„Die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts, daß eine muslimische Erzieherin das Recht hat, im Dienst ein Kopftuch zu tragen, und die andere, daß die Störung der Feiertagsruhe am Karfreitag in Zukunft ein ‚Heidenspaß‘ erlaubt sei, zeigt, wohin man mit dem ganzen Gerede über die ‚Wertfreiheit‘ kommt, die es angeblich braucht, um die ‚Werte‘ des Grundgesetzes zu verteidigen.“
Karlheinz Weißmann, Historiker und evangelischer Theologe, in der Wochenzeitung Junge Freiheit vom 16. Dezember 2016.
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