Entlassung von Militärdekan Lochner rechtswidrig – Erzbistum Wien verurteilt


Militärdekan Siegfried Lochner: Dienstverhältnis als Religionslehrer besteht fort - Erzbistum Wien vom Arbeitsgericht verurteilt.
Militärdekan Siegfried Lochner: Dienstverhältnis als Religionslehrer besteht fort - Erzbistum Wien vom Arbeitsgericht verurteilt.

(Wien) „Was ist los mit der Mili­tär­diö­ze­se?“ in Öster­reich, lau­te­te am 25. Janu­ar 2016 der Titel eines Arti­kels. Der Grund waren dra­sti­sche Ein­grif­fe des neu­en Mili­tär­bi­schofs Wer­ner Frei­stet­ter. Wegen sei­ner Ent­las­sung als Reli­gi­ons­leh­rer muß­te Mili­tär­de­kan Sieg­fried Loch­ner sogar das Arbeits­ge­richt ein­schal­ten. Nun wur­de das Erz­bis­tum Wien verurteilt.

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Bischof Frei­stet­ter trat am 11. Juni 2015 sein Amt an und hat­te es dann eilig, funk­tio­nie­ren­de Struk­tu­ren zu zer­schla­gen. Dazu zähl­te an erster Stel­le die Auf­lö­sung der alt­ehr­wür­di­gen Mili­tär­pfar­re an der tra­di­ti­ons­rei­chen The­re­sia­ni­schen Mili­tär­aka­de­mie in Wie­ner Neustadt.

Der Mili­tär­bi­schof kün­dig­te nach sei­ner Ernen­nung eine „Inten­si­vie­rung der Seel­sor­ge“ an. Inzwi­schen darf ernüch­ternd das Gegen­teil behaup­tet werden.

Die Auf­lö­sung der Mili­tär­pfar­re hat­te in erster Linie mit dem dama­li­gen Pfar­rer der Mili­tär­aka­de­mie, Mili­tär­de­kan Sieg­fried Loch­ner zu tun. Der Mili­tär­de­kan, der Rang ent­spricht dem eines Oberst, ist ein streit­ba­rer Prie­ster. Loch­ner nimmt den Anspruch der Eccle­sia mili­tans durch­aus ernst. Er pflegt und för­dert nicht nur die über­lie­fer­te Form des Römi­schen Ritus, son­dern pflegt auch ein offe­nes und kla­res Wort.

Militärdekan Lochner in seiner Heimat Bayern
Mili­tär­de­kan Loch­ner in sei­ner Hei­mat Bayern

In Zei­ten geschmei­di­ger Anpas­sungs­übun­gen sind das Wesens­zü­ge, die nicht beson­ders gefragt sind. In der „bun­ten“ Kir­che sind fast alles Will­kom­men, aber eben nur fast. Loch­ner wird vor­ge­wor­fen, 2009 den Bun­des­vor­sit­zen­den der Frei­heit­li­chen Par­tei Öster­reichs, Heinz-Chri­sti­an Stra­che gefirmt zu haben. Für die Lin­ke Schicke­ria ein unver­zeih­li­cher „Sün­den­fall“. Stra­che ist bei den Par­la­ments­wah­len im kom­men­den Okto­ber neben dem sozi­al­de­mo­kra­ti­schen und dem christ­de­mo­kra­ti­schen Bun­des­vor­sit­zen­den einer der drei aus­sichts­rei­chen Prä­ten­den­ten auf die Kanzlerschaft.

Mit 1. Okto­ber 2015 war jeden­falls Schluß. Mili­tär­de­kan Loch­ner wur­de aus Wie­ner Neu­stadt weg­ver­setzt. Seit­her ist die dor­ti­ge Mili­tär­pfar­re kaum mehr existent.

Zu den Abson­der­lich­kei­ten des neu­en Mili­tär­bi­schof gehört, daß der frü­he­re Gene­ral­vi­kar, dem Mili­tär­dienst­recht nach ein Prie­ster im Gene­rals­rang zum Dienst in der evan­ge­li­schen Mili­tär­seel­sor­ge (!) abkom­man­diert wurde.

Mili­tär­de­kan Loch­ner wur­de zudem Anfang 2016 vom Erz­bis­tum Wien, sei­nem zwei­ten Dienst­ge­ber, das Dienst­ver­hält­nis als Reli­gi­ons­leh­rer auf­ge­kün­digt und kein Gehalt mehr gezahlt. Wer sich unlieb­sam gemacht hat, bekommt die Här­te zu spüren.

Loch­ner war eini­ge Zeit krank­heits­be­dingt dienst­ver­hin­dert. Die­sen Umstand nütz­te das Erz­bis­tum und erklär­te auf­grund der krank­heits­be­ding­ten Dienst­ver­hin­de­rung das Dienst­ver­hält­nis für been­det, ohne eine Kün­di­gung aus­zu­spre­chen. Dage­gen klag­te Loch­ner beim Arbeits­ge­richt und bekam nun in allem Recht.

Am 22. März fäll­te das Lan­des­ge­richt Wie­ner Neu­stadt ein ein­deu­ti­ges Urteil, das am 22. Mai hin­ter­legt wurde.

Es sei „unstrit­tig“, so das Urteil, daß das Dienst­ver­hält­nis zwi­schen dem Erz­bis­tum Wien und Mag. Sieg­fried Loch­ner fort­be­steht. Aus die­sem Grund wur­de das Erz­bis­tum Wien auch „schul­dig“ gespro­chen, Loch­ner die Pro­zeß­ko­sten zu ersetzen.

Dies begrün­de­te das Gericht „im Hin­blick auf das gänz­li­che Obsie­gen des Klägers“.

Frag­lich bleibt der Umgang der kirch­li­chen Hier­ar­chie mit einem unlieb­sa­men Prie­ster, der offen­bar nicht in das Bild der „bun­ten“ Kir­che pas­sen will.

Text: Mar­tha Burger-Weinzl
Bild: Privat

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