Wer sich der Freimaurerei anschließt


a.) Wer sich der Frei­mau­re­rei anschließt, ver­fällt ohne wei­te­res der Exkomu­ni­ka­ti­on, die sim­pli­ci­ter dem Apo­sto­li­schen Stuh­le reser­viert ist.

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Der Anschluß an die Frei­mau­re­rei besteht dar­in, daß man sich als ihr Mit­glied ein­tra­gen läßt. Ein beson­de­rer Ritus für die Auf­nah­me wird zur Inkur­rie­rung der Exkom­mu­ni­ka­ti­on nicht ver­langt. Es ist auch nicht nötig, daß jemand an den Zusam­men­künf­ten der Frei­mau­rer teilnimmt.

Ein Frei­mau­rer, der sich mit der Kir­che wie­der aus­söh­nen will, kann die Los­spre­chung nur dann erhal­ten, wenn er sich tat­säch­lich gänz­lich von der Frei­mau­re­rei trennt und sich aus dem Mit­glie­der­ver­zeich­nis strei­chen läßt. Er muß auch ver­spre­chen, nie­mals mehr einen Bei­trag zu ent­rich­ten, noch an Zusammenünf­ten der Logen­brü­der teil­zu­neh­men. Soweit als mög­lich muß ein sol­cher Frei­mau­rer auch alle Abzei­chen, Bücher und Doku­men­te dem kirch­li­chen Obern oder sei­nem Dele­gier­ten aus­hän­di­gen. Fer­ner muß er auch das gege­be­ne Ärger­nis so gut wie mög­lich wiedergutmachen.

b.) Der­sel­ben Stra­fe wie die Frei­mau­rer ver­fal­len jene, die sich einer ähn­li­chen Ver­ei­ni­gung anschlie­ßen, die gegen die Kir­che oder die recht­mä­ßi­ge staat­li­che Gewalt schürt bzw. agitiert.

Weil es sich um eine der Frei­mau­re­rei ähn­li­che Ver­ei­ni­gung han­deln muß, des­halb muß wohl die Orga­ni­sa­ti­on (nicht aber die Mit­glie­der) geheim sein, wie auch die Mit­glie­der Still­schwei­gen beob­ach­ten müs­sen über den Auf­bau, Zweck und Mit­tel des Ver­eins. Es wird aber nicht ver­langt, daß es sich durch einen Eid dazu ver­pflich­ten müssen.

Eine Gesell­schaft schürt bzw. agiert gegen die Kir­che, wenn sie (viel­leicht neben ande­ren, guten Zwecken) den Zweck hat die Kir­che, ihre Auto­ri­tät, ihre Gewal­ten, Rech­te, Pri­vi­le­gi­en usw. oder ihre Behör­den (nicht bestimm­te Per­so­nen aus per­sön­li­chen Beweg­grün­den) zu bekämpfen.

Eine Ver­ei­ni­gung schürt gegen die staat­li­chen Gewal­ten, wenn sie – zum Bei­spiel wie die Nihi­li­sten und Anar­chi­sten -– jede staat­li­che Auto­ri­tät besei­ti­gen oder auch durch Revo­lu­ti­on die bestehen­de Staats­form besei­ti­gen wol­len. Es gehö­ren hier­her aber nicht die Par­tei­en die auf gesetz­li­chen Wege die poli­ti­schen Macht errin­gen und dann die Staats­form ändern wol­len. – Dabei bleibt es gleich ob die genann­ten Ver­ei­ni­gung öffent­lich oder geheim gegen Kir­che oder Staat schü­ren oder agiteren.

Canon 2335 CIC, zitiert aus P. Heri­bert Jone O.M.Cap.: Geset­buch des kano­ni­schen Rech­tes. Erklä­rung der Kano­nes, III. Bnd. Pro­zeß- und Straf­recht. 1940, Paderborn.

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8 Kommentare

  1. Nach der Lek­tü­re fal­len mir spon­tan sie­ben (viel­leicht nai­ve) Fra­gen ein: 1. Was küm­mert es heut­zu­ta­ge einen Men­schen, wenn ihn die Kir­che exkom­mu­ni­ziert? Wel­che Bedeu­tung hat die Exkom­mu­ni­ka­ti­on heu­te noch? 2. Woher will die Kir­che erfah­ren, dass sich einer den Frei­mau­rern ange­schlos­sen hat? 3. Muss ein Exkom­mu­ni­zier­ter trotz­dem Kir­chen­steu­er bezah­len ? 4. Wel­che Gesell­schaf­ten gel­ten als frei­mau­re­risch und wel­che nicht ? Woher weiss ein Kan­di­dat das ? 5. Es gibt Kir­chen­obe­re, die sind Freimaurer(Vatikan) und nicht exkom­mu­ni­ziert. 6. Ist die moder­ni­sti­sche Kir­che heu­te nicht auch weit­ge­hend schon frei­mau­re­risch ? 7. Wird man also auch exkom­mu­ni­ziert, wenn man der moder­ni­sti­schen Kir­che angehört ?

    • Die Exkom­mu­ni­ka­ti­on dient als eine Art War­nung dem See­len­heil, das die katho­li­sche Kir­che nur denen zusi­chern kann, die sich an alle Gebo­te halten.

      All die­se Gebo­te haben viel­leicht augen­schein­lich kaum Bedeu­tung in die­ser Welt, aber da die katho­li­sche Kir­che der Erlö­sung einer jeden See­le, also dem Heil der See­le dient (das ist ihr allei­ni­ger Daseins­zweck), gibt es die­se Exkommunikationen.

      Die Betrof­fe­nen sol­len dadurch wis­sen, was sie nach dem Tod zu erwar­ten haben und wel­che Dis­kre­panz zwi­schen ihnen selbst und Gott besteht.

      Hier fehlt ein wenig die Ein­sicht aus dem Glau­ben, wenn jemand die­se Exkom­mu­ni­ka­tio­nen für nich­tig hält. Ist jemand for­mal (auf Erden) nicht exkom­mu­ni­ziert, so ist er es auf­grund sei­ner Zuge­hö­rig­keit zur Frei­mau­re­rei (oder auch wegen Abtrei­bung, Eutha­na­sie, Mord usw), zwar nicht auf Erden for­mal exkom­mu­ni­ziert, dafür aber in der Ewig­keit im Himmel.

      Eigent­lich dank­bar, wenn die Kir­che Exkom­mu­ni­ka­tio­nen aus­spricht, eben als War­nung für all jene, die sich trotz­dem Orga­ni­sa­tio­nen wie der Frei­mau­re­rei anschließen.

  2. Ergän­zung zu Punkt 7/​Renato Schu­ma­cher Kommentar:
    Sind nicht auch so man­che Kle­ri­ker (Bischöfe/​Kardinäle) Frei­mau­rer und beken­nen sich (beinahe)„öffentlich“ dazu bzw. sind in eben­sol­chen, welt­an­schau­lich durch­aus nicht katho­lisch-kom­pa­ti­blen Vor­feld­or­ga­ni­sa­tio­nen „Rota­ri­er“, „Kiwa­nis“ etc. ?

    • Ja, und noch etwas. Exkom­mu­ni­ziert wird auch, wer gegen den Staat ist. Gilt das auch in einem Unrechts­staat der auch im sog. Rechts­staat, der nur das Recht gna­den­los durch­setzt aber nicht Gerech­tig­keit übt? Der ungnä­di­ge Rechts­staat will nichts von Moral und Ethik wis­sen. Daher die Tren­nung von Kir­che und Staat. Wer­de ich also exkom­mu­ni­ziert, wenn ich im Namen der Gerech­tig­keit gegen die­se Art von Rechts­staat bin? Den­ken wir bit­te auch an den Vor­wurf, den der Kir­che gemacht wird, die im Natio­nal­so­zia­lis­mus geschwie­gen hat. Aus Angst vor Exkommunikation?

  3. @dhmg
    Exkom­mu­ni­ka­ti­on im Him­mel? Was soll denn das sein. Wer im Him­mel ist ist heilig!

    • Dem Exkom­mu­ni­zier­ten ist der Zugang zu den Gna­den­mit­teln der Kir­che ver­wehrt. Es han­delt sich um eine Kir­chen­stra­fe, die nach dem Tode nicht wirk­sam ist und ihre Kraft ver­liert. Die Fra­ge bleibt, wie der ewi­ge Rich­ter die Tat, wel­che die Exkom­mu­ni­ka­ti­on nach sich zieht, beur­teilt. Da auf der Pec­co­rel­li Liste mit den Frei­mau­ren in hohen und höch­sten kirch­li­chen und kuria­len Ämtern 117 Kle­ri­ker in höch­sten Ämtern ste­hen, die alle latae sen­ten­tiae exkoomu­ni­zeirt sind, kann man den Schluss zie­hen, dass die­se Kir­chen­stra­fe auf die­se Kli­en­tel wider Erwar­ten wenig Ein­druck erweckt. Auch der jet­zi­ge Papst soll Rota­ri­er sein, obgleich die­ses dem Kle­rus ver­bo­ten ist und die­se Mit­glied­schaft Aus­druck einer Miß­ach­tung des Kir­chen­rech­tes ist.

    • Der Him­mel ist Herr­schafts­sitz Got­tes und dort ist das Buch des Lebens, wor­aus jene gestri­chen wer­den, die exkom­mu­ni­ziert sind auf­grund schwe­rer Sün­den, wie eben der Zuge­hö­rig­keit zur Freimaurerei.

  4. Im neu­en CIC (1983, can. 1364 und can. 1374) wird die Frei­mau­re­rei nicht mehr expli­zit erwähnt, was den dama­li­gen Prä­fek­ten der Glau­bens­kon­gre­ga­ti­on Kar­di­nal Ratz­in­ger zu einer Inter­pre­ta­ti­on die­ser Bestim­mun­gen ver­an­lass­te. Dem­nach habe sich an der Ein­schät­zung der Frei­mau­re­rei durch die Katho­li­sche Kir­che nichts geän­dert (http://www.kathpedia.com/index.php?title=Erkl%C3%A4rung_vom_26._November_1983).

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