„Mordet bitte mit Empathie“ – Wieviel Islamisten-Krieg verträgt Deutschland? – Indizierungsverfahren der Bundesprüfstelle


Brutaler Dschihad - jugendgefährdend?
Bru­ta­ler Dschi­had – jugendgefährdend?

(Ber­lin) Die Bun­des­prüf­stel­le für jugend­ge­fähr­den­de Medi­en (BPjM) prüft, ob ein Arti­kel von Katho​li​sches​.info auf den Index jugend­ge­fähr­den­der Medi­en gesetzt wer­den soll. Grund ist die Ver­öf­fent­li­chung eines Vide­os am 11. April 2014 am Ende des Arti­kels „Bru­ta­ler Dschi­had – Hin­rich­tung von Chri­sten durch Isla­mi­sten (Video)“.

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Der Arti­kel beklagt die Ver­fol­gung und Ermor­dung von Chri­sten und ande­rer Men­schen durch isla­mi­sti­sche Kampf­ver­bän­de in Syri­en. Eine Ver­fol­gung, „die Züge eines Geno­zids“ hat, wie die Dele­ga­ti­on des Vati­kans am 18. Mai 2015 bei der OSZE-Tagung „Con­fe­rence on Enhan­cing Efforts to Pre­vent and Com­bat Into­le­rance and Dis­cri­mi­na­ti­on against Chri­sti­ans, Focu­sing on Hate Cri­mes, Exclu­si­on, Mar­gi­na­lizati­on and Deni­al of Rights“in Wien feststellte.

Eine mör­de­ri­sche Ver­fol­gung, die Euro­pas Main­stream auf beklem­men­de Wei­se kalt läßt. Mit bit­te­rer Iro­nie gesagt: Statt etwas gegen das Mor­den zu unter­neh­men, befas­sen sich bun­des­deut­sche Behör­den damit, wie das Zei­gen von Bil­dern vom Mor­den unter­bun­den wer­den kann. 

Indizierungsantrag und Stellungnahme der Kommission für Jugendmedienschutz

Der Antrag auf Ein­lei­tung eines Indi­zie­rungs­ver­fah­rens gemäß Para­graph 18, Absatz 1 des Jugend­schutz­ge­set­zes (JuSchG) von 2003 wur­de am 14. April 2015 vom Jugend­amt des Krei­ses Pader­born nach einem „Hin­weis aus der Öffent­lich­keit“ gestellt.

Die stan­dar­di­sier­te Begrün­dung des Jugend­s­am­tes lautet:

„In dem Ange­bot ist ein Video abruf­bar, das die Hin­rich­tung von Men­schen mit­tels Kopf­schuss in Nah­auf­nah­me zeigt. Der Inhalt ist damit geeig­net, in erheb­li­chem Maße ver­roh­rend auf Kin­der und Jugend­li­che zu wir­ken. Das Video unver­pi­xelt und in vol­ler Län­ge zu zei­gen, über­schrei­tet die Gren­zen der Mei­nungs- und Informationsfreiheit.“

Die Bun­des­prüf­stel­le hol­te die Stel­lung­nah­me der Kom­mis­si­on für Jugend­me­di­en­schutz (KJM) der Lan­des­me­di­en­an­stal­ten ein. Die Kom­mis­si­on teil­te mit 26. Mai 2015 der Bun­des­prüf­stel­le mit, der Arti­kel „Bru­ta­ler Dschi­had – Hin­rich­tung von Chri­sten durch Isla­mi­sten (Video)“ „ist nach Auf­fas­sung der KJM gemäß § 18 Abs. 1 JuSchG in die Liste jugend­ge­fähr­den­der Medi­en auf­zu­neh­men, da er geeig­net ist, die Ent­wick­lung von Kin­dern oder Jugend­li­chen zu einer eigen­ver­ant­wort­li­chen und gemein­schafts­fä­hi­gen Per­sön­lich­keit zu gefähr­den. Das Ange­bot ist min­de­stens als jugend­ge­fähr­dend ein­zu­stu­fen“ (die voll­stän­di­ge Stel­lung­nah­me der KJM).

Para­graph 18, Absatz 1 meint, laut Wiki­pe­dia, Medi­en, die „unsitt­lich sind, ver­ro­hend wir­ken, oder zu Gewalt­tä­tig­keit, Ver­bre­chen oder Ras­sen­hass anreizen“.

Weder kann Katho​li​sches​.info als sol­ches Medi­um defi­niert wer­den, noch beab­sich­tigt der bean­stan­de­te Arti­kel etwas der­glei­chen, weder zum Zeit­punkt der Ver­öf­fent­li­chung noch heu­te. Ganz im Gegen­teil. Er beklagt aus­drück­lich ein Gewalt­ver­bre­chen und nennt dabei Roß und Rei­ter. Der Bei­trag benennt Opfer (Chri­sten) und Täter (isla­mi­sti­sche Al-Nus­ra-Bri­ga­de). Eine bru­ta­le Rea­li­tät, die in ihrer Dra­ma­tik in unse­ren Brei­ten zu wenig wahr­ge­nom­men wird, obwohl auch die Bun­des­re­pu­blik Deutsch­land durch täg­lich zu Hun­der­ten ein­tref­fen­de Flücht­lin­ge, von denen es heißt, sie kom­men unter ande­rem aus Syri­en, direkt von den Aus­wir­kun­gen betrof­fen ist.

Wir wol­len weder der Bun­des­prüf­stel­le für jugend­ge­fähr­den­de Medi­en, trotz ihres bei­spiel­lo­sen und umstrit­te­nen Cha­rak­ters in einer west­li­chen Demo­kra­tie, ihre Exi­stenz­be­rech­ti­gung abspre­chen noch die Berech­ti­gung der Fra­ge in Abre­de stel­len, wie grau­sa­me Bil­der auf sen­si­ble­re Men­schen wir­ken kön­nen. Dem wur­de bereits im 2014 ver­öf­fent­lich­ten Arti­kel gleich mehr­fach Rech­nung getra­gen. Wir wol­len auch nicht unter­stel­len, daß durch die Ver­bots­dro­hung eine Mei­nungs­ma­ni­pu­la­ti­on beab­sich­tigt ist, die – auf­grund der Macht von Bil­dern – zumin­dest denk­bar wäre. Eben­so­we­nig, daß eine man­chen unlieb­sa­me Stim­me durch Maß­re­ge­lung zum Schwei­gen gebracht wer­den soll.

Indizierungsverfahren haftet Irreales an

Dem Indi­zie­rungs­ver­fah­ren haf­tet aber zumin­dest etwas Irrea­les an. Auf dem Behör­den­weg wird ein abstrak­ter Begrün­dungs­strang gewo­ben, als hand­le es sich bei der Ver­fol­gung und bru­ta­len Ermor­dung von Chri­sten und ande­rer Men­schen in Syri­en um etwas Fik­ti­ves, als wür­de man über einen mehr oder weni­ger gelun­ge­nen Spiel­film oder einen Foto­ro­man „zu Gericht“ sit­zen. Dar­um han­delt es sich näm­lich, da die Bun­des­prüf­stel­le straf­be­wehr­te Ver­bo­te aus­spre­chen kann.

Der im April 2014 von Katho​li​sches​.info ver­öf­fent­lich­te Arti­kel beginnt mit den Worten:

(Damas­kus) Wenn Bil­der die gan­ze Bru­ta­li­tät von Krieg und Bür­ger­krieg zei­gen, vor allem aber die Bru­ta­li­tät des Dschi­had der Isla­mi­sten. Syri­en ist einer der ver­schie­de­nen Schau­plät­ze, an denen sich die häß­li­che und brand­ge­fähr­li­che Sei­te des Islam zeigt. Nach eini­gem Zögern ver­öf­fent­licht Katho​li​sches​.info zwei Vide­os, die die­se Schrecken des syri­schen Bür­ger­krie­ges, beson­ders aber des Isla­mis­mus zei­gen. Die Redak­ti­on warnt sen­si­ble­re Leser aus­drück­lich davor, sich das zwei­te Video anzuschauen.

Zum bean­stan­de­ten zwei­ten Video mit der Dau­er von einer Minu­te und 13 Sekun­den heißt es im Artikel:

Das zwei­te Video zeigt, laut Asagra­phic die Hin­rich­tung christ­li­cher Sol­da­ten der Syri­schen Armee, die im Al-Kin­di-Hos­pi­tal von den Rebel­len gefan­gen­ge­nom­men wur­den. Die Hin­rich­tung wur­de von Ange­hö­ri­gen der Al-Nus­ra-Front exe­ku­tiert und gefilmt. Die Video­auf­nah­me, die von Al-Nus­ra ver­brei­tet wird, zeigt eine Hinrichtungsorgie.

Gelenkt wird die Al-Nus­ra-Front über Al-Qai­da. Die Finan­ciers und Waf­fen­lie­fe­ran­ten sind jedoch sun­ni­ti­sche Golf­mon­ar­chien. Von ihnen wird die Mili­tär­hil­fe der USA und ande­rer west­li­cher Staa­ten isla­mi­sti­schen, sun­ni­ti­schen Mili­zen zuge­lei­tet. Die Dschi­ha­di­sten wur­den für den Bür­ger­krieg daher auch mit west­li­chen Waf­fen und west­li­chem Geld auf­ge­rü­stet, um nach Mög­lich­keit ohne direk­te west­li­che Mili­tär­in­ter­ven­ti­on den Sturz der als nicht pro-west­lich ein­ge­stuf­ten syri­schen Regie­rung von Baschar al-Assad her­bei­zu­füh­ren. Die sun­ni­ti­schen Golf­mon­ar­chien, vor allem Katar und Sau­di-Ara­bi­en erhof­fen sich eine Schwä­chung ihrer inner­is­la­mi­schen Gegen­spie­ler, der Schii­ten, die Druck auf die Golfsstaa­ten aus­üben, wo es zum Teil beträcht­li­che schii­ti­sche Bevöl­ke­rungs­grup­pen gibt.

Die Aus­wir­kun­gen für Syri­en und vor allem für die fast zehn Pro­zent Chri­sten des Lan­des sind kata­stro­phal. Allein in Jor­da­ni­en leben der­zeit eine Mil­li­on syri­sche Flücht­lin­ge in arm­se­li­gen Zelt­städ­ten des UN-Flücht­lings­hilfs­werks. Die Redak­ti­on macht noch ein­mal aus­drück­lich dar­auf auf­merk­sam, daß sen­si­blen Per­so­nen abge­ra­ten wird, sich das zwei­te Video anzuschauen.

Sind Jugendamt und KJM besorgt, daß Moslems in Deutschland „angeheizt“ werden könnten?

Dazu heißt es in der Stel­lung­nah­me der Kom­mis­si­on für Jugend­me­di­en­schutz (KJM) in einer Spra­che, die unwirk­lich und distan­ziert anmu­tet, so als gin­ge es um die Beur­tei­lung, ob bei irgend­ei­nem kom­mer­zi­el­len Spiel- oder Fern­seh­film in der Dar­stel­lung der Hand­lung über­zo­gen wurde:

„Es han­delt sich offen­bar um ein Pro­pa­gan­da-Video – dem­entspre­chend wird die Dar­bie­tung des Gezeig­ten als rea­li­sti­sches und grau­sa­mes Spek­ta­kel insze­niert, wel­ches das Lei­den von Men­schen respekt­los abbil­det. Exi­stie­ren­de Gewalt­ta­bus wer­den in dem Video auf rei­ße­ri­sche Art und Wei­se gebrochen.“

Die KJM geht mit kei­nem Wort dar­auf ein, daß es die Täter sind, die ihre Taten fil­men und ver­öf­fent­li­chen. Es gibt kei­nen Regis­seur und kei­nen Dreh­buch­au­tor, die Schau­spie­lern und Kom­par­sen Anwei­sun­gen ertei­len. Es han­delt sich um bit­te­ren, bru­ta­len und vor allem blu­ti­gen Ernst.

Oder sieht das Jugend­amt Pader­born und die KJM viel­leicht eine Gefahr, daß jun­ge Mos­lems in Deutsch­land vom Video „ange­heizt“ wer­den könn­ten, sich dem Dschi­had des Isla­mi­schen Staa­tes (IS) oder der Al-Nus­ra-Front anzu­schlie­ßen? Daß sich jemand an der Ver­fol­gung, Unter­drückung und Ermor­dung von Chri­sten freut, die­ser Ver­dacht ist uns näm­lich bereits gekom­men, weil man­che Arti­kel wie der bean­stan­de­te, oder sol­che über die Unter­drückung christ­li­cher und ande­rer nicht-mos­le­mi­scher Frau­en durch Mos­lems als Sex­skla­vin­nen, auf­fal­lend vie­le „gefällt mir“ über Face­book erhiel­ten. Wenn ja, dann soll­ten die Behör­den die Din­ge, und damit die rea­len Gefah­ren beim Namen nen­nen und sich nicht hin­ter dem „Schutz“ von Kin­dern und Jugend­li­chen verschanzen.

Grüße aus Germany: Mordet bitte mit Empathie?

Im Wei­te­ren bekommt die KJM-Stel­lung­nah­me gera­de­zu eine skur­ri­le Schlagseite:

Zudem ist zu befürch­ten, dass die­se Art der rea­len Gewalt­prä­sen­ta­ti­on auf Kin­der und Jugend­li­che sitt­lich ver­ro­hend wir­ken kann, da die­se detail­liert gezeigt wird und den Opfern von Täter­sei­te kei­ner­lei Empa­thie ent­ge­gen­ge­bracht wird.

Was will die KJM damit sagen? Wür­den die Dschi­ha­di­sten der Al-Nus­ra-Front ihren Opfern zumin­dest ein biß­chen „Empa­thie“ ent­ge­gen­brin­gen, dann gin­ge die Ermor­dung für die KJM, rein bild­tech­nisch betrach­tet, in Ord­nung? Viel­leicht soll­te man die Stel­lung­nah­me der Kom­mis­si­on für Jugend­me­di­en­schutz der deut­schen Lan­des­me­di­en­an­stal­ten dem Isla­mi­schen Staat (IS) und der Al-Nus­ra-Front zukom­men las­sen: „Mit besten Grü­ße aus Ger­ma­ny: Mor­det bit­te mit Empathie“.

Auch der Hin­weis: „All­ge­mein gül­ti­ge gesell­schaft­li­che Wert­vor­stel­lun­gen sowie wesent­li­che Erzie­hungs­zie­le wer­den [durch das „rea­li­stisch und grau­sam insze­nier­te Spek­ta­kel“ der Ermor­dung von Chri­sten] kon­ter­ka­riert“, wird die im Nahen Osten und ande­ren Tei­len der Welt wüten­den Dschi­ha­di­sten wahr­schein­lich sehr interessieren.

Abstrakter Diskurs wider reales Morden?

Die KJM recht­fer­tigt ihre Befür­wor­tung der Indi­zie­rung mit den Worten:

„Denn um über die ‚Schrecken des syri­schen Bür­ger­krie­ges‘ und des­sen Bru­ta­li­tät zu berich­ten, ist es nicht not­wen­dig, die­se der­art expli­zit und aus­ge­spielt zu zeigen.“

Mit Sicher­heit gilt das in einem abstrak­ten Dis­kurs. Der Nach­weis, daß Kin­der die Nach­rich­ten­sei­te Katho​li​sches​.info lesen und trotz zwei­fa­cher Mah­nung zu eigen­ver­ant­wort­li­chem Han­deln durch die­ses Video in ihrer Per­sön­lich­keits­ent­wick­lung gefähr­det wer­den, wäre erst zu erbrin­gen. Damit stellt sich aber die Fra­ge: Kann und soll der nack­ten Rea­li­tät über­haupt eine so abstrak­te Fra­ge ent­ge­gen­ge­stellt wer­den, geschwei­ge­denn daß sie die Rea­li­tät regel­recht ver­drän­gen kann?

Bil­der von Gewalt kön­nen nie zum Selbst­zweck gezeigt wer­den. Sie müs­sen aber zur Infor­ma­ti­on gezeigt wer­den kön­nen und vor allem zur Abschreckung. Der Kon­flikt mag fern schei­nen, die täg­lich ein­tref­fen­den Flücht­lin­ge rücken ihn aber in „erreich­ba­re“ Nähe. Vor allem geht es um einen Kon­flikt, der – laut Erklä­run­gen der isla­mi­sti­schen Kampf­mi­li­zen – poten­ti­ell auch uns tref­fen kann, und zwar direkt. Eine Bedro­hung, die weit rea­li­sti­scher scheint, als die Gefahr, daß Kin­der oder Jugend­li­che poten­ti­ell durch ein von Katho​li​sches​.info ver­öf­fent­lich­tes Video in ihrer „Ent­wick­lung zu einer eigen­ver­ant­wort­li­chen und gemein­schafts­fä­hi­gen Per­sön­lich­keit“ gehin­dert werden.

Brutaler Dschihad mit „Zügen eines Genozids“ – doch bitte erst nach 22.00 Uhr

Was im Nahen Osten geschieht, trägt „Züge eines Geno­zids“, der vor unse­ren Augen statt­fin­det. Auf grau­sam­ste Wei­se wer­den dabei unse­re christ­li­chen Brü­der und Schwe­stern ermor­det. Und wir beschäf­ti­gen uns ange­sichts die­ser Fak­ten mit der Fra­ge, wie die­ses rea­le Leid nach pseu­do-bie­der­mei­er­li­chen Maß­stä­ben auf eine „Sen­de­zeit nach 22.00 Uhr“ beschränkt wer­den kann? Haf­tet nicht schon dem blo­ßen Bestre­ben etwas Welt­frem­des an, das Leid der Chri­sten und der ande­ren, isla­mi­stisch Ver­folg­ten im Nahen Osten, in Nord­afri­ka oder auch in Nige­ria in den abstrak­ten Dis­kurs der KJM oder des Jugend­am­tes im Kreis Pader­born zwän­gen zu wollen?

Die KJM-Stel­lung­nah­me endet mit der Fest­stel­lung: „Hin­sicht­lich der gewalt­hal­ti­gen Dar­stel­lun­gen, die ster­ben­de bzw. lei­den­de Men­schen prä­sen­tie­ren, ist die­sem Fall fest­zu­stel­len, dass die Belan­ge des Jugend­schut­zes das Recht auf freie Mei­nungs­äu­ße­rung überwiegen.“

Bean­stan­det wird nicht die Mei­nung von Katho​li​sches​.info. Dazu schreibt die KJM aus­drück­lich: „Dem vor­lie­gen­den Arti­kel ist sein Infor­ma­ti­ons­cha­rak­ter nicht abzu­spre­chen.“ Zur Fra­ge des Grund­rechts der frei­en Mei­nungs­äu­ße­rung wird die Ange­le­gen­heit aller­dings durch den Ver­such, mit­tels Bun­des­prüf­stel­le für jugend­ge­fähr­den­de Medi­en Zen­sur auszuüben.

Deutschland von Islamisten-Krieg betroffen – Entscheidungsfindung ohne realistische Information?

Die Ein­schrän­kung der Infor­ma­ti­ons­frei­heit in einem so zen­tra­len The­ma unse­rer Zeit stellt dage­gen einen schwer­wie­gen­den Ein­griff dar. Schließ­lich ist die Bun­des­re­pu­blik Deutsch­land auf meh­rer­lei Wei­se direkt vom grau­sa­men Kon­flikt in Syri­en und im Irak betrof­fen. Dabei geht es auch um die Fra­ge der direk­ten oder indi­rek­ten Betei­li­gung Deutsch­lands an der Com­bi­ned Joint Task Force – Ope­ra­ti­on Inher­ent Resol­ve (CJTF–OIR). Eine poli­ti­sche Ent­schei­dung von weit­rei­chen­den Fol­gen, die von der Poli­tik nur auf der Grund­la­ge einer aus­rei­chen­den Infor­ma­ti­on der Öffent­lich­keit getrof­fen wer­den kann.

Oder ist die KJM der Mei­nung, eine unlieb­sa­me Rea­li­tät kön­ne auf dem Ver­wal­tungs­weg ein­fach „aus der Welt“ geschafft werden?

Indizierung mit praktischen Folgen und Stigmatisierung – Wie denken Sie darüber?

Die Indi­zie­rung durch die Bun­des­prüf­stel­le für jugend­ge­fähr­den­de Medi­en bedeu­tet eine gene­rel­le Ein­schrän­kung der Zugäng­lich­keit des Arti­kels. Die BPjM lie­fert den Index an Goog­le und ande­re Such­ma­schi­nen. Die Sei­te wird damit bei Such­vor­gän­gen nicht mehr ange­zeigt. Das soll Kin­der und Jugend­li­che schüt­zen, macht den Arti­kel jedoch für alle „unsicht­bar“, zumin­dest für jene, die die ver­brei­tet­sten Such­ma­schi­nen benüt­zen, also mehr als 95 Pro­zent aller Internetnutzer.

Zudem haf­tet einem Medi­um, das auf den Index der BPjM gesetzt wird, gene­rell der Ruch der Stig­ma­ti­sie­rung an.

Redak­ti­on und Her­aus­ge­ber haben noch nicht ent­schie­den, wie sie sich für den Fall einer Indi­zie­rung ver­hal­ten wer­den. Wir kön­nen das Video jeder­zeit löschen. Die Fra­ge ist aber: Soll es gelöscht wer­den? Wem nützt das? Ist das die ange­mes­se­ne Reaktion?

Wir möch­ten unse­re Leser daher um ihre Mei­nung bit­ten: Wie den­ken Sie darüber?

Text: Giu­sep­pe Nardi
Bild: BPjM (Screen­shot)

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