Das ARD-Beschwerdeverfahren ist reformbedürftig – medienethisches Versagen ARD (8)


ARD und Programm-Beschwerden
ARD und Programm-Beschwerden

Die Erfah­rung, dass auch noch so gut begrün­de­te Pro­gramm-Beschwer­den von den ARD-Anstal­ten abge­wim­melt wer­den, hat nicht nur der Frank­fur­ter Katho­li­ken­kreis gemacht. Sol­che Beteue­run­gen, wie wir sie in einem Schrei­ben vom SWR beka­men, wir­ken äußerst flos­kel­haft: Die Pro­gramm­be­schwer­de sei ein hohes öffent­lich-recht­li­ches Gut und man wür­de sich inten­siv mit der Kri­tik an der Bericht­erstat­tung aus­ein­an­der­set­zen.

Anzei­ge

Ein Gast­bei­trag von Hubert Hecker.

Das hohe Gut der Beschwerde wird unerreichbar hoch gehängt

Jeden­falls drängt sich bei den knap­pen Ableh­nungs­be­schei­den mit pau­scha­len oder gar feh­len­den Begrün­dun­gen der Ver­dacht auf, dass die Kri­ti­ker und ihre Argu­men­ta­tio­nen von den ARD-Ver­ant­wort­li­chen doch nicht so ernst genom­men wer­den, wie sie es behaup­ten. Sie ver­mit­teln mit den ein­stim­mi­gen Zurück­wei­sungs­be­schlüs­sen den Ein­druck, als wenn bei ARD-Sen­dun­gen jeder Feh­ler aus­zu­schlie­ßen wäre. An Inhalt und Niveau der Sen­dun­gen las­sen sie nicht den Hauch von Kri­tik zu.

ARD-Karte
ARD-Kar­te

Dabei müss­ten Inten­dan­ten, Sen­der- und Pro­gramm­di­rek­to­ren ein urei­ge­nes Inter­es­se dar­an haben, Argu­men­te und kri­ti­sche Hin­wei­se zur Qua­li­täts­ver­bes­se­rung ihres Sen­de­pro­gramms zu nutzen.

Die neue ARD-Vor­sit­zen­de, Frau Prof. Wil­le vom MDR, hat in ihrer Ein­füh­rungs­re­de dazu eini­ge tref­fen­de Bemer­kun­gen gemacht: Aus der Gemein­schafts­fi­nan­zie­rung der öffent­lich-recht­li­chen Sen­der ergä­ben sich hohe Ansprü­che an die Pro­gramm­ge­stal­tung. Dafür sei­en Glaub­wür­dig­keit und gesell­schaft­li­che Akzep­tanz not­wen­dig. Um die zu errei­chen, müss­ten die Sen­der einen kon­ti­nu­ier­li­chen und wahr­haf­ti­gen Dia­log mit den Zuschau­ern füh­ren sowie umfas­sen­de Trans­pa­renz im jour­na­li­sti­schen Han­deln an den Tag legen. Von gro­ßer Bedeu­tung sei dabei auch eine Feh­ler­kul­tur, die von Offen­heit und der Fähig­keit zur Selbst­kri­tik gegen­über den Bei­trags­zah­lern bestimmt sei.

Nach unse­ren Erfah­run­gen ist den Sen­dern das Bemü­hen um den Dia­log mit kri­ti­schen Zuschau­ern vor­han­den, aber von Feh­ler­kul­tur oder gar der Fähig­keit zur Selbst­kri­tik sind nicht ein­mal Ansät­ze zu spü­ren. Es sieht eher danach aus, als wenn sich Sen­de­an­stal­ten auf allen betrof­fe­nen Ebe­nen – also Inten­danz, Rund­funk­rat und Fach­re­dak­tio­nen – in Korps­geist oder Wagen­burg­men­ta­li­tät ein­igeln, um alle kri­ti­schen Ein­wän­de abzu­kan­zeln. Die insti­tu­tio­nel­len Bedin­gun­gen die­ser Kri­tik­ab­wei­sung ist im sech­sten Seri­en­teil am Bei­spiel des SWR auf­ge­zeigt worden.

Ist es unter diesen Umständen noch sinnvoll, Beschwerden zu schreiben?

Unter die­sen Bedin­gun­gen scheint es kei­nen Sinn zu haben, Zeit und Ener­gie in detail­lier­te und umfas­sen­de Beschwer­de­schrei­ben zu stecken. Denn die wer­den vom ent­schei­den­den Rund­funk­rat offen­bar nur ober­fläch­lich behan­delt und debat­tiert, jeden­falls in ihren ein­zel­nen Argu­men­ta­ti­ons­schrit­ten nicht ver­tie­fend bespro­chen. Das Debatt­en­er­geb­nis mit stets hun­dert­pro­zen­ti­ger Beschwer­de­ab­leh­nung resul­tiert einer­seits aus dem Man­gel an jour­na­li­sti­scher Beur­tei­lungs­kom­pe­tenz bei den Aus­schuss-Mit­glie­dern sowie dem oben beschrie­be­nen Kor­po­ra­ti­ons­geist der Rund­funk­an­stalt andererseits.

Gleich­wohl bleibt es nach unse­rer Ansicht wich­tig und not­wen­dig, bei anti-kirch­li­chen Ten­den­zen oder Ver­stö­ßen gegen die jour­na­li­sti­sche Fair­ness Beschwer­den ein­zu­rei­chen. Sen­de­kri­ti­ken blei­ben aus zwei Grün­den wich­tig: Zum einen sol­len die jewei­li­gen Anstal­ten bzw. Redak­tio­nen wis­sen, dass sie kri­tisch beob­ach­tet wer­den. Zum andern ist bei Publi­zie­rung der Aus­ein­an­der­set­zung eine gewis­se Gegen­öf­fent­lich­keit erreichbar.

Län­ger­fri­stig soll­ten die medi­en­kri­ti­schen Kräf­te auf eine Reform des Beschwer­de­ver­fah­rens in den öffent­lich-recht­li­chen Anstal­ten hindrängen.

Analyse und Reformvorschläge für ein effektives ARD-Beschwerde-Verfahren

Dazu hat der Medi­en­wis­sen­schaft­ler Hans Mat­thi­as Kepp­lin­ger schon ent­schei­den­de Hin­wei­se gege­ben. Er stellt fest, dass die Beschwer­de­aus­schüs­se der jewei­li­gen Rund­funk­rä­te von zwei Sei­ten in die Zan­ge genom­men würden:
Die Fach­re­dak­tio­nen wür­den bei Kri­tik als ver­schwo­re­ne Gemein­schaft reagie­ren und ihre Bei­trä­ge mit Vehe­menz ver­tei­di­gen. Danach erwar­ten sie, dass der Rund­funk­rat sich mit ihnen solidarisiert.
Von Sei­ten der Inten­danz stün­den die Beschwer­de­aus­schüs­se eben­falls unter dem Erwar­tungs­druck, das Anse­hen von Sen­der und Sen­dun­gen nicht unnö­tig anzukratzen.
Die Rund­funk­rä­te selbst sei­en die­ser dop­pel­ten Erwar­tungs­hal­tung nicht gewach­sen – und das wegen wei­te­rer Bedingungen:
Die Rund­funk­rats­mit­glie­der sind kei­ne jour­na­li­sti­schen Fach­leu­te, die die Feh­ler und Schwä­chen der kri­ti­sier­ten Sen­dun­gen ana­ly­sie­ren und erken­nen könn­ten. Sie haben folg­lich auch nicht die Kom­pe­tenz, die Schwach­punk­te der redak­tio­nel­len Recht­fer­ti­gungs­tex­te zu durchschauen.
Des Wei­te­ren fehlt den Rund­funk­rä­ten der Sta­tus wirk­li­cher Unab­hän­gig­keit für eine Kon­troll­be­auf­tra­gung. Sie sind eigent­lich ein bun­ter Hau­fen von Lob­by­isten, die ihre jewei­li­ge Inter­es­sen­grup­pe in der Sen­de­an­stalt ver­tre­ten sollen.

Orientierung an dem effektiven Beschwerdeverfahren des Deutschen Presserats

Pro­fes­sor Kepp­lin­ger ver­weist als Alter­na­tiv-Modell auf die Insti­tu­ti­on des Deut­schen Pres­se­rats, der gegen­über den pri­vat­wirt­schaft­li­chen Medi­en sei­ne Kon­troll­funk­ti­on zufrie­den­stel­len­der ver­wirk­licht. Eine Reform des Beschwer­de­we­sens soll­te sich an den Ver­fah­ren des Pres­se­rats orientieren:

  • Dem Rund­funk­rat bzw. Beschwer­de­aus­schuss müss­te eine unab­hän­gi­ge Fach­grup­pe zur Sei­te gestellt wer­den, die mit jour­na­li­sti­schen Fach­leu­ten zu beset­zen ist. Die hät­te die jeweilige/​n Beschwerde/​n, die kri­ti­sier­te Sen­dung und die Recht­fer­ti­gungs­schrei­ben der Redak­ti­on fach­kri­tisch zu prü­fen und zu bewer­ten. Als Ergeb­nis ihrer Arbeit wür­de sie eine begrün­de­te Beschluss­emp­feh­lung für die Letzt-Ent­schei­dung des Rund­funk­rats erstellen.
  • Für eine effek­ti­ve und trans­pa­ren­te Arbeits­wei­se von Fach­grup­pe und Beschwer­de­aus­schuss wären kla­re Kri­te­ri­en und Rege­lun­gen von­nö­ten. Jeden­falls braucht es dafür ein dif­fe­ren­zier­te­res Sta­tut als die bis­he­ri­gen staats­ver­trag­li­chen Vor­schrif­ten, die auf die all­zu knap­pe For­mel eines unab­hän­gi­gen, objek­ti­ven und aus­ge­wo­ge­nen Jour­na­lis­mus’ gebracht werden.
  • Nach der Ent­schei­dung, eine Beschwer­de als begrün­det anzu­er­ken­nen, müss­te eine Zuord­nung zu unter­schied­li­chen Schwe­re­gra­de der Ver­stö­ße vor­ge­nom­men wer­den. Der Deut­sche Pres­se­rat hat dafür die Sank­ti­ons-Kate­go­rien Hin­weis, Miss­bil­li­gung und Rüge fest­ge­legt. Eine ent­spre­chen­de Dif­fe­ren­zie­rung soll­te auch die ARD entwickeln.
  • Schließ­lich ist für Trans­pa­renz und Öffent­lich­keits­kon­trol­le die Publi­ka­ti­on der Beschwer­de-Ent­schei­dun­gen rele­vant. Ana­log dem Jahr­buch des Pres­se­rats, in dem alle Ver­fah­rens­er­geb­nis­se ver­öf­fent­licht wer­den, soll­ten die ARD-Sen­de­an­stal­ten begrün­de­te Kri­tik an Sen­dun­gen publizieren.

Es ist aller­dings klar, dass die­se Vor­schlags­zie­le für eine grund­le­gen­de Reform des Beschwer­de­ver­fah­rens in abseh­ba­rer Zeit nicht erreicht wer­den kann. Denn dafür müs­sen vie­le Dis­kus­sio­nen geführt sowie Posi­tio­nen und Par­tei­en ver­mit­telt wer­den. Inso­fern kann der Vor­schlag nicht viel mehr als die Rich­tung für einen Dis­kus­si­ons­an­stoß ange­ben, aber auch nicht weniger.

Reformvorschläge, die kurzfristig zu realisieren sind

Auf die­sem Hin­ter­grund soll­te man über Alter­na­ti­ven nach­sin­nen, die kurz­fri­stig und im Rah­men der bestehen­den Staats­ver­trä­ge ver­wirk­licht wer­den könnten:

  • Die Inten­danz müss­te sich vor der Dis­kus­si­on im Rund­funk­rat zurück­hal­ten mit einer abschlie­ßen­den Bewer­tung der Beschwerde/​n – erst recht nicht ein pau­scha­les und kate­go­ri­sches Urteil abge­ben. Die ver­fah­rens­mä­ßig vor­ge­schrie­be­ne Ant­wort der Inten­danz soll­te aus­drück­lich als die Ansicht einer Sei­te gekenn­zeich­net wer­den, die ande­ren Bewer­tun­gen nicht im Wege steht.
  • Man könn­te für die Pro­gramm­aus­schuss­mit­glie­der jour­na­li­sti­sche Schu­lun­gen anset­zen, damit die für ihre Auf­ga­be, Sen­dun­gen und Beschwer­de­schrei­ben zu ana­ly­sie­ren und zu bewer­ten, bes­ser gerü­stet sind.
  • Dem Vor­stand des Pro­gramm­aus­schus­ses soll­te das Recht ein­ge­räumt wer­den, ein Fach­gut­ach­ten von unab­hän­gi­ger Sei­te anfor­dern zu kön­nen, auf des­sen Basis die Mit­glie­der des Gre­mi­ums ihre Dis­kus­si­on und Ent­schei­dung stüt­zen können.
  • Man könn­te zu dem Ver­fah­ren einen Fach­jour­na­li­sten als „Anwalt der Beschwer­de­füh­rer“ hin­zu­zie­hen, der den Pro­gramm­aus­schuss­mit­glie­dern die Beschwer­de-Argu­men­ta­ti­on bzw. Kri­tik an der betref­fen­den Sen­dung erläu­tert und für Fra­gen zur Ver­fü­gung steht, bevor dann das Gre­mi­um wei­ter berät.
  • Die Pro­gramm­grund­sät­ze der jewei­li­gen Lan­des­staats­ver­trä­ge als Bewer­tungs­grund­la­ge des Beschwer­de­aus­schuss‘ soll­ten als über­sicht­li­che und kla­re Aus­sa­gen für die Gre­mi­ums­mit­glie­der neu for­mu­liert wer­den, um zu einer dif­fe­ren­zier­te­ren Dis­kus­si­ons­grund­la­ge zu kom­men, als es die For­mel von der aus­ge­wo­ge­nen, neu­tra­len und objek­ti­ven Bericht­erstat­tung darstellt.
  • Im Sin­ne einer dif­fe­ren­zier­ten Bewer­tung soll­te es auch mög­lich wer­den, dass der Pro­gramm­rat jeweils ein­zel­ne Kri­tik­punk­te der Beschwerde/​n begrün­det als berech­tigt oder unbe­rech­tigt qua­li­fi­ziert – unab­hän­gig von dem Gesamturteil.
  • Es müss­te allen Sen­der-Ver­ant­wort­li­chen zu den­ken geben und die Dring­lich­keit von Refor­men anzei­gen, dass die mei­sten Beschwer­den zu umstrit­te­nen Sen­dun­gen stets ein­stim­mig und ohne Ent­hal­tung abge­wie­sen wer­den. Durch­ge­hend hun­dert­pro­zen­ti­ge Abstim­mungs­er­geb­nis­se in demo­kra­ti­schen Gre­mi­en wei­sen nach unse­rer Ansicht auf vor­lie­gen­de insti­tu­tio­nel­le Män­gel hin. Jeden­falls sind sie nicht Aus­druck einer wahr­haf­ti­gen und offe­nen Feh­ler­kul­tur, wie sie von der neu­en ARD-Vor­sit­zen­den ange­mahnt wor­den ist (sie­he oben).

Sowohl die­se Ver­fah­rens­vor­schlä­ge wie auch die obi­gen Anre­gun­gen für eine insti­tu­tio­nel­le Reform des Beschwer­de­we­sens lau­fen dar­auf hin­aus, die Auf­ar­bei­tung von Beschwer­den zu pro­fes­sio­na­li­sie­ren. Nach unse­rem Dafür­hal­ten müss­ten sol­che Reform­schrit­te auch im Inter­es­se der ARD-Ver­ant­wort­li­chen lie­gen. Denn die ernst­haf­te Aus­ein­an­der­set­zung mit exter­ner qua­li­fi­zier­ter Kri­tik wird zur Qua­li­täts­ver­bes­se­rung in der jour­na­li­sti­schen Arbeit beitragen.

Text: Hubert Hecker
Bild: Wikicommons

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