Bischof untersagt Zelebration ad orientem und im überlieferten Ritus


Zelebrationsrichtung ad orientem
Zelebrationsrichtung ad orientem: Bischof von Rockford spricht doppeltes Verbot aus.

(Washing­ton) Der Bischof der US-Diö­ze­se Rock­ford im Staat Illi­nois ver­öf­fent­lich­te einen Brief an die Prie­ster sei­nes Bis­tums, mit dem er die Zele­bra­ti­on ad ori­en­tem und zugleich auch die über­lie­fer­te Form des Römi­schen Ritus untersagt.

Zelebrationsrichtung: „stattfindende Diskussion“ und „Notwendigkeit der Einheit“

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Das Schrei­ben von Bischof David J. Mal­loy datiert vom 11. Janu­ar. Er hebt dar­in her­vor, bereits beim Prie­ster­tref­fen im Sep­tem­ber 2016 auf die „Not­wen­dig­keit“ einer „Ein­heit in der Zele­bra­ti­on der Sakra­men­te, beson­ders der Eucha­ri­stie“ hin­ge­wie­sen zu haben. Dann geht Bischof Mal­loy „auf die statt­fin­den­de Dis­kus­si­on“ ein, bezüg­lich „der Zele­bra­ti­on der Mes­se ad ori­en­tem“.

Der Bischof erwähnt es nicht: Die­se „Dis­kus­si­on“ geht auf das Vor­bild von Bischof Joseph Con­ley von Lin­coln in Nebras­ka und Kar­di­nal Robert Sarah, den Prä­fek­ten der römi­schen Kon­gre­ga­ti­on für den Got­tes­dienst und die Sakra­men­ten­ord­nung zurück. Bischof Con­ley zele­briert seit 2014 den gan­zen Advent hin­durch ad ori­en­tem und sprach die Ein­la­dung an den Kle­rus sei­nes Bis­tums aus, sei­nem Bei­spiel zu fol­gen, was bereits im zwei­ten Jahr in mehr als die Hälf­te aller Pfar­rei­en der Fall war. Kar­di­nal Sarah rief im Mai 2016 die Prie­ster welt­weit dazu auf, zur ursprüng­li­chen Zele­bra­ti­ons­rich­tung zurück­zu­keh­ren, die erst mit der Lit­ur­gie­re­form von 1965 auf­ge­ge­ben wur­de, und wie­der „ad ori­en­tem zu zele­brie­ren“, wie es die Kir­che in ihrer gesam­ten Geschich­te getan hatte.

Bischof Malloys Anweisungen

Bischof Mal­loy schrieb nun dazu:

„Den­noch ersu­che ich aus den Grün­den, die ich bereits im Sep­tem­ber genannt habe, und um unse­rer Ein­heit im Gebet zu unter­strei­chen und um Dif­fe­ren­zen zwi­schen und auch inner­halb der Pfar­rei­en zu die­sem Punkt zu ver­mei­den, daß kei­ne Mes­sen ohne mei­ne Erlaub­nis ad ori­en­tem zele­briert werden.“

Und wei­ter:

„Zwei­tens und aus ähn­li­chen Grün­den dür­fen in Über­ein­stim­mung mit Art 5,1 von Sum­morum Pon­ti­fi­cum und im Respekt von Art. 2 des­sel­ben Doku­men­tes ohne mei­ne Erlaub­nis die Mes­sen nicht in der außer­or­dent­li­chen Form zele­briert werden.“

Eigenwillige Auslegung von Summorum Pontificum

Bischof Malloy mit Papst Franziskus bei dessen USA-Besuch
Bischof Mal­loy mit Papst Fran­zis­kus bei des­sen USA-Besuch

Die Begrün­dung für die fak­ti­sche Ver­fü­gungs­ge­walt des Bischofs über die Zele­bra­ti­on des über­lie­fer­ten Ritus beruft sich zwar auf das Motu pro­prio Sum­morum Pon­ti­fi­cum von Papst Bene­dikt XVI. von 2007, wider­spricht die­sem jedoch dia­me­tral. Sum­morum Pon­ti­fi­cum besagt im genann­ten Arti­kel 2 aus­drück­lich, daß ein Prie­ster kei­ner „Erlaub­nis“ für die Zele­bra­ti­on im über­lie­fer­ten Ritus bedarf, „weder des Apo­sto­li­schen Stuhls noch sei­nes Ordi­na­ri­us“. Der eben­falls genann­te Arti­kel 5,1 besagt, daß die Prie­ster „liben­ter“ (bereitwillig/​gern/​mit Freu­den) Ansu­chen von Gläu­bi­gen ent­spre­chen sol­len, die eine Zele­bra­ti­on in der über­lie­fer­ten Form des Römi­schen Ritus wünschen.

Bischof Mal­loy ver­weist zwar auf das Motu pro­prio, gibt ihm jedoch eine eigen­wil­li­ge Inter­pre­ta­ti­on, die dem Wort und Geist von Sum­morum Pon­ti­fi­cum wider­spricht. Er behaup­tet, daß die Prie­ster sei­ner Erlaub­nis bedür­fen, um im über­lie­fer­ten Ritus zele­brie­ren zu kön­nen und for­dert die Prie­ster auf, Wün­sche der Gläu­bi­gen nach Zele­bra­ti­on im über­lie­fer­ten Ritus abzu­leh­nen, und das alles im Namen der „Ein­heit“.

Die Anwei­sung des Diö­ze­san­bi­schofs kann natür­lich nicht das über­ge­ord­ne­te päpst­li­che Recht bre­chen, das von Papst Bene­dikt XVI. für die Welt­kir­che erlas­sen wur­de. Die ein­deu­ti­ge bischöf­li­che Wil­lens­be­kun­dung wird den­noch eine gewis­se Wir­kung nicht ver­feh­len, denn jeder Prie­ster des Bis­tums Rock­ford weiß nun, was der Bischof nicht wünscht, und wodurch man sich bei ihm unbe­liebt machen kann.

Ecclesia-Dei-Gemeinschaften erlaubt, dem Diözesanklerus verboten

Schreben von Bischof Malloy an die Priester seines Bistums
Schrei­ben von Bischof Mal­loy an die Prie­ster sei­nes Bistums

Bischof Mal­loy hat dem alt­ri­tu­el­len Insti­tut Chri­stus König und Hoher­prie­ster eine Nie­der­las­sung in sei­ner Diö­ze­se erlaubt. Er stat­te­te die­ser Nie­der­las­sung am 9. August 2015 einen Besuch ab und wohn­te der Hei­li­gen Mes­se in der über­lie­fer­ten Form des Römi­schen Ritus bei. Sein Schrei­ben vom 11. Janu­ar an den Kle­rus sei­nes Bis­tums rich­tet sich daher nicht gegen die Eccle­sia-Dei-Gemein­schaf­ten. Die­se wer­den seit 1988 in der Kir­che mehr oder weni­ger gedul­det. Das Schrei­ben rich­tet sich viel­mehr gegen das Hin­aus­wir­ken des über­lie­fer­ten Ritus und der Tra­di­ti­on außer­halb die­ses Gehe­ges und sein Hin­ein­wir­ken in die „eigent­li­che“ Kir­che. Die bei­den Tei­le der „eigent­li­chen“, neu­ri­tu­el­len Kir­che und eines gedul­de­ten alt­ri­tu­el­len Teils sol­len fein säu­ber­lich getrennt bleiben.

Das ist letzt­lich auch die Hal­tung, die die Ordens­kon­gre­ga­ti­on mit Bil­li­gung von Papst Fran­zis­kus dazu ver­an­laß­te, den blü­hen­den Orden der Fran­zis­ka­ner der Imma­ku­la­ta unter kom­mis­sa­ri­sche Ver­wal­tung zu stel­len und bis heu­te unter einem drücken­den Joch zu hal­ten. Hät­te der Orden zu den Eccle­sia-Dei-Gemein­schaf­ten gehört, wäre es kaum dazu gekommen.

Es han­delt sich jedoch um einen ursprüng­lich neu­ri­tu­el­len Orden, der somit der Ordens­kon­gre­ga­ti­on unter­steht, aber 2008 durch Sum­morum Pon­ti­fi­cum zum über­lie­fer­ten Ritus wech­sel­te. Die­ser ein­zig­ar­ti­ge Sta­tus eines „nor­ma­len“ Ordens, der tra­di­ti­ons­ver­bun­den und alt­ri­tu­ell ist, und damit viel inten­si­ver auf neu­ri­tu­el­le Orden aus­strah­len konn­te, als es den Eccle­sia-Dei-Gemein­schaf­ten mög­lich ist, war man­chen im Vati­kan ein Dorn im Auge. Da Bene­dikt XVI. sei­ne schüt­zen­de Hand über dem Orden hielt, war ein Vor­ge­hen aber nicht mög­lich. Mit der Wahl von Papst Fran­zis­kus war der Weg frei dafür.

Text: Giu­sep­pe Nardi
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5 Kommentare

  1. ein typisch tyran­ni­scher Bischof des Tota­li­ta­ris­mus wel­cher zer­stört( alt 68er Gar­de als remake).solche Bischö­fe sind lei­der immer häu­fi­ger zu erwarten.nur mit dem Haken:solche Dekre­te inter­es­sie­ren einen moder­nen wirk­lich gott­su­chen­den Men­schen nicht .Kein Rea­li­täts­be­wust­sein ‑oder Papa­la­trie? so kann man vor­an­kom­men-aber auch vor Gott?

  2. Guten Advo­ka­ten suchen der etwas von Kir­chen­recht ver­steht, und kla­gen, anders geht es nicht. Den­ke, dass sich hier künf­tig ein neu­es Geschäfts­feld für Advo­ka­ten auf­tun könnte…

  3. Auch wenn zukünf­tig die Unter­drückung wie­der mehr wer­den soll­te, wird dies kei­nen Erfolg haben. Im Gegen­teil: der über­lie­fer­te Ritus wird noch mehr Zulauf haben. Die 68er Kir­che hin­ge­gen ist in einem rasan­ten Auf­lö­sungs­pro­zess und frei­en Fall.

    • Sehr gut for­mu­liert: dem ist zuzustimmen.

      Es zeigt sich aber auch hier der schon lan­ge exi­stie­ren­de Riß inner­halb der rk Kir­che. Zum Glück gibt es in Über­see ja auch Bischö­fe, die den über­lie­fer­ten Ritus fördern.

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