Frankreich verbietet Film über glückliche Menschen mit Down-Syndrom – weil Hinweis auf Abtreibung fehlt


"Dear Future Mome, die Botschaft von 15 Menschen mit Down-Syndrom an eine werdende Mutter, fiel in Frankreich der Zensur der Abtreibungsideologen zum Opfer.
"Dear Future Mome, die Botschaft von 15 Menschen mit Down-Syndrom an eine werdende Mutter, fiel in Frankreich der Zensur der Abtreibungsideologen zum Opfer.

(Paris) Der fran­zö­si­sche Staats­rat, der ober­ste Ver­wal­tungs­ge­richts­hof des Lan­des, hat einen Rekurs gegen einen Zen­sur­be­scheid des Con­seil supé­ri­eur de l’audiovisuel (CSA, Hoher Rat für audio­vi­su­el­le Medi­en) abge­wie­sen. Damit gilt: In Frank­reich darf der Kurz­film „Dear Future Mom“ (Lie­be wer­den­de Mami), der das Glück von Men­schen mit Down-Syn­drom zeigt, nicht gesen­det werden.

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Der bezau­bern­de Film ent­stand aus Anlaß des Welt-Down-Syn­drom-Tages 2014. Der Anstoß kam durch eine Anfra­ge, mit der auch der Film beginnt. Eine jun­ge, besorg­te Mut­ter schrieb, daß sie schwan­ger ist und ein Kind erwar­tet, bei dem man Down-Syn­drom fest­ge­stellt hat­te. Sie woll­te wis­sen, wie das sei, und ob sol­che Men­schen „auch glück­lich wer­den kön­nen in ihrem Leben“.

Als Ant­wort ent­stand der Kurz­film, in dem 15 jun­ge Men­schen mit Down-Syn­drom, die­ser „wer­den­den Mut­ter“ ant­wor­ten und sie teil­ha­ben las­sen an ihrem Glück.

Lebensglück von Menschen mit Down-Syndrom „nicht von allgemeinem Interesse“

Auf You­tube wur­de der Kurz­film mehr als sie­ben Mil­lio­nen Mal ange­schaut. Beim Festi­val der Krea­ti­vi­tät in Can­nes gewann er sechs Löwen. Der Film wur­de in ver­schie­de­nen Län­dern auch im Fern­se­hen gezeigt. Dar­un­ter befan­den sich auch meh­re­re fran­zö­si­sche Fern­seh­sen­dern wie M6, Canal + und D8, bis der Con­seil supé­ri­eur de l’audiovisuel einen Zen­sur­be­scheid für Frank­reich aus­stell­te und die Aus­strah­lung des Kurz­film als „unge­eig­net“ untersagte.

Der Con­seil supé­ri­eur de l’audiovisuel (CSA) war 1989 von der dama­li­gen sozia­li­sti­schen Regie­rung zur „Regu­lie­rung“ der elek­tro­ni­schen Medi­en errich­tet wor­den. Sie wur­de nicht nur zur Copy­right-Poli­zei für die Pri­vat­wirt­schaft, wir kri­ti­siert wird, son­dern auch zur Zen­sur­be­hör­de, wie der kon­kre­te Fall zeigt.

In sei­ner Begrün­dung erklär­te der CSA, daß die Ver­brei­tung des Zeug­nis­ses von Men­schen mit Down-Syn­drom, mit dem sie der Welt sagen, daß auch ihr Leben lebens­wert ist, kei­ne „Bot­schaft von all­ge­mei­nem Inter­es­se“ sei.

Meh­re­re Men­schen mit Down-Syn­drom und ver­schie­de­ne Orga­ni­sa­tio­nen leg­ten beim Staats­rat gegen die­se Zen­sur Rekurs ein.

Staatsrat bestätigt Zensur – Film könnte Abtreibungsmentalität „stören“

Zwei Jah­re spä­ter bestä­tig­te nun der Staats­rat die Zen­sur des CSA mit einer noch skan­da­lö­se­ren Begrün­dung. Er lehn­te den Rekurs ab, weil die Aus­strah­lung des Fil­mes, der glück­li­che und zufrie­de­ne jun­ge und erwach­se­ne Men­schen mit Down-Syn­drom zeigt, „das Gewis­sen der Frau­en stö­ren könn­te, die im Rah­men des Geset­zes sich für ande­re Optio­nen des per­sön­li­chen Lebens ent­schie­den haben“.

Der Staats­rat recht­fer­tig­te die Zen­sur des CSA mit der Wer­tung, die Dar­stel­lung im Film „könn­te zwei­deu­tig erschei­nen“, weil er nicht die Mög­lich­keit der Frau zur Abtrei­bung erwähne.

Der Staats­rat erklär­te zudem dreist, der CSA habe mit sei­ner Zen­sur die Mei­nungs­frei­heit von Men­schen mit Down-Syn­drom „nicht ein­ge­schränkt“, son­dern sich dar­auf „beschränkt“, die Ver­brei­tung des Kurz­films in öffent­li­chen Räu­men für „unge­eig­net“ zu erklären.

„Auch Menschen mit Down-Syndrom haben ein Recht, Ihr Glück zum Ausdruck zu bringen“

Empört über das Staats­rats­ur­teil ist die Stif­tung Coor Down, die den Kurz­film ver­öf­fent­lich­te und ver­brei­te­te. Die Stif­tung erklärt auf ihrer Inter­net­sei­te, daß CSA und Staats­rat eine schwer­wie­gen­den Zen­sur üben und Men­schen mit Down-Syn­drom das Recht auf Mei­nungs­frei­heit ver­wei­gern. Jeder Mensch dür­fe sei­ne Freu­de am Leben zum Aus­druck brin­gen. Wenn das aber Men­schen mit Down-Syn­drom tun, soll das „unge­eig­net“ sein und wird verboten?

„Auch die Men­schen mit Down-Syn­drom haben ein Recht, glück­lich zu sein, und das zum Aus­druck brin­gen zu dürfen.“

Die Ent­schei­dung des CSA und das Urteil des Staats­rats „ver­let­zen die Arti­kel 8, 10 und 21 des UNO-Behin­der­ten­rechts­kon­ven­ti­on von 2006“, so die Stiftung.

Die tra­gi­sche Ent­schei­dung des fran­zö­si­schen Staats­ra­tes ist der logi­sche Epi­log eines Ver­nich­tungs­feld­zu­ges gegen etwas, das nicht sein darf. Die von CSA und Staats­rat gewähl­ten Wor­te kaschie­ren eine bru­ta­le Wirk­lich­keit. Laut der vor­herr­schen­den Mei­nung sind Men­schen mit Down-Syn­drom zu ver­hin­dern. Es müs­se bereits ihre Geburt ver­hin­dert wer­den. Aus die­sem Grund wird vor der Geburt Jagd auf sie gemacht. In man­chen euro­päi­schen Län­dern wer­den fast 100 Pro­zent aller Down-Syn­drom-Kin­der durch Abtrei­bung getö­tet. Die Tötung als „Lösung“. Ein Mensch mit Down-Syn­drom ist laut die­ser Logik kein voll­wer­ti­ger Mensch, eigent­lich über­haupt kein Mensch. So wird es nicht gesagt, aber so wird es gedacht und so wer­den die Geset­ze gemacht. Des­halb wer­den schwan­ge­ren Müt­tern Kin­der mit Down-Syn­drom als „Scha­den“, als „Bela­stung“ und als „Kosten­fak­tor“ dar­ge­stellt. „So etwas“ habe besei­tigt zu wer­den, lau­tet die unter­schwel­li­ge Botschaft.

Die ent­spre­chen­den Abtrei­bungs­ge­set­ze machen die vor­ge­burt­li­che Tötung die­ser Kin­der möglich.

Die „Herodianer mit Krawatte“

In eine sol­che Logik, die das Töten dem Leben vor­zieht, wenn ein Kind nicht „wunsch­ge­mäß“ ist, paßt natür­lich kein Film, auch kein Kurz­film, der Men­schen mit Down-Syn­drom als Men­schen zeigt. Als Men­schen, die glück­lich und zufrie­den sind, und die auf ihre Wei­se erstaun­li­che Din­ge schaf­fen kön­nen. Im Film spre­chen nicht ande­re über Men­schen mit Down-Syn­drom. Im Film spre­chen nur Men­schen mit Down-Syn­drom über sich selbst. Sie zei­gen sich selbst und ant­wor­ten auf die Fra­ge einer besorg­ten, jun­gen Mutter.

Die Abtrei­bungs­men­ta­li­tät, der die Ent­schei­dung des CSA und das Urteil des fran­zö­si­schen Staats­ra­tes folgt, ver­langt hin­ge­gen eine Prio­ri­tät für die „Opti­on“ Abtrei­bung. Das Leben von Men­schen mit Down-Syn­drom ist besten­falls zwei­te Wahl. Es wird durch die Ent­schei­dun­gen wie ein Betriebs­un­fall behan­delt. Der Film zeigt schließ­lich Men­schen, die aus irgend­ei­nem Grund der Selek­ti­on durch Tötung ent­gan­gen sind. Er zeigt etwas, was gar nicht geben dürf­te. Des­halb muß die Zen­sur her. Was es nicht geben dürf­te, das dür­fe man auch nicht zei­gen. Der CSA sag­te, das Zei­gen glück­li­cher Men­schen mit Down-Syn­drom sei „nicht von all­ge­mei­nem Inter­es­se“, oder woll­te er in Wirk­lich­keit sagen: „ist nicht im all­ge­mei­nen Interesse“?

Die Zen­sur und das Urteil bekräf­ti­gen den gewoll­ten Druck auf schwan­ge­re Müt­ter, denen signa­li­siert wird, daß die Tötung des unge­bo­re­nen Kin­der mit Down-Syn­drom gewünscht, ja erwar­tet wer­de. Kein Gesetz ver­langt die Tötung. Der sozia­le Druck und die „rich­ti­ge fach­li­che Bera­tung“ genügen.

Was das vor­herr­schen­de Mei­nungs­bild stört, das fällt unter die Zen­sur und muß ver­dun­kelt wer­den, selbst wenn es das Glück und die Freu­de von Men­schen zum Aus­druck bringt.

Die Drei­stig­keit der Vor­ge­hens­wei­se der bei­den fran­zö­si­schen Insti­tu­tio­nen ist von einer Eises­käl­te, die das Blut in den Adern gefrie­ren läßt. Die vor­ge­brach­te Argu­men­ta­ti­on eig­net sich, um belie­big jede Mei­nung zu zen­su­rie­ren und will­kür­lich gan­ze Men­schen­grup­pen aus­zu­gren­zen und für deren phy­si­sche Ver­nich­tung zu wer­ben, denn um nichts ande­res geht es bei der nahe­ge­leg­ten „Opti­on“ der Frau­en. Man­che wür­den sagen, die viel­zi­tier­ten „Nazis“ sind unter uns, aber sie tra­gen kei­ne Haken­kreuz­bin­de, wie man uns weis­ma­chen will, son­dern Kra­wat­te, ein Che-Guer­va­ra-T-Shirt oder sind Mit­glied der Sozia­li­sti­schen Par­tei. Kar­di­nal Cipria­ni-Thor­ne, der Erz­bi­schof von Lima und Pri­mas von Peru, sprach von „Hero­dia­nern mit Krawatte“.

Sehen Sie sich den Kurz­film an und las­sen Sie Ihr Herz sprechen.

Text: Giu­sep­pe Nardi
Bild: Dear future Mom (Screen­shot)

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