„Die Bischöfe gehen nun ohne Grund“ – Vatikan nennt keinen Grund mehr bei Emeritierung


(Rom) Seit dem 1. Sep­tem­ber wer­den im Tages­bul­le­tin des Vati­kans kei­ne Grün­de mehr für die Eme­ri­tie­rung von Bischö­fen genannt. „Man beruft sich auf den Daten­schutz und die Pri­vat­sphä­re. Dadurch geht aber die Trans­pa­renz ver­lo­ren“, so die Tages­zei­tung Ita­lia Oggi.

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Im Tages­bul­le­tin gibt es die Kate­go­rie „Rin­un­ce e nomi­ne“ (Ver­zich­te und Ernen­nun­gen). Dar­in wer­den Per­so­nal­ent­schei­dun­gen ange­führt, die in die Zustän­dig­keit des Pap­stes fal­len. Das betrifft in erster Linie die Ernen­nung oder Eme­ri­tie­rung von Bischöfen.

Am ver­gan­ge­nen 24. August erschien das letz­te Tages­bul­le­tin, das die Eme­ri­tie­rung eines Bischofs mit Anga­be eines Grun­des bekannt­gab. Papst Fran­zis­kus nahm damals den Rück­tritt von Msgr. Alfre­do Schäff­ler, Diö­ze­san­bi­schof von Parnaà­ba in Bra­si­li­en an. „gemäß Can. 401 § 1 des Codex des Kano­ni­schen Rechts“. Seit­her fehlt ein Hin­weis auf das Kirchenrecht.

Canon 401 regelt den Rücktritt eines Bischofs

Den Rück­tritt eines Bischofs regelt Canon 401 des Codex des Kir­chen­rechts. Er unter­schei­det zwei Paragraphen:

Canon 401,1 besagt:

„Ein Diö­ze­san­bi­schof, der das fünf­und­sieb­zig­ste Lebens­jahr voll­endet hat, ist gebe­ten, sei­nen Amts­ver­zicht dem Papst anzu­bie­ten, der nach Abwä­gung aller Umstän­de ent­schei­den wird.“

Das war bei Bischof Schäff­ler der Fall.

Emeritierung von Bischof Schäffler gemäß Can. 401,1
Eme­ri­tie­rung von Bischof Schäff­ler gemäß Can. 401,1

Canon 401,2 besagt:

„Ein Diö­ze­san­bi­schof, der wegen sei­ner ange­grif­fe­nen Gesund­heit oder aus einem ande­ren schwer­wie­gen­den Grund nicht mehr recht in der Lage ist, sei­ne Amts­ge­schäf­te wahr­zu­neh­men, ist nach­drück­lich gebe­ten, den Amts­ver­zicht anzubieten.“

Bis­her wur­de bei der Bekannt­ga­be einer Eme­ri­tie­rung einer die­ser bei­den Para­gra­phen ange­führt. Im Gegen­satz zum ersten Para­gra­phen fehlt es dem zwei­ten an Klar­heit. In der Ver­gan­gen­heit wur­de mehr­fach die Ein­fü­gung eines drit­ten Para­gra­phen ange­regt. Para­graph 2 könn­te sich nur auf einen Amts­ver­zicht wegen einer „ange­grif­fe­nen Gesund­heit“ bezie­hen, ein zusätz­li­cher Para­graph 3 hin­ge­gen auf einen Amts­ver­zicht aus ande­ren „schwer­wie­gen­den Grün­den“.  Die­se For­mu­lie­rung läßt näm­lich eine so schwe­re Ver­feh­lung des Bischofs erah­nen, daß sie eine Abset­zung not­wen­dig macht.

„Die Transparenz macht einen Schritt zur Seite“

Der Hei­li­ge Stuhl ent­schied sich für den ent­ge­gen­ge­setz­ten Weg. Seit 1. Sep­tem­ber wird kei­ne Anga­be eines Grun­des mehr gemacht.  „Die Trans­pa­renz scheint einen Schritt zur Sei­te zu machen“, so Ita­lia Oggi. Die Ent­schei­dung sei vom vati­ka­ni­schen Pres­se­amt getrof­fen wor­den, das die Anga­be eines Grun­des für „nicht not­wen­dig“ befun­den habe, gera­de weil Canon 401,2 umfas­sen sei und meh­re­re „Rück­tritts­op­tio­nen“ zuläßt.

Emeritierung von Bischof Oliveri ohne Begründung
Eme­ri­tie­rung von Bischof Oli­veri ohne Begründung

Der erste Bischof, der ohne Nen­nung eines Grun­des von Papst Fran­zis­kus abge­setzt wur­de, ist Bischof Mario Oli­veri von Alben­ga-Impe­ria, einer der tra­di­ti­ons­ver­bun­den­sten Bischö­fe Italiens.

Am 1. Sep­tem­ber wur­de sei­ne Eme­ri­tie­rung bekannt­ge­ge­ben. Gegen Bischof Oli­veri war ein media­les Kes­sel­trei­ben insze­niert wor­den, ohne daß Bele­ge vor­ge­legt wur­den. Für das Fran­cis­ce­i­sche Rom war dies aus­rei­chend, um die schritt­wei­se Abset­zung des Bischofs durchzuführen.

Ins Kreuz­feu­er geriet der Bischof, nach­dem er sich im Som­mer 2013 schüt­zend vor die Fran­zis­ka­ner der Imma­ku­la­ta gestellt hat­te, jenen tra­di­ti­ons­ver­bun­de­nen Orden, der von der Ordens­kon­gre­ga­ti­on im Juli 2013 mit päpst­li­cher Bil­li­gung unter kom­mis­sa­ri­sche Ver­wal­tung gestellt wur­de. Auch in die­sem Fall bis heu­te ohne Anga­be eines Grundes.

Bischof Oli­veri hat­te den Orden bereit­wil­lig in sei­ner Diö­ze­se auf­ge­nom­men und ihm drei Wall­fahrts­or­te bzw. Kir­chen zur Betreu­ung anver­traut, an denen Kon­ven­te errich­tet wur­den. Er schick­te dem Papst und der Ordens­kon­gre­ga­ti­on ein Schrei­ben, in dem er Befrem­den über die radi­ka­le Maß­nah­me äußer­te, den Orden und sein Wir­ken lob­te und um die Auf­he­bung des Kom­mis­sar­de­krets bat.

Bald folg­te, was in Alben­ga als „Ver­gel­tung“ emp­fun­den wur­de: Kurz vor Weih­nach­ten 2013 löste Kom­mis­sar Fidenzio Vol­pi OFMCap alle drei Nie­der­las­sun­gen der Fran­zis­ka­ner der Imma­ku­la­ta in der Diö­ze­se auf und ließ die Gläu­bi­gen der damit ver­bun­de­nen Meß­or­te im über­lie­fer­ten Römi­schen Ritus an den Fest­ta­gen ohne Priester.

Die „Leichtigkeit“ einer Absetzung

Wenig spä­ter nah­men eini­ge Medi­en, aus­ge­hend von der libe­ra­len ligu­ri­schen Tages­zei­tung Il Seco­lo XIX, auch Bischof Oli­veri ins Visier. Die Zei­tung stütz­te sich dabei auf Ein­flü­ste­run­gen einer Hand­voll pro­gres­si­ver Prie­ster, die eine Gele­gen­heit sah, gegen den „restau­ra­ti­ven“ Kurs ihres Bischofs auf­zu­be­geh­ren, ohne selbst in Erschei­nung tre­ten zu müs­sen. Seit­her wur­de mit vie­len Wor­ten ein „Skan­dal“ geru­fen, aber kein Beweis für eine Ver­feh­lung des Bischofs vorgelegt.

Bischof Mario Oliveri: Profeß von Franziskanerinnen der Immakulata
Bischof Mario Oli­veri: Pro­feß von Fran­zis­ka­ne­rin­nen der Imma­ku­la­ta (2008)

Die­sel­ben Krei­se, die in Ligu­ri­en die ver­öf­fent­lich­te Mei­nung gegen den Bischof auf­wie­gel­ten, beklag­ten in Rom, daß das „Anse­hen“ der Diö­ze­se und der Kir­che lei­de, wes­halb der Bischof abge­löst wer­den sollte.

Am 4. Juni 2016 erteil­te sich Papst Fran­zis­kus motu pro­prio ein bis­her nicht gekann­tes Durch­griffs­recht, um „här­ter gegen Bischö­fe“, so Medi­en­be­rich­te, vor­ge­hen zu kön­nen. Das Motu pro­prio Wie eine lie­ben­de Mut­ter liegt bis­her nur in ita­lie­ni­scher und eng­li­scher Fas­sung vor. Es wur­de mit sexu­el­lem Kin­des­miß­brauch in Zusam­men­hang gebracht und damit gerecht­fer­tigt. Es hieß, daß es dem Papst mehr Mög­lich­kei­ten gebe, gegen bischöf­li­ches Ver­sa­gen einzuschreiten.

Auf­merk­sa­me Beob­ach­ter spre­chen hin­ge­gen von einer unge­ahn­ten Macht­kon­zen­tra­ti­on in der Hand des Pap­stes und von der Gefahr will­kür­li­cher Abset­zun­gen. Sol­che wur­den von Fran­zis­kus bereits prak­ti­ziert und betra­fen mit erstaun­li­cher Häu­fung tra­di­ti­ons­ver­bun­de­ne Bischö­fe. Gegen­über pro­gres­si­ven Bischö­fen zeigt er bemer­kens­wer­te Nach­sicht, wie der Fall von  Kar­di­nal Dan­neel zeigt.

Das Motu pro­prio wur­de daher bereits im Juni mit Blick auf Bischof Oli­veri gele­sen. Tat­säch­lich wur­de er der erste von Fran­zis­kus eme­ri­tier­te Bischof, der ohne Nen­nung eines Grun­des aus sei­nem Amt ent­fernt wur­de.  Seit­her (Tages­bul­le­tins vom  1., 7., 9., 12., 21., 27. und 28. Sep­tem­ber) ist ein Grund angeführt.

Das Ver­hal­ten des Pres­se­am­tes, so Ita­lia Oggi erin­ne­re an die Zei­ten von Pius XII., als der Papst – jeden­falls was die Aus­kunfts­freu­de des Pres­se­am­tes anbe­lang­te – „nur bei Wohl­be­fin­den, krank oder tot sein konnte“.

Text: Giu­sep­pe Nardi
Bild: Vati​can​.va/​MiL

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2 Kommentare

  1. „Man beruft sich auf den Daten­schutz und die Privatsphäre. …“

    Da wer­den schon schon wie­der alle ande­ren für dumm gehalten.

    Genau­so wie mit den vie­len Schrei­ben, Zita­ten und Inter­views, die auf die angeb­li­che Erlau­bung von Din­gen wie Kom­mu­ni­on für im Ehe­bruch Leben­de, Inter­kom­mu­ni­on, Frau­en­dia­ko­ne und der­glei­chen hin­ge­deu­tet haben.

  2. Ja ja, die unend­li­che Barm­her­zig­keit. Es kommt halt dar­auf an. Sie ist doch nicht für alle da.

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