(Rom) Papst Franziskus ändert das Fußwaschungsritual am Gründonnerstag. Künftig kann in der gesamten Weltkirche die symbolische Handlung während der Heiligen Messe vom Letzten Abendmahl auch an Frauen und Mädchen vollzogen werden.
Die Gottesdienstkongregation erließ „auf Wunsch des Papstes“ ein entsprechendes Dekret. Datiert ist es vom 6. Januar, dem Dreikönigsfest, und gilt bereits für den kommenden Gründonnerstag, den 24. März 2016.
Papst Franziskus hatte bereits an allen drei Gründonnerstagen seines bisherigen Pontifikats Ausnahmen zur bisherigen Regelung praktiziert. Auch solche, die über die „Verbesserung“ hinausgehen, die von ihm nun vorgenommen wurde. Er wusch nicht nur Frauen und Mädchen die Füße, wie er es nun erlaubte, sondern auch Andersgläubigen, wie es weiterhin untersagt bleibt. So hatte er es bereits als Erzbischof von Buenos Aires praktiziert.
Überbetonung von einem Aspekt des Gründonnerstags?
Überhaupt hielt sich der Papst bisher am Gründonnerstag kaum an die Tradition. Diese sieht vor, daß das katholische Kirchenoberhaupt die Heilige Messe vom Letzten Abendmahl, einer von wenigen Terminen, in seiner Bischofskirche, der Lateranbasilika, zelebriert. Die Fußwaschung ist nur ein Aspekt der Gründonnerstagsliturgie und gilt keineswegs als der wichtigste, aber als komplementär zu den anderen. Christus setzte beim Letzten Abendmahl zwei Sakramente ein, das Altarsakrament und das Weihesakrament. Kritiker werfen Papst Franziskus vor, beide konstitutiven Elemente der Kirche in den Schatten zu stellen, indem er sich, wie in den vergangenen Jahren geschehen, der öffentlichen Zelebration entzieht und unter Ausschluß der ihm anvertrauten Kirche in Gefängnissen, Behinderten- und Migranteneinrichtungen zelebrierte. Einrichtungen, die auch an anderen Momenten des Jahres besucht werden könnten.
Die Fußwaschung wird auf das Priestertum bezogen, weshalb sie die Päpste dem Vorbild Jesu folgend an zwölf Priestern, meist Kardinäle und Bischöfe, in Vertretung der zwölf Apostel vollzogen. Das Geschlecht spielt daher keine unbedeutende Rolle. Es ist ein Gestus des Dienens und der Demut. Sie wurde hierarchisch an den jeweils engsten Untergebenen vollzogen, wie es Christus tat. Darin kommt zum Ausdruck, daß es größerer Demut bedürfe, den direkten Untergebenen und Mitarbeitern die Füße zu waschen, mit denen man ständig zu tun hat, als irgendwelchen Fernen, mit denen man sonst nicht mehr in Berührung kommt.
„Volle Bedeutung des Gestus zum Ausdruck“ bringen
Faktisch war es bereits bisher an vielen Orten so, daß die Bischöfe in ihren Kathedralen am Gründonnerstag nicht nur Priestern, sondern auch männlichen Laien die Füße wuschen. Neuerdings wird die Fußwaschung vermehrt zu Signalwirkungen mit tagesaktuellem Bezug genützt, etwa wenn ein Bischof Flüchtlingen und Flüchtlingshelfern die Füße wäscht, oder Papst Franziskus die Gründonnerstage für „spektakuläre“ Fußwaschungen nützte. Damit wurde eine Erwartungshaltung geschaffen, die nicht nur die Medien betrifft, sondern eine spektakuläre und soziale, wenn nicht gar sozialpolitische Komponente hat, die von der geistlichen Dimension ablenke, wie Kritiker meinen.
In einem Brief an den Präfekten der Gottesdienstkongregation erläuterte Franziskus die Gründe für die Änderung des Rituals. Er habe schon länger darüber nachgedacht, schon als er Kardinal gewesen sei, heißt es darin. Er wolle die Anwendung des Rituals „verbessern“, damit die „volle Bedeutung des Gestus, den Jesus beim Letzten Abendmahl setzte, seine Selbsthingabe ‚bis zum Tod‘ zum Heil der Welt, seine grenzenlose Liebe‘, besser zum Ausdruck komme.
Nach „sorgfältiger Abwägung“ habe er seinen Entschluß gefaßt, die Rubriken des römischen Meßbuches zu ändern. „Ich ordne an, daß die Rubrik modifiziert wird, […] sodaß von nun an die Hirten der Kirche die Teilnehmer an dem Ritual unter allen Gliedern des Gottesvolkes auswählen können“. Andersgläubige bleiben damit auch weiterhin ausgeschlossen. Zumindest offiziell. Der Papst ist natürlich der Papst.
Text: Giuseppe Nardi
Bild: MiL