Oberster Gerichtshof der USA duldet Angriff gegen die Religionsfreiheit


Oberster Gerichtshof Washington
Oberster Gerichtshof in Washington D.C.

(Washing­ton) Der Ober­ste Gerichts­hof der USA ist unter US-Prä­si­dent Barack Oba­ma deut­lich nach links gerutscht. Jüng­stes Bei­spiel ist die Wei­ge­rung, das Anlie­gen von zwei Apo­the­kern des Staa­tes Washing­ton anzu­neh­men, die vom dor­ti­gen Staats­ge­setz gezwun­gen wer­den, die Abtrei­bungs­pil­le zu verkaufen.

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Die Apo­the­ker sehen dar­in einen schwer­wie­gen­den Angriff gegen ihre Reli­gi­ons­frei­heit und wand­ten sich an den Ober­sten Gerichts­hof. Obwohl sie Chri­sten sind, sei­en sie durch Abga­be der Pro­duk­te gezwun­gen, an der poten­ti­el­len Tötung eines unge­bo­re­nen Kin­des mit­zu­wir­ken. Über­haupt wider­spre­che der Ver­kauf eines Tötungs­prä­pa­rats der Berufs­ethik eines Apothekers.

Nach­dem der Ober­ste Gerichts­hof fak­tisch das angeb­li­che „Recht auf Abtrei­bung“ rati­fi­zier­te und gegen ein Gesetz des Staa­tes Texas zum Schutz des Lebens ent­schie­den hat­te, dul­det er nun auch eine gra­vie­ren­de Ein­schrän­kung der Reli­gi­ons­frei­heit im Staat Washington.

„Die Höchst­rich­ter unter­gra­ben in ihrer der­zei­ti­gen Zusam­men­set­zung die christ­li­chen, und daher tra­gen­den Fun­da­men­te der USA und damit das, was die­ses Land erst ent­ste­hen und groß wer­den hat las­sen“, so Info­Va­ti­ca­na.

Beseitigung einer ungewollten Schwangerschaft über alles

Die ober­sten Rich­ter haben den Ein­spruch von zwei Apo­the­kern gegen ein Gesetz des Staa­tes Washing­ton abge­lehnt, das sie zwingt, Pro­duk­te mit gezielt abtrei­ben­der Wir­kung zu ver­kau­fen. Der Zwang ist gege­ben, weil das Gesetz kei­ne Ver­wei­ge­rung aus Gewis­sens­grün­den vor­sieht. Dage­gen haben sie geklagt, weil sie sich in ihren Grund- und Bür­ger­rech­ten ein­ge­schränkt füh­len. An der mög­li­chen Tötung unge­bo­re­ner Kin­der mit­schul­dig zu wer­den, sei mit ihrem Gewis­sen nicht ver­ein­bar. Wenn das Gesetz, das sie für Unrecht hal­ten, nicht ein­mal eine Ver­wei­ge­rung aus Gewis­sens­grün­den vor­sieht, sei­en christ­li­che Apo­the­ker gezwun­gen ihren Beruf auf­zu­ge­ben. Das aber sei ein unhalt­ba­rer Ein­griff des Staa­tes in die Grund­rech­te, zumal es der Berufs­ethik des Apo­the­kers kate­go­risch wider­spre­che, den Tod zu verursachen.

Die Apo­the­ker­fa­mi­lie Storm­ans, Eigen­tü­mer und Betrei­ber einer Apo­the­ke in Olym­pia, ver­sucht seit meh­re­ren Jah­ren ver­ge­bens vor Gericht ihre Recht ein­zu­kla­gen, daß der Staat nicht ihr Gewis­sen ver­let­zen oder sogar ver­ge­wal­ti­gen dür­fe durch den Zwang, Pro­duk­te ver­kau­fen zu müs­sen, die gegen das Leben von Men­schen gerich­tet sind.

Der jah­re­lan­ge Rechts­streit ende­te nun vor dem Ober­sten Gerichts­hof, der ein schwer­wie­gen­des Urteil gegen die Reli­gi­ons­frei­heit fäll­te, des­sen Fol­gen noch nicht abseh­bar sind.

Linksliberale Richter haben deutliches Übergewicht

Das Urteil fiel nicht ein­stim­mig. Die Grup­pe der Höchst­rich­ter, die sich einer posi­ti­vi­sti­schen Rechts­auf­fas­sung und dem gesell­schafts­po­li­ti­schen Links­trend ver­wei­gert, ist durch den Tod von Höchst­rich­ter Anto­nin Sca­lia im ver­gan­ge­nen Febru­ar jedoch wei­ter geschrumpft.

Die Höchst­rich­ter Cla­rence Tho­mas und Samu­el Ali­to for­mu­lier­ten eine Min­der­hei­ten­mei­nung, die sich auf das hohe Gut der Reli­gi­ons­frei­heit stützt. Das ste­he sogar höher als die even­tu­el­le Beein­träch­ti­gung des Geset­zes für den Fall, daß vie­le oder sogar alle Apo­the­ker vom Recht auf Ver­wei­ge­rung aus Gewis­sens­grün­den Gebrauch machen würden.

Seit dem Tod des Katho­li­ken Sca­lia, dem Wort­füh­rer der Kon­ser­va­ti­ven, besteht der Ober­ste Gerichts­hof nur aus acht Rich­tern. Eine Nach­be­set­zung ist noch nicht erfolgt.

Fünf der acht Höchst­rich­ter sind Katho­li­ken, drei Juden. Die drei jüdi­schen Rich­ter Bader-Gins­burg, Brey­er und Kagan, von den demo­kra­ti­schen Prä­si­den­ten Bill Clin­ton und Barack Oba­ma ernannt, sind erklär­te Links­li­be­ra­le. Zur links­li­be­ra­len Frak­ti­on gehört auch die 2009 von Oba­ma ernann­te Katho­li­kin Soto­ma­yor. Meist mit den Links­li­be­ra­len stimmt zudem der 1988 von Ronald Rea­gan ernann­te Katho­lik Antho­ny Ken­ne­dy. Das lin­ke Über­ge­wicht von 5:4 wur­de durch den Tod Sca­li­as zu einem erdrücken­den Über­ge­wicht von 5:3. Je nach Aus­gang der Prä­si­dent­schafts- und Par­la­ments­wah­len im Herbst könn­te dar­aus ein struk­tu­rel­les Über­ge­wicht wer­den. Bestre­bun­gen in die­ser Rich­tung gibt es bereits vom amtie­ren­den US-Prä­si­den­ten Obama.

Roe gegen Wade – Zusammensetzung geändert, aber nicht Ausrichtung

1973 wur­de das berüch­tig­te Urteil im Fall Roe gegen Wade gefällt. Damit lega­li­sier­te der Ober­ste Gerichts­hof die Abtrei­bung, indem er ent­schied, daß sie in den Bereich der Pri­vat­sphä­re fal­le, wes­halb der Staat kein Recht habe, die Tötung unge­bo­re­ner Kin­der zu verbieten.

Damals sah die Zusam­men­set­zung des Ober­sten Gerichts­hof noch ganz anders aus. Kei­ner der heu­ti­gen Höchst­rich­ter war am dama­li­gen Urteil betei­ligt. Damals waren acht von neun Rich­tern Pro­te­stan­ten, seit 2010 kein ein­zi­ger mehr. Damals gab es nur einen Katho­li­ken und kei­nen Juden. Sie­ben Rich­ter, dar­un­ter auch der Katho­lik Brennan, votier­ten damals für die fak­ti­sche Frei­ga­be des Kin­der­mor­des. Nur zwei Rich­ter, der Angli­ka­ner White und der Luthe­ra­ner Reh­n­quist, for­mu­lier­ten eine Min­der­hei­ten­mei­nung und wider­setz­ten sich der Abtreibung.

So grund­le­gend sich auch die reli­giö­se Zusam­men­set­zung des Höchst­ge­richts änder­te, eine ent­schei­den­de Rich­tungs­än­de­rung fand nicht statt. Zu kei­nem Zeit­punkt gab es eine Mehr­heit, um in der Abtrei­bungs­fra­ge, dem größ­ten Mas­sen­mord in der US-Geschich­te, eine Ende zu bereiten.

Text: Giu­sep­pe Nardi
Bild: InfoVaticana

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2 Kommentare

  1. Die reli­giö­se Zusam­men­set­zung des ame­ri­ka­ni­schen Höchst­ge­richts spielt dabei kei­ne Rol­le, da anzu­neh­men ist, dass Oba­ma sol­che Ämter längst mit sei­nen Logen­brü­dern besetzt. Beim aus­ge­schie­de­nen katho­li­schen Rich­ter han­del­te es sich wahr­schein­lich um eine Aus­nah­me, ein Aus­lauf­mo­dell aus bes­se­ren Zei­ten. Wie soll­te da ein Rich­tungs­wech­sel statt­fin­den können?
    Auch hier­zu­lan­de wer­den Spit­zen­po­si­tio­nen in Staat und Kir­che bekannt­lich nur an gewis­se Club-Mit­glie­der ver­ge­ben, um die Ein­heit zu wahren.
    So haben auch deut­sche Apo­the­ker nicht die gering­ste Chan­ce sich zu wei­gern, die Anti-Baby-Pil­le aus Gewis­sens­gruen­den her­aus­zu­ge­ben: Wer die Abtrei­bungs­pil­le (vor oder danach spielt in dem Fall kei­ne Rol­le) nicht im Sor­ti­ment hat, kann sei­ne Apo­the­ke dicht machen! Wenn’s ums Geld (der Phar­ma­in­du­strie) geht, hört jede Gewis­sens­frei­heit auf!

  2. Hier ist ja sogar schon die Ver­trags­frei­heit nega­tiv berührt. Und das will das „Land of the free“ sein? Die USA sind längst ein moder­ner Poli­zei­staat, in dem – wie hier – demo­kra­ti­sche Will­kür das Recht ver­drängt hat. Und dies eben auch in der (staat­li­chen) Justiz.

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