Lebensrechtler Leo Lennartz gestorben


Der Igel sei sein Lieb­lings­tier, sag­te Leo Lenn­artz: „Der ist fried­lich, aber wehr­haft.“ So sah er sich selbst ger­ne. Nun ist Lenn­artz, der sich jahr­zehn­te­lang ohne Rück­sicht auf sein Anse­hen in Poli­tik, Gesell­schaft und Kir­che für das Lebens­recht aller Men­schen ein­ge­setzt hat im Alter von 84 Jah­ren gestorben.

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Seit Grün­dung gehör­te Rechts­an­walt Lenn­artz der CDL an, die er als juri­sti­scher Rat­ge­ber auf Bun­des- und Lan­des­ebe­ne mit auf­bau­te und präg­te. Er enga­gier­te sich von frü­he­ster Jugend an in der CDU, war bereits 1949 der Jun­gen Uni­on bei­getre­ten und 1955 dann der CDU. Sei­nen Ein­satz für die Gesell­schaft, beson­ders für das Lebens­recht aller Men­schen, spei­ste er aus sei­nem tie­fen katho­li­schen Glau­ben. Er gehör­te der Katho­li­schen Jugend an, war Deka­nats­ju­gend­füh­rer und spä­ter Mit­glied des Katho­li­ken­aus­schus­ses in Euskirchen.

In unzäh­li­gen Vor­trä­gen, Dis­kus­si­ons­ver­an­stal­tun­gen und TV-Auf­trit­ten warb er bis zuletzt für das unein­ge­schränk­te Recht auf Leben aller Men­schen. In kri­ti­schen Rechts­fra­gen des Lebens­schut­zes, wie des Meinungs‑, Pres­se- und Ver­samm­lungs­rech­tes ver­trat er als füh­ren­der Anwalt sehr erfolg­reich sei­ne hil­fe­su­chen­den oder ange­grif­fe­nen Man­dan­ten, nicht sel­ten unent­gelt­lich und immer aus tief­ster Über­zeu­gung, daß ein Christ nicht schwei­gen darf, wenn Unrecht geschieht oder droht.

Im ver­gan­ge­nen Jahr erwirk­te Lenn­artz wohl sei­nen größ­ten Erfolg. Er erstritt vor dem Euro­päi­schen Gerichts­hof für Men­schen­rech­te (EGMR) ein Urteil für die freie Mei­nungs­äu­ße­rung. Deut­sche Gerich­te hat­ten einem Lebens­recht­ler ver­bo­ten, Flug­blät­ter vor einer Abtrei­bungs­ta­ges­kli­nik zu ver­tei­len. Der EGMR ent­schied, daß die­se Urtei­le gegen die Men­schen­rechts­kon­ven­ti­on ver­stie­ßen. Leo Lenn­artz kom­men­tier­te: „Das war ein 10jähriger Kampf. Wenig­stens der EGMR sorgt dafür, daß man in Deutsch­land Unrecht auch noch so nen­nen darf.“

Text: Linus Schneider/​ CDL

 

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