Übte Kardinal Danneels für Abtreibungsfreigabe Druck auf König Balduin (Belgien) aus?


Godfried Danneels bei der Kardinalserhebung
God­fried Dan­neels bei der Kardinalserhebung

(Brüs­sel) Kar­di­nal God­fried Dan­neels, von 1979–2009 30 Jah­re lang Pri­mas von Bel­gi­en und 1983 von Johan­nes Paul II. zum Kar­di­nal erho­ben, wur­de im vori­gen Jahr von Papst Fran­zis­kus per­sön­lich als „Exper­te“ zur Teil­nah­me an der Bischofs­syn­ode 2014 über die Fami­lie ein­ge­la­den. Laut den bel­gi­schen Poli­ti­kern, Staats­mi­ni­ster Phil­ip­pe Moreaux (PS, wal­lo­ni­sche Sozia­li­sti­sche Par­tei) und Mark Eyskens (CD&V, flä­mi­sche Christ­de­mo­kra­ten) übte Dan­neels als Erz­bi­schof von Mecheln-Brüs­sel Druck auf König Bal­du­in (nie­der­län­disch Bou­de­wi­jn, fran­zö­sisch Bau­douin) aus, damit die­ser 1990 die Ein­füh­rung des Abtrei­bungs­ge­set­zes für die lega­le Tötung unge­bo­re­ner Kin­der ermög­lich­te. Bal­du­in war von 1951–1993 König der Belgier. 

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Kar­di­nal Dan­neels ist den Medi­en bereits bekannt, weil er pädo­phi­le Prie­ster deck­te und ein homo­se­xu­el­les und pädo­phi­les Kli­ma in kle­ri­ka­len Krei­sen dul­de­te. Zur Nach­richt, er habe Ein­fluß genom­men, damit auch in Bel­gi­en die Abtrei­bung ein­ge­führt wird, ohne daß die Mon­ar­chie fällt, ver­wei­ger­te der Kar­di­nal bis­her jeden Kom­men­tar. Bekannt wur­de sie am ver­gan­ge­nen 6. April durch einen Doku­men­tar­film der Flä­mi­schen Fern­seh­ge­sell­schaft VTM und seit­her auch von katho­li­schen Medi­en und Jour­na­li­sten auf­ge­grif­fen (Rora­te Cae­li, Mar­co Tosat­ti in La Stam­pa).

Meh­re­re welt­li­che Medi­en for­der­ten 2013 kurz­zei­tig einen Aus­schluß des Kar­di­nals vom Kon­kla­ve. Pri­mär mit der Absicht, die Katho­li­sche Kir­che im deli­ka­ten Moment der Papst­lo­sig­keit mit dem sexu­el­len Miß­brauchs­skan­dal in Ver­bin­dung brin­gen zu kön­nen. Dan­neels nahm nicht nur am Kon­kla­ve teil. Er soll laut Austen Ive­reigh, dem ehe­ma­li­gen Pres­se­spre­cher von Kar­di­nal Cor­mac Murphy‑O’Connor, dabei sogar eine füh­ren­de Rol­le bei der Wahl von Papst Fran­zis­kus gespielt haben. Seit­her wur­de es medi­al erstaun­lich still um Dan­neels Vergangenheit.

Danneels Beförderung trotz Skandalen

Papst Fran­zis­kus setz­te vor weni­gen Tagen den tra­di­ti­ons­freund­li­chen Bischof von Kan­sas City in den USA ab, weil er in einem Fall laut staat­li­chem Gericht in der Sache eines pädo­phi­len Prie­sters zu spät reagiert habe. Kar­di­nal Dan­neels, Ver­tre­ter einer ganz ande­ren „Frak­ti­on“ in der Kir­che, wur­de hin­ge­gen vom Papst per­sön­lich zum Syn­oda­len aus­ge­rech­net der Fami­li­en­syn­ode ernannt, bei der ein Damm­bruch in Sachen Homo­se­xua­li­tät ver­sucht wurde.

„Ange­sichts der trü­ben und nie­der­träch­ti­gen pädo­phi­len und homo­se­xu­el­len Geschich­te im bel­gi­schen Kle­rus und deren Ver­tu­schung, wür­de eine mög­li­che Hal­tung des Kar­di­nals zugun­sten der Abtrei­bung nicht erstau­nen, des­sen Stand­punkt schon immer ultra­pro­gres­siv war“, so die Histo­ri­ke­rin Cri­sti­na Siccardi.

Danneels und das belgische Königshaus

Kar­di­nal Dan­neels war als Pri­mas von Bel­gi­en häu­fig Gast der könig­li­chen Fami­lie. Er zele­brier­te die Hoch­zei­ten und spen­de­te die Tau­fen für das Königs­haus. Neben den lit­ur­gi­schen Zere­mo­nien wur­de der Pri­mas tra­di­tio­nell auch zu allen wich­ti­gen Ereig­nis­sen und Fami­li­en­fe­sten im Haus Sach­sen-Coburg und Gotha ein­ge­la­den. „Die­ser Kon­takt muß auf irgend­ei­ne Wei­se Ein­fluß auf die Ent­schei­dun­gen des Mon­ar­chen gehabt haben“, so Sic­car­di. Wes­sen Idee war es, befri­stet abzu­dan­ken, um die vom Par­la­ment beschlos­se­ne lega­le Tötung unge­bo­re­ner Kin­der in Kraft set­zen zu kön­nen? War es eine Idee von König Bal­du­in, des Kar­di­nals oder beider?

Tat­sa­che ist, daß die Ver­ant­wor­tung für jene Ent­schei­dung von enor­mer Trag­wei­te ist. Es stimmt, daß der katho­li­sche König aus Gewis­sens­grün­den sei­ne ver­fas­sungs­mä­ßi­gen Rech­te und Pflich­ten für einen Tag aus­setz­te. Offi­zi­ell wur­de der König mit einer spek­ta­ku­lä­ren, aller­dings ver­ein­bar­ten Vor­ge­hens­wei­se für „regie­rungs­un­fä­hig“ erklärt. Aller­dings nur für einen Tag, dann war er wie­der „regie­rungs­fä­hig“. Damit ver­hin­der­te Bal­du­in aber nicht das Inkraft­tre­ten des Abtrei­bungs­ge­set­zes, son­dern mach­te letzt­lich den Weg zu des­sen Umset­zung frei. „Kann ein Regent, ein Regie­rungs­ver­tre­ter, ein Poli­ti­ker, der sich als ‚katho­lisch‘ bezeich­net, einen sol­chen Weg gehen?“, so die Fra­ge von Cri­sti­na Siccardi.

Stammte Rücktritts-„Lösung“ zur Einführung der Abtreibung von Danneels?

Damals erklär­te König Bal­du­in: „Ist es nor­mal, daß ich der ein­zi­ge bel­gi­sche Staats­bür­ger sein soll, der gezwun­gen ist, in einer so wich­ti­gen Fra­ge gegen sein Gewis­sen zu ent­schei­den? Gilt die Gewis­sens­frei­heit für alle, aber nicht für den König?“

Bal­du­in wei­ger­te sich, das Abtrei­bungs­ge­setz zu unter­zeich­nen. Dazu trat er aller­dings nur für kur­ze Zeit zurück und ver­hielt sich damit ein biß­chen wie Pila­tus. Er wusch sich die Hän­de, ver­schaff­te aber der Regie­rung genau die nöti­ge Zeit, um das Gesetz in Kraft zu set­zen. Begrün­det wur­de das unge­wöhn­li­che Ver­hal­ten damit, daß der König den Thron für sich und sei­ne Fami­lie sichern woll­te. Eine kate­go­ri­sche Ver­wei­ge­rung, das Gesetz zu unter­schrei­ben, hät­te eine Dis­kus­si­on über die Staats­form aus­ge­löst. Die Abtrei­bungs­mehr­heit des Par­la­ments hät­te die Ein­füh­rung der Repu­blik for­dern kön­nen. Hät­te… Wobei die mit­ge­lie­fer­te Erklä­rung durch­aus nicht der Plau­si­bi­li­tät ent­behrt. Gewich­tung und Reak­ti­on dar­auf ste­hen aller­dings auf einem ganz ande­ren Blatt geschrieben.

Der Fall König Viktor Emanuels II. von Italien

Der Fall von König Bal­du­in erin­nert an „jenen von König Vik­tor Ema­nu­el II. [1]1849–1861 Her­zog von Savoy­en und König von Sar­di­ni­en, 1861–1878 König von Ita­li­en, der sich wei­ger­te von der Kir­chen­po­li­tik abzu­las­sen, obwohl dies vom Beicht­va­ter zur Bedin­gung für die Los­spre­chung gemacht wor­den war“, schrieb der katho­li­sche Phi­lo­soph und Theo­lo­ge Roma­no Arme­rio (1905–1997). Das war im Jahr 1869, als Vik­tor Ema­nu­el II. sich in San Ros­s­o­re befand und  krank­heits­be­dingt in Lebens­ge­fahr schwebte.

Ame­rio schrieb zur Ent­schei­dung von König Bal­du­in von 1990: „Das sind die Aus­weg­lo­sig­kei­ten, die durch die Unter­schei­dung der Pri­vat­per­son von der öffent­li­chen Per­son auf­tre­ten. Wahr ist, daß das von einem Indi­vi­du­um als öffent­li­che Per­son aus­ge­üb­te Amt in die­sem Indi­vi­du­um nie die mora­li­sche Ver­pflich­tung auf­he­ben kann, die jedem Indi­vi­du­um eigen ist. Die öffent­li­che Per­son wird durch das Indi­vi­du­um getra­gen. Wenn die Per­so­nen auch, wie das Wort anklin­gen läßt, sze­ni­sche Mas­ken sind, steht den­noch sowohl hin­ter der einen wie der ande­ren ein­und­as­sel­be ver­ant­wort­li­che Sub­jekt. Das ganz neue Kon­zept der Unver­ant­wort­lich­keit des kon­sti­tu­tio­nel­len Sou­ve­räns führt zur Zer­stö­rung des Individualrechts.“

Das Versagen der Christdemokratie in der Abtreibungsfrage

Vla­di­mir Pal­ko, von 2002–2006 slo­wa­ki­scher Innen­mi­ni­ster und seit 2008 Vor­sit­zen­der der Kon­ser­va­ti­ven Demo­kra­ten der Slo­wa­kei (KDS) beschreibt in sei­nem Buch „Die Löwen kom­men“, das beacht­li­che Ver­sa­gen der euro­päi­schen Christ­de­mo­kra­tie in der Abtrei­bungs­fra­ge. Ita­li­en, das „Land des Pap­stes“ ist aller­dings der ein­zi­ge Staat, in dem das Abtrei­bungs­ge­setz, mit dem die lega­le Tötung unge­bo­re­ner Kin­der erlaubt wur­de, aus­schließ­lich die Unter­schrif­ten katho­li­scher Poli­ti­ker trägt. Das im Amts­blatt der Repu­blik vom 22. Mai 1978 ver­öf­fent­lich­te Gesetz trägt die Unter­schrif­ten von fünf Staats­ver­tre­tern. Alle fünf waren Ver­tre­ter der christ­de­mo­kra­ti­schen Par­tei Demo­cra­zia Cri­stia­na (DC).

„Die DC-Poli­ti­ker hät­ten zurück­tre­ten kön­nen, doch sie blie­ben auf ihren Posten ‚für das Wohl des Lan­des‘ und ver­gos­sen dafür das unschul­di­ge Blut der Unge­bo­re­nen“, so Siccardi.

Der dama­li­ge Staats­prä­si­dent Gio­van­ni Leo­ne, eben­falls Christ­de­mo­krat, hät­te das Gesetz wegen des Ver­dachts der Ver­fas­sungs­wid­rig­keit an das Par­la­ment rück­ver­wei­sen kön­nen, ohne des­halb zurück­tre­ten zu müs­sen. Er unter­nahm nicht ein­mal einen Ver­such. Nach vier Tagen unter­zeich­ne­te er das Abtrei­bungs­ge­setz wie irgend­ein ande­res Gesetz. Die Situa­ti­on war in vie­len west­li­chen Län­dern ähnlich.

Im Fall Bel­gi­en geht die Sache aller­dings weit dar­über hin­aus, wenn es stimmt, daß ein Kar­di­nal die Lega­li­sie­rung der Abtrei­bung in sei­nem Land unter­stützt hat.

Kardinal Danneels Gewicht in Rom

Trotz allem, was Dan­neels ver­tritt, besitzt er in der Kir­che über erheb­li­chen Ein­fluß und reist heu­te als betag­ter Eme­ri­tus weit häu­fi­ger nach Rom als noch zu sei­ner Zeit als amtie­ren­der Erz­bi­schof von Mecheln-Brüssel.

Am 6. Okto­ber 2005 sag­te Kar­di­nal Lopez Tru­ji­l­lo, der dama­li­ge Vor­sit­zen­de des Päpst­li­chen Fami­li­en­rats auf der Syn­ode über die Bischö­fe: „Die Poli­ti­ker und Gesetz­ge­ber müs­sen wis­sen: Wenn sie ein unge­rech­tes Gesetz vor­schla­gen oder ver­tei­di­gen, tra­gen sie eine schwer­wie­gen­de Ver­ant­wor­tung und müs­sen das began­ge­ne und ver­brei­te­te Böse wie­der­gut­ma­chen, um zur Gemein­schaft mit dem Herrn, der Weg, Wahr­heit und Leben ist, wie­der­zu­ge­las­sen zu werden.“

Er stell­te zudem die Fra­ge: „Kann man jene zur eucha­ri­sti­schen Kom­mu­ni­on zulas­sen, die die mensch­li­chen und christ­li­chen Grund­sät­ze und Wer­te leug­nen? Die Ver­ant­wor­tung der Poli­ti­ker und Gesetz­ge­ber ist groß. Man kann die soge­nann­te per­sön­li­che Opti­on nicht vom sozia­len und poli­ti­schen Bereich tren­nen. Es ist nicht ein ‚pri­va­tes‘ Pro­blem, es braucht die Annah­me des Evan­ge­li­ums, des Lehr­am­tes und der rech­ten Ver­nunft! Für alle, auch für die Poli­ti­ker und Gesetz­ge­ber gilt das Wort Got­tes: ‚Wer also unwür­dig von dem Brot ißt und aus dem Kelch des Herrn trinkt, macht sich schul­dig am Leib und am Blut des Herrn. (…) Denn wer davon ißt und trinkt, ohne zu beden­ken, daß es der Leib des Herrn ist, der zieht sich das Gericht zu, indem er ißt und trinkt“ (1 Kor 11,17.29).

Text: Cor­ri­spon­den­za Romana/​Giuseppe Nardi
Bild: Cor­ri­spon­den­za Romana

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1 1849–1861 Her­zog von Savoy­en und König von Sar­di­ni­en, 1861–1878 König von Italien
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1 Kommentar

  1. Die Früch­te die­ser Mau­sche­lei­en sind heu­te fau­ler denn je; so kön­nen sich gleich­sam zwei exkom­mu­ni­zier­te „katho­li­sche“ Mon­ar­chen die anhand geben und ob ihrer schä­bi­gen Taten gegen­sei­tig „beglück­wün­schen“. Der Eine ist der Der Ex-König von Spa­ni­en, Juan Car­los, mit sei­ner Unter­schrift unter das sata­ni­sche „Gesetz“ des Mas­sen­mor­des an unge­bo­re­nen beseel­ten Kindern.
    Dies­be­züg­lich schrieb nach der „Unter­zeich­nung“ Msgr. Igna­cio Bar­rei­ro, Geschäfts­füh­rer von Human Life Inter­na­tio­nal in Rom:
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    „Wir sind sehr ent­täuscht, von der Unter­schrift des spa­ni­schen Staats­ober­haup­tes unter die­ses schreck­li­che Gesetz zu hören . Kein Gesetz kann den König zwin­gen, ein böses Gesetz zu unter­schrei­ben. Juan Car­los behält abso­lut das Recht, sei­nem Gewis­sen zu fol­gen. Kein geschrie­be­nes Gesetz kann die­se Frei­heit für irgend­ei­nen Bür­ger besei­ti­gen, für einen König noch viel weniger.

    Wäh­rend die spa­ni­sche Gesetz­ge­bung die Bestä­ti­gung des Königs ver­langt, gebie­ten sowohl das Natur­ge­setz als auch das gött­li­che Gesetz, dass er die Bestä­ti­gung für ein unmo­ra­li­sches Gesetz ver­wei­ge­re, vor allem für eines, das im Tod unge­zähl­ter unge­bo­re­ner Men­schen ende.

    Wir glau­ben, dass sich Juan Car­los nach Canon 915 die Exkom­mu­ni­ka­ti­on latae sen­ten­tiae zuge­zo­gen hat, als Fol­ge der Inkraft­set­zung die­ser schwer unmo­ra­li­schen Aus­wei­tung von Abtreibung“
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    Der Ande­re – König Phil­ipp von Bel­gi­en – steht Erste­rem nichts nach und hat sei­ner­seits das sata­ni­sche bel­gi­sche „Gesetz“ der „Eutha­na­sie“ – ohne Umschwei­fe – unterzeichnet.
    Noch ein Wort zum jet­zi­gen spa­ni­schen „katho­li­schen“ König Feli­pe. Die­ser „ver­gass“ in sei­ner – jeden Frei­mau­rer erfreu­en­den – huma­ni­sti­schen“ Krö­nungs­re­de ein­fach Gott; er rede­te ohne jeden Bezug auf Gott und das Chri­sten­tum; auch optisch eine öde Wüste ohne christ­li­che Sym­bo­le. Wohl wuss­te er sich aber vor dem Frei­geist zu ver­beu­gen und lud flux Homo­lob­by-Grup­pie­run­gen in den Palast ein. Die­se Papier-„Katholiken“ Mon­ar­chen sind ein Gräu­el. Eben­so Kar­di­nä­le, die offen­bar die­sem üblen Trei­ben zuse­hen bzw. es gar noch „stra­te­gisch ausfeilen“.

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