Abtreibungsärzte bevorzugt – Die Abtreibungsmentalität hinter einem Beschluß der Region Latium


Das öffentliche Krankenhaus San Camillo in Rom.
Das öffentliche Krankenhaus San Camillo in Rom.

(Rom) Selbst­be­stim­mung vor Ver­wei­ge­rung aus Gewis­sens­grün­den? In die­sem Sinn faß­te jeden­falls die Links­re­gie­rung der Regi­on Lati­um (Ita­li­en) den Beschluß, am öffent­li­chen Kran­ken­haus San Camil­lo in Rom nur mehr Gynä­ko­lo­gen zu beschäf­ti­gen, die nicht aus Gewis­sens­grün­den die Mit­wir­kung an Abtrei­bun­gen verweigern.

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Das ita­lie­ni­sche Abtrei­bungs­ge­setz von 1978 sieht das Recht vor, daß Ärz­te und ande­res medi­zi­ni­sches Per­so­nal aus Gewis­sens­grün­den eine Betei­li­gung an der Tötung unge­bo­re­ner Kin­der ableh­nen kön­nen. Dazu müs­sen sie eine ent­spre­chen­de Erklä­rung abge­ben, was vie­le Ärz­te bereits am Beginn ihres Berufs­ein­stie­ges tun. Von die­sem Recht macht sogar der größ­te Teil der ita­lie­ni­schen Ärz­te­schaft Gebrauch. Die Gesamt­zahl liegt bei über 70 Pro­zent, in man­chen Regio­nen sogar über 80 Pro­zent. Beson­ders groß ist die Zahl der Ver­wei­ge­rer an öffent­li­chen Kran­ken­häu­sern. In der Regi­on Lati­um und der Stadt Rom sind es 91 Pro­zent aller Gynä­ko­lo­gen. In man­chen Gegen­den gibt es über­haupt kei­ne Abtreibungsärzte.

„Die Vor­se­hung hat dem dia­bo­li­schen Mecha­nis­mus der Staats­ab­trei­bung Prü­gel zwi­schen die Bei­ne gewor­fen und das genau durch jene, die als Exe­ku­to­ren bestimmt wur­den, die Ärzte.“

Die­se Wor­te schrieb Alfre­do De Matteo 2013 in der Cor­ri­spon­den­za Roma­na. Die Abtrei­bungs­lob­by mit ihrer dia­bo­li­schen Tötungs­lo­gik schäu­me vor Wut. Bereits damals wur­den Plä­ne gewälzt, die Ärz­te zum Töten zu zwin­gen. Das erweist sich recht­lich jedoch als schwierig.

Faktisches Berufsverbot für Lebensschützer unter den Ärzten

Aus die­sem Grund geht die Regie­rung von Lati­um einen ande­ren Weg, indem sie den Brot­korb höher hängt. Der Beschluß, nur mehr Gynä­ko­lo­gen anzu­stel­len, die zu Abtrei­bun­gen bereit sind, kommt einem Berufs­ver­bot für Ver­wei­ge­rer aus Gewis­sens­grün­den gleich, die aus dem öffent­li­chen Bereich aus­ge­schlos­sen werden.

Lati­ums links­de­mo­kra­ti­scher Regie­rungs­chef Nico­la Zin­ga­ret­ti beton­te zwar, daß es sich bei dem Beschluß nicht um einen „Krieg gegen die Reli­gi­on“ hand­le, „wir wol­len nur ein Recht garantieren“.

Vor 39 Jah­ren wur­de die Abtrei­bung in Ita­li­en, wie zuvor in ande­ren Län­dern, nur als ulti­ma ratio in „aus­sichts­lo­sen“ Situa­tio­nen lega­li­siert. Heu­te wird hin­ge­gen unge­niert ein „Recht“ auf Tötung eines unge­bo­re­nen Kin­des behaup­tet. Vor allem dul­det ein Recht kei­nen Wider­spruch. Das „Recht“ ein unschul­di­ges Men­schen­le­ben zu töten, wird durch den Beschluß der Regio­nal­re­gie­rung über das Recht gestellt, sich der Mit­wir­kung an der Tötung eines unschul­di­gen Men­schen­le­bens zu ver­wei­gern. Die „Kul­tur des Todes“ wird über die „Kul­tur des Lebens“ gestellt.

Nico­la Zin­ga­ret­ti ist ein ehe­ma­li­ger Kom­mu­nist, der seit sei­nem 20. Lebens­jahr von Beruf Par­tei­an­ge­stell­ter ist. Zunächst war er es für die Kom­mu­ni­sti­sche Par­tei (KPI), dann für deren Nach­fol­ge­par­tei­en. Sein älte­rer Bru­der, der Schau­spie­ler Luca Zin­ga­ret­ti, ist im deut­schen Sprach­raum als Haupt­dar­stel­ler der Fern­seh­se­rie Com­mis­sa­rio Mon­tal­ba­no bekannt. Luca Zin­ga­ret­ti gehör­te in sei­ner Jugend der links­extre­men Par­tei der Pro­le­ta­ri­schen Ein­heit für den Kom­mu­nis­mus an, die sich 1984 der KPI anschloß.

Ähn­lich wie Nico­la Zin­ga­ret­ti äußer­te sich auch die bekann­te Ver­tre­te­rin der Radi­ka­len Par­tei, Emma Boni­no: „Das [Abtrei­bungs-] Gesetz ist sehr klar und die Insti­tu­tio­nen müs­sen den [Abtrei­bungs-] Dienst garan­tie­ren. Unab­hän­gig vom Gewis­sen des Ein­zel­nen hat der Staat die Pflicht, die Geset­ze zur Anwen­dung zu brin­gen. Das ist kei­ne Dis­kri­mi­nie­rung für nie­mand, son­dern nur end­lich die Anwen­dung des Geset­zes.“ Man beach­te, wie Boni­no, eine der füh­ren­den Abtrei­bungs­ver­fech­te­rin­nen Ita­li­ens, die Wor­te Abtrei­bung und Kind mei­det. Boni­no bezich­tig­te sich in den 70er Jah­ren selbst, mehr als 10.000 unge­bo­re­ne Kin­der getö­tet zu haben. Papst Fran­zis­kus bezeich­ne­te sie den­noch als eine „ganz Gro­ße“.

Boni­no, spe­zia­li­siert auf alle mög­li­chen „Dis­kri­mi­nie­run­gen“, vor allem fik­ti­ve, auf denen sie seit 45 Jah­ren ihre poli­ti­schen Kam­pa­gnen auf­baut, will kei­ne Dis­kri­mi­nie­rung der Ärz­te erken­nen, denen mit Regie­rungs­be­schluß grund­sätz­lich die Anstel­lung an einem öffent­li­chen Kran­ken­haus ver­wei­gert wird, weil sie aus Gewis­sens­grün­den eine Mit­wir­kung an Abtrei­bun­gen ableh­nen. Boni­no bleibt auch im hohen Alter, trotz päpst­li­chen Lobes, was sie schon immer war: eine blin­de Ideologin.

Ganz anders sieht es die Ärz­te­kam­mer, die den Beschluß kri­ti­sier­te: „Nur ein höhe­res Wohl könn­te viel­leicht in bestimm­te Situa­tio­nen ein Über­ge­hen des Grund­rechts auf Ver­wei­ge­rung aus Gewis­sens­grün­den recht­fer­ti­gen. Die­ses höhe­re Wohl ist in der kon­kre­ten Ange­le­gen­heit nicht erkenn­bar. Abge­se­hen davon ent­spricht es nicht den Tat­sa­chen, daß im öffent­li­chen Gesund­heits­we­sen der Abtrei­bungs­dienst bis­her nicht gemäß Gesetz gewähr­lei­stet war.“ Die Ärz­te­kam­mer bekräf­tig­te damit, daß der Beschluß der Regio­nal­re­gie­rung unter Vor­spie­ge­lung fal­scher Tat­sa­chen erfolgte.

Bischöfe und Gesundheitsministerin sprechen von „Verletzung“ der geltenden Rechtsordnung

Sowohl die Ita­lie­ni­sche Bischofs­kon­fe­renz als auch Ita­li­ens Gesund­heits­mi­ni­ste­rin Bea­tri­ce Lorenz­in kri­ti­sier­ten den Beschluß als „Ver­let­zung“ der gel­ten­den Rechts­ord­nung. Lorenz­in gehört der christ­de­mo­kra­ti­schen Par­tei Neue rech­te Mit­te (NCD) an, die ita­li­en­weit als Juni­or­part­ner mit den Links­de­mo­kra­ten regiert, in der Regi­on Lati­um aber in der Oppo­si­ti­on sitzt.

Im Sep­tem­ber 2016 hat­te Lorenz­in mit einer bei­spiel­haf­ten Kam­pa­gne für Auf­se­hen gesorgt: Sie ließ ita­li­en­weit ein Pla­kat mit der Auf­schrift „Schön­heit bleibt, Frucht­bar­keit nicht“ pla­ka­tie­ren, auf dem eine Frau eine lau­fen­de Sand­uhr hält. Mit die­ser Akti­on woll­te Lorenz­in gegen die Gebur­ten­ra­te mobi­li­sie­ren, die sich in etli­chen west­eu­ro­päi­schen Staa­ten, dar­un­ter auch Ita­li­en, seit Jah­ren auf einem histo­ri­schen Tief­stand befin­det. Der lin­ke Main­stream über­schüt­te­te sie dafür mit Hohn und Spott. Das The­ma Gebur­ten, Kin­der und Frucht­bar­keit darf die­sem zufol­ge in der Öffent­lich­keit nur unter den Stich­wor­ten Abtrei­bung und Ver­hü­tung behan­delt werden.

Ein Blick auf die Schlag­zei­len füh­ren­der deutsch­spra­chi­ger Medi­en genügt, um zu sehen, wie die posi­ti­ve Initia­ti­ve der christ­de­mo­kra­ti­schen Mini­ste­rin zunich­te gemacht wur­de: „Frucht­bar­keits­tag empört Ita­li­en“ (Augs­bur­ger All­ge­mei­ne), „Regie­rungs­kam­pa­gne für mehr Kin­der sorgt für Empö­rung“ (Badi­sche Zei­tung), „Mam­ma mia. Ita­li­ens Jugend gegen Frucht­bar­keits­tag“ (Süd­deut­sche Zei­tung), „Mas­si­ve Kri­tik an Ita­li­ens Gesund­heits­mi­ni­ste­rin“ (Die Pres­se), „Hef­ti­ge Pro­te­ste gegen Ita­li­ens Kam­pa­gne zur Frucht­bar­keit“ (t‑online.de), „Gebur­ten­kam­pa­gne geht nach hin­ten los“ (ORF), oder noch hef­ti­ger: „Ras­sis­mus­vor­wurf gegen ita­lie­ni­sche Kam­pa­gne zur Frucht­bar­keit“ (Der Stan­dard), „Ras­sis­mus­vor­wurf: Frucht­bar­keits-Bro­schü­re zurück­ge­zo­gen“ (Münch­ner Mer­kur) und schließ­lich „Ita­li­en stoppt mise­ra­ble Frucht­bar­keits­kam­pa­gne“ (Die Welt).

Die euro­päi­schen Völ­ker lie­gen im Ster­ben, doch für die Wei­ter­ga­be des Lebens zu wer­ben, das ist „mise­ra­bel“.

Kardinal Ruini: „Abtreibungsgesetz ist da, um zu helfen, nicht abzutreiben“

Kar­di­nal Camil­lo Rui­ni, ehe­ma­li­ger Kar­di­nal­vi­kar von Rom und Vor­sit­zen­der der Ita­lie­ni­schen Bischofs­kon­fe­renz, sieht im neu­en Beschluß der Regie­rung von Lati­um einen „Zwangs­akt“ der Abtrei­bungs­be­für­wor­ter, mit dem gegen das Abtrei­bungs­ge­setz von 1978 ver­sto­ßen wer­de. Man dür­fe „nicht müde wer­den“, so der Kar­di­nal, dar­an zu erin­nern, daß es nicht dem Ziel und Geist des Abtrei­bungs­ge­set­zes ent­spricht, „denen die Abtrei­bung zu ermög­li­chen, die abtrei­ben wol­len“. „Geist und Ziel des Geset­zes ist es, wenn schon, ihnen zu hel­fen, nicht abzu­trei­ben“, so Ruini.

Der Beschluß der Regio­nal­re­gie­rung will Abtrei­bungs­ärz­te bevor­zu­gen und Ärz­te, die aus Gewis­sens­grün­den ver­wei­gern, benach­tei­li­gen. Der Hin­ter­ge­dan­ken, so Cor­ri­spon­den­za Roma­na, scheint dabei zu sein, jun­ge Medi­zi­ner durch schlech­te­re Berufs­aus­sich­ten von einer Ver­wei­ge­rung aus Gewis­sens­grün­den abzu­hal­ten. Damit haf­tet dem Beschluß auch der Geruch der Nöti­gung an.

Der Beschluß wird ein Nach­spiel vor dem Ver­wal­tungs­ge­richts­hof haben. Den­noch sei anhand der öffent­li­che Dis­kus­si­on fest­zu­stel­len, so Alfre­do De Matteo, daß offen­bar bei­de gro­ßen poli­ti­schen Lager sich mit dem Abtrei­bungs­ge­setz und dem Mas­sen­mord an unschul­di­gen Kin­dern „arran­giert“ haben. Die Lin­ke aus Über­zeu­gung, die Rech­te aus Gleich­gül­tig­keit und Oppor­tu­nis­mus. Die öffent­li­che Schlag­ab­tausch, der auf den skan­da­lö­sen Beschluß der Regi­on folg­te, erin­ner­te mehr an Pflicht­übun­gen. Den „Kon­sens“ oder Sta­tus quo scheint kei­ne nen­nens­wer­te poli­ti­sche Kraft ernst­haft in Fra­ge stel­len zu wol­len. Die Rech­te wirkt gei­stig zu schwach, um einen wirk­li­chen gesell­schafts­po­li­ti­schen Kampf füh­ren und durch­zu­ste­hen zu kön­nen. Gei­stig ermü­det, beschrän­ken sich die Par­tei­en rechts der Mit­te mehr auf das Sichern von Posten und Pöst­chen und set­zen ihre Ener­gien vor allem auf Wirt­schafts­fra­gen. Um die Gesell­schafts­po­li­tik wird ein gro­ßer Bogen gemacht. Die ist fest in lin­ker Hand.

Lebensrechtsbewegung muß unermüdlich die ganze Wahrheit über den Greuel der Abtreibung sagen

Aus deren Sicht ent­spricht der Angriff auf das Recht auf Ver­wei­ge­rung aus Gewis­sens­grün­den durch und durch ihrer Abtrei­bungs­lo­gik. Die Lebens­rechts­be­we­gung scheint nur im defen­si­ven Bereich Erfol­ge erzie­len zu kön­nen, zum Bei­spiel in der Ver­tei­di­gung des Rechts auf Ver­wei­ge­rung aus Gewis­sens­grün­den, das recht­lich abge­si­chert ist und vor Gericht Bestand haben wird. Das sei aber zu wenig, so Alfre­do De Matteo. Die Lebens­rechts­be­we­gung muß die Wahr­heit über den Greu­el der Abtrei­bung sagen, und zwar die gan­ze Wahr­heit. Dadurch muß sie die trä­gen Par­tei­en zwin­gen, sich nicht mit der gel­ten­den Abtrei­bungs­ge­setz­ge­bung abzu­fin­den. Die­se ist in sich unge­recht und daher durch und durch schlecht. Sie ent­hält nichts Gutes, son­dern tritt das grund­le­gend­ste Recht aller Rech­te mit Füßen, das Recht auf Leben. Ein Gesetz, das die­ses ele­men­tar­ste Recht leug­net, ent­hält impli­zit auch die Leug­nung eines Rechts auf Ver­wei­ge­rung aus Gewis­sens­grün­den. Des­sen muß man sich bewußt wer­den. Die­se grund­sätz­li­chen Wahr­hei­ten sind öffent­lich aus­zu­spre­chen und immer neu zu wie­der­ho­len. Das Böse kann nur zer­set­zen und zer­stö­ren, aber nicht Gutes her­vor­brin­gen und auf­bau­en. Damit wen­det es sich letzt­lich gegen sich selbst. Dem ist das Gute ent­ge­gen­zu­set­zen, das allein Gutes her­vor­brin­gen und auf­bau­en kann, so Alfre­do De Matteo.

Am kom­men­den 20. Mai fin­det in Rom der 7. Marsch für das Leben statt, der inner­halb weni­ger Jah­re zu einer der größ­te Lebens­rechts­kund­ge­bun­gen Euro­pas gewor­den ist. Eine Gele­gen­heit, um für die Wahr­heit und das Leben ein kräf­ti­ges Zei­chen zu set­zen. „Wir hof­fen, daß die Ärz­te­schaft mas­siv dar­an teil­neh­men wird“ so De Matteo.

Text: Giu­sep­pe Nardi
Bild: MiL

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