Bischof Bätzing macht Werbung für Abtreibung


Wie die Staats­an­walt­schaft Lim­burg bestä­tigt, wur­de inzwi­schen die Staats­an­walt­schaft Frank­furt am Main zur Prü­fung der Vor­wür­fe gegen Bischof Dr. Georg Bät­zing ein­ge­schal­tet. Bät­zing wird „Wer­bung für den Abbruch der Schwan­ger­schaft“ vorgeworfen.

Anzei­ge

Auf der Inter­net­sei­te sei­nes Bis­tums wer­den unter der Über­schrift „Schwan­ge­ren­be­ra­tung“ Müt­ter dazu auf­ge­for­dert, sich einen „Bera­tungs­schein“ zu besor­gen, „der für den Schwan­ger­schafts­ab­bruch not­wen­dig ist“, https://​hoch​tau​nus​.bis​t​umlim​burg​.de/​f​i​l​e​a​d​m​i​n​/​r​e​d​a​k​t​i​o​n​/​B​e​r​e​i​c​h​e​/​h​o​c​h​t​a​u​n​u​s​.​b​i​s​t​u​m​-​l​i​m​b​u​r​g​.​d​e​/​d​o​w​n​l​o​a​d​s​/​H​t​_​S​e​p​t​e​m​b​e​r​2​0​1​7​_​K​o​n​t​a​k​t​a​d​r​e​s​s​e​n​.​pdf (Sei­te 23).

Die­se For­mu­lie­rung zielt nicht dar­auf ab, das Leben des unge­bo­re­nen Kin­des zu schüt­zen, son­dern will schwan­ge­re Müt­ter ani­mie­ren, ihr Kind rechts­wid­rig, aber straf­frei ermor­den zu lassen.

Wegen des­sel­ben Delikts muß sich eine Fach­ärz­tin für All­ge­mein­me­di­zin aus Gie­ßen, am 24. Novem­ber 2017 vor Gericht ver­ant­wor­ten. Sie hat­te auf der Inter­net­sei­te ihrer Pra­xis unter ihren Tätig­keits­fel­dern auch „Schwan­ger­schafts­ab­brü­che“ aufgezählt.

„Wer­bung für den Abbruch der Schwan­ger­schaft“ ist in Deutsch­land nach § 219a StGB straf­bar. Mit einer Peti­ti­on an den Deut­schen Bun­des­tag möch­te die All­ge­mein­me­di­zi­ne­rin die Strei­chung der Straf­vor­schrift errei­chen. 70.000 haben bereits unter­zeich­net. Sie hat ange­kün­digt, durch alle Instan­zen zu gehen.

Die Frau­en­feind­li­che Orga­ni­sa­ti­on „pro fami­lia“ unter­stützt die Peti­ti­on. Der Abtrei­bungs-Kon­zern betreibt selbst vier „medi­zi­ni­sche Zen­tren“, in denen jähr­lich über 6.000 Unge­bo­re­ne ermo­dert wer­den. Zwei die­ser Ein­rich­tun­gen haben vor Kur­zem eben­falls Wer­bung für Abtrei­bung auf ihre Inter­net­sei­te gestellt, um die Ärz­tin zu unter­stüt­zen. Auch der Bischof von Lim­burg hat sich offen­bar die­ser Unter­stüt­zungs­ak­ti­on ange­schlos­sen. Das Doku­ment mit der Abtrei­bungs­wer­bung der Diö­ze­se wur­de Sep­tem­ber 2017 veröffentlicht.

Damit schreibt Dr. Georg Bät­zing Kir­chen­ge­schich­te. Von kei­nem ande­ren katho­li­schen Bischof ist über­lie­fert, dass er dirkt für den Kin­der­mord im Mut­ter­leib öffent­lich gewor­ben hätte.

Im Bis­tum Lim­burg liegt Deutsch­lands größ­tes Mas­sen­grab von Kin­dern, die mit­tels Abtrei­bung ermor­det wur­den. Nach Aus­kunft der Lan­des­haupt­stadt Wies­ba­den wer­den abge­trie­be­ne Kin­der „aus ganz Deutsch­land“ an die patho­lo­gi­sche Pra­xis von Frau Prof. Dr. Fis­se­ler-Eck­hoff und Kol­le­gen zur histo­lo­gi­schen Unter­su­chung geschickt und anschlie­ßend im „Ster­nen­gar­ten“ auf dem Wies­ba­de­ner Süd­fried­hof bestat­tet. Dar­un­ter befin­den sich auch die jähr­lich etwa 5.000 Opfer von Deutsch­lands größ­ter Abtrei­bungs­kli­nik in München.

Vor etwa zwei bis drei Jah­ren mel­de­te sich beim Ver­ein „Ster­nen­gar­ten Wies­ba­den“ eine Mut­ter aus Bay­ern, die auf der Suche nach dem Grab ihres abge­trie­be­nen Kin­des war. Seit­her häu­fen sich die­se Anfra­gen in zuneh­men­dem Maße. Seit­dem weiß auch die katho­li­sche Gemein­de­re­fe­ren­tin und Kli­nik­seel­sor­ge­rin Hil­de­gard Hönig dar­über Bescheid. Denn sie sitzt im Vor­stand des klei­nen Ver­eins. Die zuneh­men­den Vor­fäl­le wer­den gekonnt ver­tuscht. Damit macht sich das Bis­tum Lim­burg zum Erfül­lungs­ge­hil­fen der Abtrei­bungs­in­du­strie. Auf Anfra­ge wich der Pres­se­spre­cher des Bischofs die­ser Tat­sa­che ein­fach aus.

Anlaß für das Tätig­wer­den der Straf­er­mitt­ler wegen der Abtrei­bungs­wer­bung des Bis­tums Lim­burg gab offen­bar eine Anzei­ge von Ger­hard Woit­zik, Bun­des­vor­sit­zen­de der Deut­schen Zentrumspartei.

Print Friendly, PDF & Email
Anzei­ge

Hel­fen Sie mit! Sichern Sie die Exi­stenz einer unab­hän­gi­gen, kri­ti­schen katho­li­schen Stim­me, der kei­ne Gel­der aus den Töp­fen der Kir­chen­steu­er-Mil­li­ar­den, irgend­wel­cher Orga­ni­sa­tio­nen, Stif­tun­gen oder von Mil­li­ar­dä­ren zuflie­ßen. Die ein­zi­ge Unter­stüt­zung ist Ihre Spen­de. Des­halb ist die­se Stim­me wirk­lich unabhängig.

Katho­li­sches war die erste katho­li­sche Publi­ka­ti­on, die das Pon­ti­fi­kat von Papst Fran­zis­kus kri­tisch beleuch­te­te, als ande­re noch mit Schön­re­den die Qua­dra­tur des Krei­ses versuchten.

Die­se Posi­ti­on haben wir uns weder aus­ge­sucht noch sie gewollt, son­dern im Dienst der Kir­che und des Glau­bens als not­wen­dig und fol­ge­rich­tig erkannt. Damit haben wir die Bericht­erstat­tung verändert.

Das ist müh­sam, es ver­langt eini­ges ab, aber es ist mit Ihrer Hil­fe möglich.

Unter­stüt­zen Sie uns bit­te. Hel­fen Sie uns bitte.

Vergelt’s Gott!

 




 

8 Kommentare

  1. Bis­tum Lim­burg- wer denkt da nicht an den heroi­schen Kampf des libe­ra­len Bisch­ofes Kamph­aus, daß die Katho­li­sche Kir­che durch die Aus­stel­lung von Bera­tungs­schei­nen aktiv Abtrei­bun­gen ermög­licht. Auf Wiki­pe­dia (Arti­kel Kamph­aus) liest sich das so:
    „Bun­des­wei­te Bekannt­heit erreich­te Kamph­aus 1999 durch sei­ne Posi­ti­on in der Fra­ge der Schwan­ger­schafts­kon­flikt­be­ra­tung, bei der er sich zeit­wei­se gegen Papst Johan­nes Paul II. stell­te und eine vor­über­ge­hen­de Son­der­re­ge­lung für sein Bis­tum erreich­te: Schwan­ge­re Frau­en konn­ten an Bera­tungs­stel­len des Bis­tums Bera­tungs­schei­ne bekom­men, um somit eine straf­freie Abtrei­bung zu täti­gen. Durch einen päpst­li­chen Ent­scheid vom 8. März 2002 wur­de es ver­bo­ten, der­ar­ti­ge Schei­ne wei­ter­hin auszustellen.“
    Daß nun ein Kamph­aus Nach­fol­ge­bi­schof gar Wer­bung für Abtrei­bun­gen macht, wun­dert so nicht.
    Uwe C. Lay Pro Theol Blogspot

  2. Ledig­lich ein katho­li­sches Bezirks­bü­ro Hoch­tau­nus hat hier auf alle mög­li­chen Hilfs­an­ge­bo­te hin­ge­wie­sen, nicht nur in Bezug auf Schwan­ger­schaft. Inner­halb der 22 Sei­ten wird bzgl. Schwan­ger­schaft auch auf die Dia­ko­nie ver­wie­sen, also eine evan­ge­li­sche Ein­rich­tung. Die­se gibt bekannt, auch den Bera­tungs­schein aus­zu­stel­len. Die Dia­ko­nie soll­te daher dort nicht auf­ge­führt wer­den. Aus der Auf­li­stung der Dia­ko­nie kann aber offen­sicht­lich kei­nes­falls auf eine Wer­bung für Abtrei­bung, schon gar durch den Bischof per­sön­lich geschlos­sen wer­den. Das Anlie­gen der Nen­nung der Bera­tungs­an­ge­bo­te ist unzwei­fel­haft, Hil­fe­stel­lung zu bie­ten, damit es nicht zu einer Abtrei­bung kommt. Die Staats­an­walt­schaft wird daher die Ermitt­lun­gen, zu denen sie bei jeder Anzei­ge ver­pflich­tet ist, ein­stel­len. Der Autor des Arti­kels hat sich besten­falls nicht aus­rei­chend mit den Tat­sa­chen aus­ein­an­der­ge­setzt, schon gar nicht recht­li­chen Rat ein­ge­holt. Im Übri­gen gilt die Unschulds­ver­mu­tung. Bit­te tre­ten Sie daher umge­hend der durch Sie ver­an­lass­ten unge­recht­fer­tig­ten Ruf­schä­di­gung des Bischofs ent­ge­gen. Alles ande­re wäre Ihrem son­sti­gen Anspruch auch nicht würdig.

    • Ihren Kom­men­tar könn­te auch der Pres­se­spre­cher des Bischofs geschrie­ben haben. Nun, wenn denn nichts dran ist an den Anschul­di­gun­gen sei­tens „katho​li​sches​.info“, so fra­ge ich mich doch, war­um denn das Bis­tum die Abtrei­bungs­wer­bung so schnell ent­fernt hat?

  3. So wie die Ein­blen­dug am Anfang des Arti­kels zeigt ist der Text mit der Auf­for­de­rung zur Schwn­ge­ren­be­ra­tung mit Schein zum lega­len Abbruch der Schwan­ger­schaft auf der Web­site der Dia­ko­nie Hoch­tau­nus, die bekannt­lich der evan­ge­li­schen Kir­che ange­hört. Damit soll­te Bischof Bät­zing eigent­lich nichts zu tu haben.

  4. Ich emp­fin­de die­se Schlag­zei­le als sehr rei­ße­risch! Wer Bischof Bät­zing ein­mal per­sön­lich ken­nen ler­nen durf­te, weiß nur zu gut, dass er als Mensch, Prie­ster und bestimmt auch jetzt als Bischof für das Leben, auch das Unge­bo­re­ne, das Schwa­che und Klei­ne, für die Fami­lie ein­tritt und steht. Ich fin­de es sehr trau­rig, dass man mit so einem Anschlag einen guten Bischof ver­sucht zu schwächen. 

  5. Völ­lig egal wie man zu der Publi­ka­ti­on des Bischofs steht, es ist voll­kom­men lächer­lich hier § 219a StGB als erfüllt anzusehen:
    https://​www​.geset​ze​-im​-inter​net​.de/​s​t​g​b​/​_​_​2​1​9​a​.​h​tml
    „(1) Wer öffent­lich, in einer Ver­samm­lung oder durch Ver­brei­ten von Schrif­ten (§ 11 Abs. 3) sei­nes Ver­mö­gens­vor­teils wegen oder in grob anstö­ßi­ger Weise

    1. eige­ne oder frem­de Dien­ste zur Vor­nah­me oder För­de­rung eines Schwan­ger­schafts­ab­bruchs oder
    2. Mit­tel, Gegen­stän­de oder Ver­fah­ren, die zum Abbruch der Schwan­ger­schaft geeig­net sind, unter Hin­weis auf die­se Eignung

    anbie­tet, ankün­digt, anpreist oder Erklä­run­gen sol­chen Inhalts bekannt­gibt, wird mit Frei­heits­stra­fe bis zu zwei Jah­ren oder mit Geld­stra­fe bestraft.“

    „sei­nes Ver­mö­gens­vor­teils wegen oder in grob anstö­ßi­ger Wei­se“ ist not­wen­di­ge Bedingung.

    Einen Ver­mö­gens­vor­teil des Bischofs durch den Ver­weis auf die Dia­ko­nie-Bera­tungs­stel­le ist nicht ersichtlich.

    Also kann der Tat­be­stand nur dann erfüllt sein, wenn hier in grob anstö­ßi­ger Wei­se Schwan­ger­schafts­ab­brü­che bewor­ben wurden.

    Maß­stab dabei ist aber nicht der Kate­chis­mus, son­dern die deut­schen Geset­ze; da der Gesetz­ge­ber offi­zi­ell die Absicht hat, mit­hil­fe der § 219 Bera­tungs­ge­sprä­che unge­bo­re­ne über einen Hil­fe-statt-Stra­fe Ansatz zu schüt­zen, ist der Hin­weis, eine Orga­ni­sa­ti­on bie­te sol­ches an, nicht grob anstößig.

    Folg­lich ist kei­ne Straf­bar­keit erkennbar.

    Das ändert nichts dar­an, dass auf­grund des kirch­li­chen Ver­bots für sämt­li­che Katho­li­ken sich an die­sem Bera­tungs­sy­stem zu betei­li­gen, der Bischof natür­lich genau prü­fen soll­te, ob und wie dar­auf in offi­zi­el­len Ver­laut­ba­run­gen krich­li­cher Stel­len auf das staat­lich orga­ni­sier­te Bera­tungs­we­sen hin­ge­wie­sen wird.

    Aber straf­bar ist da nach welt­li­chem Recht gar nichts.

Kommentare sind deaktiviert.