Zweideutigkeiten im Instrumentum laboris der Bischofssynode


Bischofssynode
Bischofs­syn­ode

(Rom) Bereits die Rela­tio fina­lis der außer­or­dent­li­chen Bischofs­syn­ode von 2014 hat­te durch zwei­deu­ti­ge und irre­füh­ren­de Behaup­tun­gen Zwei­fel und Ver­wir­rung gestif­tet. Im Instru­men­tum labo­ris der XIV. Ordent­li­chen Gene­ral­ver­samm­lung der Bischofs­syn­ode zum The­ma „Beru­fung und Sen­dung der Fami­lie in Kir­che und Welt von heu­te“ wer­den wei­te­re pro­ble­ma­ti­sche Stel­len hin­zu­ge­fügt (sie­he dazu „Obsku­re Pas­sa­ge“ im Arbeits­pa­pier der Syn­ode – Kri­tik an Kas­pers „Buß­weg“).

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Eine sol­che Stel­le ist auch der Para­graph 137. Wört­lich heißt es dort:

137. Ange­sichts des in Hum­a­nae Vitae ent­hal­te­nen Reich­tums an Weis­heit erge­ben sich im Hin­blick auf die in ihr behan­del­ten Fra­gen zwei Pole, die bestän­dig mit­ein­an­der zu ver­bin­den sind: Auf der einen Sei­te die Rol­le des Gewis­sens, das als Stim­me Got­tes ver­stan­den wird, die im mensch­li­chen Herz wie­der­hallt, das dazu erzo­gen ist, auf sie zu hören; auf der ande­ren Sei­te die objek­ti­ve mora­li­sche Anwei­sung, wel­che es ver­bie­tet, die Zeu­gung als etwas zu ver­ste­hen, über das will­kür­lich, unab­hän­gig vom gött­li­chen Plan zur mensch­li­chen Fort­pflan­zung, ent­schie­den wer­den kann. Wenn die Bezug­nah­me auf den sub­jek­ti­ven Pol vor­herrscht, ris­kiert man leicht ego­isti­sche Ent­schei­dun­gen; im andern Fall wird die mora­li­sche Norm als eine untrag­ba­re Last erlebt, die nicht den Erfor­der­nis­sen und der Mög­lich­keit des Men­schen ent­spricht. Die Zusam­men­füh­rung der bei­den Aspek­te, die mit der Beglei­tung eines kom­pe­ten­ten geist­li­chen Füh­rers gelebt wird, könn­te den Ehe­leu­ten dabei hel­fen, Ent­schei­dun­gen zu tref­fen, die zutiefst mensch­lich sind und dem Wil­len des Herrn entsprechen.

Das hier ange­spro­che­ne Pro­blem ist das mora­li­sche Urteil der Ehe­part­ner im Hin­blick auf die Umset­zung der katho­li­schen Ehe­leh­re, wie sie in der Enzy­kli­ka Hum­a­nae vitae zum Aus­druck kommt.

Es scheint, als wol­le der Autor des Instru­men­tum labo­ris einer­seits „ego­isti­sche Ent­schei­dun­gen“ abwen­den, die eine Fol­ge eines vor­herr­schen­den „sub­jek­ti­ven Pols“ sind, ande­rer­seits ver­hin­dern, daß die Ehe­leu­te sich von einer „untrag­ba­ren Last, die nicht den Erfor­der­nis­sen und der Mög­lich­keit des Men­schen ent­spricht“ erdrückt fühlen.

Als Lösung wird die Zusam­men­füh­rung von „zwei Polen“ vor­ge­schla­gen: „Auf der einen Sei­te die Rol­le des Gewis­sens, das als Stim­me Got­tes ver­stan­den wird, die im mensch­li­chen Herz wie­der­hallt, das dazu erzo­gen ist, auf sie zu hören; auf der ande­ren Sei­te die objek­ti­ve mora­li­sche Anweisung, …“.

Wo liegt die Zweideutigkeit?

Die Stim­me des Gewis­sens ist nicht ein Pol, der „zu ver­bin­den“ ist, son­dern selbst bereits die Ver­bin­dung zwi­schen dem ewi­gen Gesetz Got­tes mit einer beson­de­ren Situa­ti­on. Das Gewis­sen ist die Ent­schei­dung der Ver­nunft, die die mora­li­sche Qua­li­tät einer Hand­lung erkennt. Auf die­se Wei­se ist sie Wider­hall der Stim­me und des Han­delns Got­tes. Es ist daher nicht mög­lich, das, was als gut zu tun erkannt wur­de, erst durch eine objek­ti­ve mora­li­sche Anwei­sung zu „über­prü­fen“, denn das ist bereits gesche­hen. Eine sol­che zusätz­li­che Über­prü­fung läuft Gefahr, einer Situa­ti­ons­ethik zu verfallen.

So sehr der Autor des Instru­men­tum labo­ris auch den „Reich­tum an Weis­heit“ von Hum­a­nae vitae betont, ver­sucht er ihn mit einem aus­ge­klü­gel­ten Sophis­mus zu umge­hen: mit einer erneu­ten Über­prü­fung des­sen (auf wel­cher Grund­la­ge wird nicht klar), was das rech­te Gewis­sen, die Stim­me Got­tes, bereits als mora­lisch gut oder böse erklärt hat.

Text: Giu­sep­pe Nardi
Bild: MiL

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