Verhütung und Abtreibung im stillen Kämmerlein – „Pille danach“ auch in Italien rezeptfrei erhältlich


"Pille danach" nun auch in Italien rezeptfrei erhältlich
"Pille danach" nun auch in Italien rezeptfrei erhältlich

(Rom) Die Pil­le danach Nor­Le­vo wird in Ita­li­en seit 4. März rezept­frei an erwach­se­ne Frau­en abge­ge­ben. Das che­mi­sche Prä­pa­rat hat sowohl ver­hü­ten­de als auch abtrei­ben­de Wirkung.

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Ver­hü­ten­de Wir­kung hat Nor­Le­vo vor allem, je wei­ter ent­fernt sie vom Tag des Eisprungs ein­ge­nom­men wird also zu einem Zeit­punkt, wo die Wahr­schein­lich­keit schwan­ger zu wer­den, ohne­hin gerin­ger ist. Wird sie in unmit­tel­ba­rer Nähe zum Zeit­punkt des Eisprungs ein­ge­nom­men, ist eine abtrei­ben­de Wir­kung nicht aus­zu­schlie­ßen. Das Prä­pa­rat könn­te dann nicht die Befruch­tung ver­hin­dern, son­dern die Ein­ni­stung des Embry­os in der Gebär­mut­ter, was sei­nen Tod bedeutet.

Schwangerschaft und Kind als „Risiko“

Die­se ver­hü­ten­de wie abtrei­ben­de Wir­kung wird, wenn auch ziem­lich ver­schlei­ert, auf dem Bei­pack­zet­tel zu Nor­Le­vo ange­ge­ben. Die Phar­ma­in­du­strie wirbt für das Prä­pa­rat mit dem Satz: „Nor­Le­vo kann das Risi­ko einer Schwan­ger­schaft deut­lich ver­rin­gern“. Die Schwan­ger­schaft und das Kind wer­den als „Risi­ko“ dar­ge­stellt. Die Aus­sa­ge trifft die vor­herr­schen­de Grundhaltung.

Müs­sen min­der­jäh­ri­ge Mäd­chen, da die „Pil­le danach“ nur an voll­jäh­ri­ge Frau­en rezept­frei abge­ge­ben wird, sich also mit einem ärzt­li­chen Rezept beim Apo­the­ker ein­fin­den? Laut Gesetz theo­re­tisch ja, doch  kann die Bestim­mung leicht umgan­gen wer­den. Es genügt, daß statt der Min­der­jäh­ri­gen eine voll­jäh­ri­ge Freun­din die Apo­the­ke betritt und Nor­Le­vo rezept­frei kauft.

„Die Ent­schei­dung der zustän­di­gen Behör­de, ein Prä­pa­rat zum frei­en Ver­kauf frei­zu­ge­ben, das den Tod von Tau­sen­den von Kin­dern zur Fol­ge haben kann, hat eine mora­li­sche und sozia­le Rele­vanz“, so Cor­ri­spon­den­za Roma­na.

Die Abtrei­bungs­be­für­wor­ter waren mit der Paro­le aus­ge­zo­gen, die Abtrei­bung der Ille­ga­li­tät zu ent­rei­ßen, um die Gesund­heit der Frau zu schüt­zen. Das unge­bo­re­ne Kind spiel­te für sie ohne­hin kei­ne Rol­le. Es ging um Macht und freie Ver­füg­bar­keit der Sexua­li­tät ohne Konsequenzen.

„Pille danach“ und Mifegyne entziehen Tötung Ungeborener jeder Erfassung

Da es eine sol­che aber nicht gibt, müs­sen jähr­lich allein in Ita­li­en, laut offi­zi­el­len Anga­ben, rund 100.000 unge­bo­re­ne Kin­der ster­ben. Die Pil­le danach „sozia­li­siert“ die Abtrei­bung noch mehr, da der Schritt zum Abtrei­bungs­arzt und des exter­nen Tötungs­ein­griffs ent­fällt und durch die medi­ka­men­tö­se Tötung im stil­len Käm­mer­lein durch die Mut­ter selbst ersetzt wird. Damit ent­fällt jede Erfas­sung. Kei­ne Sta­ti­stik kann die Anwen­dung der Abtrei­bungs­pil­le Mifegy­ne zäh­len, erst recht nicht eine Tötung durch die „Pil­le danach“. Die Anzahl der abge­ge­ben Prä­pa­ra­te dient besten­falls als unge­fäh­rer Richt­wert. Die Abtrei­bung soll damit jeder öffent­li­chen Dis­kus­si­on ent­zo­gen werden.

In Ita­li­en ist die Abga­be der „Pil­le danach“ sogar geset­zes­wid­rig, da sie dem Abtrei­bungs­ge­setz 194 von 1978 wider­spricht. Das Gesetz sieht vor, daß der gesam­te Ablauf der Abtrei­bung in all sei­nen Etap­pen im Kran­ken­haus und damit unter ärzt­li­cher Auf­sicht statt­fin­den muß. Das bedeu­tet auch, daß die Abtrei­bung einer Kon­trol­le und Über­wa­chung unter­wor­fen sein soll­te. Durch die Abga­be der „Pil­le danach“ und von Mifegy­ne ist das nicht der Fall.

Die „Pil­le danach“ bana­li­siert die Tötung eines unge­bo­re­nen Kin­des noch mehr. Das gilt nicht für die gesetz­li­che und medi­zi­ni­sche Kon­trol­le, son­dern auch für das Bewußt­sein der Frau. Der Gang zum Bera­tungs­ter­min, der Gang zur chir­ur­gi­schen Abtrei­bung hat eine ande­re psy­cho­lo­gi­sche Wir­kung, viel­leicht auch abschrecken­de Wir­kung, als ein klamm­heim­li­cher Tötungs­akt durch Schlucken einer Tablet­te in den eige­nen vier Wänden.

Wenn die „Pil­le danach“ abtrei­bend wirkt, wird es der Frau nicht ein­mal bewußt. Sie bleibt im „Glau­ben“, ein ver­hü­ten­des Prä­pa­rat geschluckt zu haben.

„Diabolisches Instrument“

Die medi­ka­men­tö­se Abtrei­bung, ob gezielt (Mifegy­ne) oder als Neben­wir­kung (Pil­le danach), „ist wirk­lich ein dia­bo­li­sches Instru­ment“, so Cor­ri­spon­den­za Roma­na. Es ist bekannt, daß eines oder meh­re­re Geweh­re von Hin­rich­tungs­kom­man­dos mit Platz­pa­tro­nen gela­den wur­den. Die Sol­da­ten wuß­ten nicht, wer ein Gewehr mit Platz­pa­tro­nen und wer ein Gewehr mit schar­fer Muni­ti­on in der Hand hielt. Die Maß­nah­me soll­te eine klei­ne Hin­ter­tür gegen Gewis­sens­bis­se offen las­sen, die einem zum Tode Ver­ur­teil­ten das Leben zu neh­men hat­ten. Jeder Sol­dat konn­te zumin­dest im Zwei­fel hof­fen, daß er viel­leicht mit Platz­pa­tro­nen geschos­sen hatte.

Nicht anders ist es mit der „Pil­le danach“. Die Mäd­chen und Frau­en neh­men sie ein, in der Hoff­nung, daß sie ver­hü­tend wirkt. Selbst wenn sie von der mög­li­chen abtrei­ben­den Wir­kung erfah­ren, kön­nen sie sich dar­auf hin­aus­re­den, daß es kei­ne Gewiß­heit gibt, daß sie ihr Kind getö­tet haben.

Mit der Frei­ga­be der „Pil­le danach“ erfährt das Phä­no­men Abtrei­bung eine wei­te­re Aus­brei­tung. Die chir­ur­gi­sche Abtrei­bung erlebt einen Rück­gang. In Ita­li­en wur­den vor 30 Jah­ren jähr­lich fast 250.000 Kin­der getö­tet, 2015 waren es weni­ger als 100.000. Die Grün­de sind viel­fäl­tig. Dazu gehört der gene­rel­le Rück­gang von Schwan­ger­schaf­ten, weil die Zahl ein­hei­mi­scher, euro­päi­scher Frau­en im gebär­fä­hi­gen Alter schrumpft und die Ver­hü­tungs­men­ta­li­tät einen Groß­teil der Frau­en im phy­si­schen und psy­chi­schen Wür­ge­griff hält. Hin­zu kommt eine zuneh­men­de Unfrucht­bar­keit der ein­hei­mi­schen Bevöl­ke­rung in west­li­chen Staa­ten. Die Ursa­chen dafür sind unzu­rei­chend erforscht. Und schließ­lich ent­zie­hen Kryp­to­ab­trei­bun­gen durch che­mi­sche Prä­pa­ra­te den Abtrei­bungs­ärz­ten die Kund­schaft. Die offi­zi­el­le Sta­ti­stik erfaßt die­se Opfer aber nicht.

Abtreibungsmigration vom OP-Saal ins private Wohnzimmer

Kon­kret fin­det eine Abtrei­bungs­mi­gra­ti­on vom Ope­ra­ti­ons­saal ins pri­va­te Wohn- oder Schlaf­zim­mer statt. In Erman­ge­lung einer kon­kre­ten Erfas­sung, müs­sen Schät­zun­gen genü­gen. In Ita­li­en wer­den sie mit 60.000–100.000 angegeben.

Gleich­zei­tig wur­de das Recht auf Gewis­sens­ver­wei­ge­rung aus­ge­wei­tet. Bis zum 4. März war ein Apo­the­ker ver­pflich­tet, einer Frau mit Rezept Nor­Le­vo aus­zu­hän­di­gen. Der Ober­ste Ver­wal­tungs­ge­richts­hof lehn­te eine Ver­wei­ge­rung aus Gewis­sens­grün­den ab. Mit der rezept­frei­en Abga­be muß der Apo­the­ker nun nach sei­nem Gewis­sen ent­schei­den. Er kann aus Gewis­sens­grün­den die Abga­be ver­wei­gern. Der Gesetz­ge­ber läßt erken­nen, daß ihm bewußt ist, eine schlech­te Hand­lung zu lega­li­sie­ren. Gleich­zei­tig stellt sich die Fra­ge, wie vie­le Apo­the­ker von ihrem Recht auf Gewis­sens­ver­wei­ge­rung Gebrauch machen werden.

In der Bun­des­re­pu­blik Deutsch­land ist die „Pil­le danach“ seit März 2015 als „Not­fall­ver­hü­tung“ rezept­frei zu haben. Damit wur­de einer Frei­ga­be durch die EU-Kom­mis­si­on Fol­ge gelei­stet. Pro Fami­lia, der bun­des­deut­sche Able­ger der welt­größ­ten Abtrei­bungs­lob­by Plan­ned Paren­thood, hat­te mit Kam­pa­gnen für die Frei­ga­be gewor­ben. Poli­tisch erfolg­te ein Vor­stoß für die rezept­lo­se Abga­be an Mäd­chen ab 14 Jah­re – auch gegen den Wil­len der Eltern oder des Erzie­hungs­be­rech­tig­ten – auf einen gemein­sa­men Antrag der grün-roten Lan­des­re­gie­rung von Baden-Würt­tem­berg und der rot-grü­nen Lan­des­re­gie­rung von Nord­rhein-West­fa­len. Die CDU ver­wei­ger­te sich der Umset­zung auf Bun­des­ebe­ne, bis mit der EU-Frei­ga­be auch die­ser Wider­stand hin­weg­ge­fegt wur­de. Ab 14 Jah­ren haben Mäd­chen unein­ge­schränkt Zugang zur „Pil­le danach“.

In Öster­reich ist die „Pil­le danach“ seit 2009 rezept­frei zu haben. Die Initia­ti­ve dazu ging auf SPÖ und Grü­ne zurück. Die rot-schwar­ze Bun­des­re­gie­rung stimm­te dem zu, da die christ­de­mo­kra­ti­sche ÖVP kei­ne kla­re Linie zum The­ma hatte.

In der Schweiz ist die „Pil­le danach“ seit 2002 rezept­frei erhält­lich, kann aber vom Apo­the­ker erst nach einem „aus­führ­li­chen Gespräch“ abge­ge­ben wer­den. Was das kon­kret in der Pra­xis heißt, läßt sich schwer überprüfen.

Mora­lisch sorg­lo­se Vor­rei­ter waren Frank­reich und Por­tu­gal, wo die „Pil­le danach“ schon seit 1999 bzw. 2000 rezept­frei zu bekom­men ist. 2001 folg­ten Groß­bri­tan­ni­en, Bel­gi­en, Däne­mark und Schweden.

Text: Giu­sep­pe Nardi
Bild: Cor­ri­spon­den­za Romana

 

 

 

Die Namen der Prä­pa­ra­te ändern sich (Nor­Le­vo in CH, Vikela in A, PiD­a­Na in D) der Preis für eine Pil­le beläuft sich auf rund 15 Euro. In Deutsch­land über­nimmt die gesetz­li­che Kran­ken­kas­se die Kosten für die „Not­fall­ver­hü­tung“. Sowe­nig ist die Wei­ter­ga­be des Lebens und das Leben selbst wert.

Text: Giu­sep­pe Nardi
Bild: Cor­ri­spon­den­za Romana

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