Kein Weigerungsrecht für Hebammen in Schweden bei Abtreibungen


In Schwe­den kön­nen Kran­ken­häu­ser die Bewer­bun­gen von Heb­am­men ableh­nen, die sich unter Beru­fung auf ihre christ­li­che Über­zeu­gung wei­gern, an vor­ge­burt­li­chen Kinds­tö­tun­gen mit­zu­wir­ken. Das ent­schied am Don­ners­tag ein schwe­di­sches Arbeits­ge­richt, wie das Online-Por­tal des „Deut­schen Ärz­te­blatts“ berich­te­te. Geklagt hat­te eine Heb­am­me, die sich dis­kri­mi­niert sah, weil das Kran­ken­haus eine ent­spre­chen­de Bewer­bung abge­lehnt hat­te. Laut den Rich­tern habe der Arbeit­ge­ber „das Recht, zu ver­lan­gen, dass alle Heb­am­men alle ihre Pflich­ten erfül­len kön­nen, ein­schließ­lich Abtrei­bun­gen“. Nach Anga­ben eines schwe­di­schen Radio­sen­ders erwägt die Frau nun, sich an den Euro­päi­schen Gerichts­hof für Men­schen­rech­te zu wenden.

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