Parlament von Oklahoma erklärt Abtreibung offiziell zum Mord


Chuck Strohm, der Einbringer der Resolution 1004, mit der das Parlament von Oklahoma die Abtreibung ungeborener Kinder zum Mord erklärte.
Chuck Strohm, der Einbringer der Resolution 1004, mit der das Parlament von Oklahoma die Abtreibung ungeborener Kinder zum Mord erklärte.

(Okla­ho­ma) Das Par­la­ment des Staa­tes Okla­ho­ma erklär­te Abtrei­bung offi­zi­ell zum Mord. Das Reprä­sen­tan­ten­haus des Par­la­ments von Okla­ho­ma ver­ab­schie­de­te am ver­gan­ge­nen Mon­tag die Reso­lu­ti­on 1004. Dar­in wird die Abtrei­bung von unge­bo­re­nen Kin­dern als Mord bezeich­net. Zugleich erklär­ten die Abge­ord­ne­ten, daß der Ober­ste Gerichts­hof der USA mit sei­nem Urteil Roe gegen Wade, mit dem er 1973 ohne gesetz­li­che Grund­la­ge die Abtrei­bung lega­li­sier­te, sei­ne Zustän­dig­keit über­schrit­ten hat.

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Mit Bezug auf das Urteil Roe gegen Wade und ande­re Abtrei­bungs­be­stim­mun­gen sag­te der Ein­brin­ger der Reso­lu­ti­on, der Repu­bli­ka­ner Chuck Strohm: „Der Ober­ste Gerichts­hof steht im Wider­spruch zu den wah­ren Doku­men­te“, die die Höchst­rich­ter „geschwo­ren haben, zu wah­ren, zu ver­tei­di­gen und zu schützen“.

Medi­en spre­chen vom Par­la­ments­be­schluß als bloß „sym­bo­li­schen“ Akt. Ganz ande­rer Mei­nung ist John Miche­ner von der Lebens­rechts­or­ga­ni­sa­ti­on Okla­ho­mans United for Life. Church Mili­tant sag­te er, daß es sich um eine offi­zi­el­le „Erklä­rung der Volks­ver­tre­ter“ han­delt, die Abtrei­bung als Ver­stoß gegen das Gesetz und damit für geset­zes­wid­rig erklärt. „Abtrei­bung ver­letzt die höch­sten Geset­zes des Lan­des, wel­che aus dem Natur­recht her­aus in der Unab­hän­gig­keits­er­klä­rung und der US-Ver­fas­sung kodi­fi­ziert sind.“ In der Reso­lu­ti­on heißt es: „Jedes Men­schen­le­ben ist durch Got­tes Gesetz geschützt“.

Das Par­la­ment von Okla­ho­ma for­dert eine Rück­kehr zur Situa­ti­on vor dem Urteil im Fall Roe. Die Zustän­dig­keit soll nicht mehr beim Bund, son­dern wie­der bei den Staa­ten lie­gen. Die Reso­lu­ti­on bekräf­tigt zudem das Recht des Staa­tes, und Beru­fung auf den 10. Zusatz­ar­ti­kel der US-Ver­fas­sung, in sei­nem Straf­recht die Tötung unge­bo­re­ner Kin­der unter Stra­fe zu stel­len und damit das Lebens­recht des unge­bo­re­nen Kin­des, wie das Leben eines jeden ande­ren Men­schen in die­sem Staat, zu schützen.

Ziel des Par­la­ments­be­schlus­ses ist es, von „jedem Beam­ten in Okla­ho­ma zu ver­lan­gen … den Mord an unschul­di­gen, unge­bo­re­nen Kin­dern durch Abtrei­bung zu stop­pen“ und von den Rich­tern, daß sie sich nicht in die Gesetz­ge­bung zur Straf­be­weh­rung der Abtrei­bung einmischen.

In sei­ner kur­zen Wort­mel­dung nach der Annah­me der Reso­lu­ti­on stell­te Strohm die Fra­ge: „Und was, wenn ein Gericht, nicht ein Gericht, son­dern das höch­ste Gericht des Lan­des das wich­tig­ste Grund­ge­setz ver­letzt, das die Mensch­heit kennt, das Recht auf Leben?“ Unter Beru­fung auf den 14. Zusatz­ar­ti­kel der US-Ver­fas­sung gab er zur Antwort:

“Nicht einer, nicht ein Arzt, nicht ein Vater oder eine Mut­ter, hat ein Recht, das es ihm erlaubt, ein unge­bo­re­nes Kind zu ermorden.“

Strohm kri­ti­sier­te zudem die man­geln­de Hand­lungs­be­reit­schaft der Chri­sten in der Vergangenheit.

„1973, als der Mord an den Unge­bo­re­nen dem Land auf­ge­zwun­gen wur­de, hät­ten die Kir­chen im gan­zen Land auf­ste­hen und ‚Nein‘ sagen müs­sen. Unse­re Kir­chen hät­ten geschlos­sen auf Washing­ton D.C. mar­schie­ren müssen.“

Er äußer­te die Hoff­nung, daß die Kir­chen und die Gesetz­ge­ber durch die­sen Beschluß ange­regt wer­den, sich aktiv gegen die Abtrei­bung, die Mord ist, zu wehren.

Kon­kret rich­tet sich der Beschluß an die Regie­rung des Staa­tes Okla­ho­ma, die Anstren­gun­gen zu ver­stär­ken, die Abtrei­bung abzu­schaf­fen. „Soll­te die jet­zi­ge Regie­rung dazu nicht bereit sein“, so Miche­ner, „hegen wir die Hoff­nung, daß der Beschluß fri­sche Kräf­te ermu­tigt, für die Regie­rungs­po­si­tio­nen zu kan­di­die­ren“. 2018 fin­den in Okla­ho­ma Wah­len statt. Gewählt wer­den neben den Abge­ord­ne­ten der Gou­ver­neur, die She­riffs, die lei­ten­den Staats­an­wäl­te und der Generalstaatsanwalt.

Wür­de das Urteil Roe gegen Wade auf­ge­ho­ben, wür­den bereits heu­te in 18 US-Staa­ten auto­ma­tisch Geset­ze in Kraft tre­ten, die Abtrei­bung verbieten.

Text: Giu­sep­pe Nardi
Bild: Okla­ho­ma House/​Youtube (Screen­shot)

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9 Kommentare

  1. Es gibt ganz ein­fa­che Wahrheiten:
    1) Mord ist, wenn der Tod eines Men­schen geplant wird.
    2) Nie­mand kann eigen­mäch­tig fest­le­gen, ab wel­chem Zeit­punkt nach der Zeu­gung ein Mensch ein Mensch ist.
    Dar­aus folgt ein­deu­tig: Abtrei­bung ist Mord.
    Erst wenn dies klar ist, kann es legi­tim sein, kon­kre­te Kon­flikt­si­tua­tio­nen, wie es sie in unse­rer gefal­le­nen Schöp­fung nun ein­mal gibt, dif­fe­ren­ziert zu beurteilen.

    • Zu Ihrem Punkt 2):

      Der Mensch ist von Anbe­ginn der Zeu­gung an ein Mensch. Die leib­li­chen Vor­aus­set­zun­gen sind mit der Befruch­tung gege­ben und im glei­chen Augen­blick tritt die von Gott geschaf­fe­ne See­le hin­zu, da der mensch­li­che Leib nicht ohne die See­le exi­stie­ren kann. Die See­le ist der Form­grund des Leibes.

      Zudem hat der ver­stor­be­ne Pro­fes­sor und Human­bio­lo­ge Erich Blech­schmidt das bio­ge­ne­ti­sche Grund­ge­setz Ernst Häckels, wonach im mensch­li­chen Mut­ter­leib der Embryo alle Sta­di­en der Onto­ge­ne­se und Phy­lo­ge­ne­se durch­läuft, wider­legt. Den­noch wird Häckels bio­ge­ne­ti­sches Grund­ge­setz wei­ter­hin an Schu­len gelehrt, als wäre es zu 100% bewiesen.

      Also: Der Mensch ist ab dem Zeit­punkt sei­ner Zeugung/​dem ersten Augen­blick sei­nes Daseins Mensch!

  2. In Okla­ho­ma ist man dabei ein­deu­tig auf der Sei­te des Kate­chis­mus der römisch katho­li­schen Kir­che. Eine Abtrei­bung ist ein sehr schwe­res, abscheu­li­ches Verbrechen.

    Die Kon­se­quenz, die im Kate­chis­mus der katho­li­schen Kir­che dar­aus folgt, ist unter Umstän­den die Hin­rich­tung der Per­so­nen, die an einer Abtrei­bung betei­ligt sind, weil in Para­graf 2266 die Todes­stra­fe für die schwer­wie­gend­sten Fäl­le nicht aus­ge­schlos­sen wird.

    Wört­lich steht im Katechismus:

    2266 Der Schutz des Gemein­wohls der Gesell­schaft erfor­dert, daß der Angrei­fer außer­stan­de gesetzt wird zu scha­den. Aus die­sem Grund hat die über­lie­fer­te Leh­re der Kir­che die Recht­mä­ßig­keit des Rech­tes und der Pflicht der gesetz­mä­ßi­gen öffent­li­chen Gewalt aner­kannt, der Schwe­re des Ver­bre­chens ange­mes­se­ne Stra­fen zu ver­hän­gen, ohne in schwer­wie­gend­sten Fäl­len die Todes­stra­fe aus­zu­schlie­ßen. … (Kate­chis­mus der katho­li­schen Kir­che, Olden­bourg, 1993)

    Wird sich das die Legis­la­ti­ven in Okla­ho­ma auch trau­en? Todes­stra­fe für Per­so­nen die an einer Abtrei­bung betei­ligt sind, bzw. ande­re dazu drän­gen. Die logi­sche Kon­se­quenz wäre es.

    • Ergän­zend 2270 des genann­ten Katechismuses

      Das mensch­li­che Leben ist vom Augen­blick der Emp­fäng­nis an abso­lut zu ach­ten und zu schüt­zen. Schon im ersten Augen­blick sei­ne Daseins sind dem mensch­li­chen Wesen die Rech­te der Per­son zuzu­er­ken­nen, dar­un­ter das unver­letz­li­che Recht jedes unschul­di­gen Wesens auf das Leben.

      Unbe­greif­lich, daß sich soge­nann­te Men­sch­rechts­or­ga­ni­sa­tio­nen wie Amne­sty Inter­na­tio­nal so mas­siv für Abtrei­bung ein­set­zen. Eine Abtrei­bung bedeu­tet doch immer eine „Todes­stra­fe“ für den jeni­gen der abge­trie­ben wird. Ein wesent­li­cher Unter­schied zur even­tu­el­len Todes­stra­fe für Abtrei­ber: Es wird eine unschul­ti­ger Mensch ermordet.

      • Für mich ist es unbe­greif­lich dass eine Ver­ei­ni­gung, die für sich „abso­lu­ten Lebens­schutz von der Emp­fäng­nis bis zum natür­li­chen Tod“ postu­liert, ein blu­ti­ges Hin­ter­tür­chen für den Hen­ker offen lässt. Nor­ma­le Men­schen rubri­zie­ren das unter Heu­che­lei. Es sei denn msn glaubt, dass der Tod durch Hen­kers­hand ein „natür­li­cher Tod“ ist. 

        • Das liegt dar­an, daß kei­ne Kennt­nis von unschul­dig und schul­dig vor­han­den ist. Ein Mör­der hat sein Lebens­recht ver­wirkt und kann (muß nicht) hin­ge­rich­tet wer­den. Ein unge­bo­re­ner Mensch ist immer unschuldig. 

          War­um heu­te nur unschul­di­ge Men­schen durch Abtrei­bung hin­ge­rich­tet wer­den, hin­ge­gen schul­di­ge Men­schen nicht, ist unlo­gisch und pervers.

          • Genau die­se Denk­wei­se beherrscht die moder­ne Justiz, der Täter soll the­ra­piert, „beglei­tet“ und in ein „nor­ma­les“ Leben zurück­ge­führt wer­den, das Opfer nicht.

  3. Im eng­li­schen mei­ne Mord noch immer jede vor­sätz­li­che Tötung eines Menschen.
    In Deutsch­land ist die Sprach­ge­brauch zwar auch meist so, doch juri­stisch muss man zwi­schen Tot­schlag (vor­sätz­li­che Tötung all­ge­mein) und Mord (vor­sätz­li­che Tötung aus nied­ri­gen Beweg­grün­den) unter­schei­den. Dann aber ist passt ‚Mord‘ nicht immer, bei­spiels­wei­se wenn man an erzwun­ge­ne Abtrei­bun­gen (Vater, Fami­lie, Zuhäl­ter, ..) und Abtrei­bun­gen auf­grund eines drin­gen­den ärzt­li­chen Rates denkt. 

    Jeden­falls ist es immer vor­ge­burt­li­che Gewalt!

  4. Wer gibt uns über­haupt das Recht über Leben und Tod zu ent­schei­den? Dies liegt in der Hand einer höhe­rer Macht? (Gott!)
    Und wenn wir schon sol­che Ent­schei­dun­gen tref­fen, dann mit allen Kon­se­quen­zen die es mit sich zieht.

    Haben wir uns auch mal Gedan­ken gemacht, war­um Kin­der mit Krank­hei­ten und Behin­de­run­gen gewis­se Fami­li­en sich aus­su­chen? Ja, ich sag­te aussuchen!
    Ich/​wir hat­ten das gro­sse Glück, dass wir 2 gesun­de Kin­der geschenkt (Leih­ga­be von Gott!) bekom­men haben. Dafür sind wir Gott auch jeden Tag dankbar.
    Abtrei­bung kann nie die Lösung sein.
    Danke!

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