(Rom) Am Dienstag wurde vom Heiligen Stuhl bekanntgegeben, daß Papst Franziskus in diesem Jahr zwölf Flüchtlingen die Füße waschen wird. Nicht bekanntgegeben wurde, wie viele davon Katholiken oder Christen sind. Unklar ist auch , ob gehofft werden darf, daß es sich um Flüchtlinge und nicht um Wirtschaftsmigranten handelt, also jene Differenzierung stattfindet wird, die Papst Franziskus in seinen Äußerungen zum Thema bisher ebenso vermissen ließ, wie große Teile des politischen Establishment europäischer Staaten darunter auch der deutschsprachigen EU-Mitgliedsländer.Der US-Amerikaner Steve Skojec von One Peter Five (1P5) faßte den Stand der umstrittenen Neuregelung des Fußwaschungsritus am Gründonnerstag zusammen.
Papst Franziskus kenne die Neuregelung zur Fußwaschung natürlich sehr genau, so Skojec, da er sie selbst im vergangenen Januar anordnete. Sie saniere zum Teil jene Abweichungen, die er selbst in den vergangenen Jahren vorexerzierte, indem er unterschiedslos Frauen und Nicht-Christen die Füße wusch. Während die Nicht-Christen in der Neuregelung keine Erwähnung finden und daher in offenem Widerspruch zum Vorbild Jesu päpstlicher Wildwuchs bleiben, wurden die Frauen zu Jahresbeginn offiziell in den Fußwaschungsritus integriert, obwohl das Herrenbeispiel auch davon nichts weiß.
Vom guten und schlechten Beispiel
Nur zwei Wochen nach seiner Wahl zum Papst hatte Franziskus nämlich entschieden, auch Frauen unter die „viri“ aufzunehmen, denen er am Gründonnerstag, wenn auch unter Ausschluß der Öffentlichkeit, in einem Jugendgefängnis die Füße wusch. Die traditionsverbundene Internetseite Rorate Caeli schrieb damals über die Bedeutung dieses Schrittes, daß Papst Franziskus damit der „Reform der Reform“ seines Vorgängers Benedikt XVI. ein Ende setzte. Er tat es, indem er ein „schlechtes Beispiel“ gab und damit die Reformbemühungen durch gute Beispiele seines Vorgängers ins Gegenteil verkehrte.
Gleichermaßen wiederholte er es bei den Fußwaschungen 2014 und 2015. Die offizielle Änderung des Ritus war damit nur mehr eine Frage der Zeit.
„Wir erwarten uns, daß – wie im Zusammenhang mit anderen ‚Optionen‘ wie der Handkommunion, den Ministrantinnen, den Kommunionhelfern und der Zelebrationsrichtung zum Volk hin – die Berücksichtigung von Frauen bei der Fußwaschung bald zu einer Art Pflicht wird, und die Priester, die sich weigern, es so zu machen, auf vielfältige Weise bestraft werden“, so Rorate Caeli.
Die traditionsverbundene Seite ging auch grundsätzlich die „Reform der Reform“ ein:
„Daß Franziskus sich dabei Seiner Eminenz Kardinal Robert Sarah bedient hat, dient dazu, in Erinnerung zu rufen, daß unabhängig davon, was die Prälaten der Gottesdienstkongregation auf sagen mögen, allein der Willen des Papstes zählt. Weder schöne Überlegungen noch persönliche Beispiele noch ermutigende Worte können das Gesetz ersetzen, das von oben kommt. Solange die ‚Reform der Reform‘ nicht in klaren Gesetzen ausgedrückt und mit Dekreten von oben durchgesetzt wird, wird sich nichts klären und wird sie immer und nichts anderes als der Zeitvertreib einer kleinen Minderheit sein. Eure Reden und euer größter Mut nützen wenig.“
Weihbischof Schneider über den Sinn der Fußwaschung
Dann nahm Weihbischof Athanasius Schneider von Astana dazu Stellung und erklärte das Problem auf ähnliche Weise:
„Ein typischer Pfarrer sollte den immerwährenden Sinn des Katholischen Glaubens verstehen, den ewig gültigen Sinn und die Gesetze der Heiligen Liturgie, und – da er sie verstanden hat – eine innere Standhaftigkeit und Sicherheit bewahren. Er sollte sich an den Grundsatz zur Unterscheidung erinnern: quod semper, quod ubique, quod ab omnibus, das heißt, was immer, überall und von allen geglaubt und praktiziert wurde.
Die Kategorien ‚immer, überall und von allen‘ sind im moralischen, nicht arithmetischen Sinn zu verstehen. Ein konkretes Entscheidungskriterium sind folgende Fragen: Stellt diese Änderung in einer doktrinellen Aussage oder in einer pastoralen oder liturgischen Praxis einen Bruch mit der Vergangenheit von Jahrhunderten oder Jahrtausenden dar? Läßt die Neuerung den Glauben klarer und heller erstrahlen? Führt die liturgische Neuerung näher zur göttlichen Heiligkeit hin oder erklärt sie uns besser und tiefer die göttlichen Geheimnisse? Führt diese Neuerung in der Ordnung zu mehr Eifer für das heiligmäßige Leben?
Was die Neuerung der Fußwaschung an Frauen am Gründonnerstag betrifft: Diese Heilige Messe zelebriert die Einsetzung des Altarsakraments und des Weihesakraments. Die Fußwaschung an Frauen lenkt daher nicht nur von den zentralen Punkten der Eucharistie und des Priestertums ab, sondern schafft eine große Verwirrung, was die historische Symbolik der „Zwölf“ und das männliche Geschlecht der Apostel betrifft. Die universale Tradition der Kirche erlaubte keine Fußwaschung während der Heiligen Messe, sondern in einer eigenen Zeremonie.
Man muß dazusagen, daß das Waschen und Küssen von Frauenfüßen durch einen Mann, im konkreten Fall durch einen Priester oder durch einen Bischof, von allen und in allen Kulturen als unangemessene und sogar unanständige Handlung gesehen wird. Gott sei Dank ist kein Priester verpflichtet, am Gründonnerstag Frauen die Füße zu waschen, da die Fußwaschung fakultativ ist.“
Kardinal Sarah: „Keine Pflicht zur Fußwaschung an Frauen“
Die deutsch-amerikanische Historikerin Maike Hickson veröffentlichte dazu einen informellen Rat von Kardinal Sarah. In dessen Zuständigkeitsbereich als Präfekt der Gottesdienstkongregation fällt die päpstliche Neuerung. Kardinal Sarahs Rat richtet sich an die einzelnen Priester. Die Frage ist von großer Bedeutung, so Hickson, weil einige Bischöfe die päpstliche Neuerung verpflichtend von oben einführen wollen.
Maike Hickson schrieb dazu, daß sie sich, von einigen Priestern darum gebeten, an den Vatikanisten Edward Pentin wandte, um von Kardinal Robert Sarah eine Klärung zu erhalten. Pentin kontaktierte den Kardinal, der ihm bestätigte, daß der einzelne Zelebrant am Gründonnerstag auch Frauen die Füße waschen könne, aber keineswegs müsse.
„Kardinal Sarah sagte, daß jeder Priester oder Bischof nach seinem Gewissen gemäß dem Sinn, weshalb Unser Herr dieses Fest eingesetzt hat, entscheiden muß. Mit anderen Worten: Es gibt keinen Zwang, Frauen die Füße zu waschen“, so Pentin.
„Die Klärung ist wichtig und wir wollen sie daher so vielen Priestern als möglich zur Kenntnis bringen. Ich weiß, daß andere den Kardinal um eine offizielle Klärung gebeten haben. Da aber der Gründonnerstag schon unmittelbar bevorsteht, habe ich es vorgezogen, die informelle Version zu veröffentlichen“, so Hickson.
„Wie immer muß man erst sehen, was die praktischen Folgen sind. In Ermangelung einer offiziellen, vom Präfekten der Gottesdienstkongregation veröffentlichten Erklärung bedeutet es, daß ‚jeder Priester oder Bischof nach seinem Gewissen gemäß dem Sinn, weshalb Unser Herr dieses Fest eingesetzt hat, entscheiden muß‘, daß er auch allein Risiko und Gefahren trägt. Auch wenn Kardinal Sarah offiziell sprechen (und nicht entlassen werden) sollte, wird das Beispiel eines Pfarrers, der einem solchen Zwang unterworfen und durch Disziplinarmaßnahmen gemaßregelt wird, und sich dagegen an Rom wenden muß, andere nicht gerade ermutigen. Und dennoch ist das der einzige Weg und muß daher beschritten werden. Man muß Widerstand leisten. Man muß auf das Gewissen hören. Man muß allen verständlich machen, warum ‚Unser Herr dieses Fest eingesetzt hat‘, und notfalls auch alle Strafen auf sich nehmen. Es ist nicht mehr die Zeit für Kompromisse. Ein ungerechter Befehl ist kein Befehl. Jetzt muß die Wahrheit verteidigt werden. Wenn wir nicht zeigen, daß wir den Herrn mehr lieben, als den Menschen, werden wir hinweggefegt werden“, so Steve Skojec von One Peter Five (1P5).
Text: Giuseppe Nardi
Bild: Wikicommons