Die Wahl des Vorsitzenden der Italienischen Bischofskonferenz und wie der Wahlmodus zustande kam


Kardinal Bassetti, der von Papst Franziskus ernannte, neue Vorsitzende der Italienischen Bischofskonferenz
Kardinal Bassetti, der von Papst Franziskus ernannte, neue Vorsitzende der Italienischen Bischofskonferenz

(Rom) Die Ita­lie­ni­sche Bischofs­kon­fe­renz hat seit ver­gan­ge­nem Mitt­woch einen neu­en Vor­sit­zen­den. Da der Vati­kan auf der Apen­ni­nen­halb­in­sel liegt, Ita­lie­nisch die offi­ziö­se Ver­kehrs­spra­che der katho­li­schen Kir­che ist und vor allem aus histo­ri­schen Grün­den, kommt der Ita­lie­ni­schen Bischofs­kon­fe­renz ein ganz beson­de­res Gewicht zu. Papst Fran­zis­kus ernann­te als Bischof von Rom sei­nen Ver­tre­ter an der Spit­ze der ita­lie­ni­schen Bischö­fe, denn der Papst ist nicht nur Mit­glied die­ser Bischofs­kon­fe­renz, son­dern deren eigent­li­cher Vor­sit­zen­der. Die päpst­li­che Wahl fiel auf Gual­tie­ro Bas­set­ti, den Erz­bi­schof von Peru­gia, den er bereits 2014 zum Kar­di­nal kre­iert hat­te. San­dro Magi­ster, der Doy­en unter den Vati­ka­ni­sten, schil­dert die Hin­ter­grün­de, wie der Wahl­mo­dus zustan­de kam, der die­se wich­ti­ge Per­so­nal­ent­schei­dung vorbereitete.

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Die Ernen­nung ist auch des­halb bemer­kens­wert, weil Kar­di­nal Bas­set­ti bereits das 75. Lebens­jahr über­schrit­ten hat und sogar fast ein Jahr älter ist als Kar­di­nal Ange­lo Bag­nas­co, der bis­he­ri­ge Vor­sit­zen­de aus Bene­dikts Zei­ten, den Bas­set­ti ablöst.

Papst Fran­zis­kus, als Bischof von Rom auch Pri­mas von Ita­li­en, änder­te 2014 den Wahl­mo­dus des geschäfts­füh­ren­den Vor­sit­zen­den, der an sei­ner Stel­le die Bischofs­kon­fe­renz führt.

Bis dahin ernann­te der regie­ren­de Papst den Vor­sit­zen­den ganz allein. 1984, so Magi­ster, gab es einen Ver­such der Bischofs­kon­fe­renz, den Wahl­mo­dus zu ändern. Johan­nes Paul II., der nach sei­ner Wahl zum Papst und nach den „wil­den“ 70er Jah­ren eine Kurs­än­de­rung unter den Bischö­fen anstreb­te, ermu­tig­te zu einer Ver­fah­rens­än­de­rung. Es soll­ten nicht ver­bind­li­che Abstim­mun­gen erfol­gen, die eine bera­ten­de Wir­kung für den Papst haben soll­ten, um die Stim­mung in der Kon­fe­renz zu erkennen.

Dadurch stell­te sich her­aus, daß die Mehr­heit der ita­lie­ni­schen Bischö­fe für eine direk­te Wahl ihres Vor­sit­zen­den war, wie sie mit Aus­nah­me von Ita­li­en und Bel­gi­en in allen ande­ren Staa­ten gilt. Aller­dings kam die nöti­ge Zwei­drit­tel­mehr­heit zur Ände­rung der Sta­tu­ten nicht zustan­de. 185 von 226 Rechts­mit­glie­dern nah­men an der Abstim­mung teil. Statt der not­wen­di­gen 155 Stim­men, kamen aber nur 145 Stim­men für eine Ände­rung zustan­de. 36 Bischö­fe woll­ten den bis­he­ri­gen Modus der Ernen­nung des Vor­sit­zen­den und des Gene­ral­se­kre­tärs durch den Papst bei­be­hal­ten. Vier Bischö­fe gaben einen wei­ßen Stimm­zet­tel ab.

Für die Beru­fung des Gene­ral­se­kre­tärs wur­de mit 158 Stim­men die Zwei­drit­tel­mehr­heit aber erreicht. „Johan­nes Paul II. zog es am Ende“, auf­grund des unein­heit­li­chen Votums, „aber vor, alles so zu belas­sen, wie es war“, so Magi­ster. Die not­wen­di­ge Rich­tungs­än­de­rung, die der pol­ni­sche Papst anstreb­te, über­wog in sei­nen Über­le­gun­gen. 1985 ernann­te er den dama­li­gen Kar­di­nal­vi­kar von Rom, Ugo Polet­ti, zum neu­en Vor­sit­zen­den, dann, 1991, des­sen Nach­fol­ger als Kar­di­nal­vi­kar, Camil­lo Rui­ni. Bene­dikt XVI: berief 2007 den Erz­bi­schof von Genua und „Siria­ner“ Ange­lo Kar­di­nal Bagnasco.

2013, als Papst Fran­zis­kus gewählt wur­de, warf er gleich im Mai, bei der ersten Begeg­nung mit den ita­lie­ni­schen Bischö­fen, die Wahl­fra­ge wie­der auf.

Kardinal Montenegro
Kar­di­nal Montenegro

Im Sep­tem­ber folg­te eine Befra­gung aller Bischö­fe im Rah­men der regio­na­len Bischofs­kon­fe­ren­zen. Im Janu­ar 2014 kam der Stän­di­ge Rat an der Spit­ze der Bischof­kon­fe­renz auf­grund der Befra­gung zum Schluß, daß die gro­ße Mehr­heit eine Ernen­nung durch den Papst anhand einer Kan­di­da­ten­li­ste wünscht, die ihm von den Bischö­fen vor­ge­legt wird. Jeder Bischof soll­te ver­trau­lich und allein dem Papst sei­nen Vor­schlag unter­brei­ten. Alter­na­tiv wur­de in Erwä­gung gezo­gen, daß dem Papst eine Liste der fünf­zehn am häu­fig­sten genann­ten Namen über­mit­telt wer­den solle.

Bei der Früh­jahrs­kon­fe­renz 2014 soll­te dar­über abge­stimmt wer­den, ob jeder Bischof sei­nen Kan­di­da­ten in einem ver­schlos­se­nen Umschlag dem Papst zuge­hen läßt, den nur die­ser öff­nen dürfe.

Die Papst-Anspra­che zur Eröff­nung der Früh­jahrs­ver­samm­lung inter­pre­tie­ren eini­ge Bischö­fe aller­dings als Auf­for­de­rung, den Vor­sit­zen­den selbst zu wäh­len, wie es (aus­ge­nom­men Bel­gi­en) im Rest der Welt geschieht. An die­ser Inter­pre­ta­ti­on ent­brann­te eine hit­zi­ge Debat­te. Der schein­bar gefun­de­ne Kon­sens war dahin. Die Mei­nun­gen gin­gen hef­tig aus­ein­an­der. Schließ­lich wur­de der Vor­schlag ein­ge­bracht, dem Papst nur einen Drei­er­vor­schlag zu unter­brei­ten, der von den Bischö­fen Sar­di­ni­ens und Umbri­ens, aber auch von Erz­bi­schof Lui­gi Negri von Fer­ra­ra unter­stützt wird.

Es wur­de zudem vom Vor­sitz der Bischofs­kon­fe­renz klar­ge­stellt, daß Papst Fran­zis­kus kei­ne Vor­ga­be für Ita­li­en machen, son­dern in sei­ner Anspra­che ledig­lich eine Anek­do­te aus Argen­ti­ni­en erzäh­len wollte.

Schließ­lich kom­men nicht einer, son­dern fünf ver­schie­de­ne Wahl­mo­di zur Abstimmung:

  1. Gehei­me Abstim­mung und Über­ga­be aller Stimm­zet­tel in ver­schlos­se­nen Umschlä­gen an den Papst;
  2. Abstim­mung in zwei Schrit­ten: zuerst die Ermitt­lung einer Zeh­ner­li­ste, dann die Abstim­mung über die­se Liste und Über­mitt­lung der voll­stän­di­gen, nach erhal­te­nen Stim­men gereih­ten Liste an den Papst;
  3. Abstim­mung in zwei Schrit­ten: zuerst die Ermitt­lung einer Zeh­ner­li­ste, dann die Abstim­mung über die­se Liste und Über­mitt­lung der nach erhal­te­nen Stim­men gereih­ten ersten drei Kan­di­da­ten an den Papst.
  4. Wahl eines Dreiervorschlags;
  5. direk­te Wahl des Vorsitzenden.

Das Ergeb­nis lautete:

  1. 55 Stim­men
  2. 33 Stim­men
  3. 19 Stim­men
  4. 24 Stim­men
  5. 73 Stim­men

Die Mehr­heit sprach sich für die direk­te Wahl aus, blieb aber weit unter der not­wen­di­gen Zwei­drit­tel­mehr­heit für eine Statutenänderung.

Daher erfolg­te eine wei­te­re Abstim­mung mit nur mehr zwei Vorschlägen:

  1. Der Papst ernennt den Vor­sit­zen­den nach Anhö­rung der Mit­glie­der der Bischofs­kon­fe­renz, deren Moda­li­tä­ten noch zu klä­ren sind;
  2. direk­te Wahl des Vorsitzenden.

Das Ergeb­nis brach­te kei­ne Ent­schei­dung, son­dern zeig­te, daß die Bischofs­kon­fe­renz in zwei gleich star­ke Grup­pen zerfiel.

  1. 102 Stim­men
  2. 104 Stim­men

Kar­di­nal­vi­kar Val­li­ni bean­trag­te auf­grund der Patt­si­tua­ti­on die Ver­ta­gung, um den Medi­en nicht den Ein­druck eines gespal­te­nen Epi­sko­pats zu lie­fern. Dage­gen oppo­nier­te Erz­bi­schof Bru­no For­te, der dar­auf dräng­te, den Papst selbst zu fra­gen. Kar­di­nal Bas­set­ti beklag­te, daß man zu kei­ner Ent­schei­dung komme.

Bischof Brambilla mit Papst Franziskus
Bischof Bram­bil­la mit Papst Franziskus

Der dama­li­ge Vor­sit­zen­de, Kar­di­nal Bag­nas­co, ließ also noch ein­mal abstim­men, nun über eine Direkt­wahl oder einen Drei­er­vor­schlag. 190 Bischö­fe nah­men noch dar­an teil, 156 stimm­ten für den Drei­er­vor­schlag, nur mehr 31 für die Direkt­wahl (zwei Stimm­zet­tel blie­ben weiß, einer war ungültig).

Auf die­se Wei­se kam auf etwas tur­bu­len­te Wei­se und unter erheb­li­chem Zeit­druck der Wahl­mo­dus zustan­de, mit dem in die­ser Woche erst­mals der Vor­sit­zen­de der Bischofs­kon­fe­renz ermit­telt wur­de: ein Drei­er­vor­schlag, wobei jeder der drei Kan­di­da­ten in getrenn­ten Wahl­gän­gen und mit abso­lu­ter Mehr­heit zu wäh­len war.

Die Abstim­mung für den ersten Wahl­vor­schlag ent­schied Kar­di­nal Bas­set­ti (Erz­bi­schof von Peru­gia) in der Stich­wahl mit 134 Stim­men für sich. Für den zwei­ten Vor­schlag erreich­te Bischof Fran­co Giu­lio Bram­bil­la (Bischof von Nova­ra) im zwei­ten Wahl­gang mit 115 Stim­men die nöti­ge Mehr­heit. Für den drit­ten Vor­schlag setz­te sich Kar­di­nal Fran­ces­co Mon­te­ne­gro (Erz­bi­schof von Agri­gent) gleich im ersten Wahl­gang mit 126 Stim­men durch. Papst Fran­zis­kus teil­te am 24. Mai der Bischofs­kon­fe­renz mit, sich für den ersten Wahl­vor­schlag, und damit den meist­ge­wähl­ten Kan­di­da­ten, ent­schie­den zu haben.

Magi­ster erwähnt es im neu­en Arti­kel nicht, sag­te es aber bereits in einem frü­he­ren Moment. Alle drei Kan­di­da­ten gel­ten als „Berg­o­glia­ner“. Die Bischö­fe leg­ten also gro­ßen Wert dar­auf, den Papst nicht mit einem uner­wünsch­ten Wahl­vor­schlag zu des­avou­ie­ren. Das erklärt, war­um es für den drit­ten Wahl­vor­schlag nur mehr eines Wahl­gan­ges bedurf­te. Eben­so erklä­ren sich die mei­sten Stim­men für Kar­di­nal Bas­set­ti mit der Tat­sa­che, daß er als der „Gemä­ßigt­ste“ unter den drei­en gilt.

Text: Giu­sep­pe Nardi
Bild: Vati​can​.va (Screen­shots)

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