Kardinal Coccopalmerio: „Gültig“ und „ungültig“ in der Frage der anglikanischen Weihen überwinden


Kardinal Francesco Coccopalmerio stellt die Bulle Apostolicae curae in Frage. Auf die Forderung nach "Überwindung" der Unterscheidung zwischen regulären und irregulären Verbindungen folgt die Forderung nach Überwindung der Unterscheidung zwischen gültigen und ungültigen Weihen.
Kardinal Francesco Coccopalmerio stellt die Bulle Apostolicae curae in Frage. Auf die Forderung nach "Überwindung" der Unterscheidung zwischen regulären und irregulären Verbindungen folgt die Forderung nach Überwindung der Unterscheidung zwischen gültigen und ungültigen Weihen.

(Rom) Kar­di­nal Fran­ces­co Coc­co­pal­me­rio hält die Rechts­auf­fas­sung der Katho­li­schen Kir­che von „gül­tig“ und „ungül­tig“ für „zu starr“. Der Kir­chen­ju­rist wur­de 2007 von Papst Bene­dikt XVI. zum Vor­sit­zen­den des Päpst­li­ches Rates für die Geset­zes­tex­te erkannt und im Febru­ar 2012, dem letz­ten Jahr sei­nes Pon­ti­fi­kats, zum Kar­di­nal erho­ben. Zuvor war er von 1993–2007 unter Kar­di­nal Car­lo Maria Mar­ti­ni SJ Weih­bi­schof des Erz­bis­tums Mai­land. Nach sei­ner im Febru­ar erschie­nen Ver­tei­di­gungs­schrift für das umstrit­te­nen VIII. Kapi­tel des Apo­sto­li­schen Schrei­bens Amo­ris lae­ti­tia stell­te der Kar­di­nal nun die Bul­le Apo­sto­li­cae curae in Fra­ge, mit der die Wei­hen der Angli­ka­ni­schen Kir­che für ungül­tig und unwirk­sam erklärt wurden.

Bulle Apostolicae curae in Frage gestellt

Anzei­ge

„Wenn jemand in der Angli­ka­ni­schen Kir­che ordi­niert und Pastor einer Gemein­de wur­de, kön­nen wir nicht sagen, daß nichts pas­siert ist, daß alles ‚ungül­tig‘ ist.“

Die­ses Bei­spiel nann­te Kar­di­nal Coc­co­pal­me­rio, um sei­ne The­se zu ver­deut­li­chen, daß „wir in der katho­li­schen Kir­che ein sehr star­res Ver­ständ­nis von gül­tig und ungül­tig haben“.

Anglikanischer Klerus, verheiratet, weiblich, "ungültig und unwirksam" geweiht
Angli­ka­ni­scher Kle­rus, ver­hei­ra­tet, weib­lich, „ungül­tig und unwirk­sam“ geweiht

Kar­di­nal Coc­co­pal­me­rio stellt damit Bul­le Apo­sto­li­cae curae in Fra­ge, mit der Papst Leo XIII. 1896 die angli­ka­ni­schen Bischofs- und Prie­ster­wei­hen für ungül­tig und unwirk­sam erklär­te, weil die angli­ka­ni­schen Bischö­fe, so der Papst, die apo­sto­li­sche Suk­zes­si­on ver­lo­ren hatten.

Die Aus­sa­gen des Kar­di­nals fin­den sich in einem kürz­lich ver­öf­fent­lich­ten Doku­men­ten­band, der Doku­men­te zum Ver­hält­nis zwi­schen Katho­li­scher Kir­che und Angli­ka­ni­scher Kir­che und Dis­kus­sio­nen dazu im Rah­men des Mali­nes Con­ver­sa­ti­on Group ent­hält. Die Mali­nes Con­ver­sa­ti­on Group, ein öku­me­ni­sches Forum, knüpft im Namen an Gesprä­che zwi­schen dem Hei­li­gen Stuhl und der Angli­ka­ni­schen Kir­che in den 20er Jah­ren des vori­gen Jahr­hun­derts an, steht aber in kei­nem direk­ten Zusam­men­hang mit diesen.

Malines Conversation Group

Die Mali­nes Con­ver­sa­ti­on Group besteht aus einer Grup­pe von Theo­lo­gen unter dem Patro­nat von Kar­di­nal God­fried Dan­neels, dem ehe­ma­li­gen Erz­bi­schof von Mecheln-Brüs­sel. Dan­neels gehört wie Coc­co­pal­me­rio, nach eige­nen Anga­ben, zu den Wäh­lern von Papst Fran­zis­kus. Im Gegen­satz zum ita­lie­ni­schen Kuri­en­kar­di­nal war Dan­neels als Mit­glied des Geheim­zir­kels Grup­pe Sankt Gal­len und des Team Berg­o­glio sogar füh­rend an der Vor­be­rei­tung und dem „Wahl­kampf“ für Jor­ge Mario Kar­di­nal Berg­o­glio beteiligt.

Paul VI. steckte 1966 anglikanischem Erzbischof seinen Ring auf den Finger
Paul VI. steck­te 1966 angli­ka­ni­schem Erz­bi­schof sei­nen Ring auf den Finger

Die Mali­nes Con­ver­sa­ti­on Group trifft sich ein­mal jähr­lich. Das erste Tref­fen fand im März 2013 auf Ein­be­ru­fung von Kar­di­nal Dan­neels im bel­gi­schen Klo­ster Che­ve­to­gne statt. Der Zeit­punkt, unmit­tel­bar nach dem Rück­tritt von Papst Bene­dikt XVI., ist zumin­dest verblüffend.

In einer kur­zen Selbst­dar­stel­lung der Grup­pe wird Kar­di­nal Dan­neels als „Visio­när“ bezeich­net und gesagt, die Grup­pe habe „den Segen“ des Päpst­li­chen Rates zur För­de­rung der Ein­heit der Chri­sten und des angli­ka­ni­schen Erz­bi­schofs von Can­ter­bu­ry, der geist­li­ches Ober­haupt der Kir­che von Eng­land und sym­bo­li­sches Ober­haupt der Angli­ka­ni­schen Welt­ge­mein­schaft ist.

Über Coc­co­pal­me­ri­os Vor­stoß berich­te­te jüngst Chri­sto­pher Lamb im The Tablet. Laut Coc­co­pal­me­rio sei die Bul­le von Leo XIII. einer der größ­ten Stol­per­stei­ne auf dem Weg zur katho­lisch-angli­ka­ni­schen Ein­heit. Die Bul­le gilt als so klar for­mu­liert, daß sie kei­nen Spiel­raum für Inter­pre­ta­tio­nen oder Revi­sio­nen läßt. Die Kri­tik Coc­co­pal­me­ri­os ist daher fron­tal und trifft das gan­ze Rechts­ver­ständ­nis der katho­li­schen Kir­che, das er als „sehr starr“ kri­ti­siert und ein Über­den­ken der Fra­ge der angli­ka­ni­schen Wei­hen for­dert. Deren Gül­tig­keit sei, so Coc­co­pal­me­rio, „nicht eine Fra­ge des Geset­zes, son­dern der Lehre“.

Verschiedene Formen von „Gültigkeit“ – Paul VI. und der geschenkte Kelch

Der Erzbischofring, den Paul VI. verschenkte
Der Erz­bi­schof­ring, den Paul VI. verschenkte

Die „Lösung“, die sich der Kar­di­nal vor­stellt, wur­de von ihm in einem salopp for­mu­lier­ten Satz ange­deu­tet. Man soll­te, so Coc­co­pal­me­rio, nicht mehr sagen, „das ist gül­tig und das ist ungül­tig“ son­der viel­mehr, „das ist in einem bestimm­ten Kon­text gül­tig, und das ist in einem ande­ren Kon­text gül­tig“. Dem­nach gibt es „ungül­tig“ nicht, son­dern nur mehr ver­schie­de­ne For­men von „gül­tig“.

Coc­co­pal­me­rio wur­de 1962 vom dama­li­gen Erz­bi­schof von Mai­land, Gio­van­ni Bat­ti­sta Kar­di­nal Mon­ti­ni, zum Prie­ster geweiht. Mon­ti­ni, inzwi­schen als Paul VI. zum Papst gewählt, war es dann auch, der den jun­gen Prie­ster, der damals an der erz­bi­schöf­li­chen Kurie in Mai­land tätig war, 1966 zum ersten Tref­fen zwi­schen dem Papst und dem dama­li­gen Erz­bi­schof von Can­ter­bu­ry, Micha­el Ram­sey, hin­zu­zog. Paul VI. schenk­te Ram­sey bei die­ser Gele­gen­heit den Ring, den ihm die Mai­län­der zum Geschenk gemacht hat­ten, als er 1954 ihr Erz­bi­schof wur­de, und sei­nen Kelch, den er als Kar­di­nal hatte.

Dazu stell­te nun Coc­co­pal­me­rio die Fra­ge: „Was bedeu­tet es, wenn Papst Paul VI. dem Erz­bi­schof von Can­ter­bu­ry einen Kelch schenk­te?“ Er wer­de wohl kaum gedacht haben, daß Ram­sey dann damit „ungül­tig“ die Eucha­ri­stie fei­ert, inter­pre­tier­te der Kar­di­nal mehr als ein hal­bes Jahr­hun­dert spä­ter die Geste auf völ­lig neue Weise.

Paul VI. – Papst mit „dogmatischer Unsicherheit“

Dabei scheint der Kar­di­nal aller­dings eini­ges durch­ein­an­der zu brin­gen. Paul VI. schenk­te tat­säch­lich 1966 dem Erz­bi­schof von Can­ter­bu­ry sei­nen Ring. Er steck­te ihn sogar auf den Fin­ger und „beweg­te sich damit in dog­ma­ti­scher Hin­sicht auf dün­nem Eis“, so Jörg Erne­sti [1]Paul VI. und die Öku­me­ne, in: Catho­li­ca 4, Mün­ster 2014. Die Geste konn­te dahin­ge­hend aus­ge­legt wer­den, daß der Papst die Bischofs­wür­de Ram­seys aner­kennt und damit sei­ne apo­sto­li­sche Suk­zes­si­on. Den Kelch, auf den Coc­co­pal­me­rio anspielt und auf den er sei­ne The­se auf­baut, schenk­te Paul VI. nicht dem Angli­ka­ner Ram­sey, son­dern Athe­n­agoras, dem Öku­me­ni­schen Patri­ar­chen von Kon­stan­ti­no­pel. Die Geste, die Coc­co­pal­me­rio für die Angli­ka­ner ins Feld führt, galt in Wirk­lich­keit der ortho­do­xen Kir­che, deren gül­tig zele­brier­te Eucha­ri­stie von der katho­li­schen Kir­che aner­kannt wird.

Jörg Erne­sti schreibt im Zusam­men­hang mit der Geste gegen­über den Angli­ka­nern von einer „dog­ma­ti­schen Unsi­cher­heit“ und „theo­lo­gi­schen Defi­zi­ten“ Pauls VI., der „weit­ge­hend Auto­di­dakt“ war. Um so bedenk­li­cher erscheint es, daß Kar­di­nal Coc­co­pal­me­rio auf die­se „dog­ma­ti­sche Unsi­cher­heit“ und „theo­lo­gi­schen Defi­zi­te“ eine Aner­ken­nung der angli­ka­ni­schen Wei­hen auf­bau­en will, die zwangs­läu­fig einen Angriff auf das katho­li­sche Wei­he­sa­kra­ment dar­stel­len. Als gäbe es deren nicht schon mehr als genug.

Coc­co­pal­me­rio deu­tet selbst Schwie­rig­kei­ten an, und macht damit das Aus­maß des von ihm zugleich gewünsch­ten Damm­bruchs sicht­bar, wenn er auf die „größ­te Schwie­rig­keit bei der Aner­ken­nung des angli­ka­ni­schen Kle­rus“ ver­weist: das von der angli­ka­ni­schen Kir­che von Eng­land und zahl­rei­chen ande­ren angli­ka­ni­schen Kir­chen aner­kann­te Frauenpriestertum.

Coccopalmerio und Amoris laetitia

Ähn­lich salopp ver­tei­digt Coc­co­pal­me­rio die Zulas­sung wie­der­ver­hei­ra­te­ter Geschie­de­ner zu den Sakra­men­ten. Am 8. Febru­ar wur­de im Vati­kan­ver­lag ein Büch­lein des Kar­di­nals über das umstrit­te­ne VIII. Kapi­tel von Amo­ris lae­ti­tia her­aus­ge­ge­ben. Das ita­lie­ni­sche Wochen­ma­ga­zin Pan­ora­ma streu­te die Behaup­tung, der Auf­trag zur Klein­schrift sei dem Kar­di­nal direkt von Papst Fran­zis­kus erteilt wor­den als „Ant­wort“ auf die Dubia (Zwei­fel) der vier Kar­di­nä­le Brand­mül­ler, Bur­ke, Caf­farra und Meis­ner. Eine Dar­stel­lung, die vom Vati­kan­ver­lag demen­tiert wur­de: Die Klein­schrift gebe die per­sön­li­che Mei­nung des Kar­di­nals wieder.

Anglikanische Bischöfinnen
Angli­ka­ni­sche Bischöfinnen

Der Osser­va­to­re Roma­no wid­me­te den 51 Sei­ten der Klein­schrift in der Aus­ga­be des 15. Febru­ar brei­ten Raum. Das gibt bereits Aus­kunft, wel­che Posi­ti­on der Kar­di­nal zu Amo­ris lae­ti­tia ein­nimmt. Der Osser­va­to­re Roma­no läßt seit der Ver­öf­fent­li­chung des Päpst­li­chen Schrei­bens am 8. April 2016 kei­ne kri­ti­schen Stim­men zu Amo­ris lae­ti­tia und gegen die Posi­ti­on von Kar­di­nal Wal­ter Kas­per zur Zulas­sung von wie­der­ver­hei­ra­te­ten Geschie­de­nen zu den Sakra­men­ten zu Wort kom­men. Damit wird auch deut­lich, wel­che Sei­te im aktu­el­len Kon­flikt von Papst Fran­zis­kus, dem „Haus­herrn“ des Osser­va­to­re Roma­no, begün­stigt wird.

Kar­di­nal Coc­co­pal­me­rio läßt die objek­ti­ven Grün­de, die eine Zulas­sung zu den Sakra­men­ten unmög­lich machen, in den Hin­ter­grund tre­ten und stellt die sub­jek­ti­ve Wil­lens­be­kun­dung in den Mit­tel­punkt. Jemand, der nach Schei­dung und stan­des­amt­li­cher Zweit­ehe zwar im Stand der schwe­ren Sün­de lebt, aber gemäß sei­ner Wil­lens­be­kun­dung in Ein­klang mit der kirch­li­chen Leh­re leben möch­te, kön­ne, so der Kar­di­nal, zu den Sakra­men­ten zuge­las­sen wer­den. Wer in einer irre­gu­lä­ren Situa­ti­on lebt, aber sagt: „Ich möch­te mich ja ändern, kann es aber nicht“, habe sei­ne inne­re Umkehr kund­ge­tan. Der Wider­spruch, daß einer inne­ren Umkehr auch die äuße­ren Hand­lung ent­spre­chen muß, was in die­sem Fall nicht ver­langt wird, wird hin­ter einer ambi­va­len­ten Wol­ke verborgen.

Der Kampf gegen „regulär“ und „irregulär“, gegen „gültig“ und „ungültig“

Die Unter­schei­dung in regu­lä­re und irre­gu­lä­re Ver­bin­dun­gen, mit denen die Kir­che die sakra­men­ta­le Ehe von Ehe­bruch und wil­der Ehe abgrenzt, steht der Grund­the­se der Kas­pe­ria­ner im Weg. Um die­se recht­li­che und meri­to­ri­sche Hür­de zu über­win­den, greift Coc­co­pal­me­rio grund­sätz­lich das kirch­li­che Ver­ständ­nis von „gül­tig“ und „ungül­tig“ an. Bei der Vor­stel­lung von Amo­ris lae­ti­tia am 8. April 2016, die er im Auf­trag von Papst Fran­zis­kus durch­führ­te, zeig­te sich Kar­di­nal Schön­born hoch­er­freut, daß mit dem nach­syn­oda­len Schrei­ben end­lich die Unter­schei­dung zwi­schen regu­lä­ren und irre­gu­lä­ren Ver­bin­dun­gen über­wun­den wer­de. Wört­lich sag­te Schönborn:

„Mei­ne gro­ße Freu­de über die­ses Doku­ment“, sag­te der Kar­di­nal aus Wien, lie­ge dar­in, daß es „kon­se­quent die künst­li­che, äußer­li­che, ein­deu­ti­ge Unter­schei­dung zwi­schen regu­lär und irre­gu­lär überwindet“

Kardinal Coccopalmerio
Kar­di­nal Coccopalmerio

Kar­di­nal Kas­per hat­te sich breits nach Abschluß der zwei­ten Bischofs­syn­ode „sehr zufrie­den“ gege­ben. Wie die jüng­sten Aus­füh­run­gen Coc­co­pal­me­ri­os zu den angli­ka­ni­schen Wei­hen zeigt, beschränkt sich die­ser Wunsch nach Über­win­dung der Unter­schei­dung zwi­schen regu­lär und irre­gu­lär nicht nur auf das Ehe­sa­kra­ment und die Moral­leh­re, son­dern greift auch auf die Unter­schei­dung zwi­schen gül­tig und ungül­tig beim Wei­he­sa­kra­ment aus.

Kri­ti­ker der Kas­per-The­se führ­ten bereits in der Ver­gan­gen­heit ins Feld, daß Kar­di­nal Kas­per mit sei­ner For­de­rung nach Zulas­sung wie­der­ver­hei­ra­te­ter Geschie­de­ner zur Kom­mu­ni­on, die er am 20. Febru­ar 2014 beim außer­or­dent­li­chen Kon­si­sto­ri­um erhob, nicht nur das Ehe­sa­kra­ment, son­dern auch das Buß­sa­kra­ment und das Altar­sa­kra­ment angrei­fe. Man­che Stim­men spra­chen im Zusam­men­hang mit der Dop­pel-Syn­ode über die Fami­lie von einem sub­stan­ti­el­len Gene­ral­an­griff auf die Grund­fe­sten der sakra­men­ta­len Ord­nung der Kir­che, und daß dahin­ter ein „ande­res“ Kir­chen­ver­ständ­nis auf der Grund­la­ge einer „ande­ren“ Theo­lo­gie stehe.

Die­se The­se erhält durch Coc­co­pal­me­ri­os Aus­füh­run­gen zum Wei­he­sa­kra­ment neue Nahrung.

Text: Giu­sep­pe Nardi
Bild: Infovaticana/​Radio Vatikan/​MiL/​Wikicommons (Screen­shots)

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1 Paul VI. und die Öku­me­ne, in: Catho­li­ca 4, Mün­ster 2014
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