Selbstentmündigung der Rundfunkräte von HR und NDR – medienethisches Versagen ARD (7)


Die Rund­funk­bei­rä­te der öffent­lich-recht­li­chen Sen­de­an­stal­ten waren eigent­lich als Kon­troll­in­stan­zen gedacht und ein­ge­rich­tet. Sie sind aber im Lau­fe der Jahr­zehn­te durch die Inten­dan­ten für die Zie­le der Anstalts­lei­tung ver­ein­nahmt wor­den. Teil­wei­se haben sich die Rund­funk­rä­te selbst ent­mün­digt. Das lässt sich aus Wirts­wech­seln mit den Sen­dern HR und NDR erschließen.

Anzei­ge

Ein Gast­bei­trag von Hubert Hecker.

Im Novem­ber 2013 schick­te der Frank­fur­ter Katho­li­ken­kreis eine Beschwer­de an den Hes­si­schen Rund­funk (HR). Dabei ging es um eine ARD-Brenn­punkt­sen­dung direkt nach der Tages­schau am 10. Okto­ber 2013 mit dem The­ma Die Lügen des Lim­bur­ger Bischofs – gemeint war Franz-Peter Tebartz-van Elst.

Vor­weg stel­len wir fest, dass auch nach unse­rer dama­li­gen Über­zeu­gung der Bischof Feh­ler gemacht hat­te – etwa mit der fal­schen eides­statt­li­chen Erklä­rung oder mit sei­nen Ver­stö­ßen gegen prak­ti­sche Ver­nunft und kir­chen­recht­li­che Rege­lun­gen beim Bau des Bischofshauses.

Kritik an dem medialen Nachtreten gegen einen Bischof

Gleich­wohl sahen wir es als unse­re Pflicht an, gegen das damals ver­brei­te­te Nach­tre­ten der Medi­en auf den Bischof zu pro­te­stie­ren. In unse­rer Beschwer­de monier­ten wir daher fol­gen­de medi­en­ethi­sche Ver­stö­ße des HR:

  • Ange­sichts des damals lau­fen­den Ermitt­lungs­ver­fah­rens der Ham­bur­ger Staats­an­walt­schaft wur­de dem Bischof die gebo­te­ne Unschulds­ver­mu­tung verweigert.
  • Bei ver­schie­de­nen Aus­sa­gen des Bischofs zu sei­nem Indi­en­flug und der Dom­berg­be­bau­ung hät­ten es jour­na­li­sti­sche Sorg­falt und Fair­ness für einen öffent­lich-recht­li­chen Sen­der gebo­ten, fal­sche und ver­leum­de­ri­sche The­sen der Medi­en sowie eines Ver­wal­tungs­rats­mit­glieds zumin­dest mit Fra­ge­zei­chen zu ver­se­hen – und nicht als Tat­sa­chen­be­haup­tun­gen zu verfestigen.

Der HR-Intendant geht argumentativ auf die Beschwerde ein…

Zu unse­rer Über­ra­schung beka­men wir vom dama­li­gen Rund­funk­an­stalts-Lei­ter Dr. Hel­mut Reit­ze einen zwei­sei­ti­gen Ant­wort­brief. Wir wur­den nicht mit bil­li­gen Wort­spen­den abge­speist, son­dern der HR-Inten­dant ging auf jede Pas­sa­ge unse­res Beschwer­de­schrei­bens ein. Selbst auf unse­ren Wider­spruch ant­wor­te­te Dr. Reit­ze noch ein­mal mit einem drei­sei­ti­gen Schrei­ben. Umso grö­ßer war die Ent­täu­schung, als wir vom Pro­gramm-Aus­schuss des Rund­funk­ra­tes den knap­pen Bescheid beka­men, dass unse­re sechs­sei­ti­ge Beschwer­de von dem Gre­mi­um ein­stim­mig zurück­ge­wie­sen wor­den sei. Das Schrei­ben ent­hielt kei­ner­lei Begrün­dun­gen oder inhalt­li­che Bele­ge, son­dern nur die flos­kel­haf­te Hin­wei­se, dass das Gre­mi­um unse­re Beschwer­de­brie­fe aus­führ­lich und inten­siv dis­ku­tiert sowie alle Aspek­te bewer­tet hät­te. Mit die­ser büro­kra­ti­schen Stan­dard­for­mel wur­den wir spä­ter auch vom SWR und NDR abge­wim­melt. Sie scheint sich als Sprach­re­ge­lung bei vie­len Rund­funk­rä­ten durch­ge­setzt zu haben.

… der Rundfunkrat versagt in seiner Kontrollfunktion

Der Medi­en­wis­sen­schaft­ler Hans Mat­thi­as Kepp­lin­ger hat­te bei einer Podi­ums­dis­kus­si­on zum The­ma Qua­li­tät des öffent­lich-recht­li­chen Anstalts-Jour­na­lis­mus fest­ge­stellt: Die Inten­dan­ten hät­ten die Rund­funk­rä­te, die ursprüng­lich als kon­trol­lie­ren­de Spre­cher der Öffent­lich­keit gegen­über dem Rund­funk kon­zi­piert gewe­sen wären, erfolg­reich zu Spre­chern der Rund­funk­an­stal­ten gegen­über der Öffent­lich­keit instru­men­ta­li­siert. In die­sem Fall jedoch sieht man, dass der HR-Rund­funk­rat sich anschei­nend selbst zu einem Abwei­sungs­boll­werk gegen jeg­li­che Kri­tik an Sen­de­ver­an­stal­tun­gen gemacht hat, wäh­rend der Inten­dant zu einer argu­men­ta­ti­ven Aus­ein­an­der­set­zung mit Kri­ti­kern einer Sen­dung bereit war.

Landesrundfunkanstalten
ARD – neun Landesrundfunkanstalten

Gleich­wohl bleibt die Kri­tik von Pro­fes­sor Kepp­lin­ger berech­tigt, dass die im Kor­po­ra­ti­ons­geist befan­ge­nen Rund­funk­rä­te in ihrer Kon­troll­funk­ti­on ver­sa­gen. Für eine Reform die­ser Insti­tu­ti­on stell­te er den Deut­schen Pres­se­rat hin. Die­se Beschwer­de­stel­le für die pri­vat­wirt­schaft­li­chen Medi­en sei mit jour­na­li­sti­schen Fach­leu­ten aus­ge­stat­tet und habe den Sta­tus von wirk­li­cher Unabhängigkeit.

Die Ein­schät­zung des Medi­en­ex­per­ten kön­nen wir mit Erfah­run­gen bestä­ti­gen. Gegen­über der Medi­en­het­ze gegen den dama­li­gen Lim­bur­ger Bischof wur­de unse­rer Beschwer­de zwei­mal statt­ge­ge­ben: Ein­mal sprach der Pres­se­rat gegen den SPIEGEL eine Rüge aus wegen wahr­heits­wid­ri­ger Behaup­tung und Sta­ti­stik-Lügen, zum andern miss­bil­lig­te die Fach­stel­le eine lügen­haf­te The­se zur Dom­berg­be­bau­ung von Sei­ten der Frank­fur­ter Neu­en Presse.

Eine Medienkampagne gegen Kliniken, Kirche und Kardinal

Noch schlech­te­re Erfah­run­gen als mit dem Hes­si­schen Rund­funk mach­ten wir mit einer Beschwer­de beim Nord­deut­schen Rund­funk (NDR). Es ging dabei um die Medi­en­kam­pa­gne gegen zwei katho­li­sche Kli­ni­ken in Köln vom Januar/​Februar 2013. Der Köl­ner Stadt-Anzei­ger hat­te damals mit einem ein­sei­ti­gen und ver­fäl­schen­den Bericht eine Skan­da­li­sie­rungs-Lawi­ne los­ge­tre­ten gegen kirch­li­che Kran­ken­häu­ser, katho­li­sche Moral­prin­zi­pi­en und den Köl­ner Kar­di­nal Joa­chim Meis­ner. Der NDR betei­lig­te sich füh­rend dar­an, die Kir­che an den media­len Pran­ger zu stel­len. Das geschah ins­be­son­de­re in der Sen­dung Gün­ther Jauch vom 3. 2. 2013 zu dem The­ma In Got­tes Namen – wie gna­den­los ist der Kon­zern Kirche?

Die Sendung Günther Jauch als inszeniertes Medien-Tribunal

Das Ein­gangs­the­ma bei die­ser soge­nann­ten talk­show – in Wirk­lich­keit ein insze­nier­tes Medi­en­tri­bu­nal – war die skan­da­lö­se Behaup­tung der Köl­ner Zei­tung, zwei katho­li­sche Kli­ni­ken hät­ten ein Ver­ge­wal­ti­gungs­op­fer abge­wie­sen und somit die gebo­te­ne Hil­fe ver­wei­gert. In Wirk­lich­keit hat­ten zwei Kli­nik-Ärz­tin­nen auf tele­fo­ni­sche Anfra­ge einer Not­fall­ärz­tin auf die zustän­di­gen Fach­ab­tei­lun­gen ande­rer Kli­ni­ken ver­wie­sen – ein all­täg­li­cher Kran­ken­haus­vor­gang. Die­sen Sach­ver­halt hat­te der Kli­nik­di­rek­tor Prof. Diet­mar Pen­nig in der WDR-Lokal­zeit-Sen­dung vom 22. 1. bestä­tigt. Doch sol­che Infor­ma­tio­nen, die nicht in das Skan­da­li­sie­rungs­mu­ster pass­ten, fil­ter­ten die mei­sten Medi­en aus – auch der NDR.

Die Kliniken waren regierungsamtlich vom Vorwurf der Abweisung entlastet …

Die ent­schei­den­de Ent­la­stungs­in­for­ma­ti­on für Kli­ni­ken und Kir­che aber kam von einer neu­tra­len staat­li­chen Stel­le. Das nord­rhein-west­fä­li­sche Gesund­heits­mi­ni­ste­ri­um stell­te in einer Pres­se­mit­tei­lung vom 23. 1. fest:

Die bei­den katho­li­schen Kli­ni­ken haben sich nicht pflicht­wid­rig ver­hal­ten. Denn durch die Vor­la­ge einer ethi­schen Richt­li­nie konn­te der Kran­ken­haus­trä­ger bele­gen, dass die Ableh­nung der Auf­nah­me der mut­maß­lich Ver­ge­wal­tig­ten durch zwei Ärz­tin­nen dem Selbst­ver­ständ­nis der Kli­ni­ken-Gesell­schaft widerspricht.

Die regie­rungs­amt­li­che Erklä­rung war durch die Nach­rich­ten­agen­tu­ren wie dpa und kna sowie ande­re Medi­en ver­brei­tet und damit der Jauch-Redak­ti­on verfügbar.

… Günther Jauch dagegen wollte mit Vorurteilen Kliniken und Kirche belasten

Auf die­sem Hin­ter­grund war die Jauch-Sen­dung zu bewer­ten, die zehn Tage spä­ter mit ihrer Schlag-Zei­le gegen Kli­ni­ken und Kir­che aus­hol­te: In Got­tes Namen – wie gna­den­los ist der Kon­zern Kir­che? In die­sem pro­gram­ma­ti­schen Titel soll­te nach Aus­sa­ge der Redak­ti­on auf eine der zen­tra­len Fra­ge­stel­lun­gen der Sen­dung hin­wei­sen. Dem­nach soll­te in der Sen­dung nicht ein Pro und Kon­tra erör­tert wer­den, ob oder inwie­weit die Kir­che ver­ein­zelt gna­den­los vor­ge­hen wür­de. Son­dern im Zen­trum der Talk­show soll­te nur noch um das Wie?, also um den Grad einer impli­zit behaup­te­ten Gna­den­lo­sig­keit der Kir­che gespro­chen werden.

Unterschlagen von Tatsachen, die nicht zu der gnadenlosen Anklage passten

Mit die­sem Pro­gramm der gna­den­lo­sen Vor-Ver­ur­tei­lung von Kli­ni­ken und Kir­che durch die Jauch-Redak­ti­on wur­de die Gesprächs­show zu einem anti-kirch­li­chen Medi­en­spek­ta­kel in Sze­ne gesetzt. Dafür muss­te die Infor­ma­ti­on der regie­rungs­amt­li­chen Pres­se­mel­dung, nach der die Kli­ni­ken ent­la­stet wur­den, unter­schla­gen wer­den. Die kir­chen­ent­la­sten­de Regie­rungs­mel­dung stand mit dpa- und kna-Berich­ten zu dem anste­hen­den Recher­che­the­ma mit Sicher­heit auf dem Bild­schirm der Jauch-Redak­ti­on. Von daher muss von einer bewuss­ten Aus­blen­dung die­ser Tat­sa­che aus­ge­gan­gen wer­den. Der Grund dafür mag sein, dass die­ses Fak­tum kon­trär zu der ange­peil­ten The­se von der angeb­li­chen Gna­den­lo­sig­keit der Kir­che lag. Aber eine seriö­se Redak­ti­on hät­te nach Kennt­nis­nah­me der neu­en Sach­la­ge das ange­ziel­te Kon­zept der Sen­dung aus­ge­setzt bzw. über­ar­bei­tet. Dazu hat­ten die Redak­teu­re damals bis zum Aus­strah­lungs­ter­min am 3. 2. noch elf Tage Zeit – auch weil das ursprüng­lich ange­setz­te Sen­de­da­tum um eine Woche nach hin­ten ver­scho­ben wur­de. Indem die Jauch-Redak­ti­on auf die neu­en Erkennt­nis­se nicht reagier­te und ihren inzwi­schen feh­ler­haf­ten Ankla­ge­an­satz gegen die Kir­che ein­fach durch­zog, wur­de die Sen­dung dann – zumin­dest in die­sem Punkt zu einem

Verleumdungs-Tribunal

Nach den Wor­ten des NDR-Chef­re­dak­teurs Fern­se­hen, Andre­as Cicho­wicz, soll­te hin­ter die Ein­zel­ent­schei­dung von den zwei Kli­nik-Ärz­tin­nen die orga­ni­sa­to­ri­sche Hand­lungs­richt­li­nie der Kli­ni­ken und letzt­lich des Köl­ner Kar­di­nals hin­ein­ge­le­sen und hin­ein­in­ter­pre­tiert wer­den. Auch die zwei­te Behaup­tung, dass neben den Kli­ni­ken der dama­li­ge Köl­ner Kar­di­nal Meis­ner für den Vor­fall durch Anwei­sun­gen ver­ant­wort­lich wäre, war zu dem Zeit­punkt durch meh­re­re Pres­se­mel­dun­gen schon wider­legt wor­den. Damit ist die Absicht der NDR-Redak­teu­re doku­men­tiert, genau das Gegen­teil der amt­lich und offi­zi­ell bekann­ten Tat­sa­chen her­aus­stel­len woll­ten – näm­lich eine Ver­ant­wor­tung von Kli­ni­ken, Kar­di­nal und Kir­che für die ange­pran­ger­ten Hand­lun­gen von zwei Gynäkologinnen.

Günther Jauch wollte mit Suggestiv-Fragen das Tribunal voranbringen

In der Sen­dung wur­de Jauch dann eine Mode­ra­to­ren­kar­te in die Hand gedrückt mit einer Sug­ge­stiv­fra­ge an die Köl­ner Not­fall­ärz­tin. Sie soll­te die fal­sche Redak­ti­ons­the­se bestä­ti­gen, dass hin­ter der Abwei­sung der mut­maß­lich Ver­ge­wal­tig­ten durch die bei­den Gynä­ko­lo­gin­nen eine kla­re (!) Wei­sung von oben, hier gene­rell so zu han­deln, stecke. In Wirk­lich­keit gab es eine kla­re Wei­sung durch die Kli­ni­ken­richt­li­nie, gene­rell nicht so zu han­deln, wie die bei­den kon­tak­tier­ten Kli­ni­ken-Ärz­tin­nen es getan hatten.

Es ist kaum zu glau­ben, dass der doch als seri­ös auf­tre­ten­de Mode­ra­tor Jauch sich zu sol­chen bil­li­gen jour­na­li­sti­schen Mani­pu­la­ti­ons­me­tho­den her­ab­ließ. Oder spiel­te er nur den Kas­per an den lan­gen Fäden sei­ner Redak­ti­on? Dafür spricht, dass in der Ver­mitt­lung der unwah­ren Behaup­tung zu der Wei­sung von oben der pro­gram­ma­ti­sche Sen­dungs­ti­tel zum Tra­gen kam, nach dem die ver­meint­li­che Gna­den­lo­sig­keit der Kir­che als gege­ben ange­se­hen wur­de. In dem gesam­ten Talk­show-Tri­bu­nal soll­te es dann nur noch um eine Bestä­ti­gung die­ses Vor­ur­teils gehen. Eine sol­che Sen­dung mit ver­leum­de­ri­scher Unter­stel­lung und sug­ge­sti­ver Beweis­füh­rung ist als ein ekla­tan­ter Ver­stoß gegen jour­na­li­sti­sche Sorg­falt in Recher­che und Dar­stel­lung zu wer­ten. Das hat­ten wir in unse­rer Pro­gramm-Beschwer­de aus­führ­lich dargelegt.

Der sogenannte „Klinikenskandal“ entpuppte sich als skandalöse Medienmanipulation

Mit den Mani­pu­la­tio­nen der Jauch-Sen­dung war der Cha­rak­ter der soge­nann­te Köl­ner Kli­ni­ken­af­fä­re end­gül­tig als Medi­en­skan­dal offen­bar gewor­den. Deut­li­cher noch als die pri­va­ten Medi­en­kon­zer­ne hat­te eine öffent­lich-recht­li­che Sen­de­an­stalt medi­en-ethi­sche Grund­sät­ze miss­ach­tet. Die Talk­show vom 3. 2. 2013 ver­stieß gegen die jour­na­li­sti­schen Prin­zi­pi­en bzw. Kri­te­ri­en der ARD-Richt­li­ni­en von Sorg­falt und Pro­fes­sio­na­li­tät, Fair­ness und Mei­nungs­viel­falt, Aus­ge­wo­gen­heit und Unpar­tei­lich­keit bei Recher­che und Darstellung.

Soll­te man gespannt sein, wie der NDR-Rund­funk­rat auf unser neun­sei­ti­ges Beschwer­de­schrei­ben reagier­te, in dem die­se und wei­te­re jour­na­li­sti­sche Män­gel detail­liert auf­ge­zeigt wur­de? Der NDR-Rund­funk­rat behaup­te­te, die Beschwer­de in angeb­lich inten­si­ver, aus­führ­li­cher und sorg­fäl­ti­ger Prüf-Bera­tung behan­delt zu haben.

Der Rundfunkrat speist mit Formeln und Sprüchen ab

Das Ant­wort­schrei­ben des NDR-Kon­troll­rats vom 30. 9. 2015 ent­sprach der for­mel­haf­ten Spra­che, die wir schon vom HR-Rund­funk­rat kannten:

Das Gre­mi­um hat nach aus­führ­li­cher Bera­tung und inten­si­ver Dis­kus­si­on sowie sorg­fäl­ti­ger Prü­fung des Sach­ver­halts fest­ge­stellt, dass in der betref­fen­den Sen­dung ein gesell­schaft­lich rele­van­tes The­ma unter Berück­sich­ti­gung der ver­schie­de­nen Aspek­te ins­ge­samt aus­ge­wo­gen und unpar­tei­isch dar­ge­stellt wur­de. Auch bezüg­lich der jour­na­li­sti­schen Sorg­falt bei Recher­che und Dar­stel­lung konn­te der Rund­funk­rat kei­nen Ver­stoß gegen die gel­ten­den Grund­sät­ze der Pro­gramm­ge­stal­tung gemäß NDR-Staats­ver­trag erken­nen. Nur hin­sicht­lich des Titels der Sen­dung habe das Gre­mi­um ein­ge­räumt, dass die­ser hät­te zutref­fen­der gewählt wer­den kön­nen.
Selbst bei dem völ­lig ver­fehl­ten Sen­dungs­ti­tel konn­ten sich die Gre­mi­ums­mit­glie­der nicht zu einer ech­ten Kri­tik durch­rin­gen, son­dern nur zu einer Ver­bes­se­rung der ver­meint­lich zutref­fen­den Schlagzeile.

Die Selbstentmündigung des NDR-Rundfunkrats

Der Ableh­nungs­be­scheid lässt meh­re­re Inter­pre­ta­tio­nen zu, die alle­samt nicht schmei­chel­haft sind für das hoch­ge­stell­te Gremium:

  • Die Behaup­tung von der aus­führ­li­chen, inten­si­ven und sorg­fäl­ti­gen Prüf­be­ra­tung der vor­lie­gen­den Beschwer­de ist nicht zutref­fend, denn sonst hät­te man zumin­dest ansatz­wei­se zu einem kri­ti­schen Ergeb­nis kom­men müs­sen. Oder:
  • Die Rund­funk­rats­mit­glie­der haben ihre kri­ti­schen Beden­ken zur Jauch-Show zurück­ge­stellt, um den Erwar­tun­gen der Inten­danz nach gutem Anse­hen der Sen­dung und des Sen­ders zu ent­spre­chen. Oder:
  • Das Gre­mi­um hat sich nach Anhö­rung der Jauch-Redak­ti­on deren geschön­ter Selbst­recht­fer­ti­gung über eine in allen Aspek­ten aus­ge­wo­ge­ne und unpar­tei­ische Dar­stel­lung unkri­tisch ange­schlos­sen. Oder:
  • Der NDR-Rat mach­te sich das pro­gram­ma­ti­sche Vor-Urteil des Sen­dungs­ti­tels zu eigen und sah mit die­ser vor­ge­fass­ten Ein­stel­lung die behaup­te­te Gna­den­lo­sig­keit der Kir­che in der Sen­dung bestä­tigt. Oder:
  • Die Rats­be­tei­lig­ten fühl­ten sich in Ein­bin­dung an eine cor­po­ra­te iden­ti­ty ver­pflich­tet, das Anse­hen des NDR gegen jeg­li­che Kri­tik abzu­schir­men. Oder:
  • Da nicht zu unter­stel­len ist, dass es den Rund­funk­rats­mit­glie­dern an kri­ti­scher Kom­pe­tenz fehlt, dürf­te ein Man­gel der Ent­schlie­ßung und des Muthes vor­lie­gen, sich sei­nes Ver­stan­des ohne Lei­tung von ande­ren zu bedie­nen – eine Ein­schät­zung von Imma­nu­el Kant.

Die Redaktion recherchiert nicht danach, ob die Fakten stimmen, sondern nur, ob die Geschichte stimmig ist

Beim NDR lei­tet das Inten­danz-Büro eine Pro­gramm­be­schwer­de an die jewei­li­ge Redak­ti­on wei­ter mit der Anwei­sung, dazu eine Stel­lung­nah­me zu ver­fer­ti­gen. Die NDR-Inten­danz ließ uns mit der Abwei­sung der Sen­dungs­kri­tik die ori­gi­na­le Stel­lung­nah­me der kri­ti­sier­ten Redak­tio­nen zukommen.

Die­se Tex­te der TV-Jour­na­li­sten geben Ein­blick in die Redak­ti­ons­ar­beit sowie deren Selbst­ver­ständ­nis. Immer­hin äußer­te sich der NDR-Chef­re­dak­teur Fern­se­hen, Andre­as Cicho­wicz. Er begrün­de­te The­ma und Ten­denz der Talk­show mit ande­ren Medi­en­be­rich­ten. Der erste Teil des Sen­dungs­ti­tels – In Got­tes Namen – war von einem SPIE­GEL-Arti­kel abge­kup­fert wor­den. Auch die zen­tra­le Fra­ge­stel­lung der Sen­dung in Jauchs Ein­gangs­mo­de­ra­ti­on wur­de aus Medi­en-Mei­nun­gen eru­iert und kon­stru­iert. In die­sem Fall stell­te man kei­ne Recher­che vor Ort an. Aber auch bei der Medi­en-Recher­che hat­te die Redak­ti­on ein wesent­li­ches Doku­ment aus­ge­blen­det – wie oben gezeigt, das das Vor­wurfs- und Ankla­ge­kon­zept der Sen­dung über den Hau­fen hät­te wer­fen müssen.

Letzt­lich aber muss der Namens­ge­ber und Sen­dungs­lei­ter Gün­ther Jauch für die­se selek­ti­ve Recher­che in die Ver­ant­wor­tung genom­men wer­den. Er selbst war knapp 20 Jah­re vor­her als Chef­re­dak­teur von ‚Stern TV’ einem unse­riö­sen Fil­me­ma­cher auf den Leim gegan­gen. Zur Selbst­recht­fer­ti­gung hat­te er damals als Grund­satz sei­nes jour­na­li­sti­schen Vor­ge­hens die bemer­kens­wer­te Aus­sa­ge gemacht: Man ach­tet in erster Linie dar­auf, ob eine Geschich­te stim­mig ist. Das heißt im Klar­text: Jauch oder man als Jour­na­list sucht nicht nach der Wahr­heit und ob (Medi­en-) Behaup­tun­gen mit den Fak­ten über­ein­stim­men, son­dern rich­tet sich vor­ran­gig nach der Logik oder Stim­mig­keit einer Geschich­te. Die­se jour­na­li­sti­sche Ein­stel­lung ist natür­lich eine Ein­la­dung für Geschich­ten­er­zäh­ler, ihre Dar­le­gun­gen auf Plau­si­bi­li­tät zu trim­men. Es gibt eini­ge Indi­zi­en dafür, dass die Köl­ner Ärz­tin Mai­worm ihre ‚Geschich­te’ in die­se Rich­tung aus­ge­baut hatte.

Der Rundfunkrat will der Fachredaktion nicht in den Rücken fallen

Die län­ge­ren Redak­ti­ons­stel­lung­nah­men gehen gewöhn­lich auf ver­schie­de­ne – nicht alle – Beschwer­de­punk­te ein, die sie jeweils als unbe­grün­det abwei­sen. Im Gegen­satz dazu kann man in der Ant­wort des Rund­funk­ra­tes von einer dif­fe­ren­zier­ten Behand­lung der kri­ti­sier­ten Film­pas­sa­gen nichts erken­nen. Man atte­stiert der Sen­dung jeweils pau­schal eine aus­ge­wo­ge­ne und unpar­tei­ische Ten­denz. Da stellt sich dann die Fra­ge, was und wie die Gre­mi­ums­mit­glie­der denn aus­führ­lich bera­ten und inten­siv dis­ku­tie­ren. Im Schrei­ben heißt es ver­rä­te­risch, man hät­te den Sach­ver­halt sorg­fäl­tig geprüft – offen­bar nicht die Beschwer­de­punk­te. Jeden­falls ver­stär­ken die­se Über­le­gun­gen die Ver­mu­tung, dass die Rund­funk­rats­mit­glie­der eben nicht syste­ma­tisch, son­dern nur pau­schal über die Sen­dung debat­tie­ren. Dabei mögen dann die Adver­bi­en aus­führ­lich und inten­siv zutreffen.

Außer­dem ist bei der Gre­mi­ums­dis­kus­si­on Fol­gen­des zu berück­sich­ti­gen. Dem Rund­funk­rat lie­gen zwei Tex­te vor: das kri­ti­sche Beschwer­de­schrei­ben von außen sowie die Stel­lung­nah­me der Redak­ti­on aus dem eige­nen Haus, die ihren Bei­trag in allen Punk­ten mit Vehe­menz ver­tei­digt. Der drei­sei­ti­ge Redak­ti­ons­text vom Chef­re­dak­teur Fern­se­hen endet mit dem Satz:
Zusam­men­fas­send wei­se ich den Vor­wurf einer ‚ein­sei­ti­gen, undif­fe­ren­zier­ten und nicht aus­rei­chend recher­chier­ten‘ Bericht­erstat­tung, die den Grund­sät­zen des öffent­lich-recht­li­chen Fern­se­hens nicht genüg­te, ent­schie­den zurück.

Der laienhafte Beschwerdeausschuss ist den Redaktionsprofis unterlegen

Wer von den Rats­mit­glie­dern, die ja durch­weg jour­na­li­sti­sche Lai­en sind, wird bei soviel kate­go­ri­scher Bestimmt­heit noch den Mut auf­brin­gen, dem Redak­ti­ons-Pro­fi zu wider­spre­chen? Allen­falls wer­den sie ein paar vor­sich­ti­ge Fra­gen oder Mei­nun­gen anbrin­gen. Und selbst wenn Pro­gramm­aus­schuss-Teil­neh­mer sich vom Stand­punkt der Beschwer­de­füh­rer kri­tisch zu ein­zel­nen Punk­ten äußern wür­den, fehl­te ihnen doch die jour­na­li­sti­sche Fach­kom­pe­tenz, die Recht­fer­ti­gun­gen der Redak­ti­on zu wider­le­gen. Dar­über hin­aus kämen sie in einen Loya­li­täts­kon­flikt, wenn sie der Redak­ti­on der eige­nen Sen­de­an­stalt mit Kri­tik ‚in den Rücken’ fielen.

Auf die­sem Hin­ter­grund ist die Ein­schät­zung vom Medi­en­wis­sen­schaft­ler Mathi­as Kepp­lin­ger ein­leuch­tend, dass sich in den Sen­de­an­stal­ten eine Art Corps­geist zwi­schen Inten­danz, Rund­funk­rat und den Fach­re­dak­tio­nen aus­ge­bil­det hat, durch den man sich gegen jede Kri­tik von außen immu­ni­siert. Daher müss­te man über eine Reform des Beschwer­de­we­sens nach­den­ken, was im näch­sten Bei­trag die­ser Serie geschieht.

Text: Hubert Hecker
Bild: Wikicommones/​Video (Screen­shot)

Print Friendly, PDF & Email
Anzei­ge

Hel­fen Sie mit! Sichern Sie die Exi­stenz einer unab­hän­gi­gen, kri­ti­schen katho­li­schen Stim­me, der kei­ne Gel­der aus den Töp­fen der Kir­chen­steu­er-Mil­li­ar­den, irgend­wel­cher Orga­ni­sa­tio­nen, Stif­tun­gen oder von Mil­li­ar­dä­ren zuflie­ßen. Die ein­zi­ge Unter­stüt­zung ist Ihre Spen­de. Des­halb ist die­se Stim­me wirk­lich unabhängig.

Katho­li­sches war die erste katho­li­sche Publi­ka­ti­on, die das Pon­ti­fi­kat von Papst Fran­zis­kus kri­tisch beleuch­te­te, als ande­re noch mit Schön­re­den die Qua­dra­tur des Krei­ses versuchten.

Die­se Posi­ti­on haben wir uns weder aus­ge­sucht noch sie gewollt, son­dern im Dienst der Kir­che und des Glau­bens als not­wen­dig und fol­ge­rich­tig erkannt. Damit haben wir die Bericht­erstat­tung verändert.

Das ist müh­sam, es ver­langt eini­ges ab, aber es ist mit Ihrer Hil­fe möglich.

Unter­stüt­zen Sie uns bit­te. Hel­fen Sie uns bitte.

Vergelt’s Gott!