Bischof Grech und Amoris laetitia: Meldung über Drohung gegen Priester „absolut falsch“


Presseamt des Bistums Gozo (Malta) demnetiert: Meldung "absolut falsch", daß Bischof Grech den Priestern mit Suspendierung a divinia drohte, wenn sie wiederverheirateten Geschiedenen die Kommunion verweigern.
Presseamt des Bistums Gozo (Malta) demnetiert: Meldung "absolut falsch", daß Bischof Grech den Priestern mit Suspendierung a divinia drohte, wenn sie wiederverheirateten Geschiedenen die Kommunion verweigern.

(Valet­ta) Das Pres­se­amt des Bis­tums Gozo auf Mal­ta demen­tier­te Berich­te, daß Bischof Mario Grech die Prie­ster sei­ner Diö­ze­se mit der Sus­pen­die­rung a divi­nis bedro­he, wenn sie wie­der­ver­hei­ra­te­ten Geschie­de­nen die Kom­mu­ni­on ver­wei­gern soll­ten. Dabei geht es um die Bekannt­ga­be und Umset­zung höchst umstrit­te­ner „Kri­te­ri­en“ der Kir­chen­pro­vinz Mal­ta zu Amo­ris lae­ti­tia.

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Die bei­den Diö­ze­san­bi­schö­fe der Mit­tel­meer­in­sel, Erz­bi­schof Charles Sci­clu­na und Bischof Mario Grech, erlie­ßen am 6. Janu­ar, Epi­pha­nie, „Kri­te­ri­en zur Inter­pre­ta­ti­on des VIII. Kapi­tels von Amo­ris lae­ti­tia“. Die­se „Kri­te­ri­en“ wur­den am 13. Janu­ar öffent­lich bekannt­ge­macht und am 14. Janu­ar voll­in­halt­lich vom Osser­va­to­re Roma­no, der Tages­zei­tung des Hei­li­gen Stuhls, unter dem Titel „Licht für unse­re Fami­li­en“ veröffentlicht.

Der Titel hat wegen der inhalt­li­chen Aus­rich­tung der „Kri­te­ri­en“ einen zwei­deu­ti­gen Bei­geschmack, wie Kri­ti­ker anmerk­ten. Wört­lich heißt es darin:

„Wenn als Ergeb­nis des Unter­schei­dungs­pro­zes­ses, voll­zo­gen ‚in der Demut, der Dis­kre­ti­on, der Lie­be zur Kir­che und ihrer Leh­re, in der auf­rich­ti­gen Suche nach dem Wil­len Got­tes und im Ver­lan­gen, die­sem auf voll­kom­me­ne­re Wei­se zu ent­spre­chen‘ (Amo­ris lae­tita, 300), eine getrenn­te oder geschie­de­ne Per­son, die in einer neu­en Ver­bin­dung lebt, dazu gelangt – mit einem gebil­de­ten und erleuch­te­ten Gewis­sen – zu erken­nen und zu glau­ben, in Frie­den mit Gott zu sein, wird man ihr den Zugang zu den Sakra­men­ten der Ver­söh­nung und der Eucha­ri­stie nicht ver­weh­ren kön­nen (vgl. Amo­ris lae­ti­tia, Fuß­no­ten 336 und 351).“

„Häretische Direktiven“

Die Bischö­fe erklä­ren damit, daß wie­der­ver­hei­ra­te­ten Geschie­de­nen, die sich vor ihrem per­sön­li­chen Gewis­sen für wür­dig hal­ten, die Hei­li­ge Kom­mu­ni­on zu emp­fan­gen, der Kom­mu­nion­emp­fang gar nicht ver­wei­gert wer­den kön­ne. Das indi­vi­du­el­le Gewis­sen wird zur Letzt­in­stanz erklärt. Ein sol­ches Prin­zip hät­te weit­rei­chen­de Aus­wir­kun­gen gene­rell für den Kommunionempfang.

Vor weni­gen Tagen wur­de aus glaub­wür­di­ger Quel­le bekannt, daß Bischof Grech sei­nen Prie­stern mit der Sus­pen­die­rung a divi­nis gedroht hat­te, falls sie sich wei­gern, die „Kri­te­ri­en“ umzusetzen.

Die tra­di­ti­ons­ver­bun­de­ne Sei­te Mes­sa in lati­no schrieb dazu:

„So sehr eine kano­ni­sche Dro­hung die­ser Art maß­los erscheint (auch wenn deren Umset­zung ange­sichts der herr­schen­den Ver­wir­rung sogar mög­lich erscheint), ist es noch weit schwer­wie­gen­der, daß eine so hyper­bo­li­sche Dro­hung aus dem Mund eines Diö­ze­san­bi­schofs kommt und sich gegen die Treue zum Wort Jesu und und den Unge­hor­sam gegen häre­ti­sche Direk­ti­ven richtet.“

Das Dementi aus Malta

Bischof Grech und das Dementi
Bischof Grech und das Dementi

Gestern demen­tier­te das Pres­se­amt des Bis­tums Gozo, auf Nach­fra­ge der US-ame­ri­ka­ni­schen Nach­rich­ten­sei­te One­Pe­ter­Fi­ve die­se Mel­dung ent­schie­den. Sie sei „abso­lut falsch“. Bischof Grech habe sei­nen Prie­ster nie mit der Sus­pen­die­rung von ihrem Prie­ster­tum gedroht, soll­ten sie „wie­der­ver­hei­ra­te­ten Geschie­de­nen die Kom­mu­ni­on verweigern“.

Die Rich­tig­stel­lung ist eine wich­ti­ge Infor­ma­ti­on für die Prie­ster Maltas.

Mal­tas Diö­ze­san­bi­schö­fe, Msgr. Charles Sci­clu­na, und Msgr. Mario Grech, sind der festen Über­zeu­gung, daß ihre „Kri­te­ri­en“ der Inten­ti­on von Papst Fran­zis­kus ent­spre­chen. Bei­de Bischö­fe, wor­auf Ste­ve Sko­jec, der Chef­re­dak­teur von One­Pe­ter­Fi­ve, gestern in sei­nem Bericht „In Mal­ta, A She­p­herd or a Wolf?“ hin­wies, waren bis zur Wahl von Papst Fran­zis­kus glau­bens­treue Hir­ten, die auch in der Fra­ge des Ehe­sa­kra­ments und der Unauf­lös­lich­keit der Ehe kei­ne Kom­pro­mis­se ein­gin­gen. Inzwi­schen wur­den auch sie von einer in der Kir­che sich aus­brei­ten­den Ver­wir­rung erfaßt.

Die im Raum ste­hen­de Dro­hung gegen die Prie­ster ist mit dem Demen­ti vom Tisch. Nicht vom Tisch sind die „Kri­te­ri­en“ zur Inter­pre­ta­ti­on des VIII. Kapi­tels von Amo­ris lae­ti­tia, die Kri­ti­ker als „häre­ti­sche Direk­ti­ven“ bezeichnen.

Text: Giu­sep­pe Nardi
Bild: One­Pe­ter­Fi­ve (Screen­shot)

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10 Kommentare

  1. VII, Gau­di­um et spes 16 Die Wür­de des sitt­li­chen Gewis­sens: „… Das Gewis­sen ist die ver­bor­gen­ste Mit­te und das Hei­lig­tum im Men­schen, wo er allein ist mit Gott, … Im Gewis­sen erkennt man in wun­der­ba­rer Wei­se jenes Gesetz, das in der Lie­be zu Gott und dem Näch­sten sei­ne Erfül­lung hat. … Nicht sel­ten jedoch geschieht es, dass das Gewis­sen aus unüber­wind­li­cher Unkennt­nis irrt, ohne daß es dadurch sei­ne Wür­de ver­liert. … Das kann man aber nicht sagen, wenn der Mensch sich zuwe­nig dar­um müht, nach dem Wah­ren und Guten zu suchen, und das Gewis­sen durch Gewöh­nung an die Sün­de all­mäh­lich fast blind wird“
    Ich ver­ste­he daher nicht, was an den Kri­te­ri­en der bei­den Bischö­fe falsch und häre­tisch sein soll. Das indi­vi­del­le Gewis­sen IST Letzt­in­stanz! (Der letz­te Satz von Kapi­tel 16 ist natür­lich mög­lich, aber nicht zwangs­läu­fig in jedem Fall eines irren­den Gewis­sens anzunehmen!)

  2. Mise­ra­bel.
    Mili­tä­risch gesagt: ein tota­les Deba­kel für die zwei Bischö­fe von Mal­ta und Gozo.
    In einer sehr schwie­ri­gen Lage, bei gewal­ti­gen Pro­ble­men in der Kir­che und unter äusserst wach­sa­men Blick der Welt­öf­fent­lich­keit, ver­stärkt durch glo­ba­ler Medi­en­prä­senz, haben die­se zwei Bischö­fe plötz­lich ihr Herz für die neue Inter­pre­tie­run­gen und Dop­pel­sin­nig­kei­ten von Amo­ris Lae­ti­tia ent­deckt und ver­such­ten dann in auto­ri­tä­rer Wei­se die von P.Franziskus gewoll­te prak­ti­sche Ver­än­de­rung der kirch­li­chen Leh­re durchzudrücken.
    Daß sie dann noch mit der „sus­pen­sio a divi­nis“ spiel­ten zur Erpres­sung ihres Kle­rus‘ macht die Sache noch viel schlimmer.
    Daß jetzt vom Pres­se­amt nach­ge­scho­ben wird, „…dies sei abso­lut falsch“, macht das Fias­ko komplett:
    man ver­sucht in aller Eile den ursprüng­li­chen Feh­ler und Sün­de nach­träg­lich unge­tan zu machen durch sei­ne Exi­stenz abzustreiten.
    War­um über­haupt „abso­lut falsch“, als­ob es auch „rela­tiv falsch“ geben konnte…
    Es ist mili­tä­risch gese­hen äusserst dumm mit viel Getö­se und schwa­chen Waf­fen auf schwie­ri­gem Gebiet einen Sturm­lauf auf gut ver­schanz­te und schwer bewaff­ne­te erfah­re­ne Geg­ner zu unternehmen;
    es ist ver­hee­rend für das Anse­hen des Kom­man­deurs, wenn er dann nach der Kata­stro­fe ver­sucht sich zu ret­ten, durch zu erklä­ren daß es so nicht statt­ge­fun­den hat.
    Das ist Feig­heit, beson­ders ggb. die eige­ne Untergebene.
    Sol­che Bischö­fe haben die Prie­ster von Mal­ta und Gozo nicht verdient.
    Die Unter­stüt­zer von Amo­ris Lae­ti­tia wer­den mit dem Tag trotteliger.

  3. Wie soll ein Paar, das nach einer sakra­men­tal geschlos­se­nen – geschei­ter­ten Ehe in einer „neu­en Ver­bin­dung“ lebt, ein „gebil­de­tes und erleuch­te­tes Gewis­sen“ haben??! Wo soll denn die Erleuch­tung her­kom­men? Von der Ver­strickung in die Sün­de etwa? Man braucht sich also nur ein­zu­re­den, dass man im Frie­den mit Gott lebt und alles ist palet­ti. – Ein­bil­dung ist folg­lich auch eine (Gewissens-)Bildung!

  4. Das indi­vi­du­el­le Gewis­sen kann ja eben gera­de mit­nich­ten Letzt­in­stanz sein.
    Im Gegen­teil, hat eine zuneh­men­de Anzahl von Men­schen kei­ner­lei Gewis­sens­bis­se, wegen irgend­et­was… so ist die­se viel­be­schwo­re­ne „Letzt­in­stanz“ zur lee­ren For­mel gewor­den, weil sie viel zu opti­mi­stisch als unhin­ter­frag­ba­rer Wert­maß­stab ange­legt wird.

  5. Eine Sus­pen­si­on a divi­nis wider­fuhr einem Prie­ster in Kolum­bi­en, weil er die „neue päpst­li­che Leh­re zu Ehe und Eucha­ri­stie“ kritisierte.
    rora­te­cae­li blog­spot hat das Dekret des Bischofs von Perei­ra ins eng­li­sche übersetzt.
    Es ist nur kon­se­quen­tes Han­deln der Berg­o­glia­ner deren Auf­ga­be es ist die­se Irr­tü­mer durch­zu­set­zen. eine Kor­rek­tur für deren skan­da­lö­ses Han­deln wird es von Sei­ten Roms nicht geben.
    Es wird eine Ver­fol­gung der Katho­li­ken geben und die beginnt bei den Priestern.

    • Ja,das habe ich auch gele­sen bei Rora­te Caeli.Aber das ist doch die umge­kehr­te Welt,dass glau­bens­treue Prie­ster ver­jagt werden!

  6. Zu @sydel: Selbst­ver­ständ­lich ist das indi­vi­du­el­le Gewis­sen Letzt­in­stanz, auch wenn es irrt. Aber eben das indi­vi­du­el­le Gewis­sen, näm­lich mei­nes! Mein – even­tu­ell irren­des Gewis­sen – kann mich tat­säch­lich ver­pflich­ten, nach vor­ne zu gehen und die Kom­mu­ni­on zu begeh­ren: aber es ver­pflich­tet doch nicht den Prie­ster, mir die­se zu gewäh­ren! Der hat sein eige­nes Gewis­sen, dem er fol­gen muss. Sonst könn­te ja jedes belie­bi­ge irren­de Gewis­sen – zum Bei­spiel das eines Pap­stes – die gan­ze Kir­che zu irri­gem Tun ver­pflich­ten. Das Gewis­sen ist immer je mei­nes, und zum Gewis­sen gehört auch die stän­di­ge Mah­nung an mich sel­ber: du bist schwach und anfäl­lig für Irr­tum, hör erst mal, ler­ne, denk noch mal nach, und wenn du siehst, dass dei­ne gewon­ne­ne Über­zeu­gung im Wider­spruch zur Leh­re der Kir­che steht, denk noch drei­mal nach. Wer weiss, viel­leicht ent­schei­dest du jetzt, und schon in einem Jahr bereust du bit­ter, weil du schlau gewor­den bist.- Sol­che Über­le­gun­gen gehö­ren auch zur „Gewis­sen­haf­tig­keit“, und das Gewis­sen ver­pflich­tet MICH (MICH! nicht irgend­ei­nen ande­ren), die­se mensch­li­che Erfah­rung der Anfäl­lig­keit für Irr­tum und Selbst­er­hö­hung sehr ernst zu neh­men. Des­halb: wes­sen Gewis­sen irrt, der ver­pfich­tet sich selbst, und nie­man­den sonst.

    • Sie haben in Allem, was Sie sagen, völ­lig recht! Nur eines stimmt nicht: der Prie­ster darf die Kom­mu­ni­on nur in abso­lu­ten Aus­nah­me­fäl­len ver­wei­gern. Eine Erklä­rung des „Päpst­li­chen Rates für die Geset­zes­tex­te“ aus dem Jahr 2000 stellt fest: „Natür­lich rät die pasto­ra­le Klug­heit mit Nach­druck, Fäl­le öffent­li­cher Ver­wei­ge­rung der hl. Kom­mu­ni­on zu ver­mei­den.“ Und das hat durch­aus Sinn, denn der Kom­mu­ni­ons­pen­der kann nicht in das Herz des Kom­mu­ni­zie­ren­den hin­ein­schau­en und weiß daher nicht, wie des­sen Gewis­sen ihn verpflichtet.

  7. Dass der Prie­ster die öffent­li­che Ver­wei­ge­rung der Kom­mu­ni­on nach Mög­lich­keit ver­mei­den soll­te, ver­steht sich von sel­ber. Aber mit dem Gewis­sen des Kom­mu­ni­ons­emp­fän­gers hat das nichts zu tun, wohl aber alles mit „pasto­ra­ler Klug­heit“. Es geht dar­um, das gerin­ge­re Übel zu beden­ken. Einem Unwür­di­gen die Kom­mu­ni­on zu spen­den, dürf­te mei­stens das gerin­ge­re Übel sein, als durch öffent­lich auf­se­hen­er­re­gen­de Ver­wei­ge­rung unter Umstän­den eine gan­ze Gemein­de in Auf­ruhr zu ver­set­zen. Man stel­le sich vor, so etwas geschieht in einer Uni­ver­si­täts­stadt! Es wür­de bis in die über­re­gio­na­len Medi­en hin­ein dar­über berich­tet, und zwar durch­aus par­tei­isch und vor­ein­ge­nom­men. Dem­ge­gen­über gebie­tet die pasto­ra­le Klug­heit, eine sol­che Sache klein zu hal­ten und dem Betrof­fe­nen unter vier Augen „zu ver­ste­hen zu geben“, dass er die Vor­aus­set­zun­gen für den Emp­fang der Kom­mu­ni­on nicht erfüllt. Wenn er dann doch kommt … Die pasto­ra­le Klug­heit nimmt hier also nicht so sehr Rück­sicht auf das Gewis­sen des Kom­mu­ni­zie­ren­den als viel­mehr auf den Frie­den in der Gemein­de. Sol­che Klug­heits­re­geln basie­ren in der Kir­che auf jahr­hun­der­te­al­ter Erfah­rung und sind ein Gut von unschätz­ba­rem Wert. Das ändert aber nichts an dem grund­sätz­li­chen Pro­blem: nur weil mein Gewis­sen mir zu sagen scheint: Nimm die Kom­mu­ni­on, hol sie dir, du hast ein Recht dar­auf – folgt noch nicht die Pflicht der ande­rern Sei­te, mir die­se Gabe auch zu gewäh­ren. Unser Herr hat beim letz­ten Abend­mahl die Gabe an alle aus­ge­teilt – was dann aus dem gewor­den ist, der sie unwür­dig genom­men hat, wis­sen wir. Natür­lich ist der Ver­gleich dra­stisch, und Ehe­bruch ist kei­ne Schuld wie die, die Judas auf sich gela­den hat. Aber so ganz leicht­her­zig soll­te man mit der Sache nicht ver­fah­ren, zumal das Gewis­sen ande­rer betrof­fen ist. Der Prie­ster ist um des lie­ben Frie­dens wil­len genö­tigt, gegen sein eige­nes Gewis­sen zu han­deln, und wird das auch nicht gern tun. Auch das ist eine Gewis­sens­fra­ge: ob ich wirk­lich das Recht habe, wegen mei­nes eige­nen Recht­ha­bens – das mir von mei­nem Gewis­sen bestä­tigt wird – ande­re zu nöti­gen. Fried­fer­ti­ges und demü­ti­ges Ver­hal­ten sieht anders aus.

  8. Wer weiss, viel­leicht ist schon Mor­gen der wich­tig­ste Bera­ter eines Priesters
    der Advo­kat, der etwas von Kir­chen­recht versteht…

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