Welt-Down-Syndrom-Tag – Jugend für das Leben demonstrierte gegen Diskriminierung


Am Welt-Down-Syn­drom-Tag demon­strier­te die Jugend für das Leben vor dem Öster­rei­chi­schen Par­la­ment gegen die Dis­kri­mi­nie­rung von Men­schen mit Down-Syn­drom. Auf unge­bo­re­ne Kin­der mit dem drei­fa­chen Vor­han­den­sein des 21. Chro­mo­soms wird regel­recht Jagd gemacht. In eini­gen euro­päi­schen Staa­ten wird der Groß­teil der Kin­der mit Down-Syn­drom durch Abtrei­bung vor der Geburt getötet.

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Die Jugend für das Leben for­der­te mit ihrer Akti­on die Abschaf­fung der euge­ni­schen Indi­ka­ti­on.  Sie erlaubt die Tötung unge­bo­re­ner Kin­der mit Down-Syn­drom bis unmit­tel­bar vor der Geburt. Kri­ti­siert wur­de auch ein OGH-Urteil, das ein behin­der­tes Kind als Grund für Scha­dens­er­satz­zah­lung betrach­tet. Die­se mas­si­ve gesetz­li­che Dis­kri­mi­nie­rung behin­der­ter Kin­der sei „uner­träg­lich und ein Armuts­zeug­nis für Öster­reich“ so Cari­na Eder, die Spre­che­rin der Jugend für das Leben. Sie for­der­te von der Regie­rung Ver­ant­wor­tungs­be­wußt­sein und ein Ende die­ser Dis­kri­mi­nie­rung von von behin­der­ten Men­schen vor und nach der Geburt.

90 Prozent der Down-Syndrom-Kinder werden nicht geboren

In Öster­reich soll­ten, sta­ti­stisch gese­hen, jedes Jahr etwa 100 Kin­der mit Down-Syn­drom gebo­ren wer­den. In Wirk­lich­keit ist es nur ein Zehn­tel davon. Rund 90 Pro­zent der unge­bo­re­nen Kin­der mit Down-Syn­drom wer­den abge­trie­ben. In ande­ren euro­päi­schen Län­dern ist die Lage ver­gleich­bar. Es ist ein rei­ner Glücks­fall, daß ein Kind mit  Down-Syn­drom leben darf. Der Staat dul­det die syste­ma­ti­sche Eliminierung.

Mög­lich macht dies die „euge­ni­sche Indi­ka­ti­on“, die Abtrei­bung von Men­schen mit Behin­de­rung fak­tisch wäh­rend der gesam­ten Schwan­ger­schaft straf­frei stellt. Der blo­ße Ver­dacht einer Behin­de­rung reicht aus, jen­seits aller Fri­sten, das betref­fen­de Kind bis in den neun­ten Schwan­ger­schafts­mo­nat zu töten. Der Grad der Behin­de­rung ist gesetz­lich nicht defi­niert, womit der Gesetz­ge­ber zum Aus­druck bringt, daß im Zwei­fels­fall die Tötung des Kin­des erwünscht ist.

Kin­der dür­fen gemäß der öster­rei­chi­schen Fri­sten­re­ge­lung nur wäh­rend der ersten drei Mona­te der Schwan­ger­schaft getö­tet wer­den. Bei Behin­de­rung oder Ver­dacht auf Behin­de­rung ist die­se Frist aufgehoben.

Für die­se mas­si­ve gesetz­li­che Dis­kri­mi­nie­rung von Behin­der­ten wur­de Öster­reich 2013 von der UNO-Staa­ten­prü­fung in Genf gerügt, da die euge­ni­sche Indi­ka­ti­on der UN-Behin­der­ten­rechts­kon­ven­ti­on widerspricht.

"Behinderte Kinder sind kein Schadensfall"
„Behin­der­te Kin­der sind kein Schadensfall“

Laut Jugend für das Leben sei­en die christ­de­mo­kra­ti­sche ÖVP und die natio­nal­kon­ser­va­ti­ve FPÖ, aber auch Ver­tre­ter der Grü­nen und der Behin­der­ten­an­walt und ehe­ma­li­ge Gesund­heits­mi­ni­ster Erwin Buch­in­ger (SPÖ) für Gesprä­che über eine Geset­zes­än­de­rung offen. Die zustän­di­ge Gesund­heits­mi­ni­ste­rin Sabi­ne Ober­hau­ser (SPÖ) ver­wei­gert jede Gesprächs­be­reit­schaft zum Thema.

Die straf­freie Abtrei­bung gilt in Öster­reich wie in der Bun­des­re­pu­blik Deutsch­land als „gesell­schaft­li­cher Kon­sens“, der von den Regie­rungs­par­tei­en – in Wien SPÖ und ÖVP, in Ber­lin CDU/​CSU und SPD – nicht in Fra­ge gestellt wird, gleich­gül­tig ob die Regie­rungs­ver­tre­ter Sozi­al­de­mo­kra­ten oder Christ­de­mo­kra­ten sind.

„Behinderte Kinder sind kein Schadensfall!“

Die Jugend für das Leben kri­ti­sier­te auch ein Urteil des Ober­sten Gerichts­ho­fes, das es ermög­licht, daß Ärz­te für ein behin­der­tes Kind von den betrof­fe­nen Eltern oder der Mut­ter auf Scha­dens­er­satz geklagt wer­den kön­nen. Vor­aus­set­zung ist, daß der behan­deln­de Arzt „fahr­läs­sig, vor­sätz­lich oder wis­sent­lich“ eine fal­sche Dia­gno­se gestellt hat oder den Infor­ma­ti­ons­pflich­ten nicht oder nicht aus­rei­chend nach­ge­kom­men ist. Der Ober­ste Gerichts­hof sagt damit, daß der Scha­den­er­satz zu lei­sten sei, weil damit den Eltern der Mut­ter des Kin­des die Mög­lich­keit ent­zo­gen wor­den sei, das Kind töten zu lassen.

„Die­se kurio­se Recht­spre­chung stellt nicht nur eine mas­si­ve Dis­kri­mi­nie­rung behin­der­ter Kin­der dar, son­dern setzt zudem Ärz­te mas­siv unter Druck und schafft ein Kli­ma der Ableh­nung von behin­der­ten Kin­dern. Wir wol­len in einer Gesell­schaft leben, in der behin­der­te Men­schen nicht dis­kri­mi­niert wer­den, ins­be­son­de­re vor der Geburt.“
Hand­lungs­auf­ruf an die Gesund­heits­mi­ni­ste­rin“, so Cari­na Eder.

Die Jugend für das Leben appel­lier­te mit der Akti­on an die öster­rei­chi­schen Ent­schei­dungs­trä­ger, mit Dring­lich­keit die not­wen­di­gen gesetz­li­chen Ände­run­gen zu erwir­ken. Die bis­he­ri­gen Stel­lung­nah­men der Par­la­ments­par­tei­en „geben Hoff­nung“, daß die euge­ni­sche Indi­ka­ti­on einer brei­ten Mehr­heit „unan­ge­nehm und ände­rungs­wür­dig“ erscheint, so Eder.

An Gesund­heits­mi­ni­ste­rin Sabi­ne Ober­hau­ser (SPÖ) gerich­tet: „Las­sen Sie eine Dis­kus­si­on über die The­ma­tik zu, denn aus sach­li­chen Grün­den ist Ihre Hal­tung nicht nach­voll­zieh­bar. Ideo­lo­gie darf nie­mals ein Recht­fer­ti­gungs­grund sein!“

Die Jugend für das Leben in ihrem Appell: „Wir hof­fen, daß sich die Ver­ant­wort­li­chen in Poli­tik und Gesell­schaft von der unan­tast­ba­ren Wür­de jedes Men­schen lei­ten las­sen und nicht zulas­sen, daß Unge­rech­tig­kei­ten Behin­der­ten gegen­über gesetz­lich ver­an­kert bleiben“.

Der Welt-Down-Syn­drom-Tag wur­de 2012 von der UNO aner­kannt. Seit 2006 wird er als Akti­ons­tag begangen.

Text: Giu­sep­pe Nardi
Bild: Jugend für das Leben (Screen­shot)

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