„Vertrauensbildende Maßnahmen“ – Papst erlaubt Fra Festing Teilnahme an Großmeisterwahl


Wer und ob überhaupt am Samstag jemand zum neuen Großmeister des Souveränen Malteserordens gewählt wird ist ungewiß. Theoretisch könnte auch der von Papst Franziskus am 24. Januar zum Rücktritt gezwungene Fra Matthew Festing sein. Trotz zunächts verhängten Verbots, wird er an der Wahl teilnehmen und wäre mit seinen 67 Jahren und seiner vier Vierteln adeligen Abstammung der "ideale" Anwärter.
Wer und ob überhaupt am Samstag jemand zum neuen Großmeister des Souveränen Malteserordens gewählt wird ist ungewiß. Theoretisch könnte auch der von Papst Franziskus am 24. Januar zum Rücktritt gezwungene Fra Matthew Festing sein. Trotz zunächts verhängten Verbots, wird er an der Wahl teilnehmen und wäre mit seinen 67 Jahren und seiner vier Vierteln adeligen Abstammung der "ideale" Anwärter.

(Rom) Das Tref­fen von Papst Fran­zis­kus mit hohen Reprä­sen­tan­ten des Sou­ve­rä­nen Mal­te­ser­or­dens und dem Apo­sto­li­schen Son­der­le­ga­ten für den Orden, Kuri­en­erz­bi­schof Ange­lo Becciu, fand bereits gestern abend statt, wie der Vati­kan heu­te offi­zi­ell bekannt­gab. Ein Grund für das Tref­fen wur­de vom Vati­kan nicht genannt.

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Am Kar­sams­tag hat­te der päpst­li­che Kom­mis­sar Becciu mit Bil­li­gung des Pap­stes dem von Fran­zis­kus abge­setz­ten Groß­mei­ster, Fra Matthew Fest­ing, mit­ge­teilt, daß es vom Papst weder erwünscht sei, daß er am 29. April an der Wahl sei­nes Nach­fol­gers teil­nimmt noch über­haupt daß er sich an die­sem Tag in Rom aufhält.

Das Ver­bot löste unter den Ordens­rit­tern hef­ti­ge Empö­rung aus und wur­de selbst von sol­chen als „über­zo­gen“ kri­ti­siert, die nicht zu den Par­tei­gän­gern des vom Papst am 24. Janu­ar zum Rück­tritt gezwun­gen Groß­mei­sters, zählen.

Die­se Empö­rung ver­an­laßt den Vati­kan zu einer Kurs­kor­rek­tur. Der Papst lud 15 der rang­höch­sten Ordens­ver­tre­ter, die am Sams­tag an der Groß­mei­ster­wahl teil­neh­men, zu sich nach San­ta Mar­ta ein. Zunächst hieß es, das Tref­fen fin­de heu­te, am Vor­abend des Papst­be­su­ches in Ägyp­ten statt. Heu­te erfolg­te dann die über­ra­schen­de Mit­tei­lung, das Tref­fen, das als „pri­vat“ ein­ge­stuft wur­de, habe bereits gestern stattgefunden.

Es ist davon aus­ge­gan­gen, daß die Wahl des Groß­mei­sters ein zen­tra­les The­ma des Tref­fens war.

Gestern abend wur­de zudem kurz vor dem Tref­fen bekannt, daß der abge­setz­te Groß­mei­ster in Rom ein­ge­trof­fen war. Fra Fest­ing teil­te dem Orden mit, wie die­ser bestä­tig­te, an der Wahl sei­nes Nach­fol­gers teilzunehmen.

Der Vati­ka­nist des Natio­nal Catho­lic Regi­ster, Edward Pen­tin, schrieb, der Vati­kan habe sei­ne Ent­schei­dung revi­diert und Fest­ing die Teil­nah­me an der Wahl erlaubt. Als Grund für das vati­ka­ni­sche Umden­ken nann­te Pen­tin, daß das Teil­nah­me­ver­bot gegen Fest­ing rechts­wid­rig sei und daher die Wahl vom Sams­tag annul­liert wer­den könnte.

Wahr­schein­li­cher ist, daß es nicht recht­li­che Beden­ken waren, die Papst Fran­zis­kus das Inter­dikt zurück­neh­men lie­ßen. Über sol­che Beden­ken setz­te sich der Papst in den ver­gan­ge­nen Mona­ten im Streit mit dem Mal­te­ser­or­den gleich mehr­fach hin­weg. Mehr Grund zur Sor­ge war die gro­ße Unru­he im Orden. Par­tei­un­gen im Orden gibt es schon län­ger. Der Kon­flikt um den Groß­kanz­ler, Albrecht Frei­herr von Boe­se­la­ger, ver­tief­te die Grä­ben. Der Pau­ken­schlag, mit dem Fran­zis­kus den Groß­mei­ster zum Rück­tritt zwang, löste eine Art von Schock­star­re aus. Das Inter­dikt gegen Fest­ing, mit dem ihm, einem von 55 Pro­feß­rit­tern, die Teil­nah­me an der Wahl ver­wehrt wur­de, war dann eine Inter­ven­ti­on zuviel. Die Erlaub­nis, Fra Fest­ing an der Wahl teil­neh­men zu las­sen, soll eine ver­trau­ens­bil­den­de Maß­nah­me sein, um die gesam­te Ope­ra­ti­on nicht zu gefähr­den. Je län­ger der Kon­flikt andau­ert und der Orden nicht zur Ruhe kommt, desto mehr wird das Ver­trau­en in ihn erschüt­tert und dadurch huma­ni­tä­re Hilfs­ak­tio­nen gefährdet.

Der Groß­mei­ster, soll­te am Sams­tag einer gewählt wer­den, was nicht sicher scheint, kann nur aus einem Kreis von zwölf Rit­tern gewählt wer­den, von denen einer weit über 90 ist. Groß­kom­tur Lud­wig Hoff­mann von Rum­er­stein, der bis zur Wahl des Groß­mei­sters das Amt eines Statt­hal­ters beklei­det, ist bereits 80. Theo­re­tisch könn­te Fest­ing, der 67 Jah­re alt ist, am Sams­tag erneut zum Groß­mei­ster gewählt, gewis­ser­ma­ßen im Amt bestä­tigt wer­den. Recht­lich spricht nichts dage­gen. Dazu wird es aber wohl nicht kommen.

Text: Giu­sep­pe Nardi
Bild: Wikicommons

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