(Rom) „Der Fuchs im Hühnerstall richtet immer Schaden an“ (Don Camillo). Um einer Verurteilung wegen Verleumdung zuvorzukommen, legte Pater Volpi (italienisch Fuchs), der Kommissar der Franziskaner der Immakulata ein Schuldeingeständnis ab. Er muß der Familie des Ordensgründers 20.000 Euro Schadenersatz wegen Verleumdung zahlen und sich in einem Rundschreiben an alle Ordensangehörigen entschuldigen.
Der Kapuziner Fidenzio Volpi wurde am 11. Juli 2013 von der römischen Ordenskongregation zum Apostolischen Kommissar der Franziskaner der Immakulata ernannt. Papst Franziskus gab seine Zustimmung in einer Form, die dem Orden jede Möglichkeit zum Einspruch nahm. Die Ordensleitung und dem Ordensgründer Pater Stefano Maria Manelli wurde abgesetzt. Seither trifft der päpstliche Kommissar alle Entscheidungen im Orden und ist dabei nicht zimperlich.
Am vergangenen 12. Februar nahm der zuständige Richter in Rom eine Einigung zwischen Kommissar Volpi und der Staatsanwaltschaft an. Damit wird kein Hauptverfahren gegen Pater Volpi wegen des Vorwurfs der Verleumdung eingeleitet.
Die Verleumdung
Bis heute wurden vom Heiligen Stuhl keine Gründe für den radikalen Eingriff in den jungen und vor allem berufungsreichen Orden genannt. In den ersten Monaten nach Beginn der kommissarischen Verwaltung wurde vom Kommissar und seinem Umfeld Informationen in die Welt gesetzt, die offenbar als Ersatzbegründungen für die drastischen Maßnahmen dienen sollten, die die Gemüter unter den Ordensangehörigen, ihren Familien und Gläubigen erregten. „Informationen“, bei denen es sich in Wirklichkeit um Verleumdungen handelte, wie Kommissar Volpi vor Gericht eingestand.
Am 8. Dezember 2013 hatte der Kommissar in einem Rundschreiben an alle Brüder des Ordens von einer „extrem schwerwiegenden Sache“ geschrieben, die er allen Ordensangehörigen „offiziell zur Kenntnis bringen“ wolle. Der Kommissar warf dem abgesetzten und unter Hausarrest gestellten „Ordensgründer Stefano Maria Manelli, dessen Familienangehörigen und Eltern einiger Ordensschwestern“ vor, durch Transaktionen „bewegliche und unbewegliche Güter des Ordens“ der Zugriffsmöglichkeit des Kommissars entzogen zu haben. Mit anderen Worten: Er warf der Familie vor, Geld und Ordensbesitz unterschlagen zu haben. Gegen die „Urheber“ schleuderte Volpi einen moralischen Bannstrahl.
Die Anschuldigungen wurden im Gefolge gegen Kritiker des vatikanischen Eingriffs ins Feld geführt nach dem Motto: etwas werde im Orden schon undurchsichtig sein, was ein hartes Durchgreifen Roms rechtfertige. Dem wird umgekehrt bis heute entgegengehalten, daß Rom doch einfach die Gründe für die kommissarische Verwaltung nennen solle. Strafmaßnahmen ohne Anklage und ohne die Möglichkeit sich zu verteidigen, seien Willkür. Die Behauptungen des Kommissars zu Immobilientransaktionen eigne sich jedenfalls nicht als Rechtfertigung für die kommissarische Verwaltung, da sie – wie selbst dem Brief des Kommissars entnommen werden kann – erst als Reaktion auf den Eingriff der Ordenskongregation erfolgt sein sollen.
Die Anzeige
Die Familie Manelli sprach von Verleumdung und erstattete Anzeige gegen den Apostolischen Kommissar. Damit hätte dieser seine Anschuldigungen beweisen müssen. Das aber konnte er nicht, weil es die „extrem schwerwiegenden“ Vorkommnisse nie gegeben hat. Um einer gerichtlichen Verurteilung zuvorzukommen, willigte Kommisar Volpi nun in eine Strafzumessung auf Antrag ein, die in der italienischen Straßprozeßordnung „patteggiamento“ genannt wird. Staatsanwalt und Beschuldiger einigen sich über die Höhe der Strafe. Die erzielte Einigung wird dem zuständigen Richter vor Einleitung eines Hauptverfahrens vorgelegt, der sie in Urteilsform annimmt oder ablehnt und ein Hauptverfahren eröffnet. Durch eine solche Einigung mit Schuldeingeständnis spart sich der Statt eine Hauptverhandlung. Damit wird zudem auf eine Beweisaufnahme verzichtet. Das bedeutet auch, daß damit auch die Frage nach den Gründen der kommissarischen Verwaltung nicht vor einem Gericht aufgeworfen wird.
Das Strafmaß
Kommissar Volpi muß der Familie Manelli 20.000 Euro Schadenersatz wegen Verleumdung zahlen, die Anwalts- und Gerichtsspesen übernehmen und auf den Internetseiten des Ordens und in einem Rundschreiben an alle Brüder und Schwestern eine Entschuldigung veröffentlichen.
Die Seite Don Camillo stellte nach Bekanntwerden der Verurteilung die Frage in den Raum, ob Pater Fidenzio Volpi damit als Apostolischer Kommissar noch tragbar sei. Die Seite Chiesa e postconcilio fragt sich hingegen, ob Kommissar Volpi die 20.000 Euro aus den Kassen der Franziskaner der Immakulata bezahlen wird.
Text: Giuseppe Nardi
Bild: Chiesa e postconcilio