Der christlichen Ehe wurde eine Wunde zugefügt


Papst Franziskus und die Ehenichtigkeit light
Papst Fran­zis­kus und die neu­en Regeln für die Ehenichtigkeit

von Rober­to de Mattei*

Anzei­ge

Die bei­den Motu pro­prio von Papst Fran­zis­kus Mitis iudex Domi­nus Iesus für die latei­ni­sche Kir­che und Mitis et miser­i­cors Jesus für die ori­en­ta­li­schen Kir­chen, die am 8. Sep­tem­ber 2015 bekannt­ge­ge­ben wur­den, fügen der christ­li­chen Ehe eine schwe­re Wun­de zu.

Die Unauf­lös­lich­keit der Ehe ist gött­li­ches und unver­än­der­li­ches Gesetz von Jesus Chri­stus. Die Kir­che kann eine Ehe nicht „annul­lie­ren“ im Sin­ne von Auf­lö­sen. Sie kann, mit einer Nich­tig­keits­er­klä­rung, das Nicht­be­stehen prü­fen, wenn jene Vor­aus­set­zun­gen feh­len, die ihre Gül­tig­keit sicher­stel­len. Das bedeu­tet, daß in einem kir­chen­recht­li­chen Pro­zeß für die Kir­che nicht das Inter­es­se der Ehe­part­ner Prio­ri­tät hat, eine Nich­tig­keits­er­klä­rung zu erlan­gen, son­dern die Wahr­heit über die Gül­tig­keit des Ehebandes.

Pius XII. erin­nert uns dies­be­züg­lich, daß „im Ehe­pro­zeß das ein­zi­ge Ziel ein der Wahr­heit und dem Recht gemä­ßes Urteil ist, im Nich­tig­keits­pro­zeß das gesi­cher­te Nicht­be­stehen des Ehe­ban­des“ (Allo­ku­ti­on an die Rota Roma­na, 2. Okto­ber 1944). Der Gläu­bi­ge kann die Kir­che betrü­gen, um eine Nich­tig­keit zu erlan­gen, zum Bei­spiel durch den Ein­satz fal­scher Bewei­se, aber die Kir­che kann Gott nicht hin­ters Licht füh­ren und hat die Pflicht, die Wahr­heit auf kla­re und genaue Wei­se festzustellen.

Im kanonischen Prozeß steht das Interesse der Ehe als göttlicher Institution an erster Stelle

Im kano­ni­schen Pro­zeß hat an erster Stel­le das höch­ste Inter­es­se einer gött­li­chen Insti­tu­ti­on – und die Ehe ist eine sol­che – ver­tei­digt zu wer­den. Die Aner­ken­nung und der Schutz die­ser Rea­li­tät kom­men im recht­li­chen Bereich in der knap­pen For­mu­lie­rung favor matri­mo­nii zum Aus­druck, anders aus­ge­drückt, die Annah­me der Gül­tig­keit der Ehe bis zum Beweis des Gegen­teils. Johan­nes Paul II. erklär­te, daß vom Lehr­amt die Unauf­lös­lich­keit einer jeden voll­zo­ge­nen Ehe als ordent­li­ches Gesetz ver­tre­ten wird, gera­de weil die Gül­tig­keit ange­nom­men wird unab­hän­gig vom Erfolg des Ehe­le­bens und der Mög­lich­keit, in eini­gen Fäl­len, daß es zu einer Ehe­nich­tig­keits­er­klä­rung kom­men könn­te (Rede an die Rota Roma­na, 21. Janu­ar 2000).

Als die Auf­klä­rung ver­such­te, die christ­li­che Ehe töd­lich zu tref­fen, ord­ne­te Papst Bene­dikt XIV. mit dem Dekret Dei mise­ra­tio­ne vom 3. Novem­ber 1741 an, daß in jeder Diö­ze­se ein defen­sor vin­cu­li ein­ge­setzt zu wer­den hat­te, und er führ­te, zur Erlan­gung der Nich­tig­keits­er­klä­rung, den Grund­satz des dop­pel­ten über­ein­stim­men­den Urteils durch zwei unter­schied­li­che Gerichts­in­stan­zen ein. Der Grund­satz des dop­pel­ten, über­ein­stim­men­den Urteils wur­de durch den Kodex des kano­ni­schen Rech­tes von 1917 eben­so bekräf­tigt, wie durch den von Johan­nes Paul II. am 25. Janu­ar 1983 erlas­se­nen neu­en Codex Iuris Cano­ni­ci.

Durch Reform von Franziskus Optik auf den Kopf gestellt – Präzedenzfall USA 1971–1983

In den Motu pro­prio von Papst Fran­zis­kus ist die Optik auf den Kopf gestellt. Das Inter­es­se der Ehe­leu­te hat Vor­rang vor dem der Ehe. Im Doku­ment selbst wird dies behaup­tet. In weni­gen Punk­ten las­sen sich die grund­le­gen­den Kri­te­ri­en der Reform zusammenfassen:

  • die Abschaf­fung des dop­pel­ten, über­ein­stim­men­den Urteils, das durch ein ein­zi­ges Urteil zugun­sten der Nich­tig­keit ersetzt wird;
  • Zuer­ken­nung einer mono­kra­ti­schen Befug­nis an den Bischof, der als Ein­zel­rich­ter qua­li­fi­ziert wird;
  • Ein­füh­rung eines schnel­len und fak­tisch unkon­trol­lier­ba­ren Verfahrens;
  • ein­schließ­lich der weit­ge­hen­den Aus­schal­tung der Sacra Rota.

Wie anders soll­te, bei­spiels­wei­se, die Abschaf­fung des dop­pel­ten Urteils inter­pre­tiert wer­den? Was sind die so gra­vie­ren­den Grün­de, daß die­ser Grund­satz nach 270 Jah­ren abge­schafft wird? Kar­di­nal Bur­ke erin­ner­te dar­an, daß es dies­be­züg­lich eine kata­stro­pha­le Erfah­rung gibt. In den USA gal­ten von Juli 1971 bis Novem­ber 1983 die soge­nann­ten Pro­vi­sio­nal Norms, die fak­tisch die Pflicht des dop­pel­ten, über­ein­stim­men­den Urteils besei­tig­ten. Das Ergeb­nis war, daß die Bischofs­kon­fe­renz nicht einen ein­zi­gen von Hun­dert­tau­sen­den Anträ­gen auf Dis­pen­sie­rung ablehn­ten, und daß man in der all­ge­mei­nen Wahr­neh­mung begann, den Pro­zeß „die katho­li­sche Schei­dung“ zu nen­nen (s. In der Wahr­heit Chri­sti blei­ben. Ehe und Kom­mu­ni­on in der Katho­li­schen Kir­che, Ech­ter, Würz­burg 2014).

Neue Befugnis für Diözesanbischöfe ein Aspekt von explosiver Tragweite

Noch schwer­wie­gen­der ist die Zuer­ken­nung der Befug­nis an den Diö­ze­san­bi­schof, als Ein­zel­rich­ter nach sei­nem Ermes­sen einen schnel­len Pro­zeß ein­lei­ten zu kön­nen und zu einem Urteil zu kom­men. Der Bischof kann sei­ne rich­ter­li­che Befug­nis per­sön­lich aus­üben oder an eine Kom­mis­si­on dele­gie­ren, die nicht unbe­dingt aus Juri­sten bestehen muß. Eine Kom­mis­si­on nach sei­nem Abbild, die natür­lich sei­ne pasto­ra­len Anwei­sun­gen befol­gen wird, wie dies bereits durch die „diö­ze­sa­nen Zen­tren des Zuhö­rens“ in Ita­li­en geschieht, denen bis heu­te jeg­li­che recht­li­che Grund­la­ge fehlt. Die Kom­bi­na­ti­on von Canon 1683 und Arti­kel 14 zu den Ver­fah­rens­re­geln ist unter die­sem Aspekt von explo­si­ver Trag­wei­te. Auf den Ent­schei­dun­gen wer­den unwei­ger­lich Über­le­gun­gen sozio­lo­gi­scher Art lasten: die wie­der­ver­hei­ra­te­ten Geschie­de­nen wer­den, aus Grün­den der „Barm­her­zig­keit“, eine bevor­zug­te Behand­lung erhal­ten. „Die Kir­che der Barm­her­zig­keit hat sich in Bewe­gung gesetzt“, so Giu­la­no Fer­ra­ra in Il Foglio vom 9. Sep­tem­ber 2015. Sie bewegt sich nicht auf dem Ver­wal­tungs­weg, dafür aber auf dem „Gerichts­weg“, auf dem vom Recht wenig übrigbleibt.

In eini­gen Diö­ze­sen wer­den die Bischö­fe ver­su­chen, die Ernst­haf­tig­keit des Ver­fah­rens sicher­zu­stel­len. Man kann sich aber leicht vor­stel­len, daß in vie­len ande­ren Diö­ze­sen, zum Bei­spiel in Mit­tel­eu­ro­pa, die Nich­tig­keits­er­klä­run­gen zur rei­nen For­ma­li­tät wer­den. 1993 pro­du­zier­ten Oskar Sai­er, Erz­bi­schof von Frei­burg im Breis­gau, Karl Leh­mann, Bischof von Mainz, und Wal­ter Kas­per, Bischof von Rot­ten­burg-Stutt­gart, ein Doku­ment zugun­sten jener, die laut ihrem Gewis­sen von der Nich­tig­keit ihrer Ehe über­zeugt waren, aber nicht die Ele­men­te hat­ten, dies vor Gericht zu bewei­sen (Hir­ten­brief der Ober­rhei­ni­schen Bischö­fe zur seel­sorg­li­chen Beglei­tung von Men­schen aus zer­bro­che­nen Ehen, Geschie­de­nen und Wie­der­ver­hei­ra­te­ten Geschie­de­nen).

„Subjektive Gewissensüberzeugung“ genügt, um Ehe für nichtig zu halten?

Die Glau­bens­kon­gre­ga­ti­on ant­wor­te­te mit dem Schrei­ben Annus Inter­na­tio­na­lis Fami­liae vom 14. Sep­tem­ber 1994, mit dem sie klar­stell­te, daß die­ser Weg nicht mög­lich war, weil die Ehe eine öffent­li­che Rea­li­tät ist: „Die­sen wich­ti­gen Aspekt nicht zu beach­ten, wür­de bedeu­ten, die Ehe fak­tisch als Wirk­lich­keit der Kir­che, das heißt als Sakra­ment, zu leug­nen“ (Nr. 8). Den­noch wur­de jüngst vom Pasto­ral­amt des Erz­bis­tums Frei­burg der Vor­schlag wie­der auf­ge­grif­fen (Hand­rei­chung für die Seel­sor­ge zur Beglei­tung von Men­schen in Tren­nung, Schei­dung und nach zivi­ler Wie­der­ver­hei­ra­tung in der Erz­diö­ze­se Frei­burg), laut dem die wie­der­ver­hei­ra­te­ten Geschie­de­nen auf­grund einer „Gewis­sens­nich­tig­keit“ („sub­jek­ti­ve Gewis­sens­über­zeu­gung“) der vor­he­ri­gen Ehe die Sakra­men­te emp­fan­gen und Auf­ga­ben in den Pfarr­ge­mein­de­rä­ten über­neh­men könnten.

Der favor matri­mo­nii wird durch den favor nul­li­ta­tis ersetzt, der zum pri­mä­ren Rechts­ele­ment wird, wäh­rend die Unauf­lös­lich­keit zu einem „nicht prak­ti­ka­blen Ide­al“ redu­ziert wird. Die theo­re­ti­sche Bekräf­ti­gung der Unauf­lös­lich­keit der Ehe wird in der Pra­xis vom Anspruch auf ein Recht beglei­tet, jedes geschei­ter­te Ehe­band für nich­tig zu erklä­ren. Es genü­ge, nach eige­nem Gewis­sen, die eige­ne Ehe für ungül­tig zu hal­ten, um deren Nich­tig­keit durch die Kir­che aner­ken­nen zu las­sen. Es ist der­sel­be Grund­satz, laut dem eini­ge Theo­lo­gen eine Ehe für „tot“ hal­ten, in der laut Aus­sa­ge bei­der oder auch nur eines Ehe­part­ners, „die Lie­be tot ist“.

„Schlechtes Geld verdrängt das gute Geld“

Bene­dikt XVI. warn­te am 29. Janu­ar 2010 das Gericht der Sacra Rota Roma­na bei der Annul­lie­rung der Ehen vor einer nach­gie­bi­gen Hal­tung, „gegen­über den Wün­schen und Erwar­tun­gen der Par­tei­en oder den Ein­flüs­sen des sozia­len Umfel­des“. Doch in den mei­sten Diö­ze­sen Mit­tel­eu­ro­pas wird die Nich­tig­keits­er­klä­rung zu einer rei­nen For­ma­li­tät, wie es in den USA wäh­rend der Pro­vi­sio­nal Norms der Fall war. Auf­grund des bekann­ten Geset­zes, laut dem „schlech­tes Geld das gute Geld ver­drängt“, wird im Cha­os, das ver­ur­sacht wird, die „schnel­le Schei­dung“ gegen­über der unauf­lös­li­chen Ehe überwiegen.

Seit mehr als einem Jahr ist die Rede von einem laten­ten Schis­ma in der Kir­che, jetzt aber sagt es Kar­di­nal Ger­hard Mül­ler, der Prä­fekt der Glau­bens­kon­gre­ga­ti­on, der in sei­ner Rede in Regens­burg die Gefahr einer Kir­chen­spal­tung beschwor und dazu auf­for­der­te, sehr wach­sam zu sein und nicht die Lek­ti­on des pro­te­stan­ti­schen Schis­mas zu ver­ges­sen, das Euro­pa vor fünf Jahr­hun­der­ten in Brand steckte.

Im Vor­feld der im Okto­ber statt­fin­den­den Syn­ode über die Fami­lie löscht die Reform von Papst Fran­zis­kus kei­nen Brand, son­dern ent­facht ihn und ebnet den Weg zu ande­ren kata­stro­pha­len Neue­run­gen. Schwei­gen ist nicht mehr möglich.

*Rober­to de Mat­tei, Histo­ri­ker, Vater von fünf Kin­dern, Pro­fes­sor für Neue­re Geschich­te und Geschich­te des Chri­sten­tums an der Euro­päi­schen Uni­ver­si­tät Rom, Vor­sit­zen­der der Stif­tung Lepan­to, Schrift­lei­ter der Monats­zeit­schrift Radi­ci Cri­stia­ne und der Online-Nach­rich­ten­agen­tur Cor­ri­spon­den­za Roma­na, Autor zahl­rei­cher Bücher, zuletzt erschie­nen: Vica­rio di Cri­sto. Il pri­ma­to di Pie­tro tra nor­ma­li­tà  ed ecce­zio­ne (Stell­ver­tre­ter Chri­sti. Der Pri­mat des Petrus zwi­schen Nor­ma­li­tät und Aus­nah­me), Vero­na 2013; in deut­scher Über­set­zung zuletzt: Das Zwei­te Vati­ka­ni­sche Kon­zil – eine bis­lang unge­schrie­be­ne Geschich­te, Rup­picht­eroth 2011. Die Zwi­schen­ti­tel stam­men von der Redaktion.

Über­set­zung: Giu­sep­pe Nardi
Bild: Cor­ri­spon­den­za Romana

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43 Kommentare

  1. Vie­len Dank an katho​li​sches​.info und Herrn Prof. Mat­tei wie Herrn Nar­di für die­se auf­klä­ren­den Worte.
    Damit kann man sich sehr gut posi­tio­nie­ren, was die Sache selbst angeht wie auch in Bezug auf den Urhe­ber die­ser fata­len Bestim­mun­gen, „Papst“ Bergoglio.
    Die sakra­men­ta­le Ehe wird zur Belie­big­keit erko­ren; der Mensch ein zufäl­li­ges Sand­korn im wei­ten Welt­all. War­um brauchts da noch Priester?
    Die Anti­Kir­che hat ihren Mose.

  2. Der Aus­ver­kauf der katho­li­schen Leh­re, hier das Ehe­sa­kra­ment, geht unge­hin­dert wei­ter. Fran-
    zis­kus in sei­ner Barm­her­zig­keit, ist dabei die katho­li­sche Kir­che zu spal­ten. Was sei­ner­zeit der
    “ Rhei­ni­schen Alli­anz “ unter Kar­di­nal Leh­mann, Kas­per und Sei­er nicht gelang, wird durch den
    Papst jetzt offi­zi­ell und bestä­tigt. Durch die ein­fa­che Ehe­an­nul­lie­rung des Ehe­sa­kra­men­tes wird
    hier Tür und Tor für eine laxe Behand­lung der Ehe­schei­dung geöff­net. Anstatt immer wie­der zu
    leh­ren, dass die Ehe ein Sakra­ment ist und lebens­lang gilt, kommt man dem Zeit­geist entgegen
    und unter­gräbt somit den Glau­ben der katho­li­schen Kir­che. Hin­zu kommt noch, dass nicht nur die
    Sakra­men­te der Kir­che, son­dern auch die Dog­men zur Dis­po­si­ti­on ste­hen. Da kann wirk­lich nur
    noch der Hl.Geist helfen.

    • Rich­tig was Sie schrei­ben, aber das Boe­se ist ja gera­de, das die „Gene­ra­ti­on Vat II“ an den Dog­men nicht ruehrt, son­dern sie ste­hen laesst, aber durch Erklae­run­gen und „Inter­views“ die Inhal­te relativert.
      Es ist abso­lut dia­bo­lisch, das die­se Adpten Satans die Dog­men aus­hoelen, bei Ihren „Fein­den“ der Tra­di­ti­on, aber dar­auf beharren.
      Bei­spiel, die voel­li­ge Igno­ranz des gesam­ten Kle­rus auf die Anord­nung (Bit­te) von Papst Bene­dikt 16, die Wand­lungs­wor­te von „fuer alle“ auf “ fuer vie­le“ end­lich kor­rekt wiederzugeben.
      Natuer­lich han­delt es sich um kein Dog­ma, son­dern um ein­fa­chen Befehl und Gehor­sam wie in einer Hier­ar­chie wie der Kir­che eigent­lich selbstverstaendlich.
      Oder die offe­ne Miss­ach­tung der Fol­gen des 6. Gebo­tes, von Herrn Marx und Zol­lit­sch, die sich nicht ent­bloe­den, offen und laut her­aus­zu­po­sau­nen, das die Kom­mu­ni­on fuer WvGesch. laengst gang und gae­be ist und brei­te­ste Anwen­dung findet.
      Bei FSSPX zb. wird von den­sel­ben Leu­ten Folg­sam­keit ein­ge­for­dert, aber nicht weil man fromm ist, son­dern um den Tra­dis eins auszuwischen.
      FSSPX hat noch nie ein Dog­ma gebro­chen, geschwei­ge denn die Nicht­ein­hal­tung gepre­digt, die Bischofs­wei­hen waren ein Not­stand, der sich aus der Kir­chen­kri­se erge­ben hat.
      Lan­ge macht Chri­stus die­ses ver­sau­te Spiel der Frei­mau­rer im Kir­chen­ko­stuem nicht mehr mit, denn es ist SEINE Kirche.

  3. Wie wohl­tu­end anders hör­te es sich doch noch vor sie­ben Jah­ren an;
    in einer Anspra­che zur Eröff­nung des Gerichts­jah­res 2008 an der Römi­schen Rota beton­te Papst Brne­dikt XVI, dass Ehen nicht auf­grund „sub­jek­ti­ver und will­kür­li­cher Inter­pre­ta­tio­nen“ für nich­tig erklärt wer­den dürf­ten. Eine Annu­lie­rung sei nur mög­lich, wenn die Gerich­te sich an das Recht und die Wei­sun­gen des Lehr­am­tes hielten.
    Aus einem dama­li­gen Arti­kel bei „zenit​.org“
    -
    „Bene­dikt XVI. warn­te davor, das Recht auf eine Ansamm­lung von posi­ti­ven Regeln zu redu­zie­ren. Es müs­se bei den Ehe­nich­tig­keits­ver­fah­ren in erster Linie um die „Anwe­sen­heit oder Abwe­sen­heit der spe­zi­fi­schen Bezie­hung der Gerech­tig­keit gehen, wel­che die Ehe mit ihrem wirk­li­chen mensch­li­chen und Heil brin­gen­den Wesen ist“. Nur so kön­ne es ver­mie­den wer­den, dass rechts­wis­sen­schaft­li­che Maxi­men zu einer Kom­pi­la­ti­on von abstrak­ten Regeln wür­den, die Gefahr lie­fen, sub­jek­ti­ve und will­kür­li­che Inter­pre­ta­tio­nen zu begün­sti­gen. Aus die­sem Grund sei die die objek­ti­ve Wer­tung der Tat­sa­chen im Licht des Lehr­am­tes und des Kir­chen­rechts ein wich­ti­ger Aspekt der Tätig­keit der Römi­schen Rota, die einen gro­ßen Ein­fluss auf die Justiz der Orts­kir­chen hat.

    Der Papst bezeich­ne­te die Recht­spre­chung der Römi­schen Rota als „bei­spiel­haf­tes Werk juri­di­scher Weis­heit“. Dank ihrer Tätig­keit wer­de bei den Ehe­nich­tig­keits­ver­fah­ren „die kon­kre­te Wirk­lich­keit objek­tiv im Licht der Kri­te­ri­en beur­teilt, die bestän­dig die Wirk­lich­keit der unauf­lös­li­chen Ehe bekräf­ti­gen“. Dazu bedür­fe es der stän­di­gen Bemü­hung um die Ein­heit der der Kri­te­ri­en der Gerech­tig­keit, die für den Begriff der Recht­spre­chung wesent­lich sei. Es müs­se die Gefahr „loka­ler Recht­spre­chun­gen“ abge­wen­det wer­den, die sich viel­leicht sogar von der Leh­re der Kir­che über die Ehe entfernten.“
    -

    Papst Bene­dikt XVI. warn­te expli­zit vor „loka­ler Rechts­spre­chung“ ! Künf­tig sol­len nun Bischö­fe Ent­schei­dungs­be­fug­nis haben. Es lässt sich nur erah­nen, wie die­se nun doch ein­ge­führ­te loka­le Recht­spre­chung in Krei­sen der libe­ral pro­gres­si­ven Bischö­fe aus­se­hen dürfte.

  4. Die Ehen mei­ner Eltern und Gross­el­tern hiel­ten ein Leben lang,auch ohne Sakrament.
    Warum?
    Ganz einfach,weil es gesell­schaft­li­cher Kon­sens war bzw.weil die Ehe­frau­en wirt­schaft­lich abhän­gig waren.
    Heu­te hat sich das alles geän­dert und es liegt nun an der völ­lig frei­en Ent­schei­dung der Ehepartner,beieinander zu bleiben.
    Es wird ja kei­ner zur Schei­dung gezwungen,genauso wie kei­ne Frau zur Abtrei­bung gezwun­gen wer­den kann ( ausser in China ).
    Wir kön­nen doch die­se neue Frei­heit auch dafür nutzen,uns FÜR die Gebo­te Got­tes zu entscheiden,wer hin­dert uns daran !?

  5. ich den­ke es soll­te die Objek­ti­vi­tät an erster stel­le ste­hen, um klar zu sagen, kam eine Ehe zustan­de oder nicht

  6. Dan­ke für die Bereit­stel­lung die­ser wich­ti­gen Stel­lung­nah­me in deut­scher Sprache!

    Eine spä­te­re Geschichts­schrei­bung wird Papst Fran­zis­kus viel­leicht als Gegen­papst ein­stu­fen – was davon abhängt, wie er bei der Syn­ode han­deln wird. Und ob Papst em. Bene­dikt XVI. mit den Hin­ter­grün­den und Moti­va­tio­nen sei­nes über­aus frei­wil­li­gen Rück­tritts aus Alters­grün­den an die Öffent­lich­keit geht.

    Viel­leicht ist auch die Papst­wahl zu annul­lie­ren? Immer­hin dürf­te der dama­li­ge Kar­di­nal B. ja weit­rei­chen­de Wahl­ka­pi­tu­la­tio­nen gemacht haben, die bekann­ter­wei­se ver­bo­ten sind. Gibt es die Mög­lich­keit eines Abset­zungs­ver­fah­rens wegen gro­ber Schä­di­gung der Kirche?

    Wie es aus­sieht, ver­tritt der Papst eine sinist­re Agen­da. Die­se bei­den Motu pro­prio nüt­zen über­haupt nie­man­dem. Ohne Wahr­heit gibt es kein rei­nes Gewis­sen und kei­ne ech­te Barmherzigkeit.

    • Sehr geehr­ter Herr Schrems: mei­ner Mei­nung nach hat Papst Bene­dikt tat­säch­lich, wie er es auch gesagt hat­te, aus Gesund­heits­grün­den die Amts­füh­rung nie­der­ge­legt, aber nicht das Amt.
      Es war rich­tig und gut wie Papst Johan­nes Paul II. bis zuletzt sei­ne Kräf­te im Dienst der Kir­che ver­zehr­te. Es wäre aber der Kir­che wohl nicht dien­lich gewe­sen, hät­te Papst Bene­dikt es ähn­lich gemacht. Er hat­te sicher­lich den Hl. Geist um ent­spre­chen­de Hil­fe und Rat gebeten.
      Papst Bene­dikt hat­te wohl sehr deut­lich gese­hen, daß die­se fal­schen Kon­zils­gei­ster nicht mehr zu bän­di­gen waren. Ein lan­ges soz. Dahin­sie­chen hät­te der Kir­che wahr­schein­lich mehr gescha­det, als die jet­zi­ge Situa­ti­on, in der er ja offen­kun­dig gei­stig sehr fit ist und der eigent­li­che Kapi­tän geblie­ben ist. Papst Bene­dikt hat­te aber als sein Testa­ment bekannt­lich noch in einer letz­ten Anspra­che die rich­ti­ge Deu­tung und die wah­ren Anlie­gen des 2. Vat. Kon­zils allen zu Gehör gebracht. – Was aus mei­ner klei­nen Sicht nicht bedeu­tet, daß ein­zel­ne Erklä­run­gen wie bspw. in Nost­ra Aet­a­te nicht drin­gend kor­rek­tur­be­dürf­tig sind.

      Es ist sehr frag­lich, ob „Papst“ Berg­o­glio wirk­lich im Voll­sin­ne Papst ist- aus ver­schie­de­nen Grün­den. Er hat die Lei­tung, aber letzt­lich nicht die (gan­ze) Macht. Anders ist der Ver­bleib von Kar­di­nal Mül­ler auf dem Chef­po­sten der Glau­bens­kon­gre­ga­ti­on nicht zu erklä­ren m.Er.

  7. Wer spal­tet hier? Es sind ein­zig und allein die Brü­der von „kath​.net“ und „katho­li­sches info“,
    die sich nicht scheu­en, welt­of­fe­ne Kir­chen­män­ner zu diffamieren.

    • Kei­ne Panik, was De Mat­tei sagt, ist über­haupt nicht ernstzunehmen.
      Die Ver­kür­zung der Ehe­nich­tig­keits­ver­fah­ren wird grund­sätz­lich von den mei­sten Fach­leu­ten begrüßt (übri­gens auch von Kar­di­nal Bur­kes Muster­schü­ler Ed Peters, der schon lan­ge für die Abschaf­fung der Dop­pel­zü­gig­keit eintrat).
      Das in der Tat sehr chao­ti­sche und kaum pra­xis­taug­li­che Eil­ver­fah­ren, das die argen­ti­ni­schen Juri­sten da jetzt als Son­der­pro­zess­form skiz­ziert haben, dürf­te sich dage­gen in die­ser Form kaum durch­set­zen und kann nur in einer juri­stisch sau­ber über­ar­bei­te­ten Ver­si­on funk­tio­nie­ren. Das ist allen Fach­leu­ten klar.

      De Matt­eis abwe­gi­ger Gedan­ke, die Initia­ti­ve der ober­rhei­ni­schen Bis­tü­mer von 1993 mit die­ser Rechts­än­de­rung in Ver­bin­dung zu set­zen und ein Unter­gangs­sze­na­rio dar­aus abzu­lei­ten, ist völ­lig rea­li­täts­fern. Die Situa­ti­on in den USA und in Euro­pa ist nicht ver­gleich­bar; es steht über­haupt nicht zu befürch­ten, dass es in Euro­pa auf ein­mal zu einer epi­de­mie­ar­ti­gen Zunah­me der Annul­lie­rungs­fäl­le käme. Das ist ein typisch ame­ri­ka­ni­sches Phänomen.

      Die Zulas­sung von Wie­der­ver­hei­ra­te­ten und son­sti­gen Irre­gu­lä­ren zu den Sakra­men­ten nach dif­fe­ren­zier­ter Ein­zel­fall­be­ur­tei­lung und einem wie auch immer gear­te­ten Buß­akt wür­de hier­zu­lan­de völ­lig aus­rei­chen und ist auch die gerech­te­ste Lösung.
      Von der lega­li­sti­schen Vor­stel­lung, die irre­gu­lä­re Zweit­ehe sei eine Dau­er­sün­de, die gar nicht mehr auf­hört, solan­ge die irre­gu­lä­ren Part­ner sich nicht tren­nen, muss man sich natür­lich ver­ab­schie­den. Das ist nicht evan­ge­lisch, son­dern schlicht eine rigo­ri­sti­sche Ver­ab­so­lu­tie­rung, die sich aus falsch ver­stan­de­ner Rechts­lo­gik ergibt und dem Evan­ge­li­um klar zuwi­der­geht. Das Leben geht wei­ter und lässt sich nicht wie ein Film zurück­spu­len, wenn man einen nicht wie­der­gut­zu­ma­chen­den Feh­ler begeht. Mit den Kon­se­quen­zen muss man leben, aber dass bedeu­tet nicht, dass er unver­zeih­lich wäre und dass alles, was danach kommt, „Sün­de“ wäre.

      • @ K
        Wenn ich mir ihre Bei­trä­ge so durch­le­se dann bekom­me ich das Gefühl das unser Herr und Gott bei der sakra­men­ta­len Ehe­schlie­ßung so eine Art Möbel­stück ist was irgend­wie da zu gehört aber eigent­lich von Fach­leu­ten und Spe­zia­li­sten erst­mal rich­tig dif­fe­ren­ziert wer­den muß damit es all­tags­taug­lich ist. Sie schrei­ben das der Herr ein Schei­dungs­ver­bot ver­hängt hat damit es in der Ehe mensch­li­cher zu geht. Wäre es nicht mensch­li­cher gewe­sen wenn der Herr gesagt hät­te „Bleibt solan­ge zusam­men wie es euch Spaß macht und wenn ihr aus­ein­an­der geht ist es mir auch recht denn wer bin ich denn um zu urteilen.“
        „das wird nur von rigo­ri­sti­schen Hard­li­nern bestrit­ten, denen es mehr um ihre eige­ne Dok­trin geht als um den Men­schen und sei­ne Pro­ble­me. Sol­che Leu­te gehör­ten im Evan­ge­li­um zu den Geg­nern Jesu und gera­de nicht zu den Jüngern.“
        Das könn­te auf mich zutref­fen denn ich bin geschie­den und gehö­re zu den rigo­ri­sti­schen Hardlinern.
        „Das Leben geht wei­ter und lässt sich nicht wie ein Film zurück­spu­len, wenn man einen nicht wie­der­gut­zu­ma­chen­den Feh­ler begeht.“
        Natür­lich geht alles wei­ter bei man­chen sogar nach der vier­ten und fünf­ten Ehe aber ein klei­nes Mea cul­pa nur ein klit­ze­klei­nes müßt doch mög­lich sein. Oder ist das nicht mehr zeit­ge­mäß in unse­rer barm­her­zi­gen Zeit.
        Per Mari­am ad Christum.

    • All das ist schon seit vie­len Jahr­zehn­ten im Grun­de allen bekannt und lässt sich dog­ma­tisch und sakra­men­ten­theo­lo­gisch pro­blem­los und kohä­rent mit allen Dog­men und Vor­ga­ben der Tra­di­ti­on lösen; das wird nur von rigo­ri­sti­schen Hard­li­nern bestrit­ten, denen es mehr um ihre eige­ne Dok­trin geht als um den Men­schen und sei­ne Pro­ble­me. Sol­che Leu­te gehör­ten im Evan­ge­li­um zu den Geg­nern Jesu und gera­de nicht zu den Jüngern.

      Selbst­ver­ständ­lich ist die Ehe für den Men­schen da und nicht der Mensch für die Ehe, das steht ja im Evan­ge­li­um. Das Schei­dungs­ver­bot Jesu zielt ja gera­de dar­auf, die Ehe mensch­li­cher zu machen und als Ort per­sön­li­cher Treue statt ego­isti­scher Wunsch­er­fül­lung zu . Es geht immer dar­um, für den ande­ren Men­schen dazu­sein und ihn auch in der Not nicht zu ver­las­sen und nicht zu ver­sto­ßen. Des­halb ist dem Chri­sten eine Schei­dung verboten.
      Ein abstrak­tes Ehe­band, das wich­ti­ger und hei­li­ger sein soll als die betei­lig­ten Part­ner selbst, hat­ten weder Moses noch Jesus im Sinn; das ist eine spä­te­re Erfin­dung der Juri­sten, die durch­aus eine gewis­se Logik und Berech­ti­gung hat, aber eben auch ihre Grenzen.

      • Ent­schul­di­gung, ein Redaktionsfehler:

        Im zwei­ten Bei­trag fehlt am Anfang der vier­ten Zei­le des zwei­ten Absat­zes hin­ter dem Wort „zu“ das Wort „ver­deut­li­chen“.

      • Sakra­men­ta­le Ehe ist sakra­men­ta­le Ehe. Was Sie hier sagen, war die Situa­ti­on der Juden, die der Herr selbst unmiß­ver­ständ­lich korrigierte.
        Und ein Ehe­band ist nicht „abstrakt“. So wie Sie reden, reden Häre­ti­ker, wer­ter @K. Es geht auch dem Herrn und Erlö­ser Jesus Chri­stus nicht dar­um, die Ehe „mensch­li­cher“ zu machen, son­dern gött­lich, wie­der gött­lich zu „machen“.

      • @ K

        Mit Ver­laub – Sie argu­men­tie­ren der­ma­ßen total am Wort des Herrn selbst vor­bei, dass es mich schaudert.

        Die Ehe soll nicht v.a. mensch­li­cher wer­den, son­dern Jesus setzt hier erstens die Wür­de der Frau GEGEN den welt­weit (durch die Sün­de) ste­reo­ty­pen Ego­is­mus und die Herrsch­sucht des Man­nes instand und zwei­tens gibt er der Ehe den Cha­rak­ter eines Buß­stan­des für Mann und Frau.

        In der Ehe bil­det sich die Aus­ein­an­der­set­zung Got­tes mit der Kir­che ab. Da wir noch nicht im Schau­en leben, kann sie nur ein Buß­stand sein. Dem Mann ist auf­er­legt, sich vor den Inter­es­sen der Frau und der Kin­der total unter­zu­ord­nen – weil auch Chri­stus dies für uns getan hat. Der Frau ist auf­er­legt, ihn des­halb nach Gott am höch­sten zu schät­zen – weil Jesus als der Schmer­zens­mann, der Herr und der Hei­land geliebt sein will von der Kir­che. Für die Frau ist dabei die Her­aus­for­de­rung, dass der Mann natür­lich über­haupt nichts vom Cha­rak­ter Jesu lei­sten kann – an ihr liegt es, ihm – dem in aller Regel see­lisch schwä­che­ren – dazu alle Wege offen zu hal­ten, damit er sein Ziel erreicht.
        Man sieht leicht, dass das für bei­de ein Weg der Nied­rig­keit ist – der Humilitas.
        Es war nie Leh­re der Kir­che, dass die Ehe ein Stück Him­mel sein soll oder ver­gleich­bar roman­ti­sches Gefühlsgedusel.

        Die Ehe ist ein Stand des Ver­zich­tes und der Unter­ord­nung für bei­de Part­ner, zugleich der Ort, an dem Gott neue Men­schen ins Leben ruft und ins­be­son­de­re der Mut­ter ihren alten und schwer­wie­gen­den Lehr­part in der Kir­che zurückgibt.

        Wenn dich dein Auge ver­führt, reiß es aus – das ist der Rigo­ris­mus Jesu.

        Ihren Ohren gefällt das nicht, aber ein Christ geht einen Kreuz­weg und nicht einen Weg auf Rosen.
        Der Kampf gegen die Sün­de in uns selbst macht dabei den Haupt­part aus. Gefragt sind Tap­fer­keit, Ver­zicht, ein „Gott-mehr-lie­ben“ als sich selbst und Ehr­furcht vor der Hei­lig­keit Got­tes und der Ehe.

      • @Franzel & Co.
        Da stecken jetzt wie­der die gewohn­ten Falsch­in­ter­pre­ta­tio­nen drin. Das Gan­ze ist doch jetzt schon so oft durch­dis­ku­tiert, die Argu­men­te sind immer dieselben.

        Die sakra­men­ta­le Ehe ist unauf­lös­lich, aber nicht unver­letz­lich. Kein Sakra­ment ist unver­letz­lich. Sakra­men­te sind Heils­zei­chen, die Gott setzt. Sie müs­sen vom Gläu­bi­gen ange­nom­men wer­den. Sakra­men­te sind wie eine aus­ge­streck­te Hand Got­tes, sie wir­ken in sich und aus sich selbst her­aus Gna­de, aber wir müs­sen die Hand auch neh­men, sonst kommt die Gna­de nicht bei uns an.
        Wird das Sakra­ment vom Men­schen miss­ach­tet oder aus­ge­schla­gen, kann es nicht wirken. 

        Eine unheil­bar geschei­ter­te Ehe, wo der Mann die Frau schlägt oder die Frau den Mann hasst und die Part­ner sich betrü­gen und end­gül­tig auf­ge­ge­ben haben oder die Kin­der miss­han­deln usw. usf., ist natür­lich kein Heils­zei­chen, son­dern ein Unheilszeichen. 

        Das Sakra­ment ist nicht weg, denn Got­tes Hand bleibt natür­lich aus­ge­streckt, er nimmt sein Ange­bot nicht zurück und kün­digt den Bund nicht auf. Aber wenn man ihn end­gül­tig hän­gen lässt und die Hand nicht ergreift, bleibt das unauf­lös­li­che Sakra­ment wir­kungs­los und ver­mit­telt kein Heil.

        Man nennt das „Obex“ (Rie­gel), gibt es bei allen Sakra­men­ten der Leben­den, die den Gna­den­stand erfor­dern, um Heil zu bewirken.

        Natür­lich ist das Aus­schla­gen der Hand Gott­tes schänd­lich und sünd­haft, aber es wird lau­fend gemacht, und oft­mals ist der Scha­den unwi­der­ruf­lich und die sakra­men­tal ver­bun­de­nen Part­ner fin­den nicht zuein­an­der zurück. Wie alle schwe­ren Sün­den kann auch die­se Sün­de bei ech­ter Reue ver­ge­ben wer­den, auch sakra­men­tal. Das Mord­op­fer wird ja auch nicht wie­der leben­dig, wenn der Mör­der zur Beich­te geht.

      • @zeitschnur et al.
        Die Ehe als Ort der Buße, der Bund als Ort unver­brüch­li­chen Für­ein­an­ders, das Du als unbe­ding­te Aufgabe …
        All das ist völ­lig rich­tig und wünschenswert.
        Die Ehe­theo­lo­gie Luthers und die des poln. Pap­stes sind hier­in prak­tisch identisch.
        Gera­de der Gedan­ke des Buß­cha­rak­ters ist mir als frzk. Chri­sten nat. auch über­aus sympathisch.

        Die ein­zi­ge Crux bei der Sache ist die, dass all das nur für die (zmdst. irgend­wie gera­de noch) *funk­tio­nie­ren­de* Ehe gilt. Die Mög­lich­keit, den Ehe­bund unwi­der­ruf­lich zu bre­chen, so sünd­haft das auch sei, exi­stiert aber in der Wirk­lich­keit eben doch, weil die Bun­des­part­ner Men­schen sind und nicht Gott. Das unter­schei­det das Sakra­ment der Ehe (als Bund zwei­er Men­schen, der den Bund Got­tes mit den Men­schen sakra­men­tal abbil­det) vom tats. Bund Got­tes mit den Men­schen (der natür­lich nie­mals zer­bricht). Das Sakra­ment und die Wirk­lich­keit, die es abbil­det, sind nicht dasselbe.

        Die­se Ver­wechs­lung von Sakra­ment und Rea­li­tät steckt in der Bun­des­theo­lo­gie des hl. Johan­nes Paul II. Er mein­te irri­ger­wei­se, das Sakra­ment wir­ke gewis­ser­ma­ßen auto­ma­tisch und garan­tie­re die unver­brüch­li­che Treue der Part­ner. Das tut es aber nicht. Das Sakra­ment ist wie alle von Gott geschenk­ten Gna­den ein Ange­bot, kei­ne Garantie.
        Des­halb ersetz­te JPII ein Wort der Bibel durch ein ande­res. Jesus sagt: Was Gott ver­bun­den hat, *darf* der Mensch nicht tren­nen. Die Theo­lo­gie des poln. Papst sagt: Was Gott ver­bun­den hat, *kann* der Mensch nicht trennen.

        Hier sind wir wie­der bei dem, was ich oben sag­te: Der Mensch kann den Bund mit sei­nem Lebens­part­ner durch­aus zer­tren­nen. Er darf es nur nicht. Es ist ein Sakri­leg, weil die Ehe sakra­men­tal geschützt und ver­mit­telt ist. Aber tut es trotz­dem. Und dann ist die Ehe kaputt und das Sakra­ment wirkungslos.

    • @ Mat­hil­de V.
      Hal­ten Sie wei­ter­hin Ihre Kaf­fee­kränz­chen mit Ihren welt­of­fe­nen Kir­chen­män­nern, aber mischen Sie sich nicht in Ange­le­gen­hei­ten ein, von denen Sie auch nicht nur die lei­se­ste Ahnung haben!

  8. Wie­der ein wei­te­rer Schritt die­ses Herrn Berg­o­glio in genau die Rich­tung, die sei­ne ultra­pro­gres­si­ve Kama­ril­la unter der Füh­rung des Chef­hä­re­ti­kers Kas­per ihm dau­ernd vor­be­tet, und die auch ganz und gar die Sei­ne ist. Dies sind die Vor­bo­ten der Syn­ode vom kom­men­den Okto­ber. Da weiß man was man zu erwar­ten hat.

  9. Herr oder Frau @K. fällt augen­schein­lich in die nach­fol­gend skiz­zier­te Kategorie:
    Aus­zug aus
    „Der Katholik“ 
    aus dem Jah­re 1837.
    („Der Katho­lik“ war eine Zeitschrift, 
    die von 1821 bis 1918 publi­ziert wurde. 
    Sie wur­de als
    „reli­giö­se Zeit­schrift zur Beleh­rung und War­nung und Angrif­fe auf die Kirche“ 
    1821 in Mainz von 
    Hw Andre­as Räß und Hw Niko­laus Weis gegründet):
    -

    [.…]
    Las­set Euch nicht verführen 
    durch die täu­schen­den Reden derjenigen, 
    die,
    vorgebend, 
    daß sie in Glaubenssachen 
    an der Kir­che festhalten
    und daß nur die­se zum Wesen der Kir­che und der katho­li­schen Reli­gi­on gehö­ren, über ihre wesentliche, 
    weil ihr von Gott gegebene, 
    äuße­re Verfassung 
    die irrig­sten, ganz den Zeit­be­grif­fen ent­spre­chen­den Mei­nun­gen aufstellen, 
    die ihre hei­lig­sten, ganz in den wesent­li­chen Glaubenssätzenbegründeten, 
    sie äußer­lich dar­stel­len­den und belebenden, 
    durch das Alter­thum und das Anse­hen der Kir­che gehei­lig­ten Anstal­ten, Gewohnheiten, 
    Geset­ze und Andachtsübungen 
    ver­höh­nen, und mit neu­en, wie sie vor­ge­ben, dem Gei­ste des Evan­ge­li­ums mehr ange­mes­se­nen und den Fort­schrit­ten des mensch­li­chen Gei­stes in unsern Zei­ten mehr ange­paß­ten, For­men eigen­mäch­tig zu ver­täu­schen suchen.“
    [.…]
    -

  10. Allen am ideo­lo­gi­schen Schmal­spur­hin­ter­grund von „Mat­hil­de Viet­ze sagt“ Inter­es­sier­ten sei der Bei­trag „Ich bin doch kein Mimö­schen“ vom 27.03.2014 auf http://​www​.regens​burg​-digi​tal​.de empfohlen.
    Die dor­ti­ge Lobes­hym­ne auf das Schaf­fen und Wir­ken die­ser Regens­bur­ger Wil­li-Brandt-Medail­le-Trä­ge­rin ent­behrt durch­aus nicht einer gewis­sen Komik …

    • Dan­ke für den Hin­weis! Ein inter­es­san­ter Bei­trag, da wird einem so Man­ches klar!
      Die Dame, die sich Mat­hil­de Viet­ze nennt, sieht auf dem Foto aus wie die ein­ei­ige Zwil­lings­schwe­ster von Bea­te Uhse, könn­te aber auch die Ex-Frau des Sexu­al­pap­stes Oswalt Kol­le sein!
      Höchst­wahr­schein­lich lei­det sie aber an ADS = Auf­merk­sam­keits­de­fi­zitt­syn­drom, da sie mit ihren Que­re­lei­en, stän­dig auf sich auf­merk­sam machen muss!
      Des­halb – am besten ignorieren!

    • Jetzt wird auch immer kla­rer, war­um er im Haus Mar­ta resi­diert. Da kann er unge­niert mit sei­nen Geheim­bünd­lern koope­rie­ren, ohne dass sie jemand dabei stö­ren könnte.

    • @ hicest­ho­die:

      Dan­ke Ihnen ver­bind­lichst für den Hinweis!

      Der Arti­kel ist sehr lesens­wert, wenn er auch natür­lich aus der links­extre­men Per­spek­ti­ve deut­scher Mas­sen­me­di­en ver­faßt ist.

      Berg­o­glio geht in unüber­seh­ba­rer Hin­ter­häl­tig­keit zu Wer­ke. Das „Ergeb­nis der Syn­ode“ inter­es­siert ihn wohl kaum, aus dem ein­fa­chen Grun­de, daß es höchst­wahr­schein­lich schon fix und fer­tig in sei­ner Schub­la­de liegt. Was auf der Syn­ode wirk­lich von den ein­zel­nen Bischö­fen gesagt wer­den wird, wie das Abstim­mungs­er­geb­nis lau­tet – all das wird nach Berg­o­gli­os neue­ster Ver­fü­gung nie­mand erfah­ren. Es wird kein posty­n­oda­les Schrei­ben geben, weil das Abschluß­do­ku­ment, so wie Berg­o­glio ange­ord­net hat, bei der Syn­ode selbst erlas­sen wer­den wird. Im welt­li­chen Bereich wür­de man so etwas mit den Vor­be­rei­tun­gen zu einem Staats­streich vergleichen!

      NIEMALS WERDE ICH MICH ALS PRIESTER ‑INNERHALB UND AUSSERHALB DES BEICHTSTUHLS- AN IRGENDETWAS HALTEN, WAS AUCH NUR ENTFERNT ETWAS MIT DEM HÄRETISCHEN SCHWACHSINN KASPERS ZU TUN HAT.

      JAWOHL: WIDERSTAND!!! WIR LASSEN UNS UNSERE RÖMISCH-KATHOLISCHE RELIGION NICHT VON ERBÄRMLICHEN HÄRETIKERN NEHMEN! NIE UND NIMMER!!!

    • Das sind ein­mal gute Nach­rich­ten. Der Wider­stand hät­te aber bereits März 2013 begin­nen müs­sen und das mit aller Macht. Nie­mand in Rom, der annä­hernd bei Ver­nunft ist, hat nicht wis­sen kön­nen was für ein abso­lu­tes Schrecken­s­pon­ti­fi­kat in eben die­sen März­ta­gen anzu­bre­chen begann.

      • Sie haben es wie­der auf den Punkt gebracht. Als ich die­sen Herrn auf der Log­gia an die­sem denk­wür­di­gen 13.3.2013 (Was für ein Datum!) sah, da wuß­te ich genau was die Stun­de geschla­gen hat. Die­ser Berg­o­glio hat mei­ne schlimm­sten Erwar­tun­gen bis heu­te lei­der voll erfüllt. Jeder Tag die­ses Pon­ti­fi­kats ist ein Tag zuviel.

  11. Es ist in gewis­ser Hin­sicht erfreu­lich, daß es Leser K. ermög­licht wur­de, sei­ne Sicht der Din­ge zu erläu­tern. So dürf­te jedem, der mit der Mate­rie auch nur eini­ger­ma­ßen ver­traut ist, klar wer­den, daß die­je­ni­gen, die den Häre­ti­ker Kas­per unter­stüt­zen, eine neue „Reli­gi­on“ erfun­den haben, die mit der katho­li­schen Kir­che, aber auch mit dem gesun­den Men­schen­ver­stand nichts zu tun hat.

    Nur ein ein­zi­ges Beispiel:

    K. behaup­tet, es gebe kei­ne „Dau­er­sün­de“ – und wer das behaup­te, sei Rigo­rist. Begrün­dung: Das Leben „gehe wei­ter“. – Also war auch Hit­ler sein Ver­hal­ten ab einem bestimm­ten Zeit­punkt nicht mehr vor­zu­wer­fen, spä­te­stens dann, als es „kei­nen Rück­weg mehr gab“. Man kann sich den Gna­den­stand bzw. die sakra­men­ta­le Los­spre­chung also nach K. „ersit­zen“ – ohne Reue und Lebens­än­de­rung. Ein Beicht­va­ter, der Hit­ler die Abso­lu­ti­on ver­wei­gert hät­te, wäre dem­nach ein „unbarm­her­zi­ger Rigo­rist“ gewe­sen. – Viel­leicht noch ein weni­ger spek­ta­ku­lä­rer Ver­gleich: Ein gewis­ser J. stiehlt einem ande­ren ‑nen­nen wir ihn K.- 20.000 Euro. Nach 10 Jah­ren fin­det K. her­aus, wer der Dieb war, und begibt sich, ent­ge­gen sei­nen Grund­sät­zen, wut­schnau­bend zu J. und for­dert Wie­der­gut­ma­chung des Unrechts. J. sieht nun im Grun­de ein, daß er das Geld zurück­ge­ben muß, auch wenn es für ihn, beson­ders im Augen­blick, sehr schwie­rig ist. Aber da ent­deckt er zufäl­lig K.s Kom­men­ta­re auf katho​li​sches​.info, und sagt ihm: „Ich will dir mal was sagen: Das Leben geht wei­ter. Also behal­te ich das Geld.“ – Wenn K. dem J. jetzt die Fra­ge stel­len woll­te, ob er noch ganz bei Trost sei, könn­te J. mit Fug und Recht die Gegen­fra­ge stel­len, ob denn das unauf­lös­li­che Ehe­band nicht „etwas mehr“ wert sei als 20.000 Euro. Und: Wie er zu sei­ner lächer­li­chen The­se kom­me, es gebe kei­ne habi­tu­el­len Sün­den. Schließ­lich noch, wie K. zu der boden­lo­sen Hybris fähig sei, einen moral­theo­lo­gi­schen Sach­ver­halt anders beur­tei­len zu wol­len, als sämt­li­che (recht­gläu­bi­ge) Moraltheologen .

    Leu­te wie K. sind über­haupt kei­ne Chri­sten. Sie sind über­sät­tig­te Wohl­stands­spie­ßer, die das Evan­ge­li­um auf das Maß des­sen zurück­schrau­ben wol­len, was ihnen „nett“ und „zumut­bar“ erscheint. So wie die Pha­ri­sä­er und Schrift­ge­lehr­ten von damals gar­nie­ren sol­che Zeit­ge­nos­sen ihre Posi­tio­nen mit eini­gen aus dem Zusam­men­hang geris­se­nen oder pseu­do­ex­ege­tisch ver­frem­de­ten Bibel­zi­ta­ten, die bewir­ken sol­len, daß man in ver­stock­ter Selbst­über­he­bung wei­ter­wursch­teln kann, ohne sich irgend­wel­che Vor­wür­fe zu machen. Gott darf nach deren Auf­fas­sung nur das ver­lan­gen, was ihnen in den Kram paßt, nicht aber radi­ka­le Bekeh­rung, die u.U. schwe­re Opfer erfor­dert. Mit ande­ren Wor­ten: Bekeh­rung oder Bekeh­rungs­auf­ru­fe im Sin­ne Chri­sti und sei­ner Kir­che sind unerwünscht.

    Ob K., Kas­per, Kai­phas – es ist im Prin­zip immer das­sel­be. Chri­stus ist ihnen uner­wünscht. Also schafft man sich ihm vom Hal­se – vermeintlich. 

    „Dis­ce­di­te a me, num­quam novi vos“ wird die Ant­wort sein.

    • Der Hit­ler-Ver­gleich ist natür­lich skur­ri­ler Blödsinn. 

      Die irre­gu­lä­re Zweit­be­zie­hung, die nach einer geschei­ter­ten Ehe ein­ge­gan­gen wur­de, hat ja einen sitt­li­chen Eigen­wert. Den hat ins­be­son­de­re Kdl. J. Ratz­in­ger sehr deut­lich her­aus­ge­stellt. Das ver­bie­tet eine unbe­dach­te und unver­ant­wort­li­che Auf­lö­sung der nicht­ehe­li­chen Part­ner­schaft, weil das dann selbst wie­der sünd­haft wäre. Dar­um geht es, hier liegt das Dilemma.

      Dem Chri­sten ist es selbst­ver­ständ­lich nicht gestat­tet, eine sitt­lich gute und frucht­ba­re Zweit­be­zie­hung ein­fach für in sich schlecht zu erklä­ren. Das ist sie ja nicht. Sie ist nur inso­fern schlecht, als sie gegen­über Vor­ehe als „Ehe­bruch“ gewer­tet wer­den kann.

      Die tra­di­tio­nel­le, von Kir­chen­recht­lern erdach­te Dis­zi­plin geht hier von einer Art „Dau­er­sün­de“ aus, die infol­ge des geschlecht­li­chen Voll­zugs in der nach­ehe­li­chen Bezie­hung immer wie­der gesche­he. Des­halb der Sakramentenausschluss.
      Dass die zwei­te, irre­gu­lä­re Bezie­hung als sol­che sitt­lich schlecht wäre und des­halb auf­ge­löst wer­den müss­te, sagt natür­lich auch die bis­he­ri­ge kirch­li­che Dis­zi­plin nicht. Gera­de des­halb gibt es ja die erlaub­te Mög­lich­keit, sie als sog. „Joseph­se­he“ (also ohne Sex) zu füh­ren. Das beweist, dass nur der Sex in der Zweit­ehe als Sün­de betrach­tet wird, aber nicht die­se Ver­bin­dung selbst. Das ist natür­lich sehr kon­stru­iert und unlo­gisch und ent­spricht auch nicht dem gesun­den sitt­li­chen Emp­fin­den. Genau des­we­gen ist die­se Kon­struk­ti­on reform­be­dürf­tig. Das bestrei­tet eigtl. niemand.

    • (Forts.)
      Im Evan­ge­li­um steht von einer sol­chen „Dau­er­sün­de“ natür­lich nichts, dort ist nur der „Ehe­bruch“ genannt. Ein Ehe­bruch geschieht genau ein­mal, danach ist die Ehe gebro­chen und kaputt, sie exi­stiert nicht mehr.
      Ein Ehe­band, wie es die spä­te­re Kano­ni­stik ent­wickel­te, das den Ehe­bruch über­dau­ert, gibt es in der anti­ken Ehe­dok­trin ja nicht.

      Des­halb lässt ja auch das Kon­zil von Tri­ent die Fra­ge offen, ob das Ehe­band nicht doch durch den Ehe­bruch gelöst wird, wie es ja auch die Mat­thä­us­klau­seln im Evan­ge­li­um nahe­le­gen. Die­se Annah­me ist vom Kon­zil ganz bewusst offen gelas­sen und nicht dog­ma­ti­siert wor­den, weil die mei­sten Kir­chen­vä­ter und ins­be­son­de­re die gesam­te Ortho­do­xie davon aus­ge­hen, dass der Ehe­bruch die Ehe in der Tat beendet. 

      Alle die­se Leu­te sind selbst­ver­ständ­lich Chri­sten (von daher zieht der Vor­wurf „sind über­haupt kei­ne Chri­sten“ schon­mal gar nicht).
      Das Gan­ze ist auch kei­ne Fra­ge der moder­nen Wohl­stands­chri­sten­tums, son­dern uralt. Das kommt ja schon in Augu­stins Dia­log mit Pol­len­ti­us vor, und da fällt Augu­stin auch kei­ne über­zeu­gen­de Ant­wort ein. An ande­rer Stel­le bezeich­net Augu­stin die Zweit­ehe eines Man­nes nach der Schei­dung sogar als „im Grun­de vernünftig“.

      Die Ortho­do­xie geht hier jetzt einen Schritt wei­ter als wir und erlaubt nach dem „Tod“ der ersten Ehe nicht nur eine zwei­te Ver­bin­dung, son­dern seg­net die­se auch als sakra­men­ta­le Ehe ein, wenn auch mit Bußcharakter.

      Die katho­li­sche Posi­ti­on ist hier­zu auf­grund der tra­di­tio­nel­len Argu­men­te aus der Unauf­lös­lich­keits­de­bat­te nicht bereit. Sie ver­ur­teilt die ortho­do­xe Pra­xis aus­drückl. nicht (denn auch die­se ist selbst­ver­ständ­lich christ­lich und beruft sich ja auch direkt auf das Evan­ge­li­um, nament­lich die Mat­thä­us­klau­seln). Aber sie hält an der Posi­ti­on von Tri­ent fest, dass eine sakra­men­ta­le Ehe ein für alle Mal geschlos­sen wird.

    • Damit läuft es auf die auch schon von Kard. G.L. Mül­ler Mit­te der Neun­zi­ger ange­dach­te Lösung*) hin­aus, den Betrof­fe­nen in irgend­ei­ner Wei­se und unter bestimm­ten Buß­auf­la­gen eine nicht­sa­kra­men­ta­le Bezie­hung zu gestat­ten, die die Sexua­li­tät nicht aus­schließt oder als sünd­haft betrachtet.
      Rigo­ri­sten erhe­ben an die­ser Stel­le natür­lich immer sofort Ein­spruch. Es ist aber unbe­denk­lich. Wer nach dem tra­gi­schen Ende sei­ner Ehe geschlecht­lich auf immer untä­tig blei­ben kann und will, soll das ruhig wei­ter­hin so halten.
      Es geht nur dar­um, einen Aus­weg für jene zu schaf­fen, für die das nicht zu schaf­fen ist, weil es eine mensch­li­che Über­for­de­rung wäre. Ori­gi­nes, Augu­stin und Ambro­sia­ster dach­ten dabei vor allem an jun­ge Män­ner. Heu­te kann man aber viel­leicht noch wesent­lich eher an die vom ver­ant­wor­tungs­lo­sen Ehe­mann ver­las­se­ne, allein­er­zie­hen­de Frau den­ken, die einen neu­en Part­ner ken­nen lernt, der gut zu ihr und zu den Kin­dern ist. Das ähnelt ja auch den Fäl­len der Ehe­bre­che­rin­nen, die Jesus anspricht. 

      In mei­nem Kon­zept ist für die Aner­ken­nung der Zweit­ehe auch die Zustim­mung des Ex-Gat­ten ein­zu­ho­len, es ist dann gewis­ser­ma­ßen eine vom Ex-Gat­ten selbst gedul­de­te außer­ehe­li­che Bezie­hung des ver­las­se­nen Part­ners. Eine Ver­wechs­lungs­ge­fahr mit der Ehe bestün­de dann nicht.
      Die Erlaub­nis der Kir­che bzw. (wenn das in der Pra­xis mach­bar ist) des Ex-Gat­ten stellt sicher, dass die in die­sen Fäl­len fak­tisch nicht vor­han­de­ne Sünd­haf­tig­keit der neu­en Ver­bin­dung auch für den äuße­ren Bereich doku­men­tiert wird.

      *) Es folgt ein Text­aus­zug des heu­ti­gen Glau­bens­prä­fek­ten G.L. Mül­ler, der ziem­lich genau mei­nem Vor­schlag ent­spricht (Glau­bens­voll­zug und Sakra­men­ta­li­tät der Ehe. In: Geschie­den, wie­der­ver­hei­ra­tet, abge­wie­sen?: Ant­wor­ten der Theo­lo­gie. Hrsg. von Theo­dor Schnei­der. Frei­burg i.B. 1995, S. 202–212)

    • Man muss natür­lich dazu sagen, dass Kdl. Mül­ler heu­te eine ande­re (rigo­ri­sti­sche) Ansicht ver­tritt. Es ist ja auch völ­lig legi­tim, sei­ne Mei­nung zu ändern. Trotz­dem ist die dama­li­ge Posi­ti­on sehr inter­es­sant, erstens weil sie mei­ner sehr genau ent­spricht, zwei­tens weil man sie heu­te nir­gend­wo mehr liest, und drit­tens weil Mül­ler in der Syn­ode sicher auch zu ihr zurück­keh­ren könn­te. Jeden­falls ist sie nicht „häre­tisch“ oder gar „unchrist­lich“, und der Glau­bens­prä­fekt weiß das, weil er die Posi­ti­on ja sel­ber ver­tre­ten hat. Hier der Auszug:

    • Zitat:
      „Theo­lo­gisch könn­te man wei­ter­kom­men mit der Ein­sicht, daß die Ehe zwar in sich und an sich unauf­lös­bar ist kraft ihrer wesens­ei­ge­nen Sakra­men­ta­li­tät und daß doch der Christ kei­ne Garan­tie besitzt, von der zuge­sag­ten Gna­de nicht wie­der abzu­fal­len, ihr gegen­über zu ver­sa­gen oder sie zu ver­ra­ten. Ver­gleicht man die bei­den Sakra­men­te der Tau­fe und der Buße, d.h. der Wie­der­ver­söh­nung des Sün­ders mit der Heils­ge­mein­schaft der Kir­che, dann wird eine inne­re Span­nung zwi­schen der End­gül­tig­keit der Gna­den­zu­sa­ge Got­tes und der Mög­lich­keit der Wie­der­ver­söh­nung des Sün­ders sicht­bar, die auch ana­log auf die Ehe in der Span­nung zwi­schen ihrer in der Sakra­men­ta­li­tät begrün­de­ten Unauf­lös­bar­keit und dem den­noch mög­li­chen mensch­li­chen Ver­sa­gen anzu­wen­den ist. Die Kir­che übt den „Dienst der Ver­söh­nung“ (2Kor 5,20) und der Ver­ge­bung der Sün­den auch gegen­über ihren eige­nen Glie­dern aus. Die Kir­che der Früh­zeit hat die Grund­ent­schei­dung getrof­fen, daß kei­ne Sün­de eines Getauf­ten prin­zi­pi­ell unver­geb­bar ist. Dort wo eine sakra­men­ta­le Ehe auf­grund einer frei­en per­so­na­len Ent­schei­dung und damit der per­sön­li­chen Glau­bens­in­ten­ti­on (als Ele­ment des sakra­men­ta­len Zei­chens) mit­kon­sti­tu­iert wur­de, ist sie in der Tat von kei­ner mensch­li­chen und kirch­li­chen Auto­ri­tät mehr auf­lös­bar. Den­noch kön­nen alle mensch­li­chen Vor­aus­set­zun­gen einer Lebens­ge­mein­schaft so gestört und zer­stört sein, daß ein Zusam­men­le­ben unmög­lich wird. Wie auch immer im ein­zel­nen Ver­sa­gen und Schuld zu wer­ten sein mögen, es bestä­tigt sich sehr oft die Erfah­rung, daß jeder Ver­such einer Wie­der­her­stel­lung der tat­säch­lich geleb­ten Gemein­schaft sich als unmög­lich und unzu­mut­bar erweist. Die tra­di­tio­nel­le Pasto­ral hat­te immer die Mög­lich­keit einer „Tren­nung von Tisch und Bett“ offen­ge­hal­ten, zugleich aber auch sitt­lich ver­pflich­ten­de Grün­de aner­kannt, die die Auf­lö­sung einer even­tu­el­len Zweit­ver­bin­dung unmög­lich erschei­nen las­sen. Wenn der Bezug zur ersten sakra­men­ta­len Ehe bewußt bleibt, kann die Fort­set­zung der Zweit­ehe gestat­tet wer­den unter der Vor­aus­set­zung, daß die Part­ner die Unauf­lös­lich­keit der Ehe aner­ken­nen und sich um Erneue­rung und Ver­tie­fung ihres christ­li­chen Lebens bemü­hen. Aller­dings wird bis­her die Wie­der­ver­söh­nung mit der Kir­che und damit auch der Emp­fang der Eucha­ri­stie nur gestat­tet, wenn sie bei­de Part­ner einer neu­en Gemein­schaft zur sexu­el­len Ent­halt­sam­keit ver­pflich­ten. Es darf dar­über hin­aus aber gefragt wer­den, ob dies für alle Men­schen rea­li­stisch gefor­dert wer­den kann. Gewiß gibt es z.B. im Fall eines kirch­li­chen Amtes nicht einen Rechts­an­spruch (etwa auf die Priesterweihe). …“

    • Zitat Forts.

      „… Da aber die ehe­li­che Gemein­schaft unmit­tel­bar in der geschöpf­li­chen Natur des Men­schen ange­legt ist, so erhebt sich doch die Fra­ge, ob es nicht gleich­sam einen natür­li­chen Anspruch auf die mensch­li­che Lebens­ge­mein­schaft mit einem Part­ner und auf die Aus­übung der Sexua­li­tät gibt. Zwar hat der Christ kein ein­klag­ba­res Recht, sakra­men­ten­theo­lo­gisch eine neue Ehe ein­zu­for­dern. Aber wo er in einem sakra­men­ta­len Gesche­hen der Rekon­zi­lia­ti­on in kla­rer Ein­sicht der Bedeu­tung der ersten sakra­men­ta­len Ehe mit der Kir­che wie­der ver­söhnt wor­den ist, ist die Kir­che nicht gezwun­gen, die Zweit­ver­bin­dung, so wie sie kon­kret exi­stiert, als der vom Chri­sten gefor­der­ten Sitt­lich­keit, die auch sein sexu­el­les Leben umfasst, als wider­spre­chend zu verurteilen.“
      Zitat Ende.

  12. Bit­te komm nicht mit die­sen bil­li­gen Aus­re­den, jeder Mensch, der nicht gei­stes­krank oder zwangs­ver­hei­ra­tet wird, weiß wor­auf er sich ein­lässt, wenn er hei­ra­tet. Auch bei der welt­li­chen Ehe hat die Ehe­schlie­ßung Kon​se​quen​zen​.Im Fami­li­en­ge­richt gel­ten -„ich wuß­te nicht, was ich tat, ich wuß­te nicht wor­auf ich mich da ein­ge­las­sen habe“, oder “ wen ich da gehei­ra­te habe- nicht“:Solche Argu­men­te inter­es­sie­ren den Rich­ter nicht. 

    Nach einer Schei­dung machen vie­le auf blöd damit sie nicht Unter­halt zah­len oder ihr Ver­mö­gen mit dem geschie­de­nen Part­ner tei­len bzw. die Kon­se­quen­zen aus der Ehe­schlie­ßung nicht tra­gen müs­sen. Die Mess­lat­te für kirch­li­che Ehe­schlie­ßun­gen viel höher zu hän­gen und mit „prä­ven­ti­ven“ Ehe­pa­sto­ral zu verknüpfen,Ehewillige, die den Glau­ben nicht prak­ti­zie­ren von der kirch­li­chen Trau­ung aus­zu­schlie­ßen wür­de doch wie­der wüten­de Pro­te­ste und rie­sen Auf­schrei von den Betrof­fe­nen her­vor­ru­fen. Der Vor­wurf wür­de dann lau­ten die Kir­che sei unbarm­her­zig und fana­tisch, weil sie zwei Lie­ben­de nicht traut und sie dis­kri­mi­niert, nur weil sie mit der Kir­che nichts am Hut haben. Das ist bereits eini­gen Pfar­rer pas­siert, die Leu­te nicht trau­en woll­ten, die den kirch­li­chen Segen bloß als roma­ti­sches Bei­werk haben wollten. 

    Vie­le Pseu­do-Ehen wur­den doch geschlos­sen, da die Kir­che barm­her­zig sein wollte.
    Daher hat sie Leu­te, die aus fal­schen oder sen­ti­men­ta­len Grün­de kirch­lich hei­ra­ten woll­ten, nicht weg­schickt und ohne Wenn und Aber jeden getraut. Die Kir­che ist im Namen der Barm­her­zig­keit nur noch ein Spiel­spiel­ball von Lau­nen, Stim­mun­gen und Wün­schen von wan­kel­mü­ti­gen Men­schen und macht sich damit zum Aff­fem. Jeden kirch­lich zu trau­en, auch wenn er die Ehe nicht ernst nimmt, galt als Barm­her­zig­keits­werk, Tole­ranz und inklu­si­on. Die­ses Barm­her­zig­keits­werk wird jetzt als Annul­lie­rungs­grund her­ge­nom­men um die Ehe für ungül­tig zu erklä­ren. Die heu­ti­ge Idee von Barm­her­zig­keit ist die beste Waf­fe und das effek­tiv­ste Erpres­sungs­in­stru­ment gegen den Glau­ben und die Leh­re Chri­sti. Das schnel­le Nich­tig­keits­ver­fah­ren ist eine Trick­se­rei des Pap­stes um den sakra­men­ta­len Cha­rack­ter der Ehe auf­zu­he­ben und das Kon­zept der katho­li­schen Ehe damit unwi­der­ruf­lich zu zer­stö­ren. Da ist mir die Ehr­lich­keit eines Luthers und eines Zwing­lis lie­ber als die Ver­lo­gen­heit eines Pap­stes, der die Schei­dung durch die Hin­ter­tür ein­führt und die Zer­stö­rung des katho­li­schen Glau­bens hin­ter­rum betreibt. Tak­tie­ren und Trick­sen kann die­se Papst als Jesu­it natür­lich sehr gut.

  13. Ob Papst Bene­dikt wohl inzwi­schen auf­geht, wel­che ver­hee­ren­de Kon­se­quen­zen sich aus sei­nem Rück­tritt erge­ben haben?
    Dies wur­de hier schon mehr­fach dis­ku­tiert, doch spä­te­stens jetzt, nach der Mög­lich­keit der „Schei­dung auf katho­lisch“, müss­ten ihm sämt­li­che Warn­lam­pen aufleuchten.
    Ich bin nicht mitt­ler­wei­le nicht mehr fähig, irgend­et­was Posi­ti­ves an „Papst“ Fran­zis­kus zu erkennen.

  14. Die Fra­ge ist doch auf den Punkt zu brin­gen, ob durch die Ver­fah­rens­än­de­rung prak­tisch die Schei­dung ein­ge­führt wird. Die bis­he­ri­gen Annul­lie­rungs­grün­de lie­ßen doch schon eini­gen Spiel­raum, der jetzt durch beglei­ten­de Maß­nah­men so erwei­tert wird, dass es sich in Wirk­lich­keit nicht mehr um die Nich­tig­keit der Ehe, son­dern um eine Schei­dung han­delt, wobei ich für Juri­sten das „ex tunc“ bzw. „ex nunc“ ein­mal außen vor lasse.

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