Lebensrecht 1 – Schweden bestraft Gewissensverweigerung


Abtreibung: Schweden bestraft Gewissensverweigerung
Abtreibung: Schweden bestraft Gewissensverweigerung

(Stock­holm) In Schwe­den wur­de Gewis­sens­ver­wei­ge­rern die Anstel­lung ver­wei­gert. Sie leh­nen aus Gewis­sens­grün­den die Abtrei­bung und damit die Mit­wir­kung an der Tötung eines unschul­di­gen Kin­des ab. Die­ser Respekt vor dem mensch­li­chen Leben ist nicht nur lin­ken und femi­ni­sti­schen Ideo­lo­gen ein Dorn in Auge.

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Kir­chen­fer­ne lie­ben es, sich gegen­sei­tig mit schö­nen Reden für die Men­schen­rech­te zu über­trump­fen. Da die poli­ti­sche Lin­ke aber „ewig zor­nig“ ist, for­dert sie im Namen der Men­schen­rech­te nicht den Schutz des mensch­li­chen Lebens, son­dern ein „Recht“ zur Tötung unge­bo­re­ner Kinder.

Wäh­rend die Lega­li­sie­rung der Abtrei­bung nur als „ulti­ma ratio“ begrün­det wur­de, möch­te man heu­te die Gewis­sens­ver­wei­ge­rung per Gesetz ver­bie­ten lassen.

„Es gehört nicht zur Unternehmenspolitik, Gewissensklauseln zuzulassen“

Lin­da Steen muß­te die­se Erfah­rung am eige­nen Leib machen. Wegen ihrer Über­zeu­gung zugun­sten des Lebens wur­de sie regel­recht vor die Tür gesetzt. Sie führ­te mit dem Direk­tor einer Kli­nik in Nykö­ping ein Vor­stel­lungs­ge­spräch, leg­te ihren Lebens­lauf und ihre Emp­feh­lun­gen vor. Alles war bestens. Kor­rek­ter­wei­se gab Steen auch an, aus Gewis­sens­grün­den nicht bereit zu sein, an der Tötung unge­bo­re­ner Kin­der mitzumachen.

Kurz dar­auf erhielt sie ein Schrei­ben der Kli­nik­lei­tung, in der es heißt: „Es gehört nicht zu unse­rer Unter­neh­mens­po­li­tik, Gewis­sens­klau­sen zuzu­las­sen. Wir haben weder die Mög­lich­keit noch die Absicht dies­be­züg­lich Aus­nah­men zu machen.“

Mit ande­ren Wor­ten: Die Bewer­bung von Lin­da Steen wur­de abge­wie­sen wegen ihrer Gewis­sens­ver­wei­ge­rung. Für „sol­che wie Sie“, ist kein Platz im Krankenhaus.

Negativer Präzedenzfall einer Hebamme

Die Frau fühl­te sich dis­kri­mi­niert und wand­te sich an das Arbeits­ge­richt Nykö­ping. Sie hin­ter­leg­te dafür eine Denk­schrift mit Rechts­gut­ach­ten in Sachen Gewis­sens­ver­wei­ge­rung. Den­noch scheint sich eine wei­te­re Nie­der­la­ge abzu­zeich­nen. Denn gera­de in Schwe­den gibt es einen nega­ti­ven Prä­ze­denz­fall, den Fall der Heb­am­me Elli­nor Grimmark.

Grim­mark wand­te sich im Novem­ber 2015 in der­sel­ben Ange­le­gen­heit an das Gericht von Jön­kö­ping. 2013/​2014 wur­de ihr von drei Kran­ken­häu­sern, die Per­so­nal such­ten, eine Stel­le ver­wei­gert, weil sie Gewis­sens­ver­wei­ge­rin ist. Nicht genug damit: Sie wur­de vom Rich­ter ver­ur­teilt, die Ver­fah­ren und Gerichts­spe­sen zu tra­gen, gan­ze 100.000 Euro. Eine astro­no­mi­sche Sum­me für die Heb­am­me, die ihre Exi­stenz bedroht.

Richter: Tötungsverweigerung schwerwiegender als Gewissensverweigerung

Zum Scha­den der Stel­len­ver­wei­ge­rung füg­te der Rich­ter noch einen wei­te­ren Scha­den hin­zu und leg­te oben­drein noch Spott dar­auf. Er befand näm­lich, daß die Rech­te der Frau durch die Anstel­lungs­ver­wei­ge­rung tat­säch­lich ver­letzt wur­den. Doch schwer­wie­gen­der als die­se Ver­let­zung sei die Tat­sa­che, daß sie sich wei­ge­re, an der Tötung unge­bo­re­ner Kin­der mitzuwirken.

So läuft auch Lin­da Steen Gefahr, nicht nur dis­kri­mi­niert zu wer­den, son­dern auch noch vom Gericht dafür bestraft zu wer­den, weil sie – was ihr Beruf ist – Kin­dern zur Geburt ver­hel­fen will.

Die Gewis­sens­frei­heit wird durch die Euro­päi­sche Men­schen­rechts­kon­ven­ti­on geschützt, die auch von Schwe­den rati­fi­ziert wur­de. In Wirk­lich­keit ist das „libe­ra­le“ Schwe­den der ein­zi­ge von 28 EU-Mit­glieds­staa­ten, der über kei­ne gesetz­li­che Rege­lung und damit Aner­ken­nung der Gewis­sens­frei­heit verfügt.

Der Euro­pa­rat bekräf­tig­te am 7. Okto­ber 2010 ein unver­zicht­ba­res Recht auf Gewis­sens­ver­wei­ge­rung. War­um wur­de Schwe­den bis­her nicht tätig? War­um soll Rich­tern und ihren oft sub­jek­ti­ven Ein­stel­lun­gen Spiel­raum bei der Aus­le­gung der Grund- und Men­schen­rech­te ein­ge­räumt werden?

Die Fäl­le von Elli­nor Grim­mark und Lin­da Steen sind eine Mah­nung für Euro­pa. Es darf nicht lau­ten: Arbeit oder Gewis­sen, son­dern muß hei­ßen: Arbeit und Gewissen.

Text: Giu­sep­pe Nardi
Bild: Cor­ri­spon­den­za Romana

 

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