„Meilensteinurteil“: Oberster Gerichtshof der USA stärkt Religionsfreiheit


Oberster Gerichtshof in seiner aktuellen Besetzung (links sitzend: Ruth Bader-Ginsburg; rechts stehend: Neil Gorsuch).
Oberster Gerichtshof in seiner aktuellen Besetzung (links sitzend: Ruth Bader-Ginsburg; rechts stehend: Neil Gorsuch).

(Washing­ton) Der Ober­ste Gerichts­hof der USA ent­schied, daß „Kir­chen nicht von der staat­li­chen Finan­zie­rung“ aus­ge­schlos­sen wer­den dür­fen. Die Höchst­rich­ter stell­ten in ihrem Urteil fest, daß Kir­chen „das­sel­be Recht wie wohl­tä­ti­ge Orga­ni­sa­tio­nen“ auf staat­li­che Zuwen­dun­gen haben. Das Urteil gilt als Mei­len­stein gegen Ver­su­che einer radi­ka­len Tren­nung von Staat und Kir­che, wie sie wäh­rend der Prä­si­dent­schaft von Barack Oba­ma vor­an­ge­trie­ben wurde.

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Mit sie­ben zu zwei Stim­men fäll­te die Höchst­rich­ter gestern ein Urteil zugun­sten der Tri­ni­ty Luther­an Church of Colum­bia im Staat Mis­sou­ri. 2012 war den Luthe­ra­nern der Zugang zu staat­li­chen Sub­ven­tio­nen ver­wei­gert wor­den. Das Ansu­chen betraf die Schaf­fung eines Spiel­plat­zes an einer Schu­le der Tri­ni­ty Luther­an Church. Der Staat Mis­sou­ri berief sich auf die Lan­des­ver­fas­sung, laut der jede „direk­te oder indi­rek­te“ Finan­zie­rung aus öffent­li­chen Mit­teln einer „Kir­che, Sek­te oder reli­giö­sen Deno­mi­na­ti­on“ unter­sagt sei.

Der Vor­sit­zen­de Rich­ter John Roberts bezeich­ne­te den Aus­schluß von staat­li­chen Zuwen­dun­gen, „nur weil es eine Kir­che ist“, als Wider­spruch „gegen unse­re Ver­fas­sung“. Das kön­ne „nicht so stehenbleiben“.

Der vor kur­zem von Prä­si­dent Donald Trump ernann­te Höchst­rich­ter Neil Gor­such pflich­te­te dem bei: „Das ist eine Ver­let­zung des Ersten Zusatz­ar­ti­kel“ zur Ver­fas­sung der USA.

Der Aus­schluß einer Reli­gi­ons­ge­mein­schaft von staat­li­chen Zuschüs­sen, nur weil es sich um eine Reli­gi­ons­ge­mein­schaft han­delt, stel­le eine „Benach­tei­li­gung der frei­en Reli­gi­ons­aus­übung“ dar. Eine sol­cher Schritt könn­te nur durch ein Staats­in­ter­es­se der höch­sten Ord­nung gerecht­fer­tigt wer­den, so Höchst­rich­ter Roberts. Ein sol­ches sei ihm kon­kre­ten Fall aber weder gege­ben noch vom Staat Mis­sou­ri gel­tend gemacht worden.

Ein Min­der­hei­ten­vo­tum gaben die bei­den Rich­te­ri­nen Ruth Bader-Gins­burg und Sonya Soto­ma­yor ab. Soto­ma­yor war von Barack Oba­ma, Bader-Gins­burg von Bill Clin­ton ernannt wor­den. Bader-Gins­burg war zuletzt wegen ihrer vehe­men­ten Par­tei­nah­me zugun­sten der „Homo-Ehe“ bekannt­ge­wor­den. Als der Ober­ster Gerichts­hof die­se im Juni 2015 US-weit ein­führ­te, trau­te sie per­sön­lich das erste homo­se­xu­el­le Paar.

Die bei­den Rich­te­rin­nen kri­ti­sier­ten, daß der Ober­ste Gerichts­hof mit sei­nem Urteil das Ver­hält­nis zwi­schen Staat und Kir­che „geän­dert“ habe, indem erst­mals eine „Ver­pflich­tung“ fest­ge­schrie­ben wor­den sei, „öffent­li­che Mit­tel direkt an eine Kir­che“ zu zahlen.

Die Mehr­heit der Rich­ter sah den Aus­schluß hin­ge­gen als unge­recht­fer­tig­te Dis­kri­mi­nie­rung, die es zu besei­ti­gen galt.

Vor einem Jahr hat­te es in der Fra­ge Reli­gi­ons­frei­heit beim Ober­sten Gerichts­hof noch anders aus­ge­se­hen. Mit dem Tod von Anto­nin Sca­lia waren die Kräf­te­ver­hält­nis­se ver­zerrt. Durch die Wahl von Donald Trump und die Ernen­nung von Neil Gor­such ist eine Gegen­be­we­gung erfolgt.

Fünf Rich­ter sind Katho­li­ken, drei Juden. Neil Gor­such ent­stammt eben­falls einer katho­li­schen Fami­lie und wur­de katho­lisch erzo­gen. In Oxford, wo er stu­dier­te, lern­te er sei­ne bri­ti­sche Frau ken­nen, die Angli­ka­ne­rin ist. Das Paar hei­ra­te­te, nach­dem es in die USA über­sie­delt war, in einer epi­skopa­len Kir­che (US-Angli­ka­ner). Gor­such äußer­te sich bis­her nicht dazu, ob er nach wie vor Katho­lik ist oder zur Epi­skopal­kir­che kon­ver­tier­te. 2010 ist der letz­te erklär­te pro­te­stan­ti­sche Höchst­rich­ter aus dem Amt geschieden.

Fünf der neun auf Lebens­zeit ernann­ten Rich­ter wur­den von repu­bli­ka­ni­schen Prä­si­den­ten beru­fen, vier von demo­kra­ti­schen. Die drei jüdi­schen Rich­ter Bader-Gins­burg, Brey­er und Kagan sowie die Katho­li­kin Soto­ma­yor gehö­ren der lin­ken Frak­ti­on an. Der dienst­äl­te­ste Rich­ter, der Katho­lik Antho­ny Ken­ne­dy, das ein­zi­ge noch von Ronald Rea­gan ernann­te Mit­glied des Rich­ter­se­nats, wird kei­ner der bei­den Frak­tio­nen zuge­rech­net. Er gilt als Züng­lein an der Waa­ge, da er häu­fig mit der Links­frak­ti­on stimmt.

Text: Giu­sep­pe Nardi
Bild: Wikicommons

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3 Kommentare

  1. Lei­der wird man wohl die­se Nach­richt, wel­che posi­ti­ve Aus­wir­kung die Regie­rungs­zeit von Donald Trump in wich­ti­gen Punk­ten des öffent­li­chen Lebens auch hat, in den Zei­tun­gen und Nach­rich­ten wie­der ver­geb­lich suchen. Dage­gen wer­den Nega­tiv­nach­rich­ten von ihm sofort in Zei­tun­gen, Fern­se­hen und Rund­funk ver­brei­tet. Da sieht man ein­mal wie­der, wie ein­sei­tig wir heu­te von den mei­sten Medi­en infor­miert werden.

  2. Nun, die Ver­fas­sung der USA wird wei­ter­hin flei­ßig aus­ge­höhlt. Die Aus­wir­kun­gen einer sol­chen Ent­schei­dung wer­den dem Ver­derb­nis Tür und Tor öff­nen und läu­ten das Ende der bis­he­ri­gen Aus­übung der Reli­gi­ons­frei­heit ein.

    • Ich fürch­te, talo­mea, Sie haben Recht. Reli­gi­on I’m recht­li­chen Sinn ist eben nicht nur die christ­li­che, son­dern auch alle ande­ren. Sci­en­to­lo­gy und Satans­kult eingeschlossen…

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