Britische Mutter mit Lernbehinderung wird zwangssterilisiert


(Lon­don) Eine sechs­fa­che Mut­ter in Groß­bri­tan­ni­en darf gemäß einer Gerichts­ent­schei­dung des Staa­tes in ein Kran­ken­haus ein­ge­lie­fert und dort zwangs­ste­ri­li­sert wer­den. Die Mut­ter hat Berich­ten zufol­ge eine Lern­be­hin­de­rung. „LifeN­ews“ schreibt, der urtei­len­de Rich­ter Ste­phen Cobb habe den Fall als „außer­ge­wöhn­lich“ bezeich­net. Die Umstän­de sei­en „extrem“, doch sei die „the­ra­peu­ti­sche Ste­ri­li­sa­ti­on“ geset­zes­kon­form und im besten Inter­es­se der betrof­fe­nen Frau. Es feh­le ihr an der gei­sti­gen Fähig­keit, Ent­schei­dun­gen bezüg­lich Ver­hü­tung zu tref­fen, so die Begrün­dung des Urteils.

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Die Staats­be­dien­ste­ten sei­en befugt, die Frau „aus ihrem Haus zu ent­fer­nen und Maß­nah­men zu tref­fen, sie zum Zweck der Ste­ri­li­sa­ti­ons­pro­ze­dur ins Kran­ken­haus zu trans­por­tie­ren“. Zu jenen „not­wen­di­gen und ange­mes­se­nen Maß­nah­men“ zäh­len aus­drück­lich auch erzwun­ger Zutritt ins Haus sowie die Mög­lich­keit, die sechs­fa­che Mut­ter in Gewahr­sam zu nehmen.

Ein Ver­tre­ter des urtei­len­den Gerichts, Micha­el Hor­ne, sag­te: „Die Ange­le­gen­heit hat nichts mit Euge­nik zu tun.“ Es sei eine „the­ra­peu­ti­sche Ste­ri­li­sa­ti­on“, die effek­tiv „die schwer­wie­gen­den Risi­ken hin­sicht­lich Gesund­heit und Leben, die eine wei­te­re Schwan­ger­schaft mit sich brin­gen könn­te“, zu ent­schär­fen. Hor­ne begrün­det die Ste­ri­li­sa­ti­on also nicht ein­mal mehr mit einer even­tu­el­len gei­sti­gen Insta­bi­li­tät der Frau, son­dern ledig­lich damit, dass eine mög­li­che zukünf­ti­ge Schwan­ger­schaft ris­kant sei für die Mut­ter selbst. – Und so macht die von den letz­ten Päp­sten alle­samt beklag­te „Kul­tur des Todes“ wei­ter Fortschritte.

Text: Katho​li​sches​.info/​b​3​60s
Bild: LifeNews

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8 Kommentare

  1. Unfass­bar ! Wenn das so wei­ter­geht, dann wird das hier wie in Chi­na, wo staat­li­che Abtrei­bun­gen unter Aus­schluss der Öffent­lich­keit (bei Bekannt­ma­chung dro­hen den Eltern Restrik­tio­nen) vor­ge­nom­men wer­den. Unse­rer teuf­li­schen Gesell­schafts­ord­nung (eher ‑unord­nung) droht das Strafgericht !

  2. Also das ist doch alles ganz fol­ge­rich­tig und darf nicht verwundern.
    Schon Bert­hold Brecht wusste:
    „der Schoß ist frucht­bar noch,aus dem dies kroch“
    Um Miß­ver­ständ­nis­sen vor­zu­beu­gen: er mein­te die Nazi-Ideologien !

  3. So lang­sam kön­nen die Bri­ten den „Uni­on Jack“ durch das Haken­kreuz erset­zen. Und die Angli­ka­ni­sche Sek­te tut – natür­lich NICHTS!!!
    Die Hoch­burg des Kapi­ta­lis­mus, des Isla­mis­mus und des Sci­en­tis­mus ist die Höl­le auf Erden. Tjy, man braucht nicht nach Raq­qa zu gehen, um den Men­schen auf der nied­rig­sten Stu­fe der Mensch­lich­keit zu erle­ben, man fah­re bloß nach Lon­don und man ist in der Hölle!!
    Hät­te Win­s­ton Chur­chill von einem sol­chen Urteil gehört, so hät­te er die Roy­al Air Force gegen sein eige­nes Land gerichtet!!!

  4. Was hat eigent­lich eine „Lern­be­hin­de­rung“ mit der Frucht­bar­keit zu tun? Geht die Frau noch zur Schu­le? Was soll sie „ler­nen“?
    Darf man sei­ne Kin­der­zahl nicht selbst bestimmen?
    Ste­ri­li­siert man auch isla­mi­sche Frauen?

  5. Auf neo­ka­tho­lisch: Es han­delt sich um eine auf die Zukunft gerich­te­te Geschenkannahmeunterbindung …

  6. „Es feh­le ihr an der gei­sti­gen Fähig­keit, Ent­schei­dun­gen bezüg­lich Ver­hü­tung zu tref­fen, so die Begrün­dung des Urteils.“
    Dies prä­ju­di­ziert eine Klas­si­fi­zie­rung jeg­li­cher grund­sätz­li­chen Ableh­nung von Ver­hü­tung als unein­sich­tig bis geistesschwach.

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