Bischof Genn untersagt Segnung einer „Homo-Ehe“ in Wesel


Münsters Bischof stoppt Segnung einer "Homo-Ehe"
Münsters Bischof stoppt Segnung einer "Homo-Ehe"

(Mün­ster) Bischof Felix Genn hat den für Sams­tag, 30. Sep­tem­ber geplan­ten Got­tes­dienst mit Seg­nung von zwei homo­se­xu­el­len Män­nern unter­sagt, die sich am sel­ben Tag stan­des­amt­lich „ver­part­nern“.

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Die Legi­ti­mie­rung der prak­ti­zier­ten Homo­se­xua­li­tät und der „Homo-Ehe“ hat­te der Pfar­rer von Wesel, Ste­fan Süh­ling, geplant (sie­he den Bericht „Seg­nung eines Homo-Paa­res in Wesel setzt Glaub­wür­dig­keit der Kir­che aufs Spiel – Was macht Bischof Felix Genn?) Süh­ling ist auch Dom­herr an der Bischofs­kir­che von Mün­ster. Weil Pfar­rer Süh­ling sei­nen Pflich­ten nicht nach­ge­kom­men ist, muß­te nun der Bischof eingreifen.

Mit 1. Okto­ber tritt in der Bun­des­re­pu­blik Deutsch­land die „Homo-Ehe“ in Kraft, die vom Bun­des­tag am 30. Juni beschlos­sen wur­de. Die bei­den Män­ner wol­len ihre „Ver­part­ne­rung“ am kom­men­den Mon­tag in eine „Ehe“ umwan­deln las­sen. Das ist eine Sache des Staa­tes, mit der die katho­li­sche Kir­che nichts zu tun hat. Sie lehnt prak­ti­zier­te Homo­se­xua­li­tät als schwer sünd­haf­tes Ver­hal­ten ab, wes­halb sie weder eine Seg­nung im Zusam­men­hang mit die­sem Ver­hal­ten kennt noch tole­rie­ren könn­te, ohne die eige­ne Glaub­wür­dig­keit aufs Spiel zu setzen.

Gläu­bi­ge Katho­li­ken zei­gen sich daher erleich­tert über die Ent­schei­dung ihres Bischofs, die Schaf­fung eines Prä­ze­denz­fal­les zu unterbinden.

Der Unter­schied zwi­schen einer Ehe und einer gleich­ge­schlecht­li­chen Ver­bin­dung müs­se deut­lich blei­ben, wie das Bis­tum Mün­ster wis­sen ließ.

Die katho­li­sche Leh­re in der Fra­ge ist ein­deu­tig. Es ist alles zu ver­mei­den, was eine Legi­ti­mie­rung eines sünd­haf­ten Ver­hal­tens bedeu­ten wür­de oder auch nur als sol­che ver­stan­den wer­den könnte.

Unein­sich­tig zeig­te sich der Emme­ri­cher Bür­ger­mei­ster Peter Hin­ze (SPD), der zwar selbst nicht zu wis­sen scheint, ob er über­haupt gläu­big ist, aber Ansprü­che gegen­über der Kir­che erhebt. Pole­misch sag­te Hin­ze der Neu­en Ruhr Zei­tung:  „Man kann nicht schär­fer den Ein­druck bekom­men, dass wir Men­schen zwei­ter Klas­se sind. Es wer­den Hun­de, Kat­zen und Motor­rä­der geseg­net, aber wir sind es nicht wert?“

Die Grün­de der Kir­che will Hin­ze offen­sicht­lich nicht hören. Er hät­te aus­rei­chend Gele­gen­heit gehabt, sich damit ver­traut zu machen. Er selbst hat­te die Seg­nung Mit­te Sep­tem­ber gegen­über der Rhei­ni­schen Post zum Poli­ti­kum gemacht: um „ein Zei­chen zu set­zen“ und die Kir­che zu „ändern“.

Die katho­li­sche Kir­che ist Mater et Magi­stra nicht ein Dienst­lei­stungs­un­ter­neh­men für Ansprü­che nach dem Mot­to des gleich­na­mi­gen Lie­des der Neu­en Deut­schen Wel­le „Ich will, was mir gefällt“.

Text: Giu­sep­pe Nardi
Bild: RP-Online (Screen­shot)

 

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6 Kommentare

  1. Herr Hin­ze kann doch jeden (!) Sonn­tag in die Kir­che gehen und den Segen emp­fan­gen. Er beharrt aber dar­auf, dass die Kir­che den Segen zur Sün­de gibt und mit der ewig gül­ti­gen Leh­re bricht. Ich wür­de das als reni­tent und frech bezeichnen.

  2. Wenn die Poli­zei einen betrun­ke­nen Auto­fah­rer antrifft, der grob regel­wid­rig eine Gefahr für sich und ande­re dar­stellt, bekommt die­ser auch die unmit­tel­ba­re Wei­ter­fahrt unter­sagt. Dabei bleibt es aber nicht, denn es fol­gen ganz sicher wei­te­re Stra­fen wie Füh­rer­schein­ent­zug, Geld­stra­fe oder eine Pflicht zur Nachschulung.

    Ana­log dazu hat unser Pfar­rer hier von all dem nichts zu befürch­ten. Er darf ohne Ein­sicht im Dienst wei­ter­fah­ren, dau­er­be­trun­ken sozu­sa­gen. Nur soll er sich beim näch­sten Mal nicht erwi­schen las­sen, denn so öffent­lich ist das (noch) ein Ärgernis.

    Wir wer­den kei­ne öffent­li­chen Kon­se­quen­zen aus dem Fall erle­ben. Ohne eine geist­li­che Wirk­lich­keit wie das See­len­heil braucht es auch kei­ne Dis­zi­pli­nar­maß­nah­men. Haupt­sa­che „Ruhe“ im Bistum.

    • … anders ist es, wenn sie sich (mit nüch­ter­nem Blick auf die Ver­hält­nis­se in Euro­pa) als Pfar­rer gegen die Isla­mi­sie­rung des Abend­lan­des stem­men. Dafür gibt es ganz schnell Kan­zel- und Vor­trags­ver­bot! (sie­he „Cau­sa Spät­ling“ 2015 im sel­bi­gen Bistum)

    • In einer katho­li­schen Kir­che in der Stadt, in der ich woh­ne, hat es vor eini­ger Zeit – sehr wahr­schein­lich – eine „abge­seg­ne­te Homo­ehe“ von zwei Män­nern gege­ben. Ob es so tat­säch­lich statt­fand, und ob der Bischof etwas dage­gen unter­nom­men hat, weiß ich nicht. Zumin­dest stand es öffent­lich im „Pfarr­blatt“ der Seel­sor­ge­ein­heit, unter der Rubrik „Das Sakra­ment der Ehe spen­den sich“. Danach stand neben wei­te­ren Pär­chen (aus Frau und Mann) zwei Per­so­nen mit männ­li­chen Vor­na­men, die sich das Sakram­net der Ehe spen­den wollten.

  3. „Man kann nicht schär­fer den Ein­druck bekom­men, dass wir Men­schen zwei­ter Klas­se sind. Es wer­den Hun­de, Kat­zen und Motor­rä­der geseg­net, aber wir sind es nicht wert?“

    Das liegt ein­fach dar­an, dass Hun­de, Kat­zen und Motor­rä­der kei­ne See­le haben und daher auch kei­ne Sün­den bege­hen kön­nen. Sün­di­gen kann nur der Mensch. Das soll­te dem Bür­ger­mei­ster allei­ne sei­ne All­ge­mein­bil­dung schon sagen.

    • Ist denn das Seg­nen von Hun­den und Kat­zen nicht auch eine höchst frag­wür­di­ge Ange­le­gen­heit, wenn man bedenkt,daß immer mehr Mil­lio­nen Deut­sche ihre Zeit und ihr Geld lie­ber Hun­den und Kat­zen zukom­men las­sen als eige­nen ( oder frem­den) Kindern?

      Und wenn man bedenkt, wie Hun­de über­all die Weg­rän­der ver­ko­ten dürfen.Und daß her­um­streu­nen­de Sing­vö­gel und Spitz­mäu­se jagen­de Kat­zen gestrei­chelt und gefüt­tert wer­den ( übri­gens auch von Joseph Ratz­in­ger in den Vati­ka­ni­schen Gärten)

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