War Altbischof Franz Kamphaus besonders papsttreu? – Sonderwege im Bistum Limburg (1)


Limburg an der Lahn von Lewis Pinhorn Wood (ca. 1892)

Das Bis­tum Lim­burg soll Ende 2016 einen neu­en Bischof bekom­men. In die­ser Situa­ti­on wer­den von inter­es­sier­ter Sei­te Legen­den über die bei­den letz­ten Bischö­fe Kamph­aus und Tebartz-van Elst gestrickt.

Anzei­ge

Ein Gast­bei­trag von Hubert Hecker.

An den bei­den Weih­nachts­ta­gen 2015 strahl­te der Hes­si­sche Rund­funk ein Inter­view mit Erz­bi­schof Georg Gäns­wein aus. Dabei wies der deut­sche Kuri­en-Prä­lat erneut dar­auf hin, dass es bei den Angrif­fen auf den dama­li­gen Bischof Tebartz-van Elst auch um einen Rich­tungs­streit gegan­gen sei. Bekannt­lich war der ehe­ma­li­ge Lim­bur­ger Bischof kon­ser­va­tiv, glau­bens- und papst­treu. Genau des­halb attackier­ten ihn schon kurz nach Beginn sei­ner Bischofs­zeit moder­ni­sti­sche Kräf­te in und außer­halb des Lim­bur­ger Ordi­na­ri­ats. Durch syste­ma­ti­sche Indis­kre­tio­nen und mit­hil­fe der Medi­en wur­den Ver­däch­ti­gun­gen, Falsch­in­for­ma­tio­nen und Miss­trau­en aus­ge­streut – auch von Sei­ten eini­ger Dom­ka­pi­tu­la­re. Die dar­aus fol­gen­de Iso­la­ti­on des Bischofs führ­te zu der fata­len Geheim­stra­te­gie bei der Dom­berg­be­bau­ung, bei der er sich in eine Rei­he von Feh­lern ver­strick­te. Auf die­sem Hin­ter­grund muss­te er sein Rück­tritts­ge­such ein­rei­chen, wäh­rend die mit­ver­ant­wort­li­chen Prä­la­ten sich selbst einen Per­sil­schein aus­stell­ten. Die Geg­ner des Bischofs konn­ten zunächst tri­um­phie­ren. Bis heu­te schwelt daher der Rich­tungs­streit wei­ter, den Erz­bi­schof Gäns­wein auf die Fra­ge zuspitzte:

Bleibt das Bistum Limburg ein Teil der (römisch-katholischen Welt-) Kirche oder verfolgt man einen sogenannten Limburger Sonderweg?

Gegen die­se Ein­schät­zung stell­te sich in einem Leser­brief an die Frank­fur­ter Neue Pres­se der Pfar­rer von Ober­ur­sel, Rein­hold Kal­tei­er. Der war in der Amts­zeit Bischof Tebartz-van Elsts Spre­cher des Prie­ster­rats. Als sol­cher stand er in den ersten Jah­ren der Amts­zeit des Bischofs  an sei­ner Sei­te und ver­tei­dig­te ihn – etwa gegen die häss­li­che Brand­brief-Kam­pa­gne des SPIEGELS. Spä­ter wand­te er sich ab. Heu­te ver­sucht er über den Bischof und sei­ne Amts­zeit Legen­den zu verbreiten.

In sei­nem Leser­brief behaup­tet er, Bischof Tebartz-van Elst sei nicht wegen sei­ner kon­ser­va­ti­ven Grund­hal­tung ange­grif­fen wor­den. Die bestand vor allem in des­sen Loya­li­tät zum dama­li­gen Papst Bene­dikt und sei­ner Treue zur über­lie­fer­ten Leh­re der Kir­che. Kal­tei­er behaup­tet nun: Die­se Hal­tung der Papst­treue wäre doch schon immer die Lim­bur­ger Tra­di­ti­on gewe­sen.  Die Bischö­fe Kempf und Kamph­aus wären dem Papst in Treue zuge­tan gewe­sen. Es hät­te kei­nen Lim­bur­ger Son­der­weg gege­ben. Man reibt sich die Augen: Bischof Kamph­aus als ein beson­ders treu­er Anhän­ger von Papst Johan­nes Paul II.?

Altbischof Kamphaus – dem Papst in Treue zugetan?

Kal­tei­er stellt die Fak­ten auf den Kopf. Die Pres­se jeden­falls fei­er­te Kamph­aus in den Jah­ren nach 2000 als Rebell gegen Rom. Auch wenn Bischof Kamph­aus eine sol­che pla­ka­ti­ve Ein­ord­nung nicht moch­te – er gab die­sem Ein­druck durch­aus Nah­rung durch sein Han­deln. Denn nach dem Aus­stieg der deut­schen Bischö­fe aus dem töd­li­chen Pro­gramm der staat­li­chen Abtrei­bungs­schein­be­ra­tung  stell­te sich Kamph­aus in Trotz gegen das römi­sche Lehr­amt, um in sei­nem Bis­tum wei­ter­hin an die­ser Schein­be­ra­tungs­pra­xis festzuhalten.

Den Papst stell­te er damals die Alter­na­ti­ve, ent­we­der sei­ne Ent­schei­dung zu akzep­tie­ren oder ihn als Bischof abzu­set­zen. Rom wies die­se tak­ti­sche Erpres­sung als unwür­di­ges Schwar­ze-Peter-Spiel zurück.

In Ver­hand­lun­gen mit Kar­di­nal Ratz­in­ger und dem Lei­ter der Bischofs­kon­gre­ga­ti­on wur­de Kamph­aus im Janu­ar 2001 eine Über­gangs­frist von einem Jahr zuge­stan­den. In die­ser Zeit soll­te der Lim­bur­ger Bischof sei­ne Ent­schei­dung über­den­ken, indem er sich mit den moral­theo­lo­gi­schen Argu­men­ten des päpst­li­chen Lehr­am­tes aus­ein­an­der­setz­te und zu einer eines Bischofs wür­di­gen Ent­schei­dung käme. Er tat es nicht, son­dern blieb bei sei­ner Hal­tung, an der Teil­nah­me der staat­li­chen Schein­be­ra­tungs­pra­xis festzuhalten.

Der Papst hat­te durch sei­nen Kar­di­nal­staats­se­kre­tär Sod­a­no erklä­ren las­sen: Durch die kirch­li­che Mit­wir­kung an dem staat­li­chen Ver­fah­ren zur (rechts­wid­ri­gen) Abtrei­bung wer­de die  Leh­re der Kir­che zum Lebens­schutz ver­dun­kelt. Denn durch die Aus­stel­lung des Bera­tungs­scheins sei ein Legi­ti­ma­ti­ons­ver­fah­ren erstellt, das allein der Tötung von Unge­bo­re­nen die­ne. Des­halb dür­fe eine kirch­li­che Stel­le dar­an nicht mit­wir­ken.  In die­ser Fra­ge von Leben und Tod kön­ne nicht der Vor­halt einer moral­theo­lo­gi­schen Güter­ab­wä­gung gesetzt wer­den, nach dem die abge­trie­be­nen Unge­bo­re­nen mit der Zahl der ver­mut­lich geret­te­ten Kin­der auf­zu­rech­nen wären.  Es gehe auch nicht um einen Ein­griff in die pasto­ra­le Kom­pe­tenz eines Bischofs, son­dern um eine zwin­gen­de moral­theo­lo­gi­sche Norm, bei der die Wei­sung des Pap­stes lehr­mä­ßi­ger Natur sei.

Eine öffent­li­che Stel­lung­nah­me zu die­ser lehr­amt­li­chen Argu­men­ta­ti­on hat Bischof Kamph­aus nie abge­ge­ben. Statt­des­sen berief er sich bei sei­ner Ent­schei­dung zur Fort­füh­rung der Abtrei­bungs­schein­be­ra­tung ein­fach auf sei­ne per­sön­li­che Gewis­sens­ent­schei­dung – ohne wei­te­re moral­theo­lo­gi­sche Begründung.

Nach Ablauf der Frist im Janu­ar 2002 bekam Kamph­aus nach einem Gespräch in Rom noch ein­mal sechs Wochen Bedenk­zeit, die der Lim­bur­ger Bischof ver­strei­chen ließ. Im März 2002 kam dann die end­gül­ti­ge lehr­amt­li­che Wei­sung von Rom, dass auch im Bis­tum Lim­burg nach der welt­kirch­li­che Norm gehan­delt wer­den müs­se. Nach die­sem Lehr­amts­ent­scheid stell­te sich Bischof Kamph­aus als Gewis­sens-Mar­ty­rer dar. Damit hat­te er eine wei­te­re Legen­de eta­bliert, die die Medi­en ger­ne kol­por­tier­ten. Auch Kal­tei­er ver­brei­tet die­se heroi­sche Ver­si­on, dass Kamph­aus ent­ge­gen sei­nem Gewis­sen auf Geheiß von Rom aus der Schwan­ge­ren­kon­flikt­be­ra­tung aus­ge­stie­gen sei. Mit die­ser For­mu­lie­rung wer­den meh­re­re Feh­ler verbreitet.

Legenden um den Ausstieg und ein letzter Affront gegen den Papst

  • Zum Ersten ging es nicht um die Been­di­gung der Schwan­ge­ren­kon­flikt­be­ra­tung, son­dern um den kirch­li­chen Aus­stieg aus einem staat­li­chen Pro­gramm, bei dem straf­freie, aber rechts­wid­ri­ge Tötun­gen von Unge­bo­re­nen durch die Bera­tungs­schein­ver­ga­be legi­ti­miert wer­den. Die Wahr­heit ist, dass die Schwan­ge­ren­be­ra­tung mit vier­zig haupt- und ehren­amt­li­che Hel­fe­rin­nen im Bis­tum nach 2002 fort­ge­führt wurde.
  • Des Wei­te­ren war es nicht ein iso­lier­tes auto­ri­tä­res Geheiß von Rom, als zum Ende des Jah­res 2000 die deut­schen Bischö­fe beschlos­sen hat­ten, aus dem staat­li­chen Schein­be­ra­tungs­pro­gramm aus­zu­stei­gen. Papst und Kurie hat­ten vor­her in einem drei­jäh­ri­gen, gedul­di­gen Bera­tungs­pro­zess durch Schrei­ben, gemein­sa­me Kon­fe­ren­zen und Ein­zel­ge­sprä­che um die kirch­lich-moral­theo­lo­gi­sche Fra­ge gerun­gen, wie die Kir­che glaub­wür­dig das Evan­ge­li­um des Lebens gegen die gras­sie­ren­de Kul­tur des Todes bezeu­gen kön­ne. Alle deut­schen Bischö­fe – außer der von Lim­burg – hat­ten sich schließ­lich der moral­theo­lo­gi­schen Argu­men­ta­ti­on des päpst­li­chen Lehr­amts angeschlossen.
  • Wenn Kamph­aus die­se Fra­ge auf eine indi­vi­du­el­le Gewis­sens­ent­schei­dung zwi­schen ihm und dem Papst redu­zier­te, so unter­schlug er sowohl den kirch­li­chen Bera­tungs­pro­zess mit den deut­schen Bischö­fen, die welt­kirch­lich-theo­lo­gi­sche Rele­vanz des Pro­blems wie auch den lehr­amt­li­chen Cha­rak­ter der päpst­li­chen Ent­schei­dung. Die Fra­ge nach der moral­theo­lo­gi­schen Bewer­tung der Abtrei­bungs­schein­be­ra­tung konn­te genau­so wenig im Allein­gang durch das indi­vi­du­el­le Gewis­sens eines Bischofs ent­schie­den wer­den wie laut Ver­fas­sungs­ge­richt recht­lich  eine Unge­bo­re­nen-Tötung der frei­en Gewis­sens­ent­schei­dung einer schwan­ge­ren Mut­ter anheim­ge­ge­ben wer­den kann.
  • Schließ­lich unter­spül­te Kamph­aus mit sei­nem trot­zi­gen Rück­zug auf sein Gewis­sen das Lehr- und Hir­ten­amt des Pap­stes in moral­theo­lo­gi­schen Fra­gen sowie die Ein­heit der Bischö­fe unter­ein­an­der und mit dem Papst. Der Kon­flikt war inzwi­schen zu einem Dis­zi­pli­nar­fall gewor­den. Im Kle­rus des Bis­tum Lim­burg war damals zu hören, ein Prie­ster hät­te schon längst mit Sank­tio­nen zu rech­nen gehabt, ver­hiel­te er sich dau­er­haft so unge­hor­sam gegen­über sei­nem Bischof, wie es der Lim­bur­ger Orts­bi­schof damals gegen­über dem Papst tat.
  • Kamph­aus selbst hat­te eini­ge Jah­re vor­her Frank­fur­ter Kle­ri­kern mit Dis­zi­pli­nar­ver­fah­ren gedroht, wenn sie ent­ge­gen sei­ner Wei­sung an einem pro­te­stan­ti­schen Fei­er­abend­mahl mit Mazzen und Trau­ben teil­näh­men. In sei­nem eige­nen Fall prak­ti­zier­te er selbst Unge­hor­sam – sogar  gegen­über der lehr­amt­li­chen Wei­sung des Papstes.
  • Der Lim­bur­ger Bischof beton­te spä­ter, dass er sich von Papst und Kurie stets fair behan­delt gefühlt habe. Der Vati­kan hat­te dar­auf gesetzt, durch vie­le und gedul­di­ge Gesprä­che die deut­schen Bischö­fe von der welt­kirch­lich-lehr­amt­li­chen Not­wen­dig­keit des Rück­zugs aus dem staat­li­chen Abtrei­bungs­pro­gramm zu über­zeu­gen. Auch gegen­über  Kamph­aus hat­te die Kurie nicht mit Dis­zi­pli­nar­maß­nah­men gedroht, son­dern auf Gesprä­che und Ein­sicht gesetzt. Bischof Kamph­aus ging dar­auf nicht ein, son­dern ließ die Kurie auf­lau­fen. War das fair gegen­über dem Papst?
  • Und war das eines Bischofs wür­di­ges Ver­hal­ten, als der Lim­bur­ger Bischof die lehr­amt­li­che Wei­sung des Pap­stes und sei­ne eige­ne Wei­ge­rung als Posi­tio­nen von zwei gegen­sätz­li­chen Gewis­sens­ent­schei­dun­gen hin­stell­te? Oder war es ein sub­ti­ler Kunst­griff, mit dem der Papst ins Unrecht gesetzt und ihm auto­ri­tä­res Geha­be unter­stellt wur­de? Denn bei ech­ten Gewis­sens­fra­gen darf nie­mals ein ande­rer – und sei es der Papst – sein Gewis­sen als höher­ste­hend  und damit fol­ge­lei­stend hinstellen.
  • Daher kann es auch nicht als Beweis für Kamphaus­ens angeb­li­che Papst­treue aus­ge­legt wer­den, dass der Lim­bur­ger Bischof sogar ent­ge­gen sei­nem Gewis­sen gehan­delt habe, wie Kal­tei­er meint. Im Gegen­teil. Kamph­aus hat­te mit sei­nem Kon­strukt der zwei kon­trä­ren Gewis­sens­ent­schei­dun­gen die Basis dafür gelegt, dass ihn moder­ni­sti­sche Kir­chen­krei­se fälsch­lich als ‚Mär­ty­rer des Gewis­sens’ hoch­sti­li­sier­ten und ihn die Medi­en als ‚Rebell gegen Rom’ für anti­rö­mi­sche Res­sen­ti­ments instrumentalisierten.
  • Schließ­lich unter­spül­te Kamph­aus mit sei­nem Rück­zug auf sein Gewis­sen das Lehr- und Hir­ten­amt des Pap­stes in moral­theo­lo­gi­schen Fra­gen sowie die Ein­heit der Bischö­fe unter­ein­an­der und mit dem Papst.

Affront gegen die Papstkirche

Mit die­sem letz­ten Affront gegen den Papst hat­te Kamph­aus all jene Kräf­te im Bis­tum ermu­tigt, die schon immer gegen Rom Stim­mung gemacht hat­ten. Noch im glei­chen Jahr 2002 nutz­te der Prä­si­dent der Diö­ze­san­ver­samm­lung die Gele­gen­heit beim 175jährigen Bis­tums­ju­bi­lä­um, in einer umstrit­te­nen Rede gegen die auto­ri­tä­re, abso­lu­ti­sti­sche oder gar tota­li­tä­re Papst­kir­che zu pol­tern. Auch nach Kri­tik von vie­len Sei­ten nahm Dr. Röther nichts von sei­ner Rede zurück. Im Gegen­teil: Auf einer Fach­ta­gung im Früh­jahr 2003 mit Prof. Medard Kehl SJ und Bischof Kamph­aus wur­den sei­ne The­sen sogar noch theo­lo­gisch gestützt. Weih­bi­schof Ger­hard Pie­schl kam damals zu dem Urteil, dass Lim­burg die kla­ren Lini­en der Kon­zil­kir­che ver­las­sen und erneut einen Son­der­weg zu dem Modell einer ande­ren Kir­che gehen wolle.
Mit den Wor­ten: Ich gehe die­sen Weg nicht mehr mit! trat der Bischofs­vi­kar für die syn­oda­len Gre­mi­en von sei­nem Amt zurück.

Ein wei­te­res Bei­spiel für Kamph­aus’ Hin­ter­trei­bung von päpst­lich-welt­kirch­li­cher Vor­ga­ben: In den Jah­ren vor 2005 war der Bischof dafür ver­ant­wort­lich, dass die bischöf­li­che Jugend­ab­tei­lung das noch von Papst Johan­nes Paul II. vor­ge­ge­be­ne Mot­to des Welt­ju­gend­ta­ges in Köln: Wir sind gekom­men, um anzu­be­ten kom­plett boy­kot­tier­te. Anbe­tung pass­te wohl nicht in das Kon­zept einer pro­gres­si­ven Jugendarbeit.

Bischof Tebartz-van Elst beendet die Sonderrolle des Bistums Limburg (FNP 2008)

Bischof Tebartz-van Elst
Bischof Tebartz-van Elst

Bischof Kamph­aus hat­te bis zu sei­nem alters­be­ding­ten Rück­tritt in Ordi­na­ri­at, Prie­ster­schaft und unter Lai­en die libe­ral-anti­rö­mi­schen Affek­te gedul­det und geför­dert. Als bald nach dem Antritt Tebartz-van Elsts die Prot­ago­ni­sten der Kamph­aus­kir­che (!) merk­ten – so der SPIEGEL –, dass der neue Bischof den Kurs sei­nes Vor­gän­gers vor­sich­tig kor­ri­gier­te, lan­cier­ten sie eine erste Medi­en­at­tacke gegen den neu­en Bischof: Am 6. Sep­tem­ber 2008 titel­te die Frank­fur­ter Neue Pres­se: Der Statt­hal­ter Roms. Der neue Bischof been­det die Son­der­rol­le des Bis­tums Lim­burg. Im wei­te­ren Text hieß es: Bischof Tebartz-van Elst sei ein getreu­er Jün­ger Papst Bene­dikt XVI., der die Amts­kir­che restau­riert. Kamph­aus war Bischof von Lim­burg, Tebartz-van Elst ist ein Beam­ter Roms. Spä­ter setz­te Dani­el Deckers (FAZ) noch eins drauf: Der Lim­bur­ger Bischof sei eine reak­tio­nä­re Krea­tur, der sich an Rom-Unter­wür­fig­keit von nie­man­dem über­tref­fen lasse.

Modernisten und Medien bekämpften von Anfang an den Kurs des neuen Bischofs

Laut FNP-Arti­kel befürch­te­ten eini­ge Kir­chen­ver­ant­wort­li­che damals, dass es unter dem neu­en Bischof bald vor­bei sein könn­te mit den bis­tüm­li­chen Son­der­rech­ten, die Kamph­aus gedul­det hat­te. Sie mein­ten damit die ein­ge­fah­re­nen Abwei­chun­gen von dem vor­ge­ge­be­nen Weg der Amts­kir­che – wie z. B. Ein­la­dung von evan­ge­li­schen Chri­sten zur Kom­mu­ni­on oder die Ver­ga­be der Kom­mu­ni­on an Wie­der­ver­hei­ra­te­te und ande­re libe­ra­le Prak­ti­ken im Lim­bur­ger Kle­rus.  

Die öffent­lich bekann­ten Fak­ten erwei­sen Kal­tei­ers Erzäh­lun­gen, es habe nie einen Lim­bur­ger Son­der­weg gege­ben, und: Der Bischof sei nicht wegen sei­ner kon­ser­va­ti­ven Grund­hal­tung bekämpft wor­den,  als Legen­den­stricke­rei. Bischof Tebartz-van Elst zog sich die erbit­ter­te Feind­schaft von Moder­ni­sten und Medi­en zu, weil er in sei­ner kon­ser­va­ti­ven, papst- und glau­bens­treu­en Grund­hal­tung Lim­bur­ger Son­der­we­ge beendete.

Spä­ter wur­de von sei­nen Geg­nern das Kon­strukt eines auto­ri­tä­ren Füh­rungs­stils sowie  Miss­ach­tung der Syn­odal­ord­nung nach­ge­scho­ben. Mit­te 2009, also ein­ein­halb Jah­re nach Beginn sei­ner Amts­zeit, beschei­nig­te dage­gen Bea­trix Schlausch, die dama­li­ge Prä­si­den­tin der Lim­bur­ger Diö­ze­san-Ver­samm­lung, dem Bischof: In vie­len Gesprä­chen spü­re ich, wie viel ihm an einer guten Zusam­men­ar­beit mit den Syn­oda­len liegt. Unse­rem Bischof ist bewusst: Die Mit­ar­beit von Ehren­amt­li­chen wird in Zukunft noch wich­ti­ger. Und deren Nach­fol­ge­rin, Frau Schil­lai, bestä­tig­te noch im März 2013, also ein hal­bes Jahr vor Tebartz-van Elsts Rück­tritts­ge­such: Ja, er nimmt Kri­tik an. Man kann mit ihm reden.

Nach des Bischofs Rück­tritt und dem Tri­umph sei­ner Geg­ner schwelt der Rich­tungs­streit  wei­ter, wie Erz­bi­schof Gäns­wein fra­gend anmerkt.

Dabei soll­te man aber beden­ken, dass die der­zei­ti­ge Bis­tums­lei­tung, Weih­bi­schof Man­fred Gro­the und sein Stell­ver­tre­ter Wolf­gang Rösch, seit Beginn ihrer Amts­zeit  ver­sucht hat, die auf­ge­ris­se­nen Grä­ben zu über­win­den – so die Wor­te des noch von Tebartz-van Elst als Gene­ral­vi­kar ein­ge­setz­ten Rösch’. Unter­halb der Lei­tungs­ebe­ne sind aber immer noch  Kräf­te am Werk, die Son­der­we­ge im Bis­tum Lim­burg – so die zutref­fen­de For­mu­lie­rung – als Agen­da betreiben.

Text: Hubert Hecker
Bild: Wikicommons/​Frankfurter Neue Presse

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12 Kommentare

  1. Im Neu­en Got­tes­lob Gebet­buch (NGL) ist unter Nr. 21.3 ein „Gebet um geist­li­che Beru­fe“ auf­ge­nom­men, das Franz Kamph­aus ver­fasst hat.
    Es ist vom Inhalt und Stil wirk­lich gut, und ich bete es zuwei­len selbst in dem genann­ten Anliegen.
    Wegen der Wider­setz­lich­keit des damals noch bischöf­li­chen Ver­fas­sers in der Abtrei­bungs­fra­ge und sei­nes ver­häng­nis­vol­len nega­ti­ven Ein­flus­ses auf die Kir­chen­dis­zi­plin, was in obi­gem Arti­kel gut doku­men­tiert ist,
    mag ich ihn aller­dings per­sön­lich nicht.
    So habe ich das vom Sel. Papst Paul VI. im glei­chen Anlie­gen ver­fass­te Gebet aus dem alten Got­tes­lob Gebet Buch Nr. 27.5 abge­schrie­ben, in mein NGL an der betr. Stel­le ein­ge­klebt und bete die­ses Gebet anstel­le des Kamphaus­chens, obwohl mir wie gesagt letz­te­res eigent­lich rein inhalt­lich noch anspre­chen­der erscheint.
    So aber hof­fe ich, ein wenig von mei­nen bis zu einer gewis­sen Anti­pa­thie gren­zen­den und geheg­ten Vorbehalten
    gegen­über Paul VI. zu des­sen Leb­zei­ten abtra­gen zu können.

  2. Es ist eine Schan­de, was da von Kir­chen­steu­ern aus­ge­hal­te­ne Moder­ni­sten gegen Tebartz van Elst orga­ni­siert wor­den ist. Dass die pein­lich-anti­ka­tho­li­schen Medi­en das zu ger­ne auf­ge­fres­sen haben, war ja klar.

  3. Eine ganz beson­ders unap­pe­tit­li­che Rol­le in die­sem Rich­tungs­streit spiel­te Dani­el Deckers von der FAZ. Ich erin­ne­re mich noch gut – lan­ge vor der Eska­la­ti­on auf dem Lim­bur­ger Dom­berg – an bös­ar­ti­ge, wider­li­che Arti­kel, in denen sug­ge­stiv vom jun­gen Bischofs­chauf­feur gespro­chen wur­de – natür­lich ohne eine kla­re Aus­sa­ge. Mit Bischof Tebartz‘ Rück­tritt schien Deckers am Ziel…
    Wenn man sei­ne Arti­kel seit damals wei­ter ver­folgt, merkt man, wie es ihn wurmt, daß Papst Fran­zis­kus (obwohl er doch von Deckers anfangs über den grü­nen Klee gelobt wur­de) bei welt­kirch­li­chen wie Deutsch­land betref­fen­den Ent­schei­dun­gen nicht dar­an denkt, ihn um Rat zu fragen.
    Es kom­plet­tiert das Bild, daß Herr Deckers ehe­ma­li­ger Domi­ni­ka­ner ist. Ent­täusch­te Lie­be ist schon was Schlimmes…

  4. Dan­ke, Herr @ H. Hecker, dass Sie das Pro­blem Lim­burg the­ma­ti­sie­ren, denn das Bis­tum ist seit V II in der Schief­la­ge – und nicht nur das Bis­tum Limburg!

    Seit 1965 gibt es unter Beru­fung auf das Zwei­te Vati­ka­num Ent­wick­lun­gen in der Kir­che, die der Inten­ti­on der Kon­zils­vä­ter völ­lig zuwi­der­lau­fen, die unter Beru­fung auf den sog. “Geist des Kon­zil­s”, der nie­mals schrift­lich fest­ge­hal­ten wor­den ist, lehr­amts­frem­de Wün­sche und Reform­vor­stel­lun­gen als Früch­te des Kon­zils durch­zu­set­zen versuchen. 

    Seit Jahr­zehn­ten stel­len pro­gres­si­vi­sti­sche Bischö­fen, Uni­ver­si­täts­theo­lo­gen, Pfar­rer­initia­ti­ven, Lai­en­grup­pie­run­gen, Außen­ste­hen­de, Aus­ge­tre­te­ne, Pro­te­stan­ten, Lai­zi­sten und Athe­isten zum Teil längst nega­tiv ent­schie­de­ne For­de­run­gen an das Lehr­amt der Kir­che, die nach deren Mei­nung aus den Kon­zils­tex­ten zwar nicht ableit­bar sind, aber dem „Geist des Kon­zils“ ent­sprä­chen: die Abschaf­fung des Zöli­bats, die Wei­he von Dia­ko­nin­nen, das Frau­en­prie­ster­tum, die Auf­ga­be des Opfer­cha­rak­ters der hei­li­gen Mes­se, die Zulas­sung von wie­der­ver­hei­ra­te­ten Geschie­de­nen zur Kom­mu­ni­on, die Inter­kom­mu­ni­on, die kirch­li­che Aner­ken­nung von gleich­ge­schlecht­li­chen Ehen, die Lai­en­pre­digt, die Mit­wir­kung der Lai­en bei der Bischofs­wahl und bei der Amts­füh­rung des Bischofs. 

    Im Bis­tum Lim­burg wur­de von den zwei libe­ra­len Vor­gän­ger­bi­schö­fen Kempf (1949–1981) und Kamph­aus (1982–2008), teils bewusst, teils unbe­wusst, ver­sucht, den römisch-katho­li­schen Glau­ben dadurch zu pro­te­stan­ti­sie­ren, dass das römisch-katho­li­sche Kir­chen­ver­ständ­nis unter dem Mehr­heits­druck der Pro­te­stan­ten im Bis­tum (2,1 zu 0,7 Mil­lio­nen) und der pro­te­stan­ti­schen und lai­zi­stisch-athe­isti­schen Medi­en des Frank­fur­ter Raums nach Vor­bild der Hes­sisch-Nas­saui­schen Lan­des­kir­che zur Syn­oda­li­sie­rung frei­ge­ge­ben wurde.
    Bischof Tebartz_​van Elst, sah sich bei Amts­an­tritt zusätz­lich zu den gras­sie­ren­den lit­ur­gi­schen Miss­stän­den mit dem sog. Lim­bur­ger Weg kon­fron­tiert, d.h. mit einem kir­chen­recht­lich unhalt­ba­ren Zustand der all­ge­mei­nen Demo­kra­ti­sie­rung der Kir­che im Bis­tum Lim­burg durch Mit­be­stim­mung hei­schen­de, syn­oda­le Pro­zes­se auf allen Ebe­nen – eine Zumu­tung für ihn, der nach dem im II. Vati­ka­num fest­ge­leg­ten Bischofs­bild sein Amt füh­ren wollte.

    Als sich Bischof Tebartz gegen die­se Ansin­nen wehr­te, und nach einem hal­ben Jahr nach Amts­an­tritt den Wetz­la­rer Dekan amts­ent­ho­ben hat­te, nach­dem der ein Homo-Paar kirch­lich ein­ge­seg­net hat­te, woll­te man den offen­sicht­lich lehr­amtstreu­en, römisch-katho­li­schen neu­en Bischof so schnell, wie mög­lich wie­der loswerden.
    In den fol­gen­den fünf Jah­ren wur­den vom Dom­ka­pi­tel und dem Hof­hei­mer Prie­st­er­kreis Arm in Arm mit regio­na­len und über­re­gio­na­len Medi­en sie­ben Attacken gegen den neu­en Bischof gerit­ten, deren letz­te, die „unde­mo­kra­ti­sche“ ( nicht rechts­wid­ri­ge) Art Bau­aus­füh­rung und der Finan­zie­rung des Dom­berg­pro­jek­tes, das er von sei­nen Vor­gän­gern als teil­ge­plan­tes Denk­mals­pro­blem über­nom­men hat­te, ihn zur Strecke brin­gen sollte.

  5. @ Kas­san­dro
    Für Ihren Hin­weis auf das Gebet von Franz Kamph­aus im neu­en Got­tes­lob dan­ke ich Ihnen. Obwohl ich in die „Alte Mes­se“ gehe und damit der Schott oder jetzt das Volks­mis­sa­le von Pater Ramm FSSP für mich maß­geb­lich ist, habe ich mir das neue Got­tes­lob ange­schafft, um nicht den Kon­takt zur „Groß­kir­che“ zu ver­lie­ren. Es ent­hält eini­ge her­aus­ra­gen­de Lie­der, z. B. die Nr. 353 „Erha­be­ne Drei­fal­tig­keit… „, einen alten Hym­nus, ent­stan­den vor dem 10. Jh. . Und nun erwäh­nen Sie das Gebet des eme­ri­tier­ten Bischofs von Limburg.
    Das zeigt: Wir soll­ten, so weit es uns mög­lich ist, dif­fe­ren­ziert urtei­len, wenn wir uns ein Urteil erlauben.
    Natür­lich war Franz Kamph­aus im Unrecht in der Fra­ge der „Schein-Bera­tung“, dar­an besteht kein Zweifel.
    Doch in dem Arti­kel von Hubert Hecker erscheint Kamph­aus zu sehr als der ein­zi­ge Rebell. Es hieß damals, Kar­di­nal Leh­mann habe sei­ne Ver­bin­dun­gen zu Kar­di­nal Sod­a­no spie­len las­sen, um den deut­schen Son­der­weg durch­zu­set­zen. Unbeug­sam ent­ge­gen­ge­tre­ten ist der dama­li­ge Glau­bens­prä­fekt Kar­di­nal Ratz­in­ger, und Johan­nes Paul II. hat schließ­lich auf sei­nen Glau­bens­prä­fek­ten gehört.
    Nur wider­stre­bend und zäh­ne­knir­schend haben sich Leh­mann und sei­ne Anhän­ger in der DBK gebeugt. Und haben dem Glau­bens­prä­fek­ten nie sein Ein­grei­fen verziehen.
    Auch wenn Bischof Kamph­aus unzwei­fel­haft im Irr­tum war, als ein­zi­ger Bischof sei­nen Wider­stand nicht auf­zu­ge­ben, den­ke ich, dass es sich nicht gehört, ihm unlau­te­re Moti­ve zu unter­stel­len. Als sei er grund­sätz­lich gegen Rom ein­ge­stellt gewe­sen und habe stets sei­nem Gewis­sen den Vor­rang vor „Rom“ gege­ben. Anti­rö­mi­sche Äuße­run­gen von ihm sind nicht bekannt, jeden­falls ist er nicht damit aufgefallen.
    Alle deut­schen Bischö­fe dul­den „libe­ral-anti­rö­mi­sche Affek­te“, Lim­burg war da kei­ne Aus­nah­me. Unmit­tel­bar nach dem 2. Vat. Kon­zil setz­te der Vor­gän­ger von Kamph­aus, Bischof Kempf, rigo­ros Kon­zils­do­ku­men­te ein­sei­tig libe­ral um: Die syn­oda­len Gre­mi­en wur­den geschaf­fen und den Lai­en eine bis dahin nicht gekann­te „Mit­be­stim­mung“ ein­ge­räumt. Von da an wur­de das Bis­tum „Klein-Hol­land“ genannt. Die Nie­der­län­der waren frei­lich radikaler.
    Was mit Bischof Tebartz van Elst gesche­hen ist, es soll­te uns die Augen öff­nen. Wie weit er Feh­ler began­gen hat, weiß ich nicht, ich lebe nicht in der Diö­ze­se Lim­burg, und ich erspa­re mir den öffent­li­chen Staats­rund­funk bzw. das Staatsfernsehen.
    Doch die media­le Treib- und Hetz­jagd gegen ihn, der fast täg­li­che Ruf­mord, der die­sen Bischof als Mensch hät­te zer­stö­ren kön­nen oder sol­len, zeigt, wohin die­se Gesell­schaft trif­tet: In die Kir­chen­ver­fol­gung. Jeder, der sich als kirch­li­cher Wür­den­trä­ger zum ÜBERLIEFERTEN KATHOLISCHEN GLAUBEN BEKENNT, dürf­te das glei­che Schick­sal erlei­den. Irgend­et­was fin­det sich immer, das man nöti­gen­falls ver­dre­hen kann, und dann beginnt die Treib­jagd. Bischof Tebartz van Elts Stim­me muss­te zum Schwei­gen gebracht wer­den, denn er war glau­bens­treu und der Fami­li­en­bi­schof der DBK.
    Wäre es vor­ran­gig um die Dom­berg­be­bau­ung gegan­gen, wäre es ein Pro­blem nur der Diö­ze­se Lim­burg gewe­sen. Auch medial.
    Doch die deutsch­land­wei­te Medi­en­het­ze mit dem gemei­nen Ruf­mord zeigt, dass es um den glau­bens­treu­en Fami­li­en­bi­schof der Deut­schen Bischofs­kon­fe­renz ging. Die ihn auf die­se Wei­se los­ge­wor­den ist.
    Es war ein Trau­er­spiel mit einer deut­li­chen War­nung an alle glau­bens­treu­en Bischöfe.

  6. Im Bis­tum Lim­burg lebend, ken­ne ich die Vor­gän­ge und Ent­wick­lun­gen aus näch­ster Anschau­ung. Der Hass des lin­ken Zeit­gei­stes auf alles, was tra­di­tio­nell katho­lisch ist, treibt seit lan­gem im Bis­tum die selt­sam­sten Blü­ten, mit der Kon­se­quenz, dass die Glau­bens­aus­übung teils nur noch auf Kin­der­gar­ten­ni­veau mög­lich ist. Ein beson­ders belieb­tes Schlag­wort im Lim­bur­ger Glau­bens­him­mel ist Barm­her­zig­keit, das man tri­um­phie­rend wie eine Keu­le gegen jeden schwingt, der noch etwas Sub­stan­zi­el­les im Glau­ben zu fin­den hofft. Tebartz-van Elst, der im Bewusst­sein der enga­gier­ten Lai­en­grup­pen zu einer ins Unge­heu­er­li­che gestei­ger­te Unper­son erho­ben wur­de, wobei schon sei­ne Namens­nen­nung zu hass­vol­len Ver­zer­run­gen der Phy­sio­gno­mie füh­ren, wünscht man dann ent­schie­den zu jeder Gele­gen­heit in die Höl­le ewi­ger Ver­damm­nis. Der inner­kirch­li­che Gue­ril­la­kampf wird geführt, bis nur noch ver­brann­te Erde respek­ti­ve Glau­bens­wü­ste im Bis­tum übrig bleibt.

  7. @Thea
    Nun, ich den­ke, dass F. Kamph­aus schon mit sei­nem rom-oppo­si­tio­nel­len Kurs in der Fra­ge der Schwan­ge­ren­be­ra­tung als Bischof zumin­dest die links­li­be­ra­len Kräf­te in sei­nem Bis­tum gestärkt hat und sei­nem Nach­fol­ger ein schwe­res Erbe und ver­mie­ten Ter­ri­to­ri­um hin­ter­las­sen hat.
    Ohne hier die Arbeit von Bischof Tebartz van Eltz bewer­ten zu wol­len, fällt mir doch auf, dass Albrecht Kamph­aus NIEMALS und zu kei­nem Zeit­punkt öffent­lich für den Nach­fol­ger das Wort ergrif­fen hat.
    DAS neh­me ich ihm u.a. als man­geln­de Soli­da­ri­tät mit einem Mit­brü­der übel.

  8. SORRY, 2 Feh­ler in mei­ner Ant­wort an @Thea:
    Es muss heißen:
    „ver­min­tes Ter­ri­to­ri­um“ statt „ver­mie­ten Territorium“
    und:
    „Alt­erz­bi­schof Kamph­aus“ statt „Albrecht Kamphaus“.

  9. Kamph­aus war einer der schlimm­sten Pro­gres­si­sten im deut­schen Sprach­raum und hat damals sogar Leh­mann und Zol­lit­sch mit sei­nem Unge­hor­sam gegen Rom und die Leh­re, über­trof­fen. Es ist nach wie vor unver­ständ­lich, dass Bene­dikt XVI. die­sen Mann nicht ent­fernt hat und ihm noch zuge­stan­den hat, den Bera­tungs­schein bis zum Ende sei­ner Amts­zeit aus­stel­len zu las­sen. Mit sei­nem deut­schen Son­der­weg der Kir­che, war Kamph­aus ein Mit­be­grün­der der heu­te so destruk­ti­ven und schwa­chen Kir­che. Was wird Gott ihm sagen, wenn er abtritt in die Ewigkeit ?

    • @ fre­di­us
      Was Sie in Bezug auf Papst Bene­dikt XVI. in der Sache sagen, ist nach mei­ner Kennt­nis nicht richtig!
      1999 ver­lang­te Johan­nes Paul II. nach einem län­ge­ren Hin und Her einen defi­ni­ti­ven Aus­stieg der deut­schen Bis­tü­mer aus der staat­li­chen Schwan­ge­ren­kon­flikt­be­ra­tung, die eine Ver­strickung in die Abtrei­bungs­in­du­strie bedeu­te­te. Lim­burg war die ein­zi­ge Diö­ze­se, in der sich der Bischof dem Papst wider­setz­te. Johan­nes Paul II. erteil­te schließ­lich 2002 dem dama­li­gen Weih­bi­schof von Lim­burg Ger­hard Pie­schl Son­der­voll­mach­ten, den Aus­stieg der Diö­ze­se aus dem staat­li­chen Bera­tungs­sy­stem durch­zu­füh­ren, was der auch im päpst­li­chen Auf­trag tat. Kamph­aus bot Johan­nes Paul II. dar­auf­hin demon­stra­tiv den Rück­tritt an, was Rom jedoch ablehn­te, da aus Deutsch­land die dring­li­che Emp­feh­lung gekom­men war, man möge einen Bruch ver­mei­den, um kein Schis­ma heraufzubeschwören.

      Kamph­aus blieb an sei­nem Platz und wur­de, auch dar­in hat die Kir­che viel Erfah­rung, aus­ge­ses­sen. Als er 2007 sein 75. Lebens­jahr voll­ende­te, zöger­te Papst Bene­dikt XVI. kei­ne Sekun­de, ihn zu emeritieren.

      • Hoch­ver­ehr­ter @ Sophus,
        lei­der hat mit dem „Aus­sit­zen“ der Ungeist, der im Bis­tum über­all sei­ne Blü­ten treibt, nicht sein Ende gefun­den, wie dann Bischof Tebartz-van Elst leid­voll erfah­ren muss­te. Auf­fäl­lig ist, dass die ver­meint­li­che Cau­sa Tebartz-van Elst in mehr oder weni­ger sub­ti­ler Wei­se mit dem straf­recht­lich rele­van­tem Dro­gen­be­sitz ver­knüpft wird. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt.

        Im Bis­tum Lim­burg hat sich der grü­ne Ungeist breit in der Kir­che ent­fal­ten kön­nen, wer im Bis­tum eine sonn­täg­li­che Mes­se besucht, wird dies schnell bemer­ken und sich wun­dern, was da so unter katho­li­schem Glau­ben sub­su­miert ist. Ein Schis­ma kann sich auch schlei­chend voll­zie­hen und genau das sieht man heu­te in Lim­burg. Daher auch die geball­te Wut, die radi­ka­le Unver­söhn­lich­keit ins­be­son­de­re enga­gier­ter Lai­en­grup­pen, die offe­nem Hass in nichts nach­steht, gegen­über der Per­son Tebartz-van Elst. Es soll jedem mög­li­chen zukünf­ti­gen Bischof klar vor Augen geführt wer­den, dass ihm die media­le Ver­nich­tung sei­ner Per­son droht, wenn er sich dem schis­ma­ti­schen Kurs wider­setzt, den die Kräf­te um den Frank­fur­ter Stadt­de­kan mit sei­nem Hof­hei­mer Prie­ster­rat(!) vor­ge­ben. Es geht um „bru­talst­mög­li­che“ Abschreckung, um hier ein­mal im hes­si­schen Poli­ti­ki­di­om zu bleiben.

        Das Bis­tum wird erst dann wie­der zum authen­ti­schen Glau­ben zurück­fin­den, wenn die schis­ma­ti­schen Kräf­te den Glau­ben der­art tri­via­li­siert haben, dass der Besuch eines „Got­tes­dien­stes“ zu einer für jeden klar erkenn­ba­ren uner­träg­li­chen Zumu­tung wird. Gün­ter Rohr­mo­ser merk­te in einem Auf­satz zur Kri­se der poli­ti­schen Kul­tur ein­mal an, dass die bür­ger­li­che Kunst ihr posi­ti­ves Moment, ihre Welt­be­ja­hung, in heu­ti­ger Zeit nur noch im Kitsch aus­drücken kön­ne. Die­sen Hang zum Kitsch, zur boden­lo­sen Tri­via­li­tät, sieht man in kräf­tig­ster Vita­li­tät heu­te auch in der Glau­bens­aus­übung walten.

      • Hier ist mir ein Satz­teil abhan­den gekommen. 

        Es soll­te hei­ßen: „Auf­fäl­lig ist, dass die ver­meint­li­che Cau­sa Tebartz-van Elst in mehr oder weni­ger sub­ti­ler Wei­se mit dem straf­recht­lich rele­van­ten Dro­gen­be­sitz von Vol­ker Beck ver­knüpft wird. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt.“

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