sakra­men­ten als ein ein­zi­ges, gro­ßes Ver­steck­spiel von Franziskus.

Da der päpst­li­che Pri­vat­brief vom Vor­jahr im ver­gan­ge­nen Juni – auf aus­drück­li­chen Wunsch des Pap­stes, wie Kar­di­nal­staats­se­kre­tär Paro­lin prä­zi­sier­te – in den Acta Apo­sto­li­cae Sedis ver­öf­fent­licht wur­de, ist er Teil des päpst­li­chen Lehr­am­tes gewor­den. Der Wil­le des Pap­stes, nach dem von vie­len Sei­ten andert­halb Jah­re lang insi­stie­rend gefragt wur­de, der Papst sich aber aus­schwieg, ist damit bekannt. Offi­zi­ell bekannt­ge­ge­ben wur­de er zwar nie, was aber an der Sache nichts ändert. Dem Schrei­ben kommt kei­ne Unfehl­bar­keit zu, vor allem kann es nicht die über­lie­fer­te Leh­re der Kir­che auf­he­ben, klärt aber die Posi­ti­on des Papstes.

Der Erz­bi­schof von Lusa­ka reagier­te davon ungerührt.

Im Gespräch mit dem afri­ka­ni­schen Dienst von Radio Vati­kan erklär­te er die Absich­ten der Sam­bi­schen Bischofs­kon­fe­renz. Der Schwer­punkt soll auf einer ver­stärk­ten und ver­bes­ser­ten Ehe­vor­be­rei­tung lie­gen. Damit wol­len die Bischö­fe im ehe­ma­li­gen Nord­rho­de­si­en „die Ehe und das Fami­li­en­le­ben stärken“.

Der Erz­bi­schof äußer­te sein Unbe­ha­gen über die zuneh­men­de Zahl von Ehe­schei­dun­gen, die von sam­bi­schen Zivil­ge­rich­ten aus­ge­spro­chen werden.

Am Ersten Advents­sonn­tag besuch­te er eine Pfar­rei in Mumbwa, rund 160 Kilo­me­ter von Lusa­ka ent­fernt. Der Erz­bi­schof spen­de­te die Fir­mung und stell­te sich den Fra­gen der Prie­ster und des Pfarr­ge­mein­de­ra­tes. Dort beton­te er die Bedeu­tung pasto­ra­ler Anstren­gun­gen zur Vor­be­rei­tung auf die Ehe und die Fami­li­en­grün­dung und die Beglei­tung der Ehe­leu­te und der Familien.

Wenn in der Ehe und in der Fami­lie Pro­ble­me auf­tau­chen, wür­den sich die Gläu­bi­gen nicht an die Prie­ster um Rat und Hil­fe wen­den. Dann sei der Weg zum staat­li­chen Gericht oft nicht weit. Es sei daher von Bedeu­tung, daß die Ver­bin­dung zwi­schen den Ehe­leu­ten und den Fami­li­en auf der einen Sei­te und den Prie­stern auf der ande­ren Sei­te leben­dig bleiben.

Den Gläu­bi­gen sei auch klar­zu­ma­chen, daß sie nach einer Schei­dung vor einem Zivil­ge­richt und einer Wie­der­ver­hei­ra­tung kei­nen Anspruch auf Zulas­sung zu den Sakra­men­ten hätten.

„Eine sakra­men­tal gül­tig geschlos­se­ne Ehe kann nicht auf­ge­löst wer­den. Sie ist unauf­lös­bar“, so der Erzbischof.

Eine Zulas­sung zum Emp­fang der Hei­li­gen Kom­mu­ni­on und zum Buß­sa­kra­ment ist ihnen verwehrt.

Die Ehe­vor­be­rei­tung sei der erste und wich­tig­ste Ansatz. Der­zeit gebe es zu vie­le jun­ge Men­schen, die ohne aus­rei­chen­de Vor­be­rei­tung eine Ehe ein­ge­hen. Die tra­di­tio­nel­le Kul­tur berei­te zwar die jun­gen Frau­en vor, aber kaum die jun­gen Män­ner. In die­sem Bereich müs­se die pasto­ra­le Anstren­gung anset­zen. Die Fami­li­en sei­en im tra­di­tio­nel­len Netz der Gemein­schaft gut ein­ge­bun­den und auch in Kri­sen­mo­men­ten auf­ge­ho­ben. Die­se Bedin­gun­gen sei­en aber nicht mehr in den Städ­ten gege­ben, da sich Sam­bia rapi­de urba­ni­sie­re. Den Pfar­rei­en kom­me hier beson­de­re Bedeu­tung zu, so der Erzbischof.

Text: Giu­sep­pe Nardi
Bild: Radio Vati­can (Screen­shot)

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Katho­li­sches war die erste katho­li­sche Publi­ka­ti­on, die das Pon­ti­fi­kat von Papst Fran­zis­kus kri­tisch beleuch­te­te, als ande­re noch mit Schön­re­den die Qua­dra­tur des Krei­ses versuchten.

Die­se Posi­ti­on haben wir uns weder aus­ge­sucht noch sie gewollt, son­dern im Dienst der Kir­che und des Glau­bens als not­wen­dig und fol­ge­rich­tig erkannt. Damit haben wir die Bericht­erstat­tung verändert.

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