[Update] Pressesprecher von Bischof Bätzing verträgt Wahrheit nicht und droht


Nach der Ver­öf­fent­li­chung des Arti­kels über die Wer­bung für Abtrei­bung in Publi­ka­tio­nen des Bis­tums Lim­burg schick­te uns Ste­phan Schnel­le heu­te um 11:26 Uhr eine E‑Mail, die wir hier doku­men­tie­ren. In einer kur­zen Ant­wort baten wir ihn uns mit­zu­tei­len, wenn die Wer­bung für Abtrei­bung aus den Publi­ka­tio­nen besei­tigt wer­den soll­te, damit wir dar­über berich­ten können.

Anzei­ge

Sehr geehr­te Damen und Her­ren, Ihre Bericht­erstat­tung ent­spricht in kei­ner Wei­se den jour­na­li­sti­schen Etos. Der Bericht „Bischof Bät­zing macht Wer­bung für Abtrei­bung“ ist dazu noch ver­leum­de­risch. Die For­mu­lie­rung „Damit schreibt Dr. Georg Bät­zing Kir­chen­ge­schich­te. Von kei­nem ande­ren katho­li­schen Bischof ist über­lie­fert, dass er direkt für den Kin­der­mord in Mut­ter­leib öffent­lich gewor­ben hät­te“. Der Schutz unge­bo­re­nen Lebens hat Für Bischof Georg höch­ste Prio­ri­tät. In kei­nem Fall wirbt er für Abtrei­bung. Bit­te stel­len Sie dies rich­tig. Wei­te­re recht­li­che Schrit­te wer­den der­zeit geprüft. Mit besten Grü­ßen Ste­phan Schnel­le, Pres­se­spre­cher und Lei­ter der Abtei­lung Infor­ma­ti­ons- und Öffent­lich­keits­ar­beit im Bis­tum Limburg.

Ein­deu­tig ist § 219a des Strafgesetzbuches:

(1) Wer öffent­lich, in einer Ver­samm­lung oder durch Ver­brei­ten von Schrif­ten (§ 11 Abs. 3) sei­nes Ver­mö­gens­vor­teils wegen oder in grob anstö­ßi­ger Weise

1. eige­ne oder frem­de Dien­ste zur Vor­nah­me oder För­de­rung eines Schwan­ger­schafts­ab­bruchs oder
2. Mit­tel, Gegen­stän­de oder Ver­fah­ren, die zum Abbruch der Schwan­ger­schaft geeig­net sind, unter Hin­weis auf die­se Eignung
anbie­tet, ankün­digt, anpreist oder Erklä­run­gen sol­chen Inhalts bekannt­gibt, wird mit Frei­heits­stra­fe bis zu zwei Jah­ren oder mit Geld­stra­fe bestraft.

Sicher hat Bischof Bät­zing mehr Geld und kann damit gegen unbe­lieb­te Publi­ka­tio­nen mit­tels Unter­las­sun­ge­er­klä­rung vor­ge­hen. Am Ende wür­de zwar klar für die Pres­se- und Mei­nungs­frei­heit ent­schie­den wer­den, die Fra­ge ist aber ob eine Publi­ka­ti­on hin­ter der kein finanz­star­ker Ver­lag steht bis zur letz­ten Instanz durch­hal­ten kann. Eher nicht. Spe­ku­liert Pres­se­spre­cher Ste­phan Schnel­le mit sei­ner Dro­hung dar­auf und erwar­tet ein Ein­knicken unse­rer­seits? Die­ses Bei­spiel zeigt, wie not­wen­dig es ist, daß Katho​li​sches​.info anonym erscheint. Ein Zustand den wir zutiefst bedauern.

[Update 19. Novem­ber 2017, 14:00 Uhr: Pres­se­spre­cher Ste­phan Schnel­le schick­te kurz nach sei­ner ersten Mail eine wei­te­re nach. Auch die­se möch­ten wir der Öffent­lich­keit zur Kennt­nis geben:

Sehr geehr­te Damen und Her­ren, ich wei­se Sie zudem dar­auf hin, Ihre Bericht­erstat­tung zum The­ma bis 18 Uhr, zu ver­än­dern. Anson­sten behal­ten wir uns vor Straf­an­zei­ge gegen Sie zu stel­len.  Mit besten Grü­ßen Ste­phan Schnel­le]

 

Print Friendly, PDF & Email
Anzei­ge

Hel­fen Sie mit! Sichern Sie die Exi­stenz einer unab­hän­gi­gen, kri­ti­schen katho­li­schen Stim­me, der kei­ne Gel­der aus den Töp­fen der Kir­chen­steu­er-Mil­li­ar­den, irgend­wel­cher Orga­ni­sa­tio­nen, Stif­tun­gen oder von Mil­li­ar­dä­ren zuflie­ßen. Die ein­zi­ge Unter­stüt­zung ist Ihre Spen­de. Des­halb ist die­se Stim­me wirk­lich unabhängig.

Katho­li­sches war die erste katho­li­sche Publi­ka­ti­on, die das Pon­ti­fi­kat von Papst Fran­zis­kus kri­tisch beleuch­te­te, als ande­re noch mit Schön­re­den die Qua­dra­tur des Krei­ses versuchten.

Die­se Posi­ti­on haben wir uns weder aus­ge­sucht noch sie gewollt, son­dern im Dienst der Kir­che und des Glau­bens als not­wen­dig und fol­ge­rich­tig erkannt. Damit haben wir die Bericht­erstat­tung verändert.

Das ist müh­sam, es ver­langt eini­ges ab, aber es ist mit Ihrer Hil­fe möglich.

Unter­stüt­zen Sie uns bit­te. Hel­fen Sie uns bitte.

Vergelt’s Gott!

 




 

2 Kommentare

  1. Lei­der voll­zieht sich in der Bun­des­re­pu­blik Deutsch­land seit eini­ger Zeit etwas, das man als Rechts­bank­rott bezeich­nen muss und das beson­ders augen­schein­lich wird, wenn es um die zahl­lo­sen Straf­ta­ten von Neu­an­kömm­lin­gen geht, aber auch bei poli­tisch bri­san­ten The­men. Unab­hän­gi­ge Justiz, ade! Inso­fern ist die Ein­schät­zung der Redak­ti­on hin­sicht­lich der Erfolgs­aus­sich­ten in einem Rechts­streit nur zu berech­tigt. Ich wün­sche Ihnen ein klu­ges Vorgehen.

  2. Für die Beur­tei­lung gilt: Lim­burg ist Lim­burg. Dass man sich des Vor­bi­sch­ofes Tebartz van Elst in bekann­ter Wei­se ent­le­digt hat, ist doch nicht mit einer über­teu­er­ten Bade­wan­ne zu begrün­den, son­dern damit, dass er auf dem Boden der katho­li­sche Leh­re stand und die­se ver­such­te hoch­zu­ge­hal­ten, auch gegen sei­nen Vor­gän­ger, der gera­de in der Fra­ge des Lebens­schut­zes die päpst­li­chen Vor­ga­ben für den Lebens­schutz nicht umge­setzt hat. Es scheint fast so. als ob der Fluch der bösen Tat die Ver­ant­wort­li­chen des Bis­tums ein­holt. Wie aber soll ein Pres­se­spre­cher damit umge­hen? Es wur­de doch nur berich­tet, dass die Staats­an­walt­schaft über­prüft, ob der Bischof – als ober­ster Ver­ant­wor­tungs­trä­ger- den § 219 des Straf­ge­setz­bu­ches ver­letzt hat. Die­se Mel­dung ist für den Betrof­fe­nen zwar pein­lich, aber nicht ver­bo­ten. Es scheint für den Pres­se­spre­cher zu gel­ten: Si tacuisses!

Kommentare sind deaktiviert.