Vom Schlagwort „Fake News“ zum Mißbrauch des Strafrechts und der Einschränkung der Presse- und Meinungsfreiheit?


Meinungsfreiheit in Gefahr Haßposting Fake News Strafrechtsänderung
Die Schlagwörter lauten "Haßposting" und "Fake News", in Gefahr ist jedoch die Presse- und Meinungsfreiheit. Warum Strafrechtsverschärfungen, wo das geltende Recht genügt?

(Rom) Ist der Westen nur mehr dem Namen nach „demo­kra­tisch“? Die­se beklem­men­de Fra­ge drängt sich auf, wenn mit erstaun­li­cher Gleich­zei­tig­keit – der Wahl­sieg von Donald Trump in den USA gab dazu den letz­ten Anstoß – meh­re­re Staa­ten an einer Straf­rechts­än­de­rung arbei­ten. Soge­nann­te „Fake News“ sol­len unter Stra­fe gestellt wer­den. Dis­ku­tiert wird in Ber­lin, Wien, Paris und Rom. Dort liegt bereits ein aus­for­mu­lier­ter Antrag für eine Ände­rung des Straf­ge­setz­bu­ches vor. Nach dem der­zei­ti­gen Arti­kel 265 soll ein Arti­kel 265-bis ein­ge­fügt werden. 

Angriff auf die Presse- und Meinungsfreiheit

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Der Ent­wurf dafür lautet:

„Art. 265-bis. Wer Gerüch­te oder fal­sche, über­trie­be­ne oder ten­den­ziö­se Nach­rich­ten ver­brei­tet oder mit­teilt, die öffent­li­che Beun­ru­hi­gung aus­lö­sen kön­nen, oder zumin­dest eine Akti­vi­tät dar­stel­len, den öffent­li­chen Inter­es­sen zu scha­den oder Berei­che der öffent­li­chen Mei­nung irre­zu­füh­ren, auch durch Kam­pa­gnen mit dem Gebrauch von Infor­ma­tik­platt­for­men zur Online-Ver­brei­tung, wird mit Gefäng­nis nicht unter zwölf Mona­ten und einer Geld­stra­fe bis zu 5.000 Euro bestraft.“

Doch nicht genug. Es soll auch noch ein Arti­kel 265-ter ein­ge­fügt werden:

„Art. 265-ter. Zum Schutz des Ein­zel­nen und der All­ge­mein­heit wird, wer auch durch Ver­wen­dung von Infor­ma­tik­platt­for­men zur Online-Ver­brei­tung sich ver­ant­wort­lich macht für Haß-Kam­pa­gnen gegen Indi­vi­du­en oder für Kam­pa­gnen, die dar­auf abzie­len, den demo­kra­ti­schen Pro­zeß zu unter­gra­ben, auch zu poli­ti­schen Zwecken, mit Gefäng­nis nicht unter zwei Jah­ren und einer Geld­stra­fe bis zu 10.000 Euro bestraft.“

„Haß­po­stings“, „Fake News“. Im tages- und macht­po­li­ti­schen Klein(kram)krieg wer­den lau­fend Schlag­wor­te kre­iert. Bedenk­lich wird es, wenn dar­aus Straf­rechts­än­de­run­gen fol­gen. Bereits der Ansatz läßt eine poli­tisch-ideo­lo­gi­sche Ein­sei­tig­keit befürch­ten. Der Ver­such einer Sei­te, durch Nut­zung des Straf­rechts sich selbst zu begün­sti­gen und die Gegen­sei­te zu benach­tei­li­gen, liegt gera­de­zu schweiß­trie­fend in der Luft. Die „Nut­zung“, stets hehr begrün­det, kann sich schnell als Miß­brauch ent­pup­pen. Eine ein­mal durch­ge­führ­te Geset­zes­än­de­rung läßt sich aber nur mehr schwer korrigieren.

Die katho­li­sche Sei­te Chie­sa e Post­con­ci­lio kri­ti­siert den Ent­wurf, der der­zeit im Ita­lie­ni­schen Senat anhän­gig ist, als „schwer­wie­gen­den Anschlag auf die Pres­se- und Mei­nungs­frei­heit“. Die Sei­te erin­nert an eine histo­ri­sche Par­al­le­le, der zu weh­ren und die zu ver­hin­dern seit 1945 zur Stan­dard­rhe­to­rik von Poli­ti­kern gehört und offi­zi­el­le Staats­rä­son ist.

Das kommt nie wieder?

Am 31. Dezem­ber 1925 erließ das faschi­sti­sche Regime von Beni­to Mus­so­li­ni ein neu­es Pres­se­ge­setz, des­sen Inhalt sich wie folgt zusam­men­fas­sen läßt: Die gesam­te Pres­se unter­liegt der Kon­trol­le und der Zen­sur, wenn sie anti­na­tio­na­le und/​oder regie­rungs­kri­ti­sche Inhal­te ver­brei­tet. 1926 wur­de ein eige­ner Son­der­ge­richts­hof für die Staats­si­cher­heit errich­tet, der poli­tisch unlieb­sa­me Per­so­nen zu rügen oder zu ver­ur­tei­len hat­te. Zugleich wur­de wie­der die Todes­stra­fe ein­ge­führt für Angrif­fe gegen den König und die könig­li­che Fami­lie und gegen Mini­ster­prä­si­dent Beni­to Mus­so­li­ni sowie wegen wei­te­rer poli­ti­scher Delikte.

Chie­sa e post­con­ci­lio kom­men­tier­te dazu:

„Kurz gesagt: Da es nicht erlaubt ist, ande­re Wahr­hei­ten zu ver­brei­ten als jene, die von TG1, TG2, TG3, TG5 und La7 sowie von La Repubbli­ca und Cor­rie­re del­la Sera (et simi­lia) ver­brei­tet wer­den,  ver­kün­det die Obrig­keit mit sofor­ti­ger Wir­kung, daß von nun an, wer immer es wagen soll­te, eine ande­re Wahr­heit zu behaup­ten als die von uns ver­brei­te­te, ver­haf­tet und mit einer Geld­bu­ße belegt wird.
gezeichnet
Die Macht“

Die für Ita­li­en genann­ten Nach­rich­ten­sen­dun­gen der füh­ren­den öffent­lich-recht­li­chen und pri­va­ten Rund­funk­an­stal­ten und die ange­führ­ten Tages­zei­tun­gen las­sen sich belie­big durch mei­nungs­füh­ren­de Medi­en ande­rer Län­der aus­tau­schen. Das sozia­li­stisch domi­nier­te fran­zö­si­sche Par­la­ment lie­fer­te ver­gan­ge­ne Wochen ein abschrecken­des, kon­kre­tes Bei­spiel, wie die­se Ein­schrän­kung der Pres­se- und Mei­nungs­frei­heit funktioniert.

Text: Andre­as Becker
Bild: Montage

 

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8 Kommentare

  1. Legi­stisch gese­hen blan­ker Wahn­sinn. Ein unbe­stimm­ter Geset­zes­be­griff jagt den ande­ren. In (Straf-)Tatbestände soll­te der­lei nichts zu suchen haben. Und über­dies: War­um soll das Ver­brei­ten von blo­ßen Gerüch­ten straf­bar sein? Noch dazu von Gerüch­ten, die nota­be­ne nicht falsch sein müs­sen, son­dern bloß „eine öffent­li­che Beun­ru­hi­gung“ aus­lö­sen? Dem­nach dürf­te ein (letzt­lich) zutref­fen­des „Gerücht“ (also eine bis dato frag­li­che noch nicht bewie­se­ne Infor­ma­ti­on) zB über einen Reak­tor­un­fall nicht ver­brei­tet werden!
    Im zwei­ten Fall wird es schon lächer­lich: fal­sche, über­trie­be­ne, ten­den­ziö­se Nach­rich­ten – damit kann man den gesam­ten Medi­en­be­trieb zusper­ren. Kurz­um: Ruhe bewah­ren ist erste Pflicht. Man darf gespannt sein, ob damit künf­tig auch Ver­un­glimp­fun­gen des amtie­ren­den US-Prä­si­den­ten pöna­li­siert wer­den, zB diver­se belei­di­gen­de Behaup­tun­gen über sei­nen Gei­stes­zu­stand. Denn ein Ver­rück­ter am roten Knopf wür­de wohl zurecht die Öffent­lich­keit ernst­lich beunruhigen?
    Wie ist es mit Berich­ten über den soge­nann­ten „Kli­ma­wan­del“? Soll uns das nicht beunruhigen?
    Und dann kommt noch das Beste: „die zumin­dest eine Akti­vi­tät dar­stel­len, den öffent­li­chen Inter­es­sen zu scha­den“- das muss man sich mal auf der Zun­ge zer­ge­hen las­sen. Was soll das hei­ßen – „eine Akti­vi­tät dar­stel­len“? Alles stellt eine Akti­vi­tät dar! Öffent­li­chen Inter­es­sen zu scha­den ist in etwa so faschi­stisch wie es klingt – da hin­ein wird sich alles und jedes ver­packen las­sen oder – je nach Bedarf – auch nicht. Eine dra­sti­sche­re Abkehr von Rechts­staat­lich­keit – also der gesetz­li­chen Deter­mi­nie­rung staat­li­chen Han­delns ist kaum mehr denkbar.
    Glei­ches gilt für „Hass­kam­pa­gnen“, „die dar­auf abzie­len, den demo­kra­ti­schen Pro­zess zu unter­gra­ben“. Mit „demo­kra­tisch“ ist sicher­lich nicht bloß Demo­kra­tie im for­mel­len Sin­ne gemeint (im Zusam­men­hang mit Volks­herr­schaft, also Wah­len und Volks­ab­stim­mun­gen). Der mate­ri­el­le Demo­kra­tie­be­griff, der eben alle typi­schen in Demo­kra­tien zu beob­ach­ten­de Stan­dards mit­um­schließt wie Grund- und Frei­heits­rech­te, heut­zu­ta­ge ufer­lo­se und immer absur­de­re Men­schen­rech­te, die immer uni­ver­sel­le­re Wir­kun­gen ent­fal­ten, auch unter den Norm­un­ter­wor­fe­nen, also nicht nur gegen­über dem Staat (an und für sich von der Leh­re abge­lehn­te „Dritt­wir­kung“), ist ziem­lich schran­ken­los. Damit wer­den die Straf­ver­fol­gungs­be­hör­de schal­ten und wal­ten kön­nen, wie sie wollen.
    Mit der frei­en Mei­nungs­äu­ße­rung ist es, soll­te die­ser Wahn­sinn Wirk­lich­keit wer­den, aus und vor­bei. Hof­fent­lich wird die Öffent­lich­keit durch die­se ten­den­ziö­se Nach­richt nicht zu sehr beunruhigt.

    • Zu Ihren letz­ten bei­den Sätzen :
      1.) „Die­ser Wahn­sinn wird Wirk­lich­keit werden !!!!!!!!!!!!“
      2.) „Die Öffent­lich­keit wird des­we­gen nicht beun­ru­higt werden -
      nicht mehr“.
      Wis­sen Sie, war­um man 2 Welt­krie­ge brauch­te, um ganz Euro­pa zu unter­wer­fen und lang­fri­stig auf Kurs zu brin­gen ? Es ist effek­ti­ver, wenn die Men­schen sich frei­wil­lig unter­wer­fen. Das haben die­je­ni­gen erkannt, wel­che ande­re für sich (seit gut 100 Jah­ren) regie­ren las­sen. Doch das braucht Zeit.
      Mitt­ler­wei­le ist die­ses Ziel erreicht.

  2. Das Pro­blem ist hier, dass die Mei­nungs-und Pres­se­frei­heit für die im 19.Jahrhundert Revo­lu­tio­nen geführt wur­den, und Men­schen ihr Leben aufs Spiel setz­ten, genau dem Straf­tat­be­stand der Arti­kel 265 bis und ter dar­stellt; Es ging dar­um „öffent­li­che Beun­ru­hi­gung“ auch durch über­trie­be­ne und ten­den­ziö­se Nach­rich­ten zu schü­ren, um Miss­stän­de anzu­pran­gern. Es ging auch dar­um „öffent­li­chen Inter­es­sen“ näm­lich den Inter­es­sen der dama­li­gen Macht­ha­bern zu scha­den. Selbst Hass-Kam­pa­gnen gegen Indi­vi­du­en, bei­spiels­wei­se gegen Köni­ge und Ade­li­ge, gegen die Kir­che sowie­so, spä­ter gegen die „Kapi­ta­li­sten“ gehör­ten zum Stan­dart­re­per­toire einer frei­en Pres­se, sowie die Fest­stel­lung die poli­ti­schen Ver­hält­nis­se wären nicht demo­kra­tisch. All die­se Äusse­run­gen unter Stra­fe zu stel­len heisst die Pres­se­frei­heit abzuschaffen!

    • Die Press­se­frei­heit an sich ist kein schüt­zens­wer­tes Gut,sondern ein maso­ni­sti­sches Anlie­gen, das die Macht­stel­lung der Pres­se (dh des hin­ter ihr ver­sam­mel­ten Kapi­tals) erst so rich­tig begrün­de­te. Schon Speng­ler schrieb, dass Beschrän­kun­gen der Pres­se die letz­te Schran­ke unse­rer Frei­heit ist.
      Er hat natür­lich recht behal­ten. Und auf unse­re der­zei­ti­ge „freie Pres­se“ kön­nen wir nur all­zu gern ver­zich­ten. Dei crux liegt woanders:
      Nun­mehr, nach dem Auf­kom­men des Inter­nets als alter­na­ti­ve Infor­ma­ti­ons­quel­le (man betrach­te die­se Sei­te: woher hät­ten wir sonst all die­se vie­len nütz­li­chen Inform­tio­nen erhal­ten? Ich ken­ne einen alten Katho­li­ken ohne Inter­net, der eif­rig katho­li­sche Zei­tun­gen und Publi­ka­tio­nen liest, und noch nie etwas von den „Dubia“ gehört hat!) wird die Pres­se­frei­heit ohne mit einer Wim­per zu zucken über Bord gewor­fen, und zwar aus­schließ­lich um die Mei­nungs­frei­heit einzuschränken.
      Eigent­lich ist es ein Orwell­sches Sze­na­rio. Aber der soge­nann­ten Pres­se­frei­heit soll­ten wir kei­ne ein­zi­ge Sekun­de lang nach­wei­nen bzw kei­nen ein­zi­gen Gedan­ken dar­über verschwenden.

  3. Mit die­sem Will­kür­akt setzt sich die Demo­kra­tie selbst ausser Kraft, denn damit wird die Hetz­jagd auf die wah­re tra­di­tio­nel­le katho­li­sche Kir­che und deren beten­de Anhän­ger ganz legal. Die Bibel warnt uns, dass eine Zeit kom­men wird, in der jeder, der einen wahr­haft Gläu­bi­gen ver­folgt oder tötet, glaubt, damit Gott einen Gefal­len zu erwei­sen. Es gibt nichts Verr­rück­tes, was nicht noch ver­rück­ter wer­den kann.…

  4. Ich wür­de sagen, vor­aus­ge­dacht bedeu­tet das die völ­li­ge Nor­mie­rung und Ver­ein­heit­li­chung inner­halb der EU. Alles will man ver­ein­heit­li­chen, sogar die Mei­nung! Die natio­na­len Par­la­men­te sol­len, wie kürz­lich bekannt und im EU-Par­la­ment beschlos­sen wur­de, zuneh­mend mehr Macht nach Brüs­sel abgeben(EU-Finanzminister, EU-Armee etc). Zieht ein Land nicht mit und will austreten(GB), war­tet schon die Medi­en-Meu­te um eine Kam­pa­gne gegen sie zu fah­ren. Genau­so wenn eine Mei­nung nicht mit der via Medi­en publi­zier­ten öffent­li­chen Mei­nung kon­form geht, dann soll das gar, da es sich ja „eh nur“ um Ein­zel­per­so­nen han­delt, mit Gefäng­nis bestraft wer­den. Das zeigt ein­mal mehr die zen­tra­li­sti­schen Züge der euro­päi­schen Uni­on, was histo­risch all­zu sehr an den Kom­mu­nis­mus erin­nert. Mit ihren Räten, Kom­mis­sa­ren und ihrer ver­ein­heit­li­chen­den Poli­tik erin­nert sie all­zu sehr an die Sowjetunion(was nichts ande­res als Rats-Uni­on bedeu­tet hat). Die Medi­en sind die ent­schei­den­de Waf­fe bzw das, man könn­te sagen Pro­pa­gan­da-Organ die­ser Kräf­te, die ja gleich nach Ende der Sowjet­uni­on die EU gegrün­det haben. Das Ende der Sowjet­uni­on war von gro­ßer Not für die sowje­ti­sche Bevöl­ke­rung beglei­tet, die Lebens­er­war­tung sank bei den Män­nern auf 57(!) Jah­re, bei den Frau­en auf etwas über 60 Jah­re. Die ersten Aus­wir­kun­gen der ver­ein­heit­li­chen­den EU-Poli­tik, die damit ver­gleich­bar sind, sieht man in der Not in Grie­chen­land, wo die medi­zi­ni­sche Ver­sor­gung auf ein Min­dest­maß zurück­ge­fah­ren wur­de und die finan­zi­el­le Ver­sor­gung durch Tages­ab­he­bungs­li­mits an Ban­ko­ma­ten von 60 € eben­so beschnit­ten wur­de, was ja auch in Zypern statt­fand. Ohne Auf­re­gung oder gar Rebel­li­on lie­ßen sich das die Bür­ger dort gefal­len, ohne zu ahnen welch gro­ßer Schritt bzw Prä­ze­denz­fall inner­halb der EU damit gemacht wur­de. Ich den­ke man muss hier das gro­ße Gan­ze im Auge behal­ten, dar­um möch­te ich das als Begleit-Kon­text zum Arti­kel erwähnt wissen.

  5. In der „DDR“ gab es bekannt­lich kei­ne Pres­se- und Rede­frei­heit. Alles wur­de von den Kom­mu­ni­sten und ihren Orga­nen pein­lich über­wacht und kon­trol­liert. Die Par­tei selbst ver­brei­te­te jede Men­ge ein­sei­ti­ge Nach­rich­ten und „fake news“.
    Nun mach­te am Abend des 9. Novem­ber 1989 das Polit­bü­ro­mit­glied Gün­ter Schab­ow­ski die Mit­tei­lung, daß alle „DDR“-Bürger „ab sofort“ ohne Wei­te­res in den Westen rei­sen dürf­ten. Eigent­lich war das so wie vor­ge­tra­gen eine Falschnachricht.
    Kurz danach wur­de dann die Ber­li­ner Mau­er über­wun­den, und der Staat „DDR“ brach zusammen.
    Das pas­siert, wenn Unge­rech­tig­keit regiert und Ver­ant­wort­li­che eine Sekun­de lang nicht aufpassen.

  6. Das unter­schei­det ein Gesetz von Will­kür, daß es hin­rei­chend bestimmt ist. Unschar­fe und unbe­stimm­te Begrif­fe in Geset­zen die­nen allein dazu, den Herr­schen­den wie­der exe­ku­ti­ve Will­kür zu ermög­li­chen und die herr­schen­den Mäch­ti­gen von den Fes­seln des Rechts zu lösen.

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