SWR-Direktion gibt vor, wie der Kontrollrat entscheiden soll – medienethisches Versagen der Rundfunkräte (6)


Zu der sogen­an­ten Migran­ten­kri­se wer­den den Main­stream-Medi­en viel­fach Nach­rich­ten­ma­ni­pu­la­tio­nen vor­ge­wor­fen. Die öffent­lich-recht­li­chen Anstal­ten ste­hen dabei nicht abseits. Auch in ande­ren Berei­chen ver­brei­ten die Sen­der ten­den­ziö­se Berich­te – und ver­tu­schen anschlie­ßend ihre Einseitigkeit.

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Ein Gast­bei­trag von Hubert Hecker.

Zu der ein­sei­ti­gen, ten­den­ziö­sen und unaus­ge­wo­ge­nen Bericht­erstat­tung des Süd­west­rund­funks (SWR) über die Demo für alle am 21. Juni 2015 in Stutt­gart hat­te der Autor im Namen des Frank­fur­ter Katho­li­ken­krei­ses eine Pro­gramm­be­schwer­de ein­ge­reicht. Sowohl von der für Baden-Würt­tem­berg zustän­den Lan­des­sen­der­di­rek­to­rin Ste­fa­nie Schnei­der wie vom Inten­dan­ten Dr. Peter Boud­goust erhiel­ten wir gleich­lau­tend abwei­sen­de Ant­wort­schrei­ben. Dar­auf­hin wand­ten wir uns mit einem Wider­spruch an den Lan­des­rund­funk­rat. Die­ses Gre­mi­um beriet am 12. Novem­ber 2015 unse­re Beschwer­de und sand­te uns danach eine abschlä­gi­ge Ant­wort zu.

Willkommen in der Anstalt

Der Rund­funk­rat jedes ARD-Lan­des­sen­ders setzt sich zusam­men aus Ver­tre­tern aller gesell­schaft­lich rele­van­ten Grup­pen. Er soll laut Rund­funk­sat­zung eine Auf­sichts­funk­ti­on wahr­neh­men. Grund­la­ge dafür ist ein Staats­ver­trag, in dem die Pro­gramm­grund­sät­ze für die jour­na­li­sti­sche Redak­ti­ons­ar­beit fest­ge­legt sind: sach­lich und wahr­heits­ge­treu, objek­tiv und über­par­tei­lich, aus­ge­wo­gen und fair zu berich­ten, weder ein­sei­tig noch ten­den­zi­ös. Die Bera­tung und Ent­schei­dung über Pro­gramm­be­schwer­den über­trägt der Rund­funk­rat einem Programmausschuss.

In der Theo­rie erscheint die­ser Ver­fah­rens­gang dem rechts­staat­lich-demo­kra­ti­schen System von Gewal­ten­tei­lung und par­la­men­ta­ri­scher Kon­trol­le nach­ge­bil­det zu sein. In der Pra­xis ste­hen die Rund­funk­rä­te jedoch bei vie­len ARD-Sen­dern unter der Regie der jewei­li­gen Anstalts­lei­tung. Die gibt viel­fach vor, wie die Kon­troll­rä­te ent­schei­den sol­len. So ver­kom­men man­che Rund­funk­rä­te zu unkri­ti­schen Jasa­ger-Gre­mi­en, die – jeden­falls im Ergeb­nis – die Vor­ga­ben der Inten­dan­ten weit­ge­hend abnicken und durchwinken.

Sitzen im SWR-Rundfunkrat Sprach-Papageien der Intendanz?

Das ist sicher­lich ein schwer­wie­gen­der Vor­wurf. Aber die drei SWR-Ant­wort­schrei­ben, die uns vor­lie­gen, legen genau das nahe:

Schon eini­ge Tage nach Aus­strah­lung der SWR-Repor­ta­ge am 21. Juni, als die ersten Beschwer­den ein­tra­fen, leg­te sich die Lan­des­sen­der­di­rek­to­rin im Ein­ver­neh­men mit dem SWR-Inten­dan­ten dar­auf fest, dass in der betref­fen­den Sen­dung kei­ne der oben genann­ten Ele­men­te der  Pro­gramm­grund­sät­ze ver­letzt wor­den sei­en. In ihrem Schrift­satz vom 2. Juli an uns führ­te sie aus:

„Als öffent­lich-recht­li­che Rund­funk­an­stalt ist es unse­re Auf­ga­be, unse­re Zuschaue­rin­nen und Zuschau­er unab­hän­gig, neu­tral und aus­ge­wo­gen zu infor­mie­ren. So haben wir  in unse­rem Bei­trag über die ‚Demo für alle’ am 21. Juni zunächst die Beweg­grün­de für die Demon­stran­ten beschrie­ben (…). Im Zuge einer aus­ge­wo­ge­nen Bericht­erstat­tung kamen auch die Kri­ti­ker die­ser Demo zu Wort.“

Die im Schrei­ben genann­ten drei jour­na­li­sti­schen Bewer­tungs­kri­te­ri­en beinhal­ten aller­dings schon eine Ver­kür­zung der soge­nann­ten Zehn Gebo­te des guten Jour­na­lis­mus. Die Erläu­te­rung an einem ein­zi­gen Bei­spiel ist eben­falls dürf­tig. Jeden­falls haben sich ande­re Sen­der um aus­führ­li­che­re Begrün­dun­gen bemüht.

Vier­zehn Tage spä­ter bedien­te sich der  SWR-Inten­dant der Wor­te sei­ner Vor­schrei­be­rin, als Dr. Peter Boud­goust sei­ner Sekre­tä­rin den Brief an uns mit Datum vom 16. Juli diktierte:

„Die Redak­ti­on hat zunächst die Beweg­grün­de für die Demon­stran­ten beschrie­ben und anschlie­ßend auch die Kri­ti­ker die­ser Demo zu Wort kom­men las­sen. Dies ent­spricht einer unab­hän­gi­gen, neu­tra­len und aus­ge­wo­ge­nen Berichterstattung.“

Als wir Ende Novem­ber das Ant­wort­schrei­ben vom Beschwer­de­aus­schuss des Rund­funk­ra­tes erhiel­ten, hat­ten wir eine Art Dejavu-Erlebnis:

„Nach Ein­schät­zung des Gre­mi­ums kam in der SWR-Sen­dung der Grund­satz der Aus­ge­wo­gen­heit, Neu­tra­li­tät und Objek­ti­vi­tät inso­fern zum Tra­gen, als sowohl die Beweg­grün­de der Demon­stran­ten sowie der Gegen­de­mon­stran­ten genannt und jeweils ein Ver­tre­ter bei­der Sei­ten zu Wort gekom­men ist.“

Der Vor­wurf, es säßen Sprach-Papa­gei­en der Inten­danz im SWR-Rund­funk­rat, ist nur des­halb nicht auf­recht­zu­er­hal­ten, weil in des­sen Schrei­ben eine Satz­um­stel­lung vor­ge­nom­men sowie Adver­bi­en sub­stan­ti­viert wurden.

Sprachliche Verneigung des Rundfunkrates gegenüber der Anstaltsleitung

Der Rund­funk­rat und ins­be­son­de­re der Beschwer­de­aus­schuss soll­ten eigent­lich  gegen­über der Lei­tung der Sen­de­an­stalt Kon­troll­gre­mi­en sein, die die Ein­hal­tung der Pro­gramm­grund­sät­ze kri­tisch über­prü­fen. Tat­säch­lich erfül­len sie die­se sat­zungs­mä­ßi­ge Auf­ga­be nicht, wenn sie  bis in die For­mu­lie­run­gen hin­ein die Recht­fer­ti­gungs­be­mü­hun­gen der Sen­der­lei­tung repro­du­zie­ren. Herrscht im Stutt­gar­ter Rund­funk­haus ein Kor­po­ra­ti­ons­geist, der den kri­ti­schen Ver­stand der Rund­funk­rats­mit­glie­der in sprach­li­che Bück­lin­ge gegen­über der öffent­lich-recht­li­chen Anstalts­lei­tung verwandelt?

Zusammensetzung des SWR-Rundfunkrates seit der jüngsten Reform
Zusam­men­set­zung des SWR-Rund­funk­ra­tes seit der jüng­sten Reform

Jeden­falls legt die­se Ver­mu­tung auch der näch­ste flos­kel­haf­te Satz nahe, den die Vor­sit­zen­de des SWR-Pro­gramm-Aus­schus­ses in die Welt setzte:
Das Gre­mi­um hat sich inten­siv mit den vor­ge­brach­ten Argu­men­ten aus­ein­an­der­ge­setzt und den geäu­ßer­ten Unmut (…) über die Bericht­erstat­tung sehr ernst genom­men.“
Auch hier han­delt es sich wie­der um ein Nach­spre­chen, was sich im Ver­gleich mit dem Schrei­ben der Lan­des­sen­der­di­rek­to­rin ergibt, die uns schrieb:
Zunächst ein­mal kann ich Ihnen ver­si­chern, dass wir Kri­tik an unse­rer Bericht­erstat­tung sehr ernst neh­men und uns inten­siv damit aus­ein­an­der­set­zen.
Die ein­schmei­cheln­de Behaup­tung von einer ern­sten Aus­ein­an­der­set­zung mit den kri­ti­schen Argu­men­ten der Beschwer­de­schrei­ber klingt in bei­den Fäl­len eher nach einer Abwimm­lungs-For­mel, was sich aus der fol­gen­den Ana­ly­se ergibt.

Einstimmiger Ablehnungsbeschluss ohne einen Hauch von Selbstkritik

Auf die­sem Hin­ter­grund ist die Bemer­kung der Aus­schuss-Vor­sit­zen­den eher pein­lich, dass der abwei­sen­de Beschluss der 44 Gre­mi­ums­mit­glie­der ein­stim­mig gefasst wor­den sei. Sie betont das sogar noch ein­mal mit der Aus­sa­ge, dass unse­re zehn­sei­ti­ge Beschwer­de ohne Gegen­stim­me und Ent­hal­tun­gen zurück­ge­wie­sen wor­den sei. Wenn bei einem so umstrit­te­nen Sen­de-Bei­trag mit zahl­rei­chen Pro­gramm-Beschwer­den ein pau­schal abwei­sen­der Abstim­mung­be­schluss von 100 Pro­zent erfolgt, dann erin­nert das an ande­re System-Verhältnisse.

Wir wol­len gern glau­ben, dass es im Beschwer­de­aus­schuss eine leb­haf­te Dis­kus­si­on und Wider­sprü­che gege­ben hat. Schließ­lich steht ein Teil der Mit­glie­der jenen Grup­pen, Ver­bän­den und Par­tei­en nahe, die an der Demo für alle betei­ligt waren. Aber die Gre­mi­ums­teil­neh­mer sind zu Ver­trau­lich­keit ver­pflich­tet, so dass von der inter­nen Debat­te nichts nach außen drin­gen soll. Somit kön­nen wir uns nur an das Ant­wort­schrei­ben der Aus­schuss­vor­sit­zen­den hal­ten. Vor­aus­ge­setzt, dass deren Schrei­ben die Gre­mi­ums­de­bat­te rich­tig wider­spie­gelt, ver­fe­stigt sich für uns der Ein­druck, dass das Kon­troll­gre­mi­um gar nicht auf die ein­zel­nen Argu­men­ta­ti­ons­schrit­te  unse­rer und ande­rer Beschwer­den ein­ge­gan­gen ist. Erst recht kön­nen wir aus dem Ant­wort­schrei­ben nicht erken­nen, dass sich der Rund­funk­rat inten­siv und abschnitts­wei­se mit unse­ren kon­kre­ten Kri­ti­ken aus­ein­an­der­setz­te. Anschei­nend hat man die Beschwer­de­schrei­ben doch nur pau­schal behan­delt und allen Beschwer­de­füh­re­rin­nen und Beschwer­de­füh­rer den glei­chen Abwei­sungs­be­scheid geschickt. Das ergibt sich auch aus dem Hin­weis, dass die Sen­dung nicht den gan­zen Bil­dungs­plan behan­deln kön­ne, son­dern nur Teil­aspek­te. Die­sen Punkt hat­ten wir in unse­rer Beschwer­de gar nicht ange­spro­chen. Im Übri­gen ist die­ser Satz wie­der­um gleich­lau­tend aus dem Schrei­ben der Lan­des­sen­der­di­rek­to­rin über­nom­men worden.

Da stellen sich den Pflichtgebühren zahlenden ARD-Zuschauern einige Fragen:

  • War­um muss­ten die 44 Mit­glie­der des Pro­gramm­aus­schus­ses mit hohen Tagungs- und Anrei­se­ko­sten zusam­men­kom­men, wenn das Ergeb­nis als For­mu­lie­rungs­vor­ga­be der Inten­danz schon seit vier Mona­ten feststand?
  • Wozu wird der Posten einer Pro­gramm­aus­schuss-Vor­sit­zen­den gebraucht, wenn die in ihrem Schrift­satz nur leicht ver­än­der­te Zita­te von Inten­dan­ten-Schrei­ben einkopiert?
  • Oder fun­giert der Aus­schuss-Vor­sitz als ver­län­ger­ter Arm der Sen­der­di­rek­ti­on, der Kri­ti­ken und Wider­sprü­che aus dem Gre­mi­um auf Linie bügeln soll?
  • Wel­chen Sinn hat ein Kon­troll­gre­mi­um, das dem Anschein nach zu hun­dert Pro­zent aus Jasa­gern besteht?
  • War­um sperrt sich der Sen­der auf allen Ebe­nen gegen jeg­li­che Kri­tik an einem umstrit­te­nen Sendebeitrag?
  • Was sind die staats­ver­trag­lich fest­ge­leg­ten Pro­gramm­grund­sät­ze wert, wenn deren Ein­hal­tung pau­schal behaup­tet wird, ohne auf die kon­kre­te Beschwer­de-Kri­tik einzugehen?
  • Wel­che insti­tu­tio­nel­len Mecha­nis­men wir­ken auf die Mit­glie­der des Beschwer­de­aus­schus­ses, so dass sie ein­stim­mig mit allen vor­ge­ge­be­nen Sprach­re­ge­lun­gen der Inten­danz ein­ver­stan­den sind?

Rundfunkräte als Sprecher der Anstalten gegenüber der Öffentlichkeit

Es spricht eini­ges für die The­se des Medi­en­wis­sen­schaft­lers Hans Mathi­as Kepp­lin­ger, dass die Rund­funk­rä­te der öffent­lich-recht­li­chen Sen­de­an­stal­ten heu­te nicht mehr unab­hän­gi­ge Insti­tu­tio­nen sind. Pro­fes­sor Kepp­lin­ger führ­te bei einem Podi­ums­ge­spräch am 20. 10. 2015 im Mün­che­ner Pres­se­club aus:

Die Rund­funk­rä­te, die ursprüng­lich als „Kon­troll­rä­te“ und als Spre­cher der Öffent­lich­keit gegen­über dem Rund­funk gedacht waren, sind inzwi­schen eher zu Spre­chern der Rund­funk­an­stal­ten gegen­über der Öffent­lich­keit gewor­den. Inten­dan­ten hät­ten die Räte erfolg­reich zu die­sem Zweck instru­men­ta­li­siert.

Wird der Rundfunkrat als Unterabteilung der Intendanz geführt?

Zunächst ist der The­se des Medi­en­wis­sen­schaft­lers nach­zu­ge­hen, inwie­fern von einer Inten­ti­on der Inten­dan­ten gespro­chen wer­den kann, die Rund­funk­rä­te zu instru­men­ta­li­sie­ren. Tat­säch­lich ist mit einer ver­rä­te­ri­schen For­mu­lie­rung in dem Schrei­ben der Lan­des­sen­der­di­rek­to­rin  eine insti­tu­tio­nel­le Ver­strickung mit der Ent­schei­dung des Rund­funk­rats­gre­mi­ums zu bele­gen. In dem Schrift­satz  von Frau Schnei­der mit Datum vom 2. 7. 2015, den sie gleich­lau­tend an die zahl­rei­chen Beschwer­de­füh­rer in der Sache Demo für alle geschickt hat­te, schreibt sie als Schluss­be­mer­kung: Wir wer­den dort (im Pro­gramm­aus­schuss des Lan­des­rund­funk­ra­tes) gege­be­nen­falls zu allen Vor­wür­fen Stel­lung neh­men. Mit dem „Wir“ als Plu­ral insti­tu­tio­na­lis ist dem­nach eine irgend­wie gear­te­te Zusam­men­ar­beit zwi­schen Anstalts­lei­tung und Pro­gramm­aus­schuss aus­ge­spro­chen – im Gei­ste von ver­trau­li­cher Gemein­sam­keit? Nach Vor­ab­spra­che mit dem Vor­stand des Pro­gramm­aus­schus­ses? Auf der Basis von cor­po­ra­te iden­ti­ty?  Mit die­sem koope­ra­ti­ven Wir ist jeden­falls klar gesagt, dass die Rund­funk­an­stalts­lei­tung den Pro­gramm­aus­schuss nicht als unab­hän­gi­ges Kon­troll-Gre­mi­um ansieht, son­dern die Absicht erken­nen lässt, den Rat als eine Art Unter­ab­tei­lung der Inten­danz zu vereinnahmen.

Die wei­te­re Fra­ge ist, wie und unter wel­chen insti­tu­tio­nel­len Bedin­gun­gen der Sen­der­lei­tung die­se Ver­ein­nah­mung auch wirk­lich gelingt.

Die Beschwer­den zu einer Sen­dung gehen zunächst an der Gre­mi­en­ge­schäfts­stel­le ein, sie wer­den dann wei­ter­ge­lei­tet an die Inten­danz und von dort auch beant­wor­tet – in unter­schied­li­cher Wei­se. Der Inten­dant des Hes­si­schen Rund­funks sand­te uns zwei­mal län­ge­re Schrei­ben zu, wobei er jeweils auf unse­re Haupt­be­schwer­de­punk­te argu­men­ta­tiv ein­ging. Der NDR schick­te als Ant­wort ein mehr­sei­ti­ges Recht­fer­ti­gungs­schrei­ben der jeweils betrof­fe­nen Redak­ti­on. Bei SWR geht man anders vor. So wur­de uns in dem Ant­wort­schrei­ben ein kate­go­ri­sches Urteil vor­an­ge­stellt, dass man bei der infra­ge­ste­hen­den Bericht­erstat­tung kei­ner­lei Pro­gramm­grund­sät­ze ver­letzt sehe. Dann folg­te die For­mel der drei posi­tiv erfüll­ten jour­na­li­sti­schen Grund­sät­ze. Die wur­den dann an einem Bei­spiel erläu­tert. Mit die­sem inhalt­lich knap­pen Urteil waren für die Inten­danz alle Beschwer­de-Argu­men­te vom Tisch gewischt, natür­lich mit der For­mel deko­riert, das sei nach gründ­li­cher Prü­fung geschehen.

Die Ausschussmitglieder stehen unter hohem Erwartungsdruck

Wenn dann nach eini­gen Mona­ten die Mit­glie­der des Pro­gramm­aus­schus­ses zusam­men­tre­ten, lie­gen fol­gen­de Fest­le­gun­gen oder Erwar­tun­gen vor:

  • Die Intendanz/​Senderdirektion hat ein pau­schal abschlä­gi­ges Urteil zu der/​den Beschwerde/​n vor-gelegt.
  • Den Aus­schuss­mit­glie­dern ist bekannt, dass die Rund­funk­haus­lei­tung das Gre­mi­um als ein Teil des ‚Wir vom SWR’, also der Betriebs-Kor­po­ra­ti­on oder cor­po­ra­te iden­ti­ty ansieht.
  • Das vor­gän­gi­ge Urteil der Inten­danz wird als deren Erwar­tung an das Gre­mi­um angesehen.
  • Der Rund­funk­rat muss davon aus­ge­hen, dass mit der Inten­danz jour­na­li­sti­sche Pro­fis nach gründ­li­cher Durch­sicht Film­be­richt und Beschwer­den geprüft haben.
  • Im Beschwer­de­aus­schuss sit­zen dage­gen weit­ge­hend Lai­en, die kei­ne oder wenig jour­na­li­sti­sche Ana­ly­se­kom­pe­tenz haben.
  • Wenn ein­zel­ne Aus­schuss-Mit­glie­der Kri­tik an der Repor­ta­ge vor­tra­gen, wird eine aus­führ­li­che Begrün­dung erwartet.
  • Jede Kri­tik an dem haus­ei­ge­nen Film­be­richt wäre auch eine Kri­tik an dem Urteil der Anstaltsleitung.
  • Bei die­sen Vor­ga­ben haben die Mit­glie­der des Beschwer­de­aus­schus­ses wenig rea­le Chan­cen, als kri­ti­sches Kon­troll­gre­mi­um wirk­sam zu werden.
  • Offen­heit, Selbst­kri­tik und Feh­ler­kul­tur, wie es die neue ARD-Vor­sit­zen­de, Frau Prof. Wil­le, gefor­dert hat, kann sich unter die­sen Bedin­gun­gen nicht entfalten.

Auf die­sem Hin­ter­grund erscheint es als gera­de­zu logisch, dass der Rund­funk­rat-Beschwer­de­aus­schuss nicht unab­hän­gig und pro­fes­sio­nell arbei­ten kann – und erst recht nicht als Kon­troll­gre­mi­um gegen­über der Rundfunkhausleitung

Text: Hubert Hecker
Bild: Freie Welt/​Junge Frei­heit (Screen­shots)

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