Erzbischof verteidigt „Luther-Konzerte“ zu Ehren der „Reformation“ in katholischer Kirche


Erzbischof Castellucci mit Papst Franziskus
Erzbischof Castellucci mit Papst Franziskus

(Rom) „Bei die­sen Luther-Kon­zer­te han­delt es sich ent­schie­den um ver­stimm­te Töne.“ Mit die­sen Wor­ten kom­men­tier­te Mau­ro Faver­za­ni von Cor­ri­spon­den­za Roma­na einen Zyklus von fünf Kon­zer­ten zu Ehren Mar­tin Luthers und der pro­te­stan­ti­schen Refor­ma­ti­on in einer katho­li­schen Kir­che in der ita­lie­ni­schen Stadt Modena.

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Faver­za­ni greift eini­gen katho­li­schen Unmut auf, daß ein und die­sel­be katho­li­sche Kir­che, die 2017 des 100. Jah­res­ta­ges der Mari­en­er­schei­nun­gen von Fati­ma gedenkt, zugleich Ver­an­stal­tun­gen zum „Refor­ma­ti­ons­ge­den­ken“ orga­ni­siert oder mit­or­ga­ni­siert. Im kon­kre­ten Fall von Mode­na tritt als Ver­an­stal­ter ein „Rat der christ­li­chen Kir­chen“ auf. Die Kon­zer­te fin­den jedoch alle in einer katho­li­schen Kir­che statt.

Was in Mode­na geschieht, ist kein Ein­zel­fall. „Noch irri­tie­ren­der ist die Art und Wei­se, mit der man die­se Ent­schei­dung zu recht­fer­ti­gen ver­such­te“, so Faver­za­ni. In einem Inter­view mit der diö­ze­sa­nen Wochen­zei­tung Nostro Tem­po (Unse­re Zeit) nahm Erz­bi­schof Erio Castel­luc­ci per­sön­lich Stel­lung. Er sprach unter ande­rem von der „Mög­lich­keit, die Kir­chen für nicht-kul­ti­sche Initia­ti­ven zu nüt­zen“. Das sei „durch Bestim­mun­gen und eine inzwi­schen bewähr­te Pra­xis geregelt“.

Msgr. Castel­luc­ci, 56 Jah­re alt, war vor weni­ger als zwei Jah­ren noch ein­fa­cher Pfar­rer in For­lì, dann mach­te ihn Papst Fran­zis­kus uner­war­tet zum Erz­bi­schof von Mode­na. Heu­te gilt er bereits als poten­ti­el­ler Kan­di­dat für das Amt des Vor­sit­zen­den der Ita­lie­ni­schen Bischofs­kon­fe­renz, wenn Kar­di­nal Ange­lo Bag­nas­co im Janu­ar 2018 sein 75. Lebens­jahr voll­enden und mit ziem­li­cher Wahr­schein­lich­keit von Papst Fran­zis­kus eme­ri­tiert wird. Vor­sit­zen­der der Ita­lie­ni­schen Bischofs­kon­fe­renz ist for­mal­recht­lich der Papst selbst, der jedoch einen geschäfts­füh­ren­den Vor­sit­zen­den ernennt, der die­se Auf­ga­be wahrnimmt.

Wer die oben­ge­nann­te Begrün­dung für den Zyklus der Luther-Kon­zer­te in einer katho­li­schen Kir­che abge­ge­ben hat, steht im der­zei­ti­gen Pon­ti­fi­kat in hohen Ehren, wur­de bereits zu Höhe­rem beru­fen und könn­te noch zu weit Höhe­rem beru­fen wer­den. Die „Bestim­mun­gen“, die der Erz­bi­schof erwähn­te, gibt es tat­säch­lich. Sie besa­gen aller­dings das genaue Gegenteil.

Im Canon 1210 des Codex Iuris Cano­ni­ci heißt es:

„An einem hei­li­gen Ort darf nur das zuge­las­sen wer­den, was der Aus­übung oder För­de­rung von Got­tes­dienst, Fröm­mig­keit und Got­tes­ver­eh­rung dient, und ist das ver­bo­ten, was mit der Hei­lig­keit des Ortes unver­ein­bar ist. Der Ordi­na­ri­us kann aber im Ein­zel­fall einen ande­ren, der Hei­lig­keit des Ortes jedoch nicht ent­ge­gen­ste­hen­den Gebrauch gestatten.“

Die Mög­lich­keit von Ein­zel­fäl­len wird erwähnt, aber klar umgrenzt. „Fal­len auch auch Initia­ti­ven, die aus­drück­lich gedacht sind, den Geburts­tag eines Schis­mas zu fei­ern, das von einem Exkom­mu­ni­zier­ten gewollt wur­de, unter die­se Ein­zel­fall­mög­lich­keit?“ Die­se Fra­ge Faver­za­nis wird von den ein­schlä­gi­gen kirch­li­chen Bestim­mun­gen recht deut­lich verneint.

Die römi­sche Kon­gre­ga­ti­on für den Got­tes­dienst und die Sakra­men­ten­ord­nung schreibt in ihrer „Erklä­rung über Kon­zer­te in Kir­chen“ vom 5. Novem­ber 1987:

„Die Kir­chen dür­fen des­halb nicht ein­fach als ‚öffent­li­che‘ Räu­me ange­se­hen wer­den, die für Ver­samm­lun­gen jeder Art zur Ver­fü­gung ste­hen. Sie sind viel­mehr hei­li­ge Orte, die auf­grund ihrer Wei­he oder Seg­nung auf Dau­er für den Got­tes­dienst ‚aus­ge­son­dert‘ sind. Als sicht­ba­re Gebäu­de sind die Kir­chen Zei­chen für die auf Erden pil­gern­de Kir­che; sie sind Bil­der, die das himm­li­sche Jeru­sa­lem ankün­di­gen, und Stät­ten, an denen schon hier auf Erden das Geheim­nis der Gemein­schaft zwi­schen Gott und den Men­schen Wirk­lich­keit wird. Ob in der Stadt oder auf dem Land, die Kir­che bleibt immer das Haus Got­tes, das Zei­chen sei­ner Woh­nung unter den Men­schen. Als sol­che bleibt sie hei­li­ger Ort, auch wenn in ihr kein Got­tes­dienst gehal­ten wird.“

Und noch deutlicher:

„Dies wird nur dann mög­lich sein, wenn die Kir­chen das blei­ben, was sie sind. Wenn sie zu ande­ren, ihnen frem­den Zwecken ver­wen­det wer­den, dann sind sie in der Gefahr, nicht mehr ein Zei­chen für die Gegen­wart Got­tes unter den Men­schen zu sein.“

Auch die Kon­sti­tu­ti­on über die Hei­li­ge Lit­ur­gie Sacro­sanc­tum Con­ci­li­um des Zwei­ten Vati­ka­ni­schen Kon­zils defi­niert als „Ziel der Kir­chen­mu­sik“, […] „die Ehre Got­tes und die Hei­li­gung der Gläu­bi­gen“ (Nr. 112).

„Das ist nicht gera­de der Fall bei einem Ereig­nis, das aus­drück­lich gedacht ist, um der pro­te­stan­ti­schen Refor­ma­ti­on zu geden­ken, indem pro­te­stan­ti­sche Autoren vor­ge­tra­gen wer­den, die von pro­te­stan­ti­schen Pasto­ren kom­men­tiert wer­den“, so Faverzani.

Die Got­tes­dienst­kon­gre­ga­ti­on leg­te in der genann­ten Erklä­rung zudem fest, daß Kir­chen­kon­zer­te vom Orts­bi­schof „per modum actus“ nur als gele­gent­li­che Ein­zel­fäl­le gewährt wer­den kön­nen, wäh­rend aus­drück­lich eine „kumu­la­ti­ve Geneh­mi­gung, etwa für die Dau­er eines Festi­vals oder eine Rei­he von Kon­zer­ten, aus­ge­schlos­sen“ wur­de (Nr. 10).

Text: Giu­sep­pe Nardi
Bild: La Cro­ce (Screen­shot)

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3 Kommentare

  1. Ist ja nur noch peinlich.

    Kann man hof­fen, dass es sich um Trau­er­lie­der handelt. 😉

  2. Die wol­len dort offen­sicht­lich den „skla­vi­schen Wil­len“, das heißt das „ser­vum arbi­tri­um“, demon­strie­ren und feiern.
    Die gro­ße Fra­ge ist natür­lich, wem die­ser skla­vi­schen Wil­len unter­tan ist.
    Schon in der Renais­sance sind da eini­ge auf die ganz schie­fe Bahn geraten.

    Tibi Chri­ste sple­ndor Patris

  3. Die Geschichts­ver­ge­ßen­heit derer, die sich katho­li­scher­seits in den Jubel­rei­gen des ‚Refor­ma­ti­ons­ju­bi­lä­ums‘ ein­rei­hen, um wem auch immer zu gefal­len ist den­noch erstaunlich,
    daß die­se dann so gar nichts mit den Erschei­nun­gen der Rosen­kranz­kö­ni­gin in Fati­ma vor hun­dert Jah­ren anzu­fan­gen wis­sen ver­wun­dert dage­gen keineswegs.

    Mit dem Luther­ju­bi­lä­um wird gleich­zei­tig der Abfall von 15 Mil­lio­nen Katho­li­ken im deutsch­spra­chi­gen Raum gefei­ert und Katho­li­ken fei­ern mit?!

    Zur glei­chen Zeit kamen in Gua­de­lou­pe 15 Mil­lio­nen Katho­li­ken durch das Erschei­nen der Mut­ter­got­tes hin­zu. Saß die­se Tat­sa­che kei­ne Erwäh­nung wert ist, ist dage­gen ein bered­tes Zeichen.

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