Alabama: Bundesrichter blockiert seit Jahren jedes Gesetz zum Schutz des Lebens


(Washing­ton) In den USA tobt ein har­ter Kul­tur­kampf zwi­schen der Kul­tur des Lebens und der men­schen­feind­li­chen Unkul­tur des Todes. Das Lebens­recht unge­bo­re­ner Kin­der wird durch ideo­lo­gisch moti­vier­te Über­zeu­gungs­tä­ter bedroht, die das Urteil des Ober­sten Gerichts­ho­fes Roe gegen Wade von 1973 mit Zäh­nen und Klau­en ver­tei­di­gen. In den USA erlaub­ten Rich­ter die Tötung unge­bo­re­ner Kin­der, und es sind Rich­ter, die sie mit Nach­druck ver­tei­di­gen. Zu die­sen gehört der US-Bun­des­rich­ter Myron Her­bert Thompson. 

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Bun­des­rich­ter wer­den in den USA vom Prä­si­den­ten ernannt und ste­hen daher die­sem in der Regel poli­tisch und ideo­lo­gisch nahe. Die­ser Umstand ist mit­zu­den­ken und erklärt einen Teil des rich­ter­li­chen Ver­hal­tens. Eben­so ist das Ver­hält­nis zwi­schen Bun­des- und Lan­des­recht zu berücksichtigen.

Thomp­son wur­de 1980 von US-Prä­si­dent Jim­my Car­ter, kurz vor Ende von des­sen Amts­zeit, zum Bun­des­rich­ter am United Sta­tes District Court for the Midd­le District (Bun­des­be­zirks­ge­richt) von Ala­ba­ma ernannt. Im August 2013 mach­te ihn US-Prä­si­dent Barack Oba­ma zum Vor­sit­zen­den Rich­ter die­ses Gerichts.

2013: Gesetz zum Schutz des Lebens im Staat Alabama

Die Zahl der Abtrei­bun­gen liegt in Ala­ba­ma im Ver­hält­nis um 41 Pro­zent unter jener der USA. Abtrei­bungs­ent­schlos­se­ne Frau­en sind ver­pflich­tet, sich min­de­stens 48 Stun­den vor einer Abtrei­bung bera­ten zu las­sen. Sie sind eben­so ver­pflich­tet, eine Ultra­schall­auf­nah­me des unge­bo­re­nen Kin­des in ihrem Mut­ter­leib anfer­ti­gen zu las­sen. Eine staat­li­che Finan­zie­rung der Abtrei­bung fin­det nur in Aus­nah­me­fäl­len statt: bei aku­ter Lebens­ge­fahr für die Mut­ter, bei Ver­ge­wal­ti­gung und Inzest. Den­noch ist seit dem Urteil Roe gegen Wade auch in Ala­ba­ma die Tötung unge­bo­re­ner Kin­der in gro­ßem Stil im Gange.

US-wei­te Bekannt­heit erlang­te Rich­ter Thomp­son wegen sei­ner Ent­schei­dun­gen gegen das Lebens­recht unge­bo­re­ner Kin­der und zugun­sten der Abtrei­bungs­lob­by. Die Regie­rung ver­sucht durch stren­ge Kon­trol­len den Abtrei­bungs­kli­ni­ken auf dem Ver­wal­tungs­weg ent­ge­gen­zu­tre­ten. Statt der zwölf Abtrei­bungs­kli­ni­ken, die es in Ala­ba­ma Ende der 80er/​Anfang der 90er Jah­re gab, gibt es heu­te noch fünf Kli­ni­ken, von denen zwei von Plan­ned Paren­thood betrie­ben wer­den. Nur in einer ein­zi­gen Abtrei­bungs­kli­nik stell­te das Ala­ba­ma Depart­ment of Public Health bei Inspek­tio­nen bis­her kei­ne Män­gel fest. Das Mini­ste­ri­um ließ Abtrei­bungs­kli­ni­ken wegen Nicht­ein­hal­tung der Auf­la­gen schließen.

Bundesrichter Myron Thompson
Bun­des­rich­ter Myron Thompson

Die Abtrei­bungs­fra­ge soll­te jedoch grund­sätz­lich geklärt wer­den. Daher beschloß das Staats­par­la­ment von Ala­ba­ma im Früh­jahr 2013 eine Neu­fas­sung des Women’s Health and Safe­ty Act, mit damit das Lebens­recht der Unge­bo­re­nen gestärkt wur­de. Kurz zuvor hat­te der Ober­ste Gerichts­hof von Ala­ba­ma das Per­son­sein des unge­bo­re­nen Kin­des aner­kannt. Eine höchst­rich­ter­li­che Ent­schei­dung, die von Lebens­rechts­or­ga­ni­sa­tio­nen als „Mei­len­stein“ zum Schutz der unge­bo­re­nen Kin­der begrüßt wurde.

Obwohl die Par­la­ments­mehr­heit und der Gou­ver­neur des Staa­tes Ala­ba­ma sich zum Lebens­recht unge­bo­re­ner Kin­der bekann­ten, stopp­te Bun­des­rich­ter Thomp­son im Juli 2013 das neue Gesetz. Thomp­son folg­te dabei dem Bei­spiel ande­rer links­ge­rich­te­ter Bun­des­rich­ter, in den USA „libe­rals“ genannt, die kurz zuvor ähn­li­che Geset­ze in den Staa­ten Wis­con­sin und Nord Dako­ta gestoppt hat­ten. Lebens­rechts­or­ga­ni­sa­tio­nen ver­mu­te­ten dahin­ter eine auf höch­ster Ebe­ne abge­spro­che­ne Akti­on der Abtreibungsbefürworter.

Der seit 2009 amtie­ren­de Barack Oba­ma gilt als der radi­kal­ste Abtrei­bungs­be­für­wor­ter im Amt des US-Prä­si­den­ten. Sei­ne Prä­si­dent­schafts­wahl­kämp­fe 2008 und 2012 wur­den vom welt­größ­ten Abtrei­bungs­kon­zern Plan­ned Paren­thood, laut Ein­schät­zung von poli­ti­schen Beob­ach­tern, mit rund 15 Mil­lio­nen Dol­lar gespon​sert​.Er bedank­te sich dafür, indem er Plan­ned Paren­thood jedes Jahr eine hal­be Mil­li­ar­de Dol­lar an Sub­ven­tio­nen zuschanzt. Mit den Steu­er­gel­dern wird die Gesund­heits- und Sexu­al­auf­klä­rung (die Früh­sexua­li­sie­rung und Pro­mis­kui­tät för­dert) und die Ermor­dung unge­bo­re­ner Kin­der unter­stützt. Oba­ma gilt in Sachen Abtrei­bung nicht als Oppor­tu­nist, son­dern als Überzeugungstäter.

Gou­ver­neur Robert Bent­ley von Ala­ba­ma erklär­te nach Thomp­sons Inter­ven­ti­on, er wer­de „immer für die Rech­te der Unge­bo­re­nen kämp­fen“. Der Bun­des­rich­ter ver­füg­te jedoch über die rich­ter­li­chen Mög­lich­kei­ten, das Gesetz zum Schutz des Lebens des Staa­tes Ala­ba­ma zu blockie­ren. Thomp­sons Ernen­nung zum Vor­sit­zen­den Rich­ter durch Barack Oba­ma wur­de als „Beloh­nung“ für sei­nen Ein­griff zugun­sten der Abtrei­bungs­lob­by gese­hen. 2014 erklär­te er das von ihm im Jahr zuvor blockier­te Gesetz zum Schutz des Lebens für „ver­fas­sungs­wid­rig“. Nun schlug Thomp­son erneut zugun­sten der Abtrei­bungs­lob­by zu.

2016: Neues Gesetz, neue Blockade durch Richter Thompson

Im Früh­jahr 2016 beschloß das Staats­par­la­ment von Ala­ba­ma ein neu­es Gesetz zum Schutz der unge­bo­re­nen Kin­der. Auf­grund des rich­ter­li­chen Wider­stan­des such­ten die Staats­ju­ri­sten nach Wegen, die­sem mög­lichst wenig Angriffs­mög­lich­kei­ten zu bieten.

Das neue Gesetz ver­bie­tet nicht direkt Abtrei­bungs­kli­ni­ken, aber in der Nähe von Schu­len und Kin­der­ein­rich­tun­gen. Es ver­bie­tet nicht direkt Abtrei­bung, aber die Abtrei­bungs­me­tho­de der Zer­stücke­lung. Dabei han­delt es sich um eine beson­ders bru­ta­le Abtrei­bungs­me­tho­de, bei der das Kind im Mut­ter­leib bei leben­di­gem Leib zer­stückelt wird. Wegen des Ver­bots der Nähe zu Schu­len bekä­me der Staat die Hand­ha­be min­de­stens zwei der fünf Abtrei­bungs­kli­ni­ken zu schließen.

Am 12. Mai unter­zeich­ne­te Gou­ver­neur Bent­ley das neue Gesetz, das am 1. August in Kraft tre­ten sollte.

Dazu wird es aber nicht kom­men. Bun­des­rich­ter Thomp­son blockier­te auch das neue Gesetz. Der Abtrei­bungs­kon­zern Plan­ned Paren­thood erhob Ein­spruch gegen das Gesetz, weil er sich dadurch geschä­digt fühlt. In der Tat ist es erklär­te Absicht des Gesetz­ge­bers den Abtrei­bungs­kli­ni­ken das Leben so schwer zu machen, daß sie zusper­ren und ihre mör­de­ri­sche Tätig­keit einstellen.

Thomp­son berief sich für sei­ne Pro-Abtrei­bungs-Ein­grif­fe bereits in der Ver­gan­gen­heit auf den „undue bur­den stan­dard“. Die­ser betrifft das Ver­hält­nis zwi­schen Bun­des- und Staats­recht und besagt, daß kein Staats­ge­setz ein Grund­recht im Sin­ne einer „unzu­mut­ba­ren Bela­stung“ ein­schrän­ken darf. Dabei han­delt es sich um eine Inter­pre­ta­ti­ons­fra­ge. Fest steht, daß für Rich­ter Thomp­son die Exi­stenz und das Geschäft von Abtrei­bungs­kli­ni­ken und der Abtrei­bungs­lob­by ein höhe­res Gut dar­stellt als das Lebens­recht von Per­so­nen, denn als sol­che wur­den unge­bo­re­ne Kin­der vom Höchst­ge­richt von Ala­ba­ma aner­kannt. Zudem ver­tei­digt Rich­ter Thomp­son die bru­ta­le Tötungs­me­tho­de der Zer­stücke­lung im Mutterleib.

Thomp­son zeigt, wie Rich­ter, die für Recht und Ord­nung sor­gen soll­ten, als Schreib­tisch­tä­ter sich die Hän­de mit Blut beschmut­zen können.

Text: Giu­sep­pe Nardi
Bild: InfoVaticana/​LSN (Screen­shots)

 

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