Hoher Offizier auf dem Weg zum Dschihad verhaftet – Tadschikistans Problem mit den Islamisten


Tadschikistan Sondererlaubnis Islam
Tadschi­ki­stan Son­der­er­laub­nis Islam

(Duschan­be) Einer der ange­se­hen­sten Offi­zie­re des Lan­des wur­de gestern auf dem Weg nach Syri­en ver­haf­tet, wo er sich für den Dschi­had dem Isla­mi­schen Staat (IS) anschlie­ßen woll­te. Der zen­tral­asia­ti­sche Staat Tadschi­ki­stan ver­sucht durch restrik­ti­ve Ein­schrän­kung der Reli­gi­ons­frei­heit offi­zi­ell „reli­giö­sen Extre­mis­mus“ zu bekämp­fen. Kon­kret gemeint ist damit der Isla­mis­mus. In den ver­gan­ge­nen drei Jah­ren haben sich min­de­stens 4.000 jun­ge Mos­lems aus Zen­tral­asi­en ter­ro­ri­sti­schen Orga­ni­sa­tio­nen im Aus­land ange­schlos­sen, vor allem dem Isla­mi­schen Staat (IS). Ein Pro­blem, das die Staats­füh­rung in Duschan­be belastet.

Radikal-antireligiöse Einschränkung des Elternrechts

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Seit 2009 gibt es ein Gesetz, das ein­schnei­dend in das Eltern­recht ein­greift und es Kin­dern ver­bie­tet, an irgend­wel­chen reli­giö­sen Akti­vi­tä­ten teil­zu­neh­men. Jun­gen Mos­lems unter 18 Jah­ren ist es ver­bo­ten, eine Moschee zu betre­ten. Aus­ge­nom­men vom Ver­bot sind nur Beer­di­gun­gen. Bei Miß­ach­tung dro­hen den Eltern fünf bis acht Jah­re Gefäng­nis und hohe Geld­stra­fen. Den Ver­an­stal­tern von reli­giö­sen Akti­vi­tä­ten, an denen Kin­der teil­neh­men, dro­hen bis zu zwölf Jah­re Gefäng­nis. Auch die reli­giö­se Unter­wei­sung der eige­nen Kin­der ist Eltern unter Stra­fe ver­bo­ten. Das Ver­bot trifft auch die christ­li­che Min­der­heit im Land, die etwa 3,5 Pro­zent der Bevöl­ke­rung umfaßt.

Die Tadschi­ken sind ein ira­ni­sches Volk, sie stel­len heu­te wie­der 80 Pro­zent der Bevöl­ke­rung. Am Ende der Sowjet­zeit betrug ihr Anteil nur mehr 62 Pro­zent. 18 Pro­zent sind heu­te Ange­hö­ri­ge von Turk­völ­kern, vor allem Usbe­ken, aber auch eini­ge Kir­gi­sen. Der Anteil der Rus­sen ist auf knapp ein Pro­zent zurück­ge­gan­gen. Mehr als 90 Pro­zent sind Mos­lems, zum weit­aus größ­ten Teil Sun­ni­ten. Ledig­lich im Süd­osten gibt es eine schii­ti­sche Min­der­heit. Von den vor 25 Jah­ren noch 15.000 Juden befin­den sich noch etwa 1000 im Land. Die mei­sten ande­ren wur­den Anfang der 90er Jah­re von der israe­li­schen Armee mit­tels Luft­brücke nach Isra­el gebracht.

Männer müssen sich rasieren, Frauen dürfen keinen Schleier tragen

Um den Islam als poli­ti­schen Fak­tor zu bekämp­fen, zwingt die Regie­rung in Duschan­be die Män­ner, sich zu rasie­ren. Mäd­chen und Frau­en dür­fen kei­nen Schlei­er tra­gen. Schü­ler isla­mi­scher Schu­len im Aus­land muß­ten nach Tadschi­ki­stan zurückkehren.

Die Fol­ge ist ein star­ke Zunah­me der Kor­rup­ti­on und ein blü­hen­der Schwarz­markt­han­del mit Son­der­ge­neh­mi­gun­gen. Die staat­li­che Kom­mis­si­on, die offi­zi­ell Son­der­ge­neh­mi­gun­gen erteilt, demen­tier­te ent­spre­chen­de Medi­en­be­rich­te. Die Staats­an­walt­schaft hat jedoch Ermitt­lun­gen gegen einen ille­ga­len Han­del mit Son­der­ge­neh­mi­gun­gen ein­ge­lei­tet, die es trotz Ver­bots Mos­lems erlau­ben, einen Bart und Mos­lem­in­nen einen Hid­schab zu tragen.

Korruption und Dokumentenfälschung im großen Stil

Laut Radio Free Europe/​Radio Liber­ty haben Mit­ar­bei­ter des Gene­ral­staats­an­wal­tes eine „Doku­men­ten­fäl­schung gro­ßen Stils“ ent­deckt, die „zum reli­giö­sen, eth­ni­schen, sozia­len und ras­si­sti­schen Haß aufwiegle“.

Son­der­ge­neh­mi­gun­gen für die isla­mi­sche Gemein­schaft kön­nen nur von der staat­li­chen Reli­gi­ons­be­hör­de aus­ge­stellt wer­den. Laut Radio Free Europe/​Radio Liber­ty hät­ten Mos­lems Beam­ten bis zu 250 Somo­ni (etwa 36 Euro) Bestechungs­geld bezahlt, um ille­gal an Sond­ge­neh­mi­gun­gen zu gelan­gen. Die Beam­ten leug­nen jede Betei­li­gung und wer­fen den Medi­en vor, „das Ver­trau­en der Bevöl­ke­rung in den Staat zu untergraben“.

Die Ermitt­lun­gen der Gene­ral­staats­an­walt­schaft wer­den im Zusam­men­hang mit ver­schärf­ten Bestre­bun­gen der Staats­füh­rung unter dem seit 1994 regie­ren­den Staats­prä­si­den­ten Emo­ma­lii Rah­mon gese­hen, den sich aus­brei­ten­den isla­mi­schen Ein­fluß zu bekämp­fen. Rah­mon, ehe­ma­li­ger KP-Funk­tio­när, Tadschi­ke und Sun­nit, der 1997 sei­ne Haddsch (Pil­ger­fahrt) nach Mek­ka absol­vier­te, setzt innen­po­li­tisch eine reli­gi­ons­feind­li­che Poli­tik aus Sowjet­zei­ten fort. Sei­ne Volks­de­mo­kra­ti­sche Par­tei Tadschi­ki­stans erhält bei Wah­len regel­mä­ßig über 70 Pro­zent der Stim­men und hält im Par­la­ment eine soli­de Zwei-Drit­tel-Mehr­heit. Da die Tadschi­ken groß­teils Sun­ni­ten sind, erlaubt die restrik­ti­ve Reli­gi­ons­po­li­tik des Staats­prä­si­den­ten auch enge Bezie­hun­gen zum schii­ti­schen Iran.

Tadschiken verhaftet, die für den Dschihad tätig waren

Vor weni­gen Wochen wur­den zwei Tadschi­ken ver­haf­tet. Einer woll­te über die Tür­kei nach Syri­en rei­sen, um in den Rei­hen des Isla­mi­schen Staa­tes (IS) zu kämp­fen. Der ande­re wur­de in Mos­kau fest­ge­nom­men, von wo aus er unter Mos­lems der GUS-Staa­ten Kämp­fer für den IS rekrutierte.

Um einen Zufluß in die Rei­hen der Dschi­ha­di­sten zu unter­bin­den, erließ die tadschi­ki­sche Regie­rung ein Haddsch-Ver­bot für alle Mos­lems unter 35 Jahren.

Laut jüng­sten Berich­ten sei­en höch­ste Staats­be­am­te nicht nur in den Kor­rup­ti­ons­skan­dal um ille­ga­le Son­der­ge­neh­mi­gun­gen für Mos­lems ver­strickt, son­dern auch in den Dschi­had des Isla­mi­schen Staa­tes (IS). Am Mitt­woch wur­de Oberst Gulm­u­rod Hali­mow, ein hoch­de­ko­rier­ter Offi­zier der tadschi­ki­schen Spe­zi­al­ein­heit OMON ver­haf­tet. Hali­mow gilt als einer der ange­se­hen­sten Mili­tär­ver­tre­ter des Lan­des. Seit April war er aus dem öffent­li­chen Leben ver­schwun­den. Laut anony­men Quel­len, die dem tadschi­ki­schen Innen­mi­ni­ste­ri­um nahe­ste­hen, wur­de er gestern mit fal­schem Rei­se­paß auf dem Weg nach Syri­en verhaftet.

Text: Asianews/​Giuseppe Nardi
Bild: Asianews

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